Es ist vor allem Lichtmangel, der uns zu schaffen macht und dafür sorgt, dass wir uns im Winter träge und müde fühlen. Dem Mangel an ausreichend Tageslicht kann man in den dunklen Monaten mit dem Einsatz von speziellen Tageslichtlampen begegnen. Zudem kann die Farbgestaltung entscheidend dabei mithelfen, die oftmals düstere Winterstimmung dauerhaft aufzuhellen.
Gelb und Orange sorgen für gute Laune
Vor allem die Palette der Herbstlaubfarben mit ihren vielfältigen Gelb- und Orangetönen an den Wänden sorgt langfristig für bessere Laune. Nach den Erkenntnissen der Farbpsychologie vermittelt dieses Farbspektrum eine positive Grundstimmung. Aber auch dunkle Rottöne geben Geborgenheit und Wärme, genau das Richtige in der dunklen, kalten Jahreszeit. Bei den Rottönen sollte man jedoch nicht auf knallige Varianten setzen, da sie zwar belebend und inspirierend wirken, aber auch Unruhe und Aggression auslösen können. Hier sind vielmehr dunkle Töne, die in den Violettbereich hineinspielen, angesagt. Es muss übrigens nicht immer gleich eine komplett farbige Wand sein, auch farbige Akzente sorgen schon für die richtige Stimmung.
Dunkle Farben besser nicht großflächig auftragen
Ganz Wände in dunklen Farben sollten Hausbesitzer besser vermeiden. Sonst besteht die Gefahr, dass der Raum zu dunkel wirkt. Stattdessen können Schablonen für so genannte Wand-Tattoos genutzt werden, die sich besonders für dunkle Farbtöne auf hellen Untergründen eignen. Oder man setzt beim Streichen von hellen Gelb- und Orangetönen verschiedene kreative Maltechniken ein, die ebenfalls für Abwechslung sorgen. So wird beispielsweise bei der Tupftechnik die Farbe mit einem Schwamm auf die Wände getupft, was der Wand eine luftige und belebende Struktur ergibt. Bei der Wickeltechnik zaubert man auf einem hellen Grundton mit einer dunkleren Effektfarbe mit Hilfe eines geknüllten Ledertuchs abwechslungsreiche Strukturen und Muster auf die Wände, die gleich gute Laune machen.
Positive Farbveränderung lässt Frühling einziehen
Anstatt auf den Frühling zu warten, bietet sich zum Jahresbeginn eine farblich positive Veränderung der Wände an. Damit tut man sich selbst in der dunklen Jahreszeit etwas Gutes. Mit einer Kombination aus Tageslichtlampen und hellen, freundlich-farbigen Wänden sowie entsprechenden farblich passenden Accessoires wie Pflanzen, Vorhängen oder Bildern sollte sich die Laune allmählich bessern und ein Wohlfühleffekt einsetzen.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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