Was kostet mich die Umstellung auf eine Wärmepumpe, welche Mehrkosten fallen an? Und was ist künftig die günstigste Heizung für mich? Der Entwurf für das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG) liefert dafür erste Hinweise - denn ab Seite 76 ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung enthalten, in der Eigentümer viele Antworten auf diese Fragen finden.
Auf diesen Grundlagen basiert die Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Heizungstausch
Untersucht wurde die Wirtschaftlichkeit von Luft-Wasser-Wärmepumpe, Anschluss an ein Wärmenetz, Stromdirektheizung, Gaskessel mit 65 % Biomethan, Pelletheizung und Wärmepumpen-Hybridheizung. Verglichen wurden die Kosten und Einsparungen mit dem Einbau eines neuen Gas-Brennwertkessels.
Berücksichtigt wurden alle Kosten für Investition, Betrieb und Wartung sowie ein eventuell notwendiger Heizflächentausch (neue Heizkörper oder Fußbodenheizung). Zugrunde gelegt wurden die Kosten ohne Förderung. Ausgegangen wird von einer Heizkessel-Lebensdauer von 18 Jahren, über diesen Zeitraum werden die Kosten berechnet. Da Experten von einer deutlichen Kostenreduktion für Wärmepumpen in den kommenden Jahren ausgehen, werden in einer weiteren Berechnung ab dem Jahr 2029 für den Erfüllungsaufwand um 30 % geringere Investitionskosten für den Wärmepumpenanteil der Investitionskosten angenommen.
Mit diesen Energiepreisen wurde gerechnet (in Euro/kWh):
Erdgas: 0,14
Biomethan: 0,20
Erdgas-Biomethan (65 %): 0,18
Holzpellets: 0,09
Strom (Wärmepumpen-Tarif): 0,28
Strom (Haushalt): 0,36
Fernwärme: 0,14
--> Wichtig zu wissen: Bei diesen Energiepreisen handelt es sich um Prognosen. Diese Prognose ist schwierig und unterliegt daher Unsicherheiten.
Das ist künftig die günstigste Heizung im Einfamilienhaus - Mehrkosten für eine Wärmepumpe im Vergleich zur Gasheizung
Für ein Einfamilienhaus ist die wirtschaftlichste Heizung in der GEG-Berechnung eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Luftwärmepumpe). Die Mehrkosten bei der Anschaffung liegen im Vergleich zu einer neuen Gasheizung zwischen 11.440 Euro (Effizienzhaus 70) und 34.540 Euro (für einen unsanierten Altbau). Die Einsparungen summieren sich über die Lebensdauer der Heizung auf 12.096 Euro (Effizienzhaus 70) bis 40.446 Euro (unsanierter Altbau).
--> Fazit: Selbst ohne Förderung rechnet sich der Einbau der Wärmepumpe innerhalb von 18 Jahren. Mit der für 2024 geplanten Heizungsförderung rechnet sich die Investition in eine Wärmepumpe noch deutlich schneller. Geht man von 30 Prozent sinkenden Kosten für Wärmepumpen ab 2029 aus, betragen die Mehrkosten nur noch 4.720 bis 20.720 Euro, die Einsparungen summieren sich auf 13.356 bis 42.426 Euro.
Das ist künftig die günstigste Heizung im Mehrfamilienhaus - Mehrkosten von Pelletheizung und Wärmepumpe im Vergleich zur Gasheizung
Saniertes Mehrfamilienhaus: Hier ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe die wirtschaftlichste Erfüllungsoption. Beim Mehrfamilienhaus im Bestand (schlechter als Effizenzhaus 100) ist eine Pelletheizung mit Solarthermie in den Anschaffungskosten (rund 33.000 Euro) günstiger als die Wärmepumpe (rund 43.000 Euro). Beide Varianten rechnen sich aber über eine Betriebsdauer von 18 Jahren.
Unsaniertes Mehrfamilienhaus: Auch hier ist eine Pelletheizung mit Solarthermie am günstigsten in der Anschaffung und gleicht die Kosten über eine Betriebsdauer von 18 Jahren bei weitem aus. Aber auch bei der Wärmepumpe werden die höheren Anschaffungskosten über 18 Jahre überkompensiert, so dass auch diese Variante wirtschaftlich ist.
Wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung mit sinkenden Kosten für Wärmepumpen (30 Prozent weniger ab 2029) durchgeführt, ist die Wärmepumpe auch bei Mehrfamilienhäusern in allen Sanierungszuständen die wirtschaftlichste Option.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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