Update 9.7.2026: Nach einem Förderstopp bis einschließlich 20. Juli 2026 gelten ab dem 21. Juli 2026 neue Förderbedingungen für Heizungstausch und Sanierung. Die neue Förderrichtlinie wird erst in den kommenden Tagen erwartet, KfW, dena und BMWE haben aber bereits die wichtigsten Punkte der Neuregelung bekannt gegeben:
1. Heizungsförderung - KfW 458 / 459 / 522
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent.
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.
Zusätzlich zur Grundförderung können für Wohngebäude verschiedene Boni beantragt werden:
Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus für Wohn- und Nichtwohngebäude eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die ihren Ursprung nicht in der Union (EU plus assoziierte Märkte) haben, auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die ihren Ursprung in der Union (EU plus assoziierte Märkte) haben,
einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent. Details zur Ausgestaltung des Wertschöpfungsbonus werden später bekannt gegeben. --> Kommt die Wärmepumpe also nicht aus der EU, gibt es ab 2027 nur noch 15 Prozent Grundförderung!
2. Effizienzhausförderung BEG WG / NWG - KfW 261 / 263
3. Einzelmaßnahmen BEG EM - BAFA
Bei der Förderung immer auf neuestem Stand mit unserem Förderüberblick
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Update 8.7.2026: Der Haushaltsausschuss hat den Änderungen zugestimmt - die neuen Förderbedingungen treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Tag können nur noch Anträge unter den neuen Förderbedingungen bei KfW und BAFA gestellt werden. Vom 9. bis 20. Juli 2026 kommt es zu einer Umstellungsphase, um notwendige technische Anpassungen bei KfW und BAFA vorzunehmen. In dieser Zeit gilt quasi ein Antragsstopp, denn neue BzAs und TPBs können bei KfW und BAFA nicht erstellt werden. Das müssen Eigentümer und Energieberater jetzt wissen.
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Diese Änderungen sind bei der Heizungsförderung geplant:
Gestaffelter Einkommensbonus anhängig vom zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen:
NEU Kinderzuschlag beim Einkommensbonus: im Haushalt lebende, minderjährige Kinder reduzieren das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro
Absenkung der förderfähigen Kosten für eine neue Heizung: Zum Start der neuen Förderbedingungen sinken die förderfähigen Kosten von jetzt 30.000 auf dann 28.000 Euro, danach alle 6 Monate um 750 Euro.
Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 20 Prozent ab Neustart um 4 Prozentpunkte alle 6 Monate
Streichung des Effizienzbonus für Wärmepumpen und des Emissionsminderungzuschlags für Biomasseheizungen
Perspektivisch Einführung eines 15-Prozent-Bonus für europäische Wärmepumpen (gleichzeitiger Absenkung der Grundförderung im selben Umfang)
NEU: Heizungsförderung nur noch bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen!
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BEG EM: Diese Änderungen sind bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen geplant
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BEG WG / NWG: Diese Änderungen sind bei der Förderung für die Effizienzhaussanierung geplant
Ausweitung des Bonus für serielle Sanierungen (SerSan-Bonus)
Senkung der Tilgungszuschüsse in der Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Förderung um 10 Prozentpunkte
Bonus für EE-Klasse entfällt, EE-Klasse wird Standardanforderung
Bonus für die Nachhaltigkeitsklasse (NH-KLasse) wird vereinfacht (LCA soll ausreichen)
--> Wichtig zu wissen: Wer sich die aktuellen Förderbedingungen noch sichern möchte, sollte schnell sein, ein Antragsstopp steht kurzfristig bevor!
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Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Denn diese hängt immer vom Einsatzbereich bzw. von der Aufgabe ab. So ...
Antwort lesen »Für den Anschluss von außenstehenden Wärmepumpen an die Hausanlage bieten sich spezielle Wärmepumpenrohre an. Dabei handelt es sich um ein ...
Antwort lesen »Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das Nachrüsten der Klimaanlage grundsätzlich kein Problem. Wichtig ist, dass sich die ...
Antwort lesen »Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der ...
Antwort lesen »Jein. Grundsätzlich stellen Sie einen Antrag auf Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz für die gesamte Eigentümergemeinschaft. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist der Grenzwert aller Voraussicht nach an jedem Bauteil einzuhalten. Eine Ausnahme, bei der das flächengewichtete Mittel ...
Antwort lesen »Die Erdwärmepumpe ist eine effiziente Heizung, da sie ganzjährig auf ein hohes Quell-Temperaturniveau zugreifen kann. Sie verbraucht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Förderung ohne Sperrfrist neu beantragen, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem Bewilligungszeitraum ...
Antwort lesen »Da die Firma Tyczka Eigentümerin der Tankanlage ist, kann sie auch die Herausgabe bzw. die Demontage verlangen, wenn der Vertrag ausläuft. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie 35 Prozent Wärmepumpen-Förderung auf die gesamten Kosten (15.155 Euro für Basis-Förderung und ...
Antwort lesen »Den Anteil bekommen Sie auf die gesamten Kosten. Dabei beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Wärmepumpen- bzw. ...
Antwort lesen »Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
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