Dach und Fassade zählen zu den Hauptarbeitsgebieten bei der Sanierung. Kein Wunder, denn hier verbirgt sich in der Regel das größte Energiesparpotenzial. Das Problem: Gerade an diesen Teilen des Hauses finden auch Wildtiere Unterschlupf. Vögel wie Schwalben und Mauersegler, aber auch Fledermäuse richten hier gerne ihre Nester ein, oft versteckt in Ritzen und Nischen. Durch Sanierungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine Wärmedämmung werden Nester zerstört oder verschlossen, der Lebensraum der Tiere wird immer weiter beschnitten.
Wärmeschutz geht nicht vor Artenschutz
Mauersegler, Fledermäuse und Schwalben, die gerne Gebäude bewohnen, stehen unter Schutz. In diesem Interessenkonflikt bleibt es deshalb keinesfalls dem Hausbesitzer überlassen, welche Priorität er bei der Sanierung setzt. Der Naturschutz ist bei der Sanierung mindestens genauso wichtig wie der Wärmeschutz und muss entsprechend beachtet werden. Leiden Tiere unter den Maßnahmen, kann das sogar einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellen. Das Bundesnaturschutzgesetzt schreibt zum Beispiel vor, dass Nester oder Quartiere nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde versiegelt werden dürfen. In der Brutzeit gelten sogar noch verschärfte Bedingungen: Weder das Nest mit Eiern oder Jungvögeln darf entfernt werden, noch die Brutvögel am Ein- und Ausflug gehindert werden.
Sanierung geht auch mit Rücksicht auf den Artenschutz
Kann ich dann überhaupt sanieren, fragt sich sicher der eine oder andere Hausbesitzer. Keine Sorge, Wärmeschutz und Artenschutz lassen sich durchaus gut vereinbaren. Mit einfachen Mitteln lassen sich bei der Sanierung Ersatz-Niststätten für Vögel und Fledermäuse schaffen. Dafür gibt es spezielle Einbausteine, die in die Dämmung integriert werden können. Verschmutzungen an der Fassade kann man mit der Montage von Brettern unter den Einflugöffnungen vorbeugen. Außerdem sollte die Sanierung zeitlich so gelegt werden, dass sie den Jahreszyklus der Tiere nicht stört.
Hausbesitzer erweisen damit nicht nur dem Artenschutz einen Dienst, sondern tuen sich auch selbst einen Gefallen. Die tierischen Untermieter sind nämlich der beste Insektenschutz - völlig kostenlos und ökologisch unbedenklich.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
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Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
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Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
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Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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