Dach und Fassade zählen zu den Hauptarbeitsgebieten bei der Sanierung. Kein Wunder, denn hier verbirgt sich in der Regel das größte Energiesparpotenzial. Das Problem: Gerade an diesen Teilen des Hauses finden auch Wildtiere Unterschlupf. Vögel wie Schwalben und Mauersegler, aber auch Fledermäuse richten hier gerne ihre Nester ein, oft versteckt in Ritzen und Nischen. Durch Sanierungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine Wärmedämmung werden Nester zerstört oder verschlossen, der Lebensraum der Tiere wird immer weiter beschnitten.
Wärmeschutz geht nicht vor Artenschutz
Mauersegler, Fledermäuse und Schwalben, die gerne Gebäude bewohnen, stehen unter Schutz. In diesem Interessenkonflikt bleibt es deshalb keinesfalls dem Hausbesitzer überlassen, welche Priorität er bei der Sanierung setzt. Der Naturschutz ist bei der Sanierung mindestens genauso wichtig wie der Wärmeschutz und muss entsprechend beachtet werden. Leiden Tiere unter den Maßnahmen, kann das sogar einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellen. Das Bundesnaturschutzgesetzt schreibt zum Beispiel vor, dass Nester oder Quartiere nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde versiegelt werden dürfen. In der Brutzeit gelten sogar noch verschärfte Bedingungen: Weder das Nest mit Eiern oder Jungvögeln darf entfernt werden, noch die Brutvögel am Ein- und Ausflug gehindert werden.
Sanierung geht auch mit Rücksicht auf den Artenschutz
Kann ich dann überhaupt sanieren, fragt sich sicher der eine oder andere Hausbesitzer. Keine Sorge, Wärmeschutz und Artenschutz lassen sich durchaus gut vereinbaren. Mit einfachen Mitteln lassen sich bei der Sanierung Ersatz-Niststätten für Vögel und Fledermäuse schaffen. Dafür gibt es spezielle Einbausteine, die in die Dämmung integriert werden können. Verschmutzungen an der Fassade kann man mit der Montage von Brettern unter den Einflugöffnungen vorbeugen. Außerdem sollte die Sanierung zeitlich so gelegt werden, dass sie den Jahreszyklus der Tiere nicht stört.
Hausbesitzer erweisen damit nicht nur dem Artenschutz einen Dienst, sondern tuen sich auch selbst einen Gefallen. Die tierischen Untermieter sind nämlich der beste Insektenschutz - völlig kostenlos und ökologisch unbedenklich.
Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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