Sanierungstrends: Energieeinsparung schlägt Barrierefreiheit
Welche Sanierungsmaßnahmen stehen besonders hoch im Kurs? Eine aktuelle BauInfoConsult-Umfrage unter Handwerkern und Architekten zeigt die drei wichtigsten Sanierungstrends: Demnach bestimmen die Trendthemen Energieeffizienz (40 Prozent) und Barrierefreiheit (23 Prozent) sowie Heizungssanierung (18 Prozent) den Markt derzeit am stärksten. Da auch die Heizungserneuerung in den Bereich der Energieeffizienz zu rechnen ist, ergibt sich ein großer Vorsprung für die Energieeinsparung. Kein Wunder bei wieder steigenden Heizölpreisen. Für beide Sanierungsthemen - Energieeffizienz wie Barrierefreiheit - vergibt die KfW eine Förderung.
GEG 2019 - neues Energiesparrecht
Die Bundesregierung arbeitet noch immer am neuen Energiesparrecht. Es soll ein neues Gesetz geben, das GebäudeEnergieGesetz (GEG 2019). Das neue Gesetz soll die bisher geltenden Energieeinsparnormen Energieeinsparverordnung (EnEV), Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEWärmeG) und Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zusammenfassen und vereinfachen. Doch der Entwurfsprozess hat sich lange hingezogen. Experten rechnen nicht vor Sommer 2019 mit dem neuen Gesetz.
Neuigkeiten und Fristen bei der Heizungssanierung
Beim Energielabel für neue Heizungen entfallen am 26. September 2019 für reine Raumheizungsgeräte die schlechtesten Klassen E, F und G, während die Klasse A+++ hinzukommt. Die Skala auf dem Energielabel reicht dann von A+++ bis D.
Die Austauschpflicht aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) für alte Ölheizungen und Gasheizungen betrifft 2019 Heizkessel aus den Jahrgängen vor 1989. Handelt es sich um einen alten Konstanttemperaturkessel, muss die Heizung erneuert werden.
Weitere Energieausweise werden ungültig
Da Energieausweise für Gebäude nur zehn Jahre gültig sind, werden immer mehr dieser Dokumente im Laufe des Jahres ihre Gültigkeit verlieren. Alle Ausweise mit Ausstellungsjahr 2008 sind zum 1. Januar 2019 bereits abgelaufen. Handeln, das heißt einen neuen Energieausweis ausstellen lassen, müssen Hausbesitzer aber erst, wenn sie verkaufen, vermieten oder verpachten wollen.
Förderung für Solarstromspeicher
2019 steht keine bundesweite Förderung für Solarstromspeicher mehr zur Verfügung. Das entsprechende Förderprogramm der KfW ist zum Jahresende 2018 ausgelaufen. Hausbesitzer in Baden-Württemberg können noch einen Zuschuss für ihren Solarstromspeicher beantragen, die Förderungen in NRW und Brandenburg stehen hoffentlich im Laufe des Jahres wieder zur Verfügung.
Steigende Strompreise 2019 wahrscheinlich
Auch 2019 müssen sich viele Haushalte auf steigende Strompreise einstellen. Falls höhere Preise für Strom oder Erdgas angekündigt wurden, sollten die Bewohner den aktuellen Zählerstand ablesen und dem Versorger mitteilen. Sonst wird der Verbrauch geschätzt. Auch der Wechsel des Anbieters für Strom und Gas kann Kosten sparen.
Zunächst ist der Zustand der bestehenden Dämmebene zu prüfen. Denn die Nut-Feder-Decke ist nicht als Dampfbremse geeignet. Sie lässt ...
Antwort lesen »Möchten Sie einen Zuschuss zur Förderung der neuen Haustür beantragen, benötigen Sie einen Energieberater. Dieser muss die technische ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter des Wärmeerzeugers. Bei einer Gas-Brennwerttherme gilt dabei ein Mindestalter von 20 Jahren (Ausnahme ...
Antwort lesen »Erhöhte Anforderungen an die Ableitung sind nach § 19 1. BImSchV auch bei einer wesentlichen Änderung der Feuerstätte einzuhalten. Nach ...
Antwort lesen »Experten empfehlen die Nachgenehmigung im Allgemeinen, auch um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Herausforderung ...
Antwort lesen »Das ist problemlos möglich. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Rahmen förderbarer Kosten nicht überschreiten. Im Einfamilienhaus liegt ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung leider nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine ...
Antwort lesen »Seit 2024 beantragen Sie die Förderung für eine neue Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür benötigen Sie eine ...
Antwort lesen »Wenn die Maßnahme abgeschlossen, abgerechnet und die Förderung ausgezahlt wurde, sollte das so funktionieren. Denn dann haben Sie die ...
Antwort lesen »In dem beschriebenen Fall können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG nutzen. Ausreichend ist, wenn Sie die Immobilie zur ...
Antwort lesen »Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue Wohneinheit, lässt sich diese nur als Neubau fördern. Infrage kommt dabei die ...
Antwort lesen »Damit ist nicht zu rechnen. Zugesagte Fördermittel können Sie in aller Regel auch abrufen. Bisher kam es nur vor, dass Angebote im ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall sind Sie sowohl zur Förderung der BEG-Mittel für die Sanierung als auch zur Förderung der Energieberatung mit iSFP ...
Antwort lesen »Ja, bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung, können Sie bei den Kosten auch den Austausch bestehender Heizflächen mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Da es sich um eine energetische Verbesserung handelt, können Sie eine Förderung für die neuen Fenster beantragen. Tauschen Sie die Fenster ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie einmal die Förderung zur Errichtung eines Gebäudenetzes. Hier fallen alle Kosten für die Wärmeerzeugung und ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht genau berechnen. Zum einen ist nicht bekannt, wie viel Sauerstoff tatsächlich durch die Rohre in das System gelangt. ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie die Förderung der Heizung für ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Möglich ist es dabei, ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Antrag storniert und beantragen Fördermittel für die identische Maßnahme erneut, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung. Möglich ist es also auch, einen Vertrag über ...
Antwort lesen »In diesem Fall macht die KfW leider keine Ausnahme. Den Einkommens- sowie den Geschwindigkeitsbonus können Sie nur als selbst nutzender ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer das Datum des Antrags. Möchten Sie von der alten zur neuen Förderung wechseln, müssen Sie den bestehenden Antrag ...
Antwort lesen »Hier sind alle beschriebenen Maßnahmen förderbar. Einen Überblick finden Sie im Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen. Im ...
Antwort lesen »Als Eigentümer haben Sie mehrere Fördermöglichkeiten. Variante 1: Sie nutzen BEG-EM-Mittel für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Diese ...
Antwort lesen »Ein Angebot muss in aller Regel nicht eingereicht werden. Gefordert ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. Eine ...
Antwort lesen »Heizlüfter und mobile Gasheizer gelten unserer Auffassung nach nicht als Heizgeräte. Handelt es sich um fest installierte Elektroheizkörper ...
Antwort lesen »Hier können Sie auch einen anderen Energieberater beauftragen. Wichtig ist, dass dieser die Arbeiten nachvollziehen oder nachprüfen kann, ...
Antwort lesen »Eine Austauschpflicht betrifft nur 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Ob das der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich beziehen sich die Verbote nicht auf bestehende Anlagen. Sie gelten im Allgemeinen für neu in Verkehr gebrachte Systeme. Auch ...
Antwort lesen »Für Gebäude zur Ferien-/Wochenendnutzung bekommen Sie Fördermittel nur dann, wenn Sie in den Geltungsbereich des GEG fallen. Dazu müssen ...
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