1. Regelmäßig das Haus inspizieren
Vor allem Vorsorge ist angesichts zunehmender Wetterereignisse gefragt. Dazu gehört es, den Außenbereich des Hauses wie zum Beispiel Fensterläden, Rollläden oder Pergolen regelmäßig zu überprüfen. Bei der regelmäßigen Inspektion ist es auch besonders wichtig, das Dach zu kontrollieren. Regenrinnen, die frei von Schmutz und Moos sind, werden auch mit einem erhöhten Wasseraufkommen fertig. Gut befestigte Schneeschutz-, Begehungs- und Dachrinnensysteme sorgen dafür, dass sich Metallteile nicht so leicht lösen und weiteren Schaden anrichten können.
2. Dachcheck besonders wichtig
Hausdächer tragen die Hauptlast des enormen Winddrucks durch Stürme und gewaltige Wassermengen bei schweren Gewittern. Schon bei Windstärke 10 – das entspricht Windgeschwindigkeiten von bis zu rund 100 Stundenkilometern – muss jeder Quadratmeter Dachfläche eines Steildachs einen Druck von 500 Kilogramm aushalten. Bezogen auf die ganze Dachseite eines Einfamilienhauses, die dem Wind zugewandt ist, entspricht das dem Gewicht eines Lastzugs. Auf der gegenüberliegenden Dachfläche entsteht dabei gleichzeitig ein Sog, der mit gewaltigen Kräften an der Eindeckung – meist Dachpfannen – zerrt.
Hilfreich sind am Dach angebrachte so genannte Sturmklammern – sie verhindern, dass einzelne Pfannen abheben und der Dachstuhl durchnässt wird. Mindestens jede dritte, jede zweite oder gar alle Dachpfannen lassen sich entsprechend befestigen – der Bedarf hierfür kann je nach Landstrich, der Häufigkeit und Stärke auftretender Unwetter unterschiedlich sein. Daten zu den regionalen Wetterverhältnissen hält beispielsweise der Deutsche Wetterdienst vor.
Grundsätzlich gilt: Beschädigte Dachziegel sollten ausgetauscht, gelockerte Dachpfannen umgehend befestigt werden – sonst kann bereits der nächste Sturm erhebliche Schäden anrichten. Hausbesitzer müssen Regress leisten, wenn Teile eines Dachs sich bei einem Unwetter lösen, dabei andere Gebäude beschädigen oder gar Menschen verletzen. Eine Haftpflichtversicherung sollte daher jeder Hausbesitzer haben.
3. Hochwasserschäden vermeiden
Auch Schäden durch einströmendes Wasser – etwa durch Bäche, die nach schweren Gewittern anschwellen – haben in den zurückliegenden Jahren beträchtliche Schäden verursacht. Schwere Gewitter, verbunden mit Starkregen gerade nach Dürreperioden, sorgen für höhere Überflutungsgefahr, wenn Regen vom ausgetrockneten Erdreich nicht mehr aufgenommen werden kann. Auch die Kanalisation stößt dann schnell an ihre Grenzen.
Mobile Sicherheitsvorkehrungen können hier weiterhelfen: Geeignet sind beispielsweise bewegliche Bauteile, die – im Haus gelagert – bei "Gefahr im Verzug" Lichtschächte oder Zugangsbereiche abdichten können. Wenn die Zeit drängt, können auch Sandsäcke und Folien als Notbehelfe verwendet werden. Auch ein Pumpensystem ergibt Sinn, welches sich bei einem bestimmten Pegelstand des Grundwassers selbst in Gang setzt. Voraussetzung ist allerdings, dass das gepumpte Wasser über Rohre in ein tiefer gelegenes Gebiet in unmittelbarer Umgebung des Hauses geleitet werden kann.
4. Versicherungsschutz nicht vernachlässigen
Sind Schäden bereits eingetreten, schützen Versicherungen gegen die finanziellen Folgen – etwa die Wohngebäudeversicherung. Sie sichert im Allgemeinen ab, was Sturm und Hagel sowie Elementarereignisse wie Erdbeben oder Überschwemmung an den eigenen vier Wänden an Schäden verursachen können. Versicherungsschutz besteht darüber hinaus, sofern dies so vereinbart wurde, auch bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Leitungswasser. Besonders wichtig ist es, beim Versicherungsabschluss den Wert des Hauses festzulegen. Da die Baukosten steigen, empfiehlt es sich, eine „gleitende Neuwertversicherung" zu wählen. Damit ist garantiert, dass im Schadensfall die Wiederherstellung des Hauses gesichert ist.
Hat Hochwasser Bausubstanz zerstört, kann ein Hausbesitzer, der gegen Überschwemmungen versichert ist, wenigstens mit einer umfassenden finanziellen Hilfe rechnen. Notwendige Reparaturen als Folge der Flut bezahlt die Elementarschaden-Versicherung. Sie greift nicht nur beim Haus selbst, sondern auch bei versicherten Garagenbauten und anderen Nebengebäuden. Hausrat kann in der Regel durch eine Ergänzung der Hausratversicherung gegen Elementargefahren abgesichert werden.
Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
Antwort lesen »Relevant sind hier immer die Richtlinien, die zum Antragszeitpunkt galten. In Ihrem Fall handelt es sich dabei um die Richtlinie für die ...
Antwort lesen »Jeder Eigentümer kann die Förderung beantragen. Am einfachsten ist es, wenn der Sohn den Antrag stellt. Denn dieser kann für die selbst ...
Antwort lesen »Dämmen Sie auf der Wandverkleidung, entsteht ein Hohlraum, in dem die Temperatur stark absinkt. Dringt Feuchtigkeit aus dem Raum in diesen ...
Antwort lesen »Förderung für neue Fenster gibt es, wenn Sie diese vor Maßnahmenbeginn (Auftragsvergabe) mit einem Energie-Effizienz-Experten beantragen ...
Antwort lesen »Sie können einen neuen BAFA-Antrag stellen. Wichtig ist aber, dass es dabei nicht um identische Maßnahmen geht. Beantragen Sie etwa ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn laut BEG-EM-Richtlinie setzt: "Die Förderung [...] bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch ...
Antwort lesen »Wurden noch keine Verträge unterzeichnet, können Sie die Heizungsförderung der KfW beantragen. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Die KfW berücksichtigt bei der Heizungsförderung die Einkommen aller zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Innendämmung gibt es über die BEG-EM-Förderung, wenn Sie die technischen Vorgaben erfüllen. Bei Außenwänden mit ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung orientiert sich hier am GEG. Dieses sieht die getrennte Bilanzierung vor, wenn folgende Bedingungen gelten: die Art der ...
Antwort lesen »Das kommt immer auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasanbieters an. Ohne diese zu kennen, können wir Ihnen an dieser Stelle ...
Antwort lesen »Das "Aufstellen eines Energieausweises für das fertiggestellte Gebäude" ist in der Liste der förderbaren Maßnahmen mit aufgeführt. Wir ...
Antwort lesen »Ja, Sie dürfen sowohl den Handwerker wechseln als auch eine andere Wärmepumpe einbauen, ohne die Förderung zu gefährden. Wichtig ist ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie die Förderung erhalten. Denn das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es dabei keine Probleme. Die Ölheizung lässt sich gut regeln und abschalten oder drosseln, wenn der Kachelofen in ...
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