Dachdämmung - entspanntes Wohnen im Sommer und Winter
Die Dämmung ist nach wie vor ein ungeliebtes Kind - viele Hausbesitzer haben hier Vorurteile und bezweifeln Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Doch in einem unsanierten Haus mit kalten Wänden und zugigen Stellen mag wiederum auch niemand mehr wohnen... Wer einmal ein unsaniertes Dachgeschoss bewohnt hat, wird die Wirksamkeit einer Dämmung nie mehr bezweifeln! Wärmeschutz im Winter, Hitzeschutz im Sommer - mit einer Dachdämmung wohnen Hausbesitzer zu jeder Jahreszeit im Komfortbereich. Hat das Haus ein unbewohntes Dachgeschoss, lässt sich mit einer Dachbodendämmung der gleiche Effekt erzielen.
Dachbegrünung - natürlicher Ausgleich für das Klima
Eine Dachbegrünung wirkt gleich doppelt für das Klima: Ein Gründach speichert auf natürliche Art Wasser, bindet Staub und heizt sich auch bei extremen Temperaturen kaum auf - das ist bestens für das Umgebungsklima. Außerdem wirkt sich die Dachbegrünung positiv auf das Wohnklima aus, sie sorgt das ganze Jahr über für angenehme Temperaturen unter dem Dach und bietet einen sehr guten Schallschutz
Rollladen - Multitalent in Sachen Wohnkomfort
Er schützt vor fremden Blicken und Sonnenlicht, aber auch vor Einbrechern und hohen Heizkosten - mit einem Rollladen kann in Sachen Wohnkomfort nichts mehr schief gehen. Deshalb sollten Hausbesitzer bei der Erneuerung der Fenster unbedingt auch an diesen Komforthelfer denken! Im Winter spart das Luftpolster zwischen Fenster und Rollladen zusätzlich Heizkosten, im Sommer sorgt der Sonnenschutz für angenehm kühle Wohnräume. Damit Kälte und Hitze rechtzeitig ausgesperrt werden, bietet sich eine automatische Steuerung an.
Im Winter heizen, im Sommer kühlen mit der passenden Heiztechnik
Mit einer reversiblen Wärmepumpe zahlt sich die Technik gleich doppelt aus: Denn eine Erdwärmepumpe oder Grundwasserwärmepumpe nutzt im Sommer einfach den Boden beziehungsweise das Grundwasser als Kältereservoir und überträgt die niedrigen Temperaturen auf das Heizsystem. Die Raumtemperatur kann auf diese Weise gesenkt werden. Im Winter steht dagegen die Wärmeversorgung im Vordergrund. Auch eine Eisheizung oder Eisspeicherheizung arbeitet mit Wärmepumpen-Technik. Sie sorgt im Winter für kuschelige Temperaturen und unterstützt im Sommer die Kühlung. Eine weitere Variante in Verbindung mit einer Wärmepumpe ist die Deckenheizung und Deckenkühlung.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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