1. Regelmäßig das Haus inspizieren
Vor allem Vorsorge ist angesichts zunehmender Wetterereignisse gefragt. Dazu gehört es, den Außenbereich des Hauses wie zum Beispiel Fensterläden, Rollläden oder Pergolen regelmäßig zu überprüfen. Bei der regelmäßigen Inspektion ist es auch besonders wichtig, das Dach zu kontrollieren. Regenrinnen, die frei von Schmutz und Moos sind, werden auch mit einem erhöhten Wasseraufkommen fertig. Gut befestigte Schneeschutz-, Begehungs- und Dachrinnensysteme sorgen dafür, dass sich Metallteile nicht so leicht lösen und weiteren Schaden anrichten können.
2. Dachcheck besonders wichtig
Hausdächer tragen die Hauptlast des enormen Winddrucks durch Stürme und gewaltige Wassermengen bei schweren Gewittern. Schon bei Windstärke 10 – das entspricht Windgeschwindigkeiten von bis zu rund 100 Stundenkilometern – muss jeder Quadratmeter Dachfläche eines Steildachs einen Druck von 500 Kilogramm aushalten. Bezogen auf die ganze Dachseite eines Einfamilienhauses, die dem Wind zugewandt ist, entspricht das dem Gewicht eines Lastzugs. Auf der gegenüberliegenden Dachfläche entsteht dabei gleichzeitig ein Sog, der mit gewaltigen Kräften an der Eindeckung – meist Dachpfannen – zerrt.
Hilfreich sind am Dach angebrachte so genannte Sturmklammern – sie verhindern, dass einzelne Pfannen abheben und der Dachstuhl durchnässt wird. Mindestens jede dritte, jede zweite oder gar alle Dachpfannen lassen sich entsprechend befestigen – der Bedarf hierfür kann je nach Landstrich, der Häufigkeit und Stärke auftretender Unwetter unterschiedlich sein. Daten zu den regionalen Wetterverhältnissen hält beispielsweise der Deutsche Wetterdienst vor.
Grundsätzlich gilt: Beschädigte Dachziegel sollten ausgetauscht, gelockerte Dachpfannen umgehend befestigt werden – sonst kann bereits der nächste Sturm erhebliche Schäden anrichten. Hausbesitzer müssen Regress leisten, wenn Teile eines Dachs sich bei einem Unwetter lösen, dabei andere Gebäude beschädigen oder gar Menschen verletzen. Eine Haftpflichtversicherung sollte daher jeder Hausbesitzer haben.
3. Hochwasserschäden vermeiden
Auch Schäden durch einströmendes Wasser – etwa durch Bäche, die nach schweren Gewittern anschwellen – haben in den zurückliegenden Jahren beträchtliche Schäden verursacht. Schwere Gewitter, verbunden mit Starkregen gerade nach Dürreperioden, sorgen für höhere Überflutungsgefahr, wenn Regen vom ausgetrockneten Erdreich nicht mehr aufgenommen werden kann. Auch die Kanalisation stößt dann schnell an ihre Grenzen.
Mobile Sicherheitsvorkehrungen können hier weiterhelfen: Geeignet sind beispielsweise bewegliche Bauteile, die – im Haus gelagert – bei "Gefahr im Verzug" Lichtschächte oder Zugangsbereiche abdichten können. Wenn die Zeit drängt, können auch Sandsäcke und Folien als Notbehelfe verwendet werden. Auch ein Pumpensystem ergibt Sinn, welches sich bei einem bestimmten Pegelstand des Grundwassers selbst in Gang setzt. Voraussetzung ist allerdings, dass das gepumpte Wasser über Rohre in ein tiefer gelegenes Gebiet in unmittelbarer Umgebung des Hauses geleitet werden kann.
4. Versicherungsschutz nicht vernachlässigen
Sind Schäden bereits eingetreten, schützen Versicherungen gegen die finanziellen Folgen – etwa die Wohngebäudeversicherung. Sie sichert im Allgemeinen ab, was Sturm und Hagel sowie Elementarereignisse wie Erdbeben oder Überschwemmung an den eigenen vier Wänden an Schäden verursachen können. Versicherungsschutz besteht darüber hinaus, sofern dies so vereinbart wurde, auch bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Leitungswasser. Besonders wichtig ist es, beim Versicherungsabschluss den Wert des Hauses festzulegen. Da die Baukosten steigen, empfiehlt es sich, eine „gleitende Neuwertversicherung" zu wählen. Damit ist garantiert, dass im Schadensfall die Wiederherstellung des Hauses gesichert ist.
Hat Hochwasser Bausubstanz zerstört, kann ein Hausbesitzer, der gegen Überschwemmungen versichert ist, wenigstens mit einer umfassenden finanziellen Hilfe rechnen. Notwendige Reparaturen als Folge der Flut bezahlt die Elementarschaden-Versicherung. Sie greift nicht nur beim Haus selbst, sondern auch bei versicherten Garagenbauten und anderen Nebengebäuden. Hausrat kann in der Regel durch eine Ergänzung der Hausratversicherung gegen Elementargefahren abgesichert werden.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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