Was kostet mich die Umstellung auf eine Wärmepumpe, welche Mehrkosten fallen an? Und was ist künftig die günstigste Heizung für mich? Der Entwurf für das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG) liefert dafür erste Hinweise - denn ab Seite 76 ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung enthalten, in der Eigentümer viele Antworten auf diese Fragen finden.
Auf diesen Grundlagen basiert die Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Heizungstausch
Untersucht wurde die Wirtschaftlichkeit von Luft-Wasser-Wärmepumpe, Anschluss an ein Wärmenetz, Stromdirektheizung, Gaskessel mit 65 % Biomethan, Pelletheizung und Wärmepumpen-Hybridheizung. Verglichen wurden die Kosten und Einsparungen mit dem Einbau eines neuen Gas-Brennwertkessels.
Berücksichtigt wurden alle Kosten für Investition, Betrieb und Wartung sowie ein eventuell notwendiger Heizflächentausch (neue Heizkörper oder Fußbodenheizung). Zugrunde gelegt wurden die Kosten ohne Förderung. Ausgegangen wird von einer Heizkessel-Lebensdauer von 18 Jahren, über diesen Zeitraum werden die Kosten berechnet. Da Experten von einer deutlichen Kostenreduktion für Wärmepumpen in den kommenden Jahren ausgehen, werden in einer weiteren Berechnung ab dem Jahr 2029 für den Erfüllungsaufwand um 30 % geringere Investitionskosten für den Wärmepumpenanteil der Investitionskosten angenommen.
Mit diesen Energiepreisen wurde gerechnet (in Euro/kWh):
Erdgas: 0,14
Biomethan: 0,20
Erdgas-Biomethan (65 %): 0,18
Holzpellets: 0,09
Strom (Wärmepumpen-Tarif): 0,28
Strom (Haushalt): 0,36
Fernwärme: 0,14
--> Wichtig zu wissen: Bei diesen Energiepreisen handelt es sich um Prognosen. Diese Prognose ist schwierig und unterliegt daher Unsicherheiten.
Das ist künftig die günstigste Heizung im Einfamilienhaus - Mehrkosten für eine Wärmepumpe im Vergleich zur Gasheizung
Für ein Einfamilienhaus ist die wirtschaftlichste Heizung in der GEG-Berechnung eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Luftwärmepumpe). Die Mehrkosten bei der Anschaffung liegen im Vergleich zu einer neuen Gasheizung zwischen 11.440 Euro (Effizienzhaus 70) und 34.540 Euro (für einen unsanierten Altbau). Die Einsparungen summieren sich über die Lebensdauer der Heizung auf 12.096 Euro (Effizienzhaus 70) bis 40.446 Euro (unsanierter Altbau).
--> Fazit: Selbst ohne Förderung rechnet sich der Einbau der Wärmepumpe innerhalb von 18 Jahren. Mit der für 2024 geplanten Heizungsförderung rechnet sich die Investition in eine Wärmepumpe noch deutlich schneller. Geht man von 30 Prozent sinkenden Kosten für Wärmepumpen ab 2029 aus, betragen die Mehrkosten nur noch 4.720 bis 20.720 Euro, die Einsparungen summieren sich auf 13.356 bis 42.426 Euro.
Das ist künftig die günstigste Heizung im Mehrfamilienhaus - Mehrkosten von Pelletheizung und Wärmepumpe im Vergleich zur Gasheizung
Saniertes Mehrfamilienhaus: Hier ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe die wirtschaftlichste Erfüllungsoption. Beim Mehrfamilienhaus im Bestand (schlechter als Effizenzhaus 100) ist eine Pelletheizung mit Solarthermie in den Anschaffungskosten (rund 33.000 Euro) günstiger als die Wärmepumpe (rund 43.000 Euro). Beide Varianten rechnen sich aber über eine Betriebsdauer von 18 Jahren.
Unsaniertes Mehrfamilienhaus: Auch hier ist eine Pelletheizung mit Solarthermie am günstigsten in der Anschaffung und gleicht die Kosten über eine Betriebsdauer von 18 Jahren bei weitem aus. Aber auch bei der Wärmepumpe werden die höheren Anschaffungskosten über 18 Jahre überkompensiert, so dass auch diese Variante wirtschaftlich ist.
Wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung mit sinkenden Kosten für Wärmepumpen (30 Prozent weniger ab 2029) durchgeführt, ist die Wärmepumpe auch bei Mehrfamilienhäusern in allen Sanierungszuständen die wirtschaftlichste Option.
Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
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