1. Regelmäßig das Haus inspizieren
Vor allem Vorsorge ist angesichts zunehmender Wetterereignisse gefragt. Dazu gehört es, den Außenbereich des Hauses wie zum Beispiel Fensterläden, Rollläden oder Pergolen regelmäßig zu überprüfen. Bei der regelmäßigen Inspektion ist es auch besonders wichtig, das Dach zu kontrollieren. Regenrinnen, die frei von Schmutz und Moos sind, werden auch mit einem erhöhten Wasseraufkommen fertig. Gut befestigte Schneeschutz-, Begehungs- und Dachrinnensysteme sorgen dafür, dass sich Metallteile nicht so leicht lösen und weiteren Schaden anrichten können.
2. Dachcheck besonders wichtig
Hausdächer tragen die Hauptlast des enormen Winddrucks durch Stürme und gewaltige Wassermengen bei schweren Gewittern. Schon bei Windstärke 10 – das entspricht Windgeschwindigkeiten von bis zu rund 100 Stundenkilometern – muss jeder Quadratmeter Dachfläche eines Steildachs einen Druck von 500 Kilogramm aushalten. Bezogen auf die ganze Dachseite eines Einfamilienhauses, die dem Wind zugewandt ist, entspricht das dem Gewicht eines Lastzugs. Auf der gegenüberliegenden Dachfläche entsteht dabei gleichzeitig ein Sog, der mit gewaltigen Kräften an der Eindeckung – meist Dachpfannen – zerrt.
Hilfreich sind am Dach angebrachte so genannte Sturmklammern – sie verhindern, dass einzelne Pfannen abheben und der Dachstuhl durchnässt wird. Mindestens jede dritte, jede zweite oder gar alle Dachpfannen lassen sich entsprechend befestigen – der Bedarf hierfür kann je nach Landstrich, der Häufigkeit und Stärke auftretender Unwetter unterschiedlich sein. Daten zu den regionalen Wetterverhältnissen hält beispielsweise der Deutsche Wetterdienst vor.
Grundsätzlich gilt: Beschädigte Dachziegel sollten ausgetauscht, gelockerte Dachpfannen umgehend befestigt werden – sonst kann bereits der nächste Sturm erhebliche Schäden anrichten. Hausbesitzer müssen Regress leisten, wenn Teile eines Dachs sich bei einem Unwetter lösen, dabei andere Gebäude beschädigen oder gar Menschen verletzen. Eine Haftpflichtversicherung sollte daher jeder Hausbesitzer haben.
3. Hochwasserschäden vermeiden
Auch Schäden durch einströmendes Wasser – etwa durch Bäche, die nach schweren Gewittern anschwellen – haben in den zurückliegenden Jahren beträchtliche Schäden verursacht. Schwere Gewitter, verbunden mit Starkregen gerade nach Dürreperioden, sorgen für höhere Überflutungsgefahr, wenn Regen vom ausgetrockneten Erdreich nicht mehr aufgenommen werden kann. Auch die Kanalisation stößt dann schnell an ihre Grenzen.
Mobile Sicherheitsvorkehrungen können hier weiterhelfen: Geeignet sind beispielsweise bewegliche Bauteile, die – im Haus gelagert – bei "Gefahr im Verzug" Lichtschächte oder Zugangsbereiche abdichten können. Wenn die Zeit drängt, können auch Sandsäcke und Folien als Notbehelfe verwendet werden. Auch ein Pumpensystem ergibt Sinn, welches sich bei einem bestimmten Pegelstand des Grundwassers selbst in Gang setzt. Voraussetzung ist allerdings, dass das gepumpte Wasser über Rohre in ein tiefer gelegenes Gebiet in unmittelbarer Umgebung des Hauses geleitet werden kann.
4. Versicherungsschutz nicht vernachlässigen
Sind Schäden bereits eingetreten, schützen Versicherungen gegen die finanziellen Folgen – etwa die Wohngebäudeversicherung. Sie sichert im Allgemeinen ab, was Sturm und Hagel sowie Elementarereignisse wie Erdbeben oder Überschwemmung an den eigenen vier Wänden an Schäden verursachen können. Versicherungsschutz besteht darüber hinaus, sofern dies so vereinbart wurde, auch bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Leitungswasser. Besonders wichtig ist es, beim Versicherungsabschluss den Wert des Hauses festzulegen. Da die Baukosten steigen, empfiehlt es sich, eine „gleitende Neuwertversicherung" zu wählen. Damit ist garantiert, dass im Schadensfall die Wiederherstellung des Hauses gesichert ist.
Hat Hochwasser Bausubstanz zerstört, kann ein Hausbesitzer, der gegen Überschwemmungen versichert ist, wenigstens mit einer umfassenden finanziellen Hilfe rechnen. Notwendige Reparaturen als Folge der Flut bezahlt die Elementarschaden-Versicherung. Sie greift nicht nur beim Haus selbst, sondern auch bei versicherten Garagenbauten und anderen Nebengebäuden. Hausrat kann in der Regel durch eine Ergänzung der Hausratversicherung gegen Elementargefahren abgesichert werden.
Grundsätzlich ist der Heizkostenzuschuss bzw. die Entlastung für leitungsgebundene Energieträger von demjenigen zu beantragen, der die ...
Antwort lesen »Aus dem Merkblatt zur Antragstellung des BAFA geht folgendes hervor: "Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen müssen die förderfähigen ...
Antwort lesen »Das ist nachträglich leider nicht mehr möglich. Voraussetzung für die Förderung aus dem KfW-Programm 442 ist, dass Sie die Komponenten ...
Antwort lesen »Das hängt vom eingesetzten Dämmstoff und dessen Eigenschaften ab. Liegt die Wärmeleitfähigkeit bei 0,035 W/mK (WLG 035), ist eine Stärke ...
Antwort lesen »Nein, die komplette Fassade müssen Sie nicht dämmen. Ändern Sie mehr als 10 Prozent eines Bauteils des Gebäudes (zum Beispiel der gesamten ...
Antwort lesen »Voraussetzung für die Förderung über das KfW-Programm 442 ist ein Elektroauto der Klasse M1 oder N1 nach Elektromobilitätsgesetz. Dabei ...
Antwort lesen »In § 19 der 1. BImSchV ist dazu Folgendes zu lesen: "Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, [...] ...
Antwort lesen »Um für eine ausreichend hohe Luftzirkulation zu sorgen, empfehlen Experten einen Abstand von etwa 10 cm. Nachlesen können Sie das in ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt nur Variante zwei infrage. Denn über die BEG-EM bekommen Sie keine Fördermittel für das Nachrüsten einer ...
Antwort lesen »Eine BAFA-Förderung für die Solaranlage können Sie hier nur in Anspruch nehmen, wenn Sie die bestehende Anlage im gleichen Zuge erweitern ...
Antwort lesen »Unter diesen Voraussetzungen ist eine Förderung über das KfW-Programm 442 leider nicht mehr möglich. Denn dazu dürfen zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Antwort auf diese Frage nicht möglich. Wir empfehlen daher, den Zustand von einem Energieberater ...
Antwort lesen »Ohne detaillierte Kenntnisse vom Gebäude können wir Ihnen in diesem Fall leider keine Antwort geben. Diese bekommen Sie von Ihrem ...
Antwort lesen »Die Entscheidung für eine neue Heizung hängt von zahlreichen Faktoren ab. Neben der Art der Wärmeübertragung (in Ihrem Fall eine ...
Antwort lesen »Das ist erlaubt. Denn die Dämmpflicht des GEG, die bei der Fassadendämmung in der Regel einzuhaltende U-Werte vorgibt, betrifft nur die ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten zu kennen, ist eine Antwort auf Ihre Frage leider nicht möglich. Grundsätzlich lässt sich die Fallleitung ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen im Moment noch keine eindeutige Antwort geben. Denn die entsprechenden Verordnungen wurden noch nicht ...
Antwort lesen »Ja, das ist richtig. Nachlesen können Sie das in § 48 des GEG. Hier heißt es: "Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen eines Gebäudes ...
Antwort lesen »Entscheidend sind hierbei die Kosten. Geht es um den Verbrauch, werden Sie mit dem Wärmenetz-Anschluss langfristig günstiger heizen, da Gas ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die zusätzliche Innendämmung kein Problem. Für die Umsetzung gibt es dabei zwei Möglichkeiten. Die erste ist eine ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen. Diese ist über das Programm 270 der Förderbank verfügbar und mit ...
Antwort lesen »Genaue Informationen dazu wurden leider noch nicht übermittelt. Bleibt es beim bisherigen Vorgehen, entscheidet jedoch die Art der Maßnahme ...
Antwort lesen »Geht es um einen Neubau, können Sie die BEG KFN Förderung in Anspruch nehmen. Über das KfW-Programm 297 erhalten Sie dabei zinsgünstige ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 der BEG-EM-Richtlinie ist eine „Energieeffizienz-Experte/-Expertin“ jemand, der in der Expertenliste unter ...
Antwort lesen »Das Alter hat keinen Einfluss auf die Förderung der Wärmepumpe. Diese setzt sich ab 2024 aus folgenden Bestandteilen zusammen: 30 Prozent ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Gebäude nach GEG ganzheitlich zu betrachten. Nach § 106 des Gesetzes sind Teile eines Wohngebäudes nur dann getrennt zu ...
Antwort lesen »In der Beschlussempfehlung zum GEG heißt es dazu: "Alle im Bestand möglichen und dem neuen § 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur dann, wenn Sie Ihr Wohnhaus bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer selbst ...
Antwort lesen »Ob Sie auf eine Dampfsperre verzichten können, lässt sich ohne weitere Informationen zum Aufbau nicht beurteilen. Grundsätzlich hat diese ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es die BEG-Förderung für alle, die ein Gebäude gemäß den technischen Mindestvorgaben sanieren. Sind Sie selbst nicht die ...
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