Das Smarthome lässt seine Bewohner im Urlaub ruhig schlafen. Dank Hausautomation können Hausbesitzer ihr Haus guten Gewissens für zwei oder auch drei Wochen alleine lassen. Der Trick: Durch Systeme zur Hausautomation können die Bewohner Anwesenheit vortäuschen, auch wenn sie gar nicht zu Hause sind. Wechselnde Beleuchtung, sich bewegende Rollläden oder ein morgendlich dudelndes Radio schrecken Einbrecher ab.
Urlaubszeit ist Hochsaison für Einbrecher
Einbrecher fiebern der Urlaubszeit entgegen. Wenn ganze Häuserzeilen von den Bewohnern verlassen werden, wittern sie ihre große Chance. Auch statistisch wächst die Gefahr, zum Einbruchsopfer zu werden. Gegen technisch immer besser ausgerüstete Kriminelle ist nur mit smarten Lösungen etwas auszurichten. Hausautomation ist deshalb beim Einbruchschutz nicht mehr wegzudenken.
Hausautomation schreckt Einbrecher ab
Das Smarthome macht es Einbrechern erdenklich schwer: Mit moderner, intelligenter Haustechnik lässt sich praktisch das ganze Haus auf Fingertipp steuern: Bewegung der Fenster und Rollläden, die Beleuchtung, sogar die Unterhaltungselektronik lässt sich so dazu nutzen, Anwesenheit zu simulieren. Wagen sich doch einmal Eindringlinge in den Garten vor, lässt eine mit Bewegungssensoren gesteuerte Gartenbeleuchtung sie schnell den Rückwärtsgang einlegen. Öffnungsmelder an Türen und Fenstern, die an eine Alarmanlage gekoppelt sind, setzen jedem Einbruch-Versuch ein jähes Ende. Die Palette an Möglichkeiten zum Einbruchschutz ist riesengroß und lässt keine Schwachstelle offen. Auch andere Gefahrenquellen wie Steckdosen bei der Arbeitsplatte oder der Elektroherd können so ausgeschaltet werden.
Smarthome: Mehr Komfort, weniger Energiekosten
Die Vorteile der Hausautomation machen sich aber auch weit über den Urlaub hinaus bemerkbar. Das Plus an Komfort ist gewaltig und auch die Energieeinsparung macht das Smarthome attraktiv, vor allem im Hinblick auf steigende Strompreise: 54 Prozent der Deutschen machen sich Sorgen, dass Strom und Wasser eines Tages unbezahlbar werden könnten. Smarthome-Funktionen tragen zur effizienten Energienutzung bei und steigern dabei sogar noch den Komfort: Während sich Fenster allein zum Lüften öffnen, fährt die automatische Regelung der Heizung die Leistung runter. Heizung oder Klimatisierung lassen sich über Apps auch von unterwegs steuern – gesundes Wohlfühlklima garantiert! Ein Licht, das beim Betreten des Raumes aufleuchtet und beim Verlassen erlischt, spart Strom. Die Hausautomation hält für jedes Problem eine smarte Lösung bereit. Auch die Bedienung ist kinderleicht. Vorbei sind die Zeiten, in denen man für jedes Gerät eine eigene Fernbedienung brauchte. Inzwischen lässt sich das ganze Haus übersichtlich, klar und intuitiv über ein einziges Display steuern. Sogar der Stromverbrauch einzelner Geräte lässt sich so zentral erfassen - Stromfresser adé!
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
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