Mit Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die bekannten Förderprogramme von KfW und BAFA neu verteilt und verbessert. Allerdings sind nicht alle Programmteile zur gleichen Zeit gestartet - das macht die Orientierung und Antragstellung aktuell noch etwas unübersichtlich. Wir zeigen zusammengefasst, was wo beantragt wird:
1. Förderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen - BEG EM
1.1. BEG EM Zuschuss
Seit Anfang 2021 werden Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen - egal ob Heizung oder Dämmung - einheitlich beim BAFA beantragt. Dazu kombiniert werden kann der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung, der im gleichen BAFA-Antrag mitbeantragt wird.
1.2. BEG EM Kredit (Kredit mit Tilgungszuschuss)
Wer keinen Zuschuss, sondern einen Förderkredit für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragen möchte, erhält eine Förderung wie bisher bei der KfW. Seit dem 1.7.2021 heißt das neue Kreditprogramm für einzelne Sanierungsmaßnahmen "Wohngebäude – Kredit (262)", im gleichen Programm wird dann auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt.
Egal ob Zuschuss oder Kredit - der Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung beträgt bei Einzelmaßnahmen 50 Prozent, maximal 2.500 Euro.
Was kostet die Sanierung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Angebote für Ihre geplanten Maßnahmen einholen!
2. Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus - BEG WG
Die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus wird weiter über die KfW beantragt. Eigentümer können zwischen Zuschuss und Kredit mit Tilgungszuschuss wählen.
2.1. BEG WG Zuschuss
Seit Start der BEG bei der KfW am 1.7.2021 kann die verbesserte Effizienzhaus-Förderung beantragt werden. Das neue KfW-Förderprogramm ist "Wohngebäude – Zuschuss (461)", im gleichen Programm und mit gleichem Antrag wird der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt.
2.2. BEG WG Kredit (Kredit mit Tilgungszuschuss)
Für eine Sanierung zum Effizienzhaus können Eigentümer seit dem 1.7.2021 die neue Effizienzhaus-Förderung beantragen. Förderanträge werden im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit (261)" gestellt, im gleichen Programm und mit dem gleichen Antrag wird auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt.
Egal ob Zuschuss oder Kredit - der Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung beträgt bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 50 Prozent, maximal 5.000 Euro.
Achtung: Die alten KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren – Kredit 151/152", "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)", "Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)" sowie "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)" sind ausgelaufen. In diesen Programmen ist seit dem 1.7.2021 keine Antragstellung mehr möglich.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich bzw. auch nicht sinnvoll ist. Denn die Förderung aus dem KfW-Programm 308 bekommen Sie nur, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Wärmepumpe im Dachgeschoss aufzustellen. Interessieren Sie sich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, gibt es ...
Antwort lesen »Soll die Maßnahme komplett in Eigenleistung umgesetzt werden, ist ausnahmsweise kein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung ...
Antwort lesen »Am einfachsten ist es in Ihrem Fall, ein Gefach aus Balken zwischen die Dämmwolle zu legen. Darauf können Sie Bohlen mit Abstand verlegen. ...
Antwort lesen »Zum Jahr 2024 haben sich die Rahmenbedingungen für Wärmepumpenstrom geändert. So ist geregelt, dass die Netzentgelte bei 60 Prozent des ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung. Sind Sie selbst ...
Antwort lesen »Sind Sie nicht umgemeldet, aber Eigentümer, können Sie die Förderung der Heizung beantragen. Nötig ist dazu mindestens eine ...
Antwort lesen »Handelt es sich um einen Boden zu unbeheizten Räumen oder zu Erdreich, ist eine Dämmung unter der Fußbodenheizung nötig. Diese können Sie ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Möchten Sie im ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist erst einmal für jedes Gebäude, das mit Wärme versorgt wird, ein eigener Antrag zu stellen. Anschließend lassen ...
Antwort lesen »Laut Datenblatt hat das Lüftungsgerät einen Wärmebereitstellungsgrad von 85 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme ...
Antwort lesen »In diesem Fall hilft aller Voraussicht nach nur eine feuchtetechnische Untersuchung mittels Probebohrung. Unter Umständen ist auch die ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnisse vom Gebäude ist eine fundierte Empfehlung in diesem Fall leider nicht möglich. Diese bekommen Sie aber von einem ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie für jede durchgeführte Sanierungsmaßnahme in Anspruch nehmen, die gemäß den technischen ...
Antwort lesen »Nach Abschluss aller Maßnahmen benötigen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) von Ihrem Energieberater. Damit der Experte diese ...
Antwort lesen »In der geltenden Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude ist eine Sperrfrist nicht vorgegeben. Aus diesem Grund sollte es möglich ...
Antwort lesen »Da die Heizung vor 2024 eingebaut wurde, ist in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand) nichts weiter zu beachten. Es gelten ...
Antwort lesen »Sie können hier Fördermittel für Maßnahmen im eigenen Haus beantragen. Das betrifft den Anschluss an das Wärmenetz (auch wenn dieser ...
Antwort lesen »Auch bei vermieteten Objekten gibt es Ausnahmen von der Heizungs-Austauschpflicht im GEG. So können alte Heizungen bestehen bleiben, wenn ...
Antwort lesen »In der BEG-EM-Richtlinie sind folgende Nachweise zur Förderung der Lüftung aufgeführt: Bestätigung eines Experten der ...
Antwort lesen »Geben Sie den Keller als beheizt an, ändern sich die Rahmenbedingungen und der spezifische Energiebedarf ist durch die höhere Fläche unter ...
Antwort lesen »Nein. Ein Sanierungsfahrplan ist keine Pflicht. Das Dokument zeigt allerdings auf, welche Sanierungsarbeiten an Ihrem Haus zu empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmpflichten des GEG beziehen sich immer nur auf die tatsächlich behandelten Bauteile. Das heißt: Möchten Sie die Kellerwände dämmen, ...
Antwort lesen »Nach § 4 der 1. BImSchV dürfen Sie Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist nur, dass die Heizung die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllt und Ihr Budget zur Förderung der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist hier beides möglich. Aus energetischer Sicht ist es günstiger, die Scheiben zu tauschen. Auf diese Weise verbessern Sie ...
Antwort lesen »Ob es sich bei einem Gebäude um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt, entscheidet Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese stellt ...
Antwort lesen »Hier herrscht Uneinigkeit unter den Beratern. Generell sollten Sie aber bei der tatsächlichen Kubatur bleiben und den detailliert geplanten ...
Antwort lesen »Generell ist pro Haus ein Antrag auf Heizungsförderung zu stellen. Hier gibt es mehrere Sachverhalte. Zum einen erneuern Sie zweimal den ...
Antwort lesen »Befindet sich keine funktionstüchtige Heizung im Haus, bekommen Sie bei der Heizungsförderung maximal die Basis-Förderung und den ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort