Neue Regeln bei der BAFA-Förderung: Keine Zuschüsse verschenken
Die hohen Zuschüsse für Solarthermie, Wärmepumpe, Pelletheizung und Holzheizung sind zu Recht bei Hausbesitzern beliebt. Doch Achtung: Anfang 2018 haben sich die Antragsbedingungen geändert! Um den Zuschuss zu erhalten, muss der Antrag schon vor Auftragsvergabe gestellt werden. Außerdem kann der Antrag jetzt nur noch online gestellt werden. Das sollten Hausbesitzer unbedingt beachten, um keine Zuschüsse zu verschenken.
Heizungen von 1988 müssen raus
Die Austauschpflicht aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) für alte Ölheizungen und Gasheizungen betrifft 2018 Heizkessel aus dem Jahrgang 1988. Handelt es sich um einen alten Konstanttemperaturkessel, muss eine neue Heizung eingebaut werden.
Förderung für Solarstromspeicher sinkt
Das KfW-Programm zur Förderung von Solarstromspeichern läuft nur noch bis Ende 2018. Wer also über die Installation eines solchen Solarspeichers nachdenkt, sollte in diesem Jahr Nägel mit Köpfen machen. Zum zinsgünstigen Kredit gibt es einen Tilgungszuschuss, der 2018 bei 10 Prozent der förderfähigen Kosten liegt.
Förderung für Barrierefreiheit
Die Förderung für altersgerechte Umbauten war 2017 so beliebt, dass die Zuschüsse schon Mitte des Jahres ausgeschöpft waren. Bisher gibt es noch keine Informationen für eine Förderung, Experten rechnen aber damit, dass es auch 2018 die Zuschüsse für Barrierefreiheit geben wird. Für größere Umbauten steht nach wie vor auch das Kreditprogramm zur Verfügung.
Förderung für mehr Einbruchschutz
Die KfW-Förderung für Einbruchschutz wurde 2017 nochmals verbessert: 20 Prozent Zuschuss gibt es für bis zu 1.000 Euro Investitionskosten, für alle Kosten darüber hinaus 10 Prozent Zuschuss.
Neue Entsorgungsregeln für Dämmstoffe aus Polystyrol mit HBCD
Für Dämmstoffe aus Polystyrol, sofern sie das Flammschutzmittel HBCD enthalten, ändern sich 2018 die Regelungen für die Entsorgung. HBCD-haltige Dämmstoffe gelten nun in der Regel nicht mehr als gefährlicher Abfall. Hausbesitzer müssen sie bei einer Sanierung jedoch separat sammeln, so dass sie vom Entsorger erfasst und gewogen werden können.
Hochwasserschutzgesetz: Bestimmungen für Heizöltanks
Am 5. Januar 2018 tritt das neue Hochwasserschutzgesetz in Kraft. Mit dem neuen Gesetz sind Hausbesitzer mit Ölheizung in Überschwemmungsgebieten verpflichtet, ihren Heizöltank hochwassersicher nachzurüsten. Dafür haben sie fünf Jahre Zeit. Steht das Haus in einem Risikogebiet hinter Hochwasserschutzeinrichtungen, haben Hausbesitzer 15 Jahre Zeit für die Nachrüstung.
Kaminöfen bis Baujahr 1984 bleiben kalt
Alte Kamin- und Kachelöfen bis einschließlich Baujahr 1984 dürfen jetzt nicht mehr betrieben werden. Hausbesitzer können diese stilllegen, nachrüsten oder erneuern lassen.
Energielabel für Kaminöfen und Kachelöfen
Seit dem 1. Januar 2018 muss auch jede industriell gefertigte Feuerstätte wie ein Kaminofen, Heizkamin, Kachelofen mit Heizeinsatz und Pelletofen mit dem Energielabel versehen werden. Dazu gehören alle Einzelraumheizgeräte mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW, die gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe in Wärme umwandeln.
Rauchmelderpflicht in Bayern und Thüringen
In Bayern mussten Rauchmelder in Altbauten bis Ende 2017 nachgerüstet werden. Haus- und Wohnungsbesitzer in Thüringen haben bis Ende 2018 mit der Nachrüstung Zeit. Außer in Sachsen, Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder damit in allen Bundesländern Pflicht im Neubau und Altbau!
Experten empfehlen die Nachgenehmigung im Allgemeinen, auch um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Herausforderung ...
Antwort lesen »Das ist problemlos möglich. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Rahmen förderbarer Kosten nicht überschreiten. Im Einfamilienhaus liegt ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung leider nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine ...
Antwort lesen »Seit 2024 beantragen Sie die Förderung für eine neue Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür benötigen Sie eine ...
Antwort lesen »Wenn die Maßnahme abgeschlossen, abgerechnet und die Förderung ausgezahlt wurde, sollte das so funktionieren. Denn dann haben Sie die ...
Antwort lesen »In dem beschriebenen Fall können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG nutzen. Ausreichend ist, wenn Sie die Immobilie zur ...
Antwort lesen »Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue Wohneinheit, lässt sich diese nur als Neubau fördern. Infrage kommt dabei die ...
Antwort lesen »Damit ist nicht zu rechnen. Zugesagte Fördermittel können Sie in aller Regel auch abrufen. Bisher kam es nur vor, dass Angebote im ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall sind Sie sowohl zur Förderung der BEG-Mittel für die Sanierung als auch zur Förderung der Energieberatung mit iSFP ...
Antwort lesen »Ja, bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung, können Sie bei den Kosten auch den Austausch bestehender Heizflächen mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Da es sich um eine energetische Verbesserung handelt, können Sie eine Förderung für die neuen Fenster beantragen. Tauschen Sie die Fenster ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie einmal die Förderung zur Errichtung eines Gebäudenetzes. Hier fallen alle Kosten für die Wärmeerzeugung und ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht genau berechnen. Zum einen ist nicht bekannt, wie viel Sauerstoff tatsächlich durch die Rohre in das System gelangt. ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie die Förderung der Heizung für ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Möglich ist es dabei, ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Antrag storniert und beantragen Fördermittel für die identische Maßnahme erneut, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung. Möglich ist es also auch, einen Vertrag über ...
Antwort lesen »In diesem Fall macht die KfW leider keine Ausnahme. Den Einkommens- sowie den Geschwindigkeitsbonus können Sie nur als selbst nutzender ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer das Datum des Antrags. Möchten Sie von der alten zur neuen Förderung wechseln, müssen Sie den bestehenden Antrag ...
Antwort lesen »Hier sind alle beschriebenen Maßnahmen förderbar. Einen Überblick finden Sie im Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen. Im ...
Antwort lesen »Als Eigentümer haben Sie mehrere Fördermöglichkeiten. Variante 1: Sie nutzen BEG-EM-Mittel für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Diese ...
Antwort lesen »Ein Angebot muss in aller Regel nicht eingereicht werden. Gefordert ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. Eine ...
Antwort lesen »Heizlüfter und mobile Gasheizer gelten unserer Auffassung nach nicht als Heizgeräte. Handelt es sich um fest installierte Elektroheizkörper ...
Antwort lesen »Hier können Sie auch einen anderen Energieberater beauftragen. Wichtig ist, dass dieser die Arbeiten nachvollziehen oder nachprüfen kann, ...
Antwort lesen »Eine Austauschpflicht betrifft nur 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Ob das der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich beziehen sich die Verbote nicht auf bestehende Anlagen. Sie gelten im Allgemeinen für neu in Verkehr gebrachte Systeme. Auch ...
Antwort lesen »Für Gebäude zur Ferien-/Wochenendnutzung bekommen Sie Fördermittel nur dann, wenn Sie in den Geltungsbereich des GEG fallen. Dazu müssen ...
Antwort lesen »Sie können neue Anträge stellen, auch wenn laufende Fördervorhaben noch nicht abgeschlossen sind. Bei unterschiedlichen Kalenderjahren ...
Antwort lesen »Die Kombination bei einer Maßnahme ist leider nicht möglich. Sie können förderbare Maßnahmen aber auf verschiedene Förderangebote ...
Antwort lesen »Ist das Fördervorhaben bereits abgeschlossen, können Sie die Rechnung leider nicht mehr nachreichen. Mit dem Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
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