Beim Neubau ist die Kellerdämmung inzwischen Standard, anders sieht es in vielen Altbauten aus. Hier lohnt sich eine nachträgliche Dämmung. Denn ein gut gedämmter Keller sorgt für angenehme Temperaturen im Erdgeschoss. Bevor sich Hausbesitzer an die Kellerdämmung machen, sollten sie sich jedoch über die gewünschte Nutzung im Klaren sein. Dann kann entschieden werden, ob die Kellerdecke, die Kellerwand oder der Kellerboden gedämmt werden soll.
Wohlfühlklima im Erdgeschoss: Kellerdeckendämmung
Soll der Keller als Lagerraum dienen, reicht eine Kellerdeckendämmung aus. Ein reiner Nutzkeller wird in der Regel nicht beheizt. Die Dämmung der Kellerdecke verhindert, dass Heizwärme aus dem Erdgeschoss über den Keller verloren geht. Ein weiterer Vorteil: Der Boden im Erdgeschoss kühlt nicht mehr so stark aus, unangenehme Fußkälte gehört der Vergangenheit an. Im Normalfall kann eine Kellerdeckendämmung vom Hausbesitzer selbst angebracht werden. Eine Ausnahme bilden Gewölbekeller. Hier kommen spezielle Dämmsysteme zum Einsatz, die genau auf die Wölbung der Kellerdecke angepasst werden.
Unterirdische Wohnreserve: Kellerwand und Kellerboden dämmen
Anders sieht es aus, wenn der Keller beheizt und zu Wohnzwecken genutzt werden soll. Dann gilt es, die Kellerräume gegen das kalte Erdreich abzuschirmen und die Kellerwände sowie den Kellerboden zu dämmen - entweder von außen als so genannte Perimeterdämmung oder als Innendämmung. Eine Perimeterdämmung bietet einen zusätzlichen Feuchtigkeitsschutz und ist sinnvoll, wenn das Mauerwerk gleichzeitig abgedichtet werden muss. Deshalb muss das Dämm-Material hochwertig, vor allem aber wasserundurchlässig und druckbeständig sein. Weniger aufwendig ist es, die Kellerwände von innen zu dämmen. Dank moderner, hochwirksamer und gleichzeitig schlanker Dämmsysteme geht bei der Innendämmung des Kellers nur wenig Wohnraum verloren.
Für Selbermacher: Warmwasserleitungen & Heizungsrohre dämmen
Selbst Hand anlegen können Hausbesitzer bei der Dämmung der Heizungsrohre und Warmwasserleitungen. Die Tage von Gipsbinden und Schaumstoffhüllen sind allerdings lange gezählt. Viel praktischer sind vorkonfektionierte Dämmschalen, die sich im Handumdrehen anbringen lassen und vor allem eins aushalten müssen: große Hitze. Dann zahlt sich die Bastelstunde aus. Fleißige Heimwerker werden mit geringeren Heizkosten und deutlich wärmerem Wasser belohnt.
Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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