1. WEG-Reform erleichtert bauliche Veränderungen
Vorfahrt für Barrierefreiheit, Elektromobilität, Einbruchsschutz und der Nutzung moderner Telekommunikation: Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer erhält mit dem neuen WEG im Grundsatz einen Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, einen barrierefreien Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss - allerdings auf eigene Kosten.
Auch die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Dabei werden Wohnungseigentümer zugleich vor unverhältnismäßigen Kosten geschützt. Konkret heißt das: Beschlussfassungen über bauliche Maßnahmen können künftig grundsätzlich mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
Die Verteilung der Kosten ist bei wie folgt geregelt:
Wichtig: Nach § 20 Abs. 4 WEG dürfen bauliche Veränderungen nicht beschlossen und können nicht verlangt werden, wenn sie zu einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage führen oder einzelne Wohnungseigentümer gegenüber anderen unbillig benachteiligen.
2. Organisation der Verwaltung wird effizienter
Die Qualität der Verwaltung wird erhöht: Eigentümerinnen und Eigentümer haben Anspruch darauf, die Verwaltung einem zertifzierten Verwalter zu übertragen, der seine Sachkunde in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat. Dafür gilt eine Übergangszeit von zwei Jahren: Ab dem 1.12.2022 muss jeder Verwalter einen Zertifikatsnachweis auf Verlangen der Wohnungseigentümer vorlegen können. Ein Verwalter, der am 01.12.2020 bereits bestellt ist, gilt bis zum 01.06.2024 gegenüber dieser Gemeinschaft als zertifizierter Verwalter. Damit können die Eigentümer sicherstellen, dass der Verwalter über alle für die Tätigkeit notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt und diese Eignung in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer unter Beweis gestellt hat.
3. Flexibler bei der Durchführung von Eigentümerversammlungen
Die Durchführung von Eigentümerversammlungen wird deutlich erleichtert: Eigentümerversammlungen sind zukünftig unabhängig von der Anzahl der anwesenden Wohnungseigentümer stets beschlussfähig. Die Einladung kann auf elektronischem Wege erfolgen. Darüber hinaus können Eigentümer künftig mittels elektronischer Kommunikationsmittel an einer Präsenzversammlung teilnehmen, was die Teilnahme auch abwesender Eigentümer erleichtert.
4. Gesetzliche Vertretungsbefugnis des Verwalters
Die Wohnungseigentümer können künftig bei Abschluss des Verwaltervertrages definieren, in welchem Bereich und Umfang der Verwalter unabhängig von Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft agieren kann. Das kann beispielsweise die Erledigung auch von größeren Reparaturen mit einem vorab definierten Kostenrahmen umfassen. Auch der Abschluss von Versorgungs- und Dienstleistungsverträgen, die gerichtliche Durchsetzung von Hausgeldforderungen und die Durchführung kleinerer Reparaturmaßnahmen, wie der Austausch von Leuchtelementen, Instandsetzung des Fensterglases oder die Zahlungsanweisung von Forderungen in gewissem Umfang, können je nach den Umständen des Einzelfalls unter die Autonomie des Verwalters fallen.
Aber: Führen bestimmte Maßnahmen für einen Eigentümer zu erheblichen Verpflichtungen, muss die Gemeinschaft darüber einen Beschluss fassen. Auch Entscheidungen über kostenträchtige Sanierungsmaßnahmen oder Darlehensverbindlichkeiten können nur in einem Gemeinschaftsbeschluss getroffen werden.
Mit dem geplanten Aufbau erreichen Sie einen U-Wert von etwa 0,15 W/m²K. Mit einer Kombination aus 120 mm und 30 mm starken Resol-Platten ...
Antwort lesen »Genau wie bei wasserführenden Heizsystemen sorgen die Thermostate für eine bedarfsgerechte Wärmeabgabe. Der Austausch alter und teils ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt, dass alle Energieverbräuche und erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmerzeugers messtechnisch zu erfassen sind. ...
Antwort lesen »Den Standort der Maßnahme können Sie vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides oder im Laufe der Widerspruchsfrist (vier Wochen an Erhalt des ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung der Dachbodendämmung ist der Luftraum zwischen den Sparren kein Problem. Sie können diesen allerdings mit ...
Antwort lesen »Im verlinkten Beitrag schreiben wir, dass bei bestehenden Schornsteinen die alten Regeln weiter gelten. So ist es auch in Absatz 2 § 19 der ...
Antwort lesen »Der Boden der Loggia ist vereinfacht gesagt das Dach des darunter liegenden Wohnzimmers. Möchten Sie eine Förderung für die Dämmung ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen aktuell leider keine verbindliche Antwort geben. Der Bund stellt die Fördermittel zwar zur Verfügung, hat ...
Antwort lesen »In aller Regel gilt auch hier das Verursacherprinzip. Das heißt: Wer einen Schaden verursacht, kommt dafür auch auf. Brechen Fließen oder ...
Antwort lesen »Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten. Denken ...
Antwort lesen »Das ist richtig. In der letzten Version der Liste förderbarer Kosten der BEG waren Wiederherstellungsarbeiten explizit förderbar, sofern ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie die bestehende Konstruktion trotz alukaschierter Zwischensparrendämmung aufdoppeln. Sinnvoll ist es dabei, die ...
Antwort lesen »Seit 01. Januar 2023 fällt bei der Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen (Neubau oder Erweiterung) keine Umsatzsteuer an, wenn ...
Antwort lesen »Eine Entlastung für hohe Heizöl-Kosten erhalten Sie, wenn Sie zwischen 01. Januar und 01. Dezember 2022 Heizöl gekauft haben. Hat sich der ...
Antwort lesen »Ohne die Situation vor Ort genau zu kennen, ist eine verbindliche Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Bei einer trockenen Außenwand ...
Antwort lesen »Der Einsatz einer Lüftungsanlage ist Pflicht, wenn Sie eine EE-Klasse erreichen möchten. Grundsätzlich kommt dabei auch eine ...
Antwort lesen »Wo Sie das richtige Dokument finden, hängt vom jeweiligen Anlass ab. Geht es um eine BAFA-Förderung, erstellt Ihr Energie-Effizienz-Experte ...
Antwort lesen »Eine Dämmpflicht besteht in diesem Fall nicht, da der bestehende Unterputz nicht entfernt und erneuert wird. Erst wenn Sie diesen ...
Antwort lesen »Setzen Sie nur die Leistung herauf, sinkt der Eigenverbrauchsanteil. Sie erreichen aber dennoch eine etwas höhere Selbstversorgungsquote, ...
Antwort lesen »Ob die Sparren in Ihrem Fall ausreichend sind, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Wir empfehlen den Kontakt zu einem Energieberater ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist beides richtig. Als Vermieter können Sie Sanierungskosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn es sich um ...
Antwort lesen »Eine entsprechende Regelung soll in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgenommen werden. Rechtlich verbindliche Vorlagen, Entwürfe oder ...
Antwort lesen »Fördermittel für Fachplanung und Baubegleitung erhalten Sie für den Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste oder ...
Antwort lesen »Ein Energieausweis ist grundsätzlich bei jedem Verkauf oder jeder Vermietung von Immobilien Pflicht, um Interessenten, Käufer oder Mieter ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachbodendämmung erhalten Sie in Form von Zuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen. Zuschüsse bekommen Sie in ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA entscheidet in diesem Fall der Ist-Zustand der Heizung. Durch den Brennertausch handelt es sich dabei um eine ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier die installierte Leistung, welche die Clearingstelle als Leistung der Module in kWp beschreibt.Eine rechtlich ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss zur Förderung der neuen Dachfenster bekommen Sie unabhängig von der energetischen Qualität leider nicht mehr, da dieser ...
Antwort lesen »In aller Regel ist das Entfernen der Innendämmung nicht erforderlich. Gelangt die Feuchtigkeit nicht über Boden oder Erdreich berührende ...
Antwort lesen »Zur Förderung der Dachdämmung stehen die Bundesförderung für effiziente Gebäude oder der Steuerbonus für die Sanierung zur Wahl. Im ersten ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort