Insgesamt 92.800 Förderanträge wurden allein im ersten Quartal 2020 in den Förderprogrammen von KfW und BAFA gestellt. Das ist deutlich mehr Förderung von Investitionen im Gebäudebereich in Energieeffizienz und erneuerbare Energien als im Vorjahreszeitraum.
KfW-Förderung trotz Corona-Krise stark nachgefragt
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Förderzahlen im ersten Quartal 2020 deutlich gesteigert: Für die Errichtung oder den Ersterwerb eines Effizienzhauses wurden in den Monaten Januar bis März bereits 18.800 Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Auch bei energieeffizienten Sanierungen (z.B. durch den Einbau neuer Fenster, die Dämmung einzelner Gebäudeteile oder Komplettsanierungen) zeigen die verbesserten Konditionen der KfW Wirkung: Mehr als 26.500 Anträge wurden allein im ersten Quartal in diesem Segment gestellt. Trotz der Corona-Krise wird die Förderung im Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren" derzeit stark nachgefragt wird.
150 Prozent mehr Förderanträge beim BAFA / Investitionen in klimafreundliche Heizungen stark gestiegen / Austauschprämie für Ölheizungen besonders nachgefragt
Auch die verbesserte Förderung des BAFA ist ein großer Erfolg: Seitdem die Förderanreize im Januar 2020 deutlich verstärkt wurden, sind Investitionen in klimafreundliche Heizungen stark gestiegen: Im ersten Quartal 2020 wurden 47.500 Förderanträge gestellt. Das entspricht einer Steigerung von über 150 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Insbesondere die neu eingeführte Austauschprämie für Ölheizungen wird stark nachgefragt. Sie wird fast bei der Hälfte der gestellten Anträge mitbeantragt. Anträge auf die Zuschüsse können online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Das BAFA bemüht sich auch während der Corona-Krise um Planungssicherheit für Eigentümer und Handwerksbetriebe und achtet derzeit ganz besonders auf schnelle und unbürokratische Verfahren. Um Unternehmen und Hausbesitzern weiterzuhelfen, gewährt das BAFA in vielen Bereichen großzügige Fristverlängerungen, wie zum Beispiel bei den allgemeinen Fristen im Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“. Bei Problemen empfiehlt das BAFA allen betroffenen Antragstellern, sich zu melden und ihre besondere Situation zu schildern, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Sobald Eigentümer einen Antrag auf Förderung über das elektronische Antragsformular beim BAFA gestellt haben, steht es ihnen frei mit der geplanten Maßnahme zu beginnen.
Zunächst ist der Zustand der bestehenden Dämmebene zu prüfen. Denn die Nut-Feder-Decke ist nicht als Dampfbremse geeignet. Sie lässt ...
Antwort lesen »Möchten Sie einen Zuschuss zur Förderung der neuen Haustür beantragen, benötigen Sie einen Energieberater. Dieser muss die technische ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter des Wärmeerzeugers. Bei einer Gas-Brennwerttherme gilt dabei ein Mindestalter von 20 Jahren (Ausnahme ...
Antwort lesen »Erhöhte Anforderungen an die Ableitung sind nach § 19 1. BImSchV auch bei einer wesentlichen Änderung der Feuerstätte einzuhalten. Nach ...
Antwort lesen »Experten empfehlen die Nachgenehmigung im Allgemeinen, auch um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Herausforderung ...
Antwort lesen »Das ist problemlos möglich. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Rahmen förderbarer Kosten nicht überschreiten. Im Einfamilienhaus liegt ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung leider nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine ...
Antwort lesen »Seit 2024 beantragen Sie die Förderung für eine neue Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür benötigen Sie eine ...
Antwort lesen »Wenn die Maßnahme abgeschlossen, abgerechnet und die Förderung ausgezahlt wurde, sollte das so funktionieren. Denn dann haben Sie die ...
Antwort lesen »In dem beschriebenen Fall können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG nutzen. Ausreichend ist, wenn Sie die Immobilie zur ...
Antwort lesen »Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue Wohneinheit, lässt sich diese nur als Neubau fördern. Infrage kommt dabei die ...
Antwort lesen »Damit ist nicht zu rechnen. Zugesagte Fördermittel können Sie in aller Regel auch abrufen. Bisher kam es nur vor, dass Angebote im ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall sind Sie sowohl zur Förderung der BEG-Mittel für die Sanierung als auch zur Förderung der Energieberatung mit iSFP ...
Antwort lesen »Ja, bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung, können Sie bei den Kosten auch den Austausch bestehender Heizflächen mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Da es sich um eine energetische Verbesserung handelt, können Sie eine Förderung für die neuen Fenster beantragen. Tauschen Sie die Fenster ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie einmal die Förderung zur Errichtung eines Gebäudenetzes. Hier fallen alle Kosten für die Wärmeerzeugung und ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht genau berechnen. Zum einen ist nicht bekannt, wie viel Sauerstoff tatsächlich durch die Rohre in das System gelangt. ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie die Förderung der Heizung für ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Möglich ist es dabei, ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Antrag storniert und beantragen Fördermittel für die identische Maßnahme erneut, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung. Möglich ist es also auch, einen Vertrag über ...
Antwort lesen »In diesem Fall macht die KfW leider keine Ausnahme. Den Einkommens- sowie den Geschwindigkeitsbonus können Sie nur als selbst nutzender ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer das Datum des Antrags. Möchten Sie von der alten zur neuen Förderung wechseln, müssen Sie den bestehenden Antrag ...
Antwort lesen »Hier sind alle beschriebenen Maßnahmen förderbar. Einen Überblick finden Sie im Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen. Im ...
Antwort lesen »Als Eigentümer haben Sie mehrere Fördermöglichkeiten. Variante 1: Sie nutzen BEG-EM-Mittel für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Diese ...
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Antwort lesen »Heizlüfter und mobile Gasheizer gelten unserer Auffassung nach nicht als Heizgeräte. Handelt es sich um fest installierte Elektroheizkörper ...
Antwort lesen »Hier können Sie auch einen anderen Energieberater beauftragen. Wichtig ist, dass dieser die Arbeiten nachvollziehen oder nachprüfen kann, ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich beziehen sich die Verbote nicht auf bestehende Anlagen. Sie gelten im Allgemeinen für neu in Verkehr gebrachte Systeme. Auch ...
Antwort lesen »Für Gebäude zur Ferien-/Wochenendnutzung bekommen Sie Fördermittel nur dann, wenn Sie in den Geltungsbereich des GEG fallen. Dazu müssen ...
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