Für geschätzt mehr als eine Million alte Ölheizungen und Gasheizungen gilt 2017 die Austauschpflicht der EnEV. Ob ihre Heizung davon betroffen ist, sehen Hausbesitzer auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen. Das Typenschild ist direkt auf dem Heizkessel montiert und enthält Angaben zu Hersteller, Baujahr und Leistung. Da der Kessel oft gedämmt ist, ist das Typenschild jedoch nicht immer leicht zu finden. Unter der meist seitlichen Abdeckung befinden sich die entsprechenden Informationen auf einem Metallschild. Eine weitere Möglichkeit ist, auf das Protokoll des Schornsteinfegers zu schauen. Hier sind die Angaben meist ebenfalls vermerkt. Wer Unterlagen aus der Bauzeit hat, kann dort nachsehen: Rechnungen oder Datenblätter geben meist Aufschluss darüber, ob die Heizung zu alt für einen Weiterbetrieb ist.
Diese Heizungen fallen unter die Austauschpflicht
Nicht alle der über drei Jahrzehnte alten Heizungen müssen erneuert werden. Nur Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung von vier bis 400 Kilowatt fallen unter die Pflicht. Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen weiter betrieben werden. Auch wer schon lange in seinem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt, muss die Heizung nicht erneuern. Denn Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, fallen ebenfalls unter die Ausnahme. Bei einem Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002 beträgt die Frist zur Erfüllung für den neuen Eigentümer zwei Jahre. Der Schornsteinfeger prüft die Einhaltung der Vorschriften.
Nicht 30 Jahre warten / Neue Heizung lohnt sich nach 20 Jahren
Oft ist es sinnvoll, eine alte Heizung zu ersetzen, auch wenn sie noch den gesetzlichen Regelungen entspricht. Spätestens ab einem Alter von 20 Jahren sollten Hausbesitzer über einen Tausch nachdenken, denn dann steigt auch das Ausfallrisiko. Ein Brennwertkessel verspricht einen deutlich effizienteren Betrieb als die damals üblichen Niedertemperaturkessel. Hausbesitzer profitieren bei einer Erneuerung von den technischen Fortschritten der letzten Jahrzehnte. Allein die Brennwerttechnik ermöglicht Einsparungen von etwa fünf Prozent bei Heizöl bis zehn Prozent bei Erdgas, in der Summe liegen die Einsparungen oft zwischen 15 und 30 Prozent.
Zwar müssen Hauseigentümer mehrere tausend Euro für eine Neuanschaffung investieren, sie rechnet sich aufgrund der besseren Brennstoffausnutzung und der stromsparenden Effizienzpumpe oft aber schon nach einigen Jahren. Für viele Heizungen gibt es auch eine finanzielle Förderung, die die Investition verringert.
Wer von der Austauschpflicht betroffen ist, sollte spätestens im Frühjahr zum Ende der Heizsaison tätig werden. Dann bleibt noch ausreichend Zeit, die Entscheidung in Ruhe zu überdenken und verschiedene Varianten prüfen zu lassen. Pünktlich zum Herbst ist der neue Heizkessel dann startklar.
Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
Antwort lesen »In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus nach § 35 c kommt hier leider nicht infrage. Denn damit können Sie die Umfeldmaßnahmen nur fördern lassen, wenn Sie auch ...
Antwort lesen »Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ...
Antwort lesen »Das hängt grundsätzlich von der Konstellation bei Ihnen vor Ort ab. In der Regel benötigen Sie aber einen Antrag zum Umbau des ...
Antwort lesen »Im besten Falle befindet sich die Dampfbremse unter der Dämmebene auf der warmen Seite der Konstruktion. Sie sollte also unter der ...
Antwort lesen »Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA ist die Flächenheizung in diesem Fall nicht förderbar, da sie die für die Effizienz wichtige ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
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