Mit Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die bekannten Förderprogramme von KfW und BAFA neu verteilt und verbessert. Allerdings sind nicht alle Programmteile zur gleichen Zeit gestartet - das macht die Orientierung und Antragstellung aktuell noch etwas unübersichtlich. Wir zeigen zusammengefasst, was wo beantragt wird:
1. Förderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen - BEG EM
1.1. BEG EM Zuschuss
Seit Anfang 2021 werden Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen - egal ob Heizung oder Dämmung - einheitlich beim BAFA beantragt. Dazu kombiniert werden kann der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung, der im gleichen BAFA-Antrag mitbeantragt wird.
1.2. BEG EM Kredit (Kredit mit Tilgungszuschuss)
Wer keinen Zuschuss, sondern einen Förderkredit für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragen möchte, erhält eine Förderung wie bisher bei der KfW. Seit dem 1.7.2021 heißt das neue Kreditprogramm für einzelne Sanierungsmaßnahmen "Wohngebäude – Kredit (262)", im gleichen Programm wird dann auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt.
Egal ob Zuschuss oder Kredit - der Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung beträgt bei Einzelmaßnahmen 50 Prozent, maximal 2.500 Euro.
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2. Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus - BEG WG
Die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus wird weiter über die KfW beantragt. Eigentümer können zwischen Zuschuss und Kredit mit Tilgungszuschuss wählen.
2.1. BEG WG Zuschuss
Seit Start der BEG bei der KfW am 1.7.2021 kann die verbesserte Effizienzhaus-Förderung beantragt werden. Das neue KfW-Förderprogramm ist "Wohngebäude – Zuschuss (461)", im gleichen Programm und mit gleichem Antrag wird der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt.
2.2. BEG WG Kredit (Kredit mit Tilgungszuschuss)
Für eine Sanierung zum Effizienzhaus können Eigentümer seit dem 1.7.2021 die neue Effizienzhaus-Förderung beantragen. Förderanträge werden im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit (261)" gestellt, im gleichen Programm und mit dem gleichen Antrag wird auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt.
Egal ob Zuschuss oder Kredit - der Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung beträgt bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 50 Prozent, maximal 5.000 Euro.
Achtung: Die alten KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren – Kredit 151/152", "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)", "Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)" sowie "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)" sind ausgelaufen. In diesen Programmen ist seit dem 1.7.2021 keine Antragstellung mehr möglich.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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