Laut GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) entstehen zum Jahresende rund 40 Prozent mehr Brandschäden als in den übrigen Monaten. Ursächlich ist oft offenes Feuer, z.B. durch brennende Kerzen, aber auch defekte oder “billige“ Lichterketten können zum Brandauslöser werden. Ratsam ist es deshalb, bei der Weihnachtsbeleuchtung auch in die Sicherheit zu investieren, das heißt: Bei Lichterketten auf geprüfte Sicherheit achten und Rauchmelder anschaffen. Auch FI-Schutzschalter tragen zur Sicherheit bei.
Weihnachtsbeleuchtung: Bei Lichterketten auf Gütesiegel achten
Bei Lichterketten sollten Verbraucher stets auf geprüfte Qualität setzen. Denn ungeprüfte Billigware kann es zu Schwelbränden durch durch überhitzte Kabel oder defekte Birnen kommen. Die anerkannten Prüfsiegel GS- beziehungsweise VDE-Zeichen garantieren, dass die Weihnachtsbeleuchtung die europäischen Sicherheitsanforderungen einhält. Wenn die Lichterkette im Freien verwendet wird, wo sie mit Feuchtigkeit in Berührung kommt, sollte sie außerdem das Kennzeichen IP 44 aufweisen. Kommt die Weihnachtsbeleuchtung aus dem Vorjahr zum Einsatz, sollte diese vor der Verwendung gewissenhaft auf Beschädigungen überprüft werden. Wichtig: Beim Austausch einer kaputten Glühbirne unbedingt auf die zugelassene Wattstärke achten. Stärkere Birnen können schnell eine hohe Hitze entwickeln und so die Lichterkette in Brand setzen.
FI-Schutz in Steckdosen nachrüsten
Trotz Vorsichtsmaßnahmen kann eine Lichterkette dennoch einmal defekt sein. Dann verhindert ein Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) gefährliche Stromunfälle. Er überwacht den Isolationszustand der elektrischen Anlage sowie der angeschlossenen Elektrogeräte und unterbricht bei Abweichungen sofort die Stromzufuhr. Ist kein FI-Schalter vorhanden, kann dieser auch nachträglich noch in die Steckdose, an der die Lichterkette angeschlossen werden soll, integriert werden. Ein Elektrofachmann wechselt hierfür einfach die vorhandene Steckdose gegen eine mit FI-Schutz aus. Eine schnelle und einfache Alternative sind transportable FI-Schutzschalter, die wie ein Adapter zwischen die Lichterkette und die Steckdose geschaltet werden.
Rauchmelder schlagen im Brandfall rechtzeitig Alarm
Echte Kerzen, aber auch elektronische Lichterketten, die sich erhitzen, stellen ein nicht zu unterschätzendes Brandrisiko dar. Mit Rauchmeldern können sich Hausbesitzer schützen. Sie schlagen bei Bränden rechtzeitig Alarm und können so oft das Schlimmste verhindern. Nicht zu vergessen besteht in den meisten Bundesländern inzwischen eine Rauchmelderpflicht. Auch beim Rauchmelder-Kauf sollten Hausbesitzer auf Qualität achten: Empfehlenswert sind Rauchmelder mit VdS-Prüfzeichen oder einer Zertifizierung durch eine anerkannte Prüfstelle wie dem TÜV-Nord oder dem Kriwan-Testzentrum. Auch das unabhängige Qualitätszeichen “Q“ kennzeichnet hochwertige und langlebige Rauchwarnmelder. Das CE-Zeichen hingegen gibt noch keine Auskunft über die Qualität. Für optimalen Schutz sollten Rauchmelder möglichst in jedem Raum installiert werden. Praktisch für die Küche sind Modelle mit Zwei-Kammer-Mess-System, die zwischen Wasserdampf aus dem Kochtopf und gefährlichem Rauch unterscheiden.
Energiesparender Lichterglanz
Wer nicht nur seinen Weihnachtsbaum beleuchtet, sondern auch Fenster, Dach oder den Garten mit Lichtern dekoriert, sollte auf den Stromverbrauch achten und Energiesparlampen anschaffen. LED-Lichterketten sind die energiesparendste Variante der Weihnachtsbeleuchtung. Sie gibt es inzwischen auch in warmen und stimmungsvollen Farben, passend zur Weihnachtszeit. Ein weiterer Vorteil: LED-Lampen werden nicht so heiß und können daher auch gefahrlos in der Nähe von Papier, Stoffen oder ähnlichen trockenen Materialien verwendet werden. Praktisch für stimmungsvollen Glanz im Außenbereich sind Lichterketten mit Solarzellen. Am Tag lädt sich der integrierte Akku über das Sonnenlicht auf, sobald es dunkel wird, schaltet sich das Licht dann automatisch an.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Der Experte nimmt Ihr Haus unter die Lupe und ...
Antwort lesen »Für die Warmwasser-Wärmepumpe bekommen Sie nur dann eine Förderung, wenn Sie diese im Zuge eines Heizungstauschs einbauen und ohnehin eine ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie das Einkommen mit den Einkommensteuerbescheiden aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung belegen können, haben ...
Antwort lesen »Die iSFP-Nummer bekommen Sie von Ihrem Energieberater. Sie gehört zum individuellen Sanierungsfahrplan. Diesen benötigen Sie, um den ...
Antwort lesen »Geht es um Fördermittel für die Lüftung, benötigen Sie zunächst die Bestätigung von einem Energieberater der ...
Antwort lesen »Informationen zur Maßnahme geben wir im Beitrag "Kellerdeckendämmung". Interessieren Sie sich für eine Förderung, empfehlen wir Ihnen den ...
Antwort lesen »Geht es um eine Sanierung an einem eigenen Gebäude oder um einen Kundenauftrag, erstellt ein Energieberater der ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Zusage zur Förderung der Wärmepumpe haben, können Sie sich grundsätzlich ohne Weiteres einen neuen Fachhandwerker suchen. ...
Antwort lesen »Stehen die Möbel 20 bis 30 cm von den Wänden entfernt, dürfte das bei einem vorbildlichen Lüftungs- und Heizverhalten allein nicht zu ...
Antwort lesen »Da die Maßnahme bereits gefördert wurde, gehen wir davon aus, dass Sie die erneute Förderung hier nicht noch einmal erhalten. Denn der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier Kies einzusetzen. Günstig ist beispielsweise Kies der Körnung 8–16 mm oder 16–32 mm Rundkies. Wir ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB-ID) zur Förderung bekommen Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste. Wie ...
Antwort lesen »Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW sind die Kosten für den neuen Zählerschrank nur dann anrechenbar, wenn dieser nötig ist, um die Wärmepumpe zu ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Hier zählt der Zeitpunkt des Basisantrags. Nur wenn Sie da bereits im Haus gemeldet sind/waren, können Sie den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort