Das Smarthome lässt seine Bewohner im Urlaub ruhig schlafen. Dank Hausautomation können Hausbesitzer ihr Haus guten Gewissens für zwei oder auch drei Wochen alleine lassen. Der Trick: Durch Systeme zur Hausautomation können die Bewohner Anwesenheit vortäuschen, auch wenn sie gar nicht zu Hause sind. Wechselnde Beleuchtung, sich bewegende Rollläden oder ein morgendlich dudelndes Radio schrecken Einbrecher ab.
Urlaubszeit ist Hochsaison für Einbrecher
Einbrecher fiebern der Urlaubszeit entgegen. Wenn ganze Häuserzeilen von den Bewohnern verlassen werden, wittern sie ihre große Chance. Auch statistisch wächst die Gefahr, zum Einbruchsopfer zu werden. Gegen technisch immer besser ausgerüstete Kriminelle ist nur mit smarten Lösungen etwas auszurichten. Hausautomation ist deshalb beim Einbruchschutz nicht mehr wegzudenken.
Hausautomation schreckt Einbrecher ab
Das Smarthome macht es Einbrechern erdenklich schwer: Mit moderner, intelligenter Haustechnik lässt sich praktisch das ganze Haus auf Fingertipp steuern: Bewegung der Fenster und Rollläden, die Beleuchtung, sogar die Unterhaltungselektronik lässt sich so dazu nutzen, Anwesenheit zu simulieren. Wagen sich doch einmal Eindringlinge in den Garten vor, lässt eine mit Bewegungssensoren gesteuerte Gartenbeleuchtung sie schnell den Rückwärtsgang einlegen. Öffnungsmelder an Türen und Fenstern, die an eine Alarmanlage gekoppelt sind, setzen jedem Einbruch-Versuch ein jähes Ende. Die Palette an Möglichkeiten zum Einbruchschutz ist riesengroß und lässt keine Schwachstelle offen. Auch andere Gefahrenquellen wie Steckdosen bei der Arbeitsplatte oder der Elektroherd können so ausgeschaltet werden.
Smarthome: Mehr Komfort, weniger Energiekosten
Die Vorteile der Hausautomation machen sich aber auch weit über den Urlaub hinaus bemerkbar. Das Plus an Komfort ist gewaltig und auch die Energieeinsparung macht das Smarthome attraktiv, vor allem im Hinblick auf steigende Strompreise: 54 Prozent der Deutschen machen sich Sorgen, dass Strom und Wasser eines Tages unbezahlbar werden könnten. Smarthome-Funktionen tragen zur effizienten Energienutzung bei und steigern dabei sogar noch den Komfort: Während sich Fenster allein zum Lüften öffnen, fährt die automatische Regelung der Heizung die Leistung runter. Heizung oder Klimatisierung lassen sich über Apps auch von unterwegs steuern – gesundes Wohlfühlklima garantiert! Ein Licht, das beim Betreten des Raumes aufleuchtet und beim Verlassen erlischt, spart Strom. Die Hausautomation hält für jedes Problem eine smarte Lösung bereit. Auch die Bedienung ist kinderleicht. Vorbei sind die Zeiten, in denen man für jedes Gerät eine eigene Fernbedienung brauchte. Inzwischen lässt sich das ganze Haus übersichtlich, klar und intuitiv über ein einziges Display steuern. Sogar der Stromverbrauch einzelner Geräte lässt sich so zentral erfassen - Stromfresser adé!
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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