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25.10.2021
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Was tun, wenn der Energieversorger die Belieferung einstellt?

Grundversorger übernimmt Strom- oder Gaslieferung

Die Energiepreise gehen durch die Decke und dann teilt der Strom- und Gasanbieter mit, dass er trotz bestehender Verträge die Belieferung einstellt. Was tun? Wichtig zu wissen: Die betroffenen Haushalte stehen zum Glück nicht von heute auf morgen ohne Strom oder Gas da! Denn der örtliche Grundversorger übernimmt in diesem Fall die Strom- oder Gaslieferung. Tipps und Handlungsempfehlungen im Überblick.

Strommasten und -leitungen
Auch wenn der Energieversorger die Belieferung einstellt, muss zum Glück niemand im Kalten oder Dunklen sitzenFoto: Verbraucherzentrale NRW

Grundversorger ausfindig machen
Der Grundversorger ist der Energielieferant, der in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert. Häufig sind das die örtlichen Stadtwerke. Der entsprechende Grundversorger lässt sich über den Netzbetreiber erfragen, der auf jeder Energierechnung ausgewiesen ist. Wichtig zu wissen: Für Strom und Gas kann es in einem Liefergebiet unterschiedliche Grundversorger geben.

Unterschiede der Ersatz- und Grundversorgung beachten
Der Grundversorger übernimmt zunächst die sogenannte Ersatzversorgung. Diese sichert bei unklarer Versorgungslage die Energielieferung für drei Monate. Ob eine Ersatzversorgung vorliegt, bewertet der Netzbetreiber. Ansonsten erhalten Betroffene einen Tarif in der Grundversorgung und sollten sich bei Unklarheiten an ihren Netzbetreiber oder Grundversorger wenden. Die Ersatzlieferung darf, gesetzlich durch die Bedingungen der Grundversorgungsordnung für Strom (StromGVV) und Gas (GasGW) abgesichert, von Kund:innen fristlos gekündigt werden. Nach Ablauf von drei Monaten in der Ersatzversorgung erhalten Betroffene automatisch den Grundversorgungstarif. Dieser lässt sich jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Zahlung an den bisherigen Anbieter einstellen / Zählerstand ablesen
Das sollten Sie tun, wenn Ihr Netzbetreiber darüber informiert, dass sie vom örtlichen Grundversorger beliefert werden:

  • Einzugsermächtigung gegenüber dem bisherigen Anbieter schriftlich widerrufen bzw. Dauerauftrag kündigen
  • Zählerstand zum mitgeteilten Belieferungsende ablesen und dem Netzbetreiber sowie Grundversorger mitteilen

So geht’s weiter mit dem "alten" Energieversorger
Haben Kund:innen die Information über die Einstellung der Belieferung erhalten, ist dem alten Anbieter schriftlich mitzuteilen, dass man die Kündigung, die Ankündigung der Einstellung der Belieferung und die Belieferungseinstellung für nicht zulässig hält. Ebenso sollte erklärt werden, dass man sich die Geltendmachung eines Schadensersatzes wegen einer Vertragspflichtverletzung vorbehalte. Wenn sich im Folgenden ein konkreter, finanzieller Schaden beziffern lässt, können Verbraucher:innen diesen schriftlich mitteilen und von ihrem alten Anbieter den Ausgleich des Schadens einfordern.

Neuen Anbieter für Strom und Gas finden
Empfehlenswert ist, bereits frühzeitig die Ersatz- bzw. Grundversorgung zu kündigen und zügig in einen günstigeren Tarif wechseln. Neben dem Preis bei Gas- und Stromtarifen sind zudem kurze Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten. Bei der Suche nach einem neuen Energieversorger sind Tarifvergleichsportale im Internet hilfreich und bieten eine erste Orientierung.

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Quelle: Verbraucherzentrale NRW
 
 

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