Update 13.4.2026: Die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag versprochene spürbare Entlastung der privaten Haushalte bei den Stromkosten bleibt weitgehend aus. Eine aktuelle Analyse der Verbraucherzentrale zeigt: Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten bringt in den meisten untersuchten Netzen für Verbraucher:innen in einem typischen Haushalt bei Weitem nicht die angekündigten 100 Euro Ersparnis pro Jahr und fällt regional sehr unterschiedlich aus.
Je nach Netzgebiet variiert die Kostenersparnis durch die Reduzierung der Stromnetzentgelte deutlich. Absolut sparen Haushalte in den untersuchten Netzen zwischen 18 Euro pro Jahr (Rostock) und 109 Euro pro Jahr (Mainz). Im Durchschnitt ergibt sich eine jährliche Entlastung von 56 Euro, was 1,61 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und einer Reduktion der Netzentgelte um 15 Prozent entspricht. Nur bei einem von 25 untersuchten Netzbetreibern liegt die Entlastung überhaupt über 100 Euro pro Jahr.
Stromsteuersenkung wäre wirksamer und fairer für Privathaushalte
Eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro kWh würde für Verbraucher:innen dagegen eine Entlastung von rund 68 Euro pro Jahr bedeuten (bei jährlichem Verbrauch von 3.500 kWh) und alle einheitlich und gleichermaßen entlasten. Die Senkung der Stromkosten war ein zentrales Versprechen im Koalitionsvertrag und wurde bislang nicht eingelöst. In der Energiekrise durch den Irankrieg wurde die Umsetzung in den vergangenen Wochen vielfach gefordert und diskutiert - wie heute verkündet hat sich die Bundesregierung statt dessen für eine befristete Senkung der Steuern auf Benzin und Diesel entschieden.
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Durchschnittlicher Strompreis sinkt um 1,52 Cent/kWh
Die durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte sinken dank staatlicher Zuschüsse von aktuell 6,65 Cent/kWh auf 2,86 Cent/kWh. Diese Gebührensenkung kommt jedoch nicht direkt bei den Haushalten an, sondern führt lediglich zu niedrigeren Verteilnetzgebühren von rund 1,28 Cent/kWh. Damit würde die Stromrechnung durchschnittlicher Haushaltskunden um rund 1,52 Cent (brutto) pro Kilowattstunde sinken. Beim aktuellen durchschnittlichen Haushaltspreis von 34,63 Cent/kWh entspricht dies einer Preissenkung von rund 4 Prozent. Geht man von einem Gesamtstromverbrauch der Haushalte in Deutschland von 131,4 TWh aus, liegt die gesamte Entlastung bei knapp 2 Milliarden Euro.
Wie hoch fällt die Ersparnis 2026 in privaten Haushalten aus?
Übertragungsnetzentgelte wirken sich regional unterschiedlich aus
Dazu kommt: Je nach Wohnort kann die Senkung der Netzentgelte deutlich stärker oder auch gar nicht ins Gewicht fallen. Denn Netzgebiete, in denen selbst viel Strom erzeugt wird, sind weniger abhängig von den Übertragungsnetzentgelten. Dort käme entsprechend weniger von der Entlastung an als in Netzgebieten, in denen weniger Strom erzeugt wird.
--> Wichtig zu wissen: Da es sich bei dem staatlichen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten nicht um eine Steuersenkung handelt, sind die Stromversorger nicht dazu verpflichtet, diese direkt weiterzugeben. Die niedrigeren Stromnetzgebühren fließen in die Kalkulation der Versorger ein und werden mit anderen Kostenfaktoren verrechnet. Dadurch kann es passieren, dass Stromkunden erst den Stromversorger wechseln müssen, um tatsächlich von gesenkten Stromnetzgebühren zu profitieren.
Fazit: Von den 6,5 Milliarden Euro Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten wird voraussichtlich höchstens ein Drittel bei den Haushalten ankommen. Hinzu kommt, dass die Entlastung regional sehr unterschiedlich ausfällt, sodass viele Haushalte die Senkung gar nicht spüren werden. Damit bleibt die Regierung weit hinter ihren Ankündigungen im Koalitionsvertrag zurück.
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Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
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Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
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