Energetische Sanierungsmaßnahmen werden vom Staat gefördert. Als Alternative zu Zuschüssen und Krediten von BAFA und KfW können selbstnutzende Eigentümer:innen Steuerermäßigungen nutzen, den sogenannten Steuerbonus nach Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes (EstG): Um bis zu 40.000 Euro kann sich die Einkommensteuer für Maßnahmen reduzieren, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Und zwar gestaffelt: Im Kalenderjahr des Abschlusses sowie im darauf folgenden Kalenderjahr ist eine Steuerermäßigung von jeweils 7 Prozent der Kosten möglich (jeweils höchstens 14.000 Euro) und im letzten Jahr nochmals eine von 6 Prozent (höchstens 12.000 Euro).
Voraussetzungen für den Steuerbonus
Grundsätzlich gilt: Wer die Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich nach Paragraf 35c EstG geltend machen möchte, muss Eigentümer:in des Gebäudes sein, dieses muss zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, in Deutschland oder in der EU stehen und bei Beginn der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt sein. Darüber hinaus ist eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich, und Rechnungen dürfen nicht bar bezahlt worden sein.
--> Wichtig: Wurden bereits zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse für die energetische Sanierung gewährt oder ist die Maßnahme mit öffentlichen Geldern gefördert, ist keine Steuerermäßigung mehr möglich!
Der richtige Zeitpunkt für eine Steuerermäßigung: Achtung bei Ratenzahlung!
Nicht alle Eigentümer können sich eine energetische Sanierung auf einen Schlag leisten. Deshalb bieten manche Handwerksbetriebe Ratenzahlungen an. In diesem Fall stellt sich die Frage, wann die Steuerermäßigungen geltend gemacht werden können. Darauf hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine klare Antwort gegeben: Erst wenn die letzte Rate beglichen wurde, ist eine Steuerermäßigung möglich (BFH-Urteil IX R 31/23 vom 13. August 2024, veröffentlicht am 10. Oktober 2024).
Nach dem BFH-Urteil steht fest: Eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes (EstG) kann erst in Anspruch genommen werden, wenn diese abgeschlossen und die Rechnung dafür vollständig auf das Konto des Leistungserbringers eingezahlt worden ist. Daraus folgt: Teilzahlungen beziehungsweise Ratenzahlungen werden nicht berücksichtigt. Eigentümer können also erst in dem Jahr von den Steuerermäßigungen profitieren, in dem die letzte Rate beglichen wurde.
Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Betonkernaktivierung selbst mit förderbar. Das gilt allerdings nicht für die Sanierung der ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist es tatsächlich so, dass der Fördergeber die anteilig förderbaren Kosten automatisch aus den förderfähigen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
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