Laut GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) entstehen zum Jahresende rund 40 Prozent mehr Brandschäden als in den übrigen Monaten. Ursächlich ist oft offenes Feuer, z.B. durch brennende Kerzen, aber auch defekte oder “billige“ Lichterketten können zum Brandauslöser werden. Ratsam ist es deshalb, bei der Weihnachtsbeleuchtung auch in die Sicherheit zu investieren, das heißt: Bei Lichterketten auf geprüfte Sicherheit achten und Rauchmelder anschaffen. Auch FI-Schutzschalter tragen zur Sicherheit bei.
Weihnachtsbeleuchtung: Bei Lichterketten auf Gütesiegel achten
Bei Lichterketten sollten Verbraucher stets auf geprüfte Qualität setzen. Denn ungeprüfte Billigware kann es zu Schwelbränden durch durch überhitzte Kabel oder defekte Birnen kommen. Die anerkannten Prüfsiegel GS- beziehungsweise VDE-Zeichen garantieren, dass die Weihnachtsbeleuchtung die europäischen Sicherheitsanforderungen einhält. Wenn die Lichterkette im Freien verwendet wird, wo sie mit Feuchtigkeit in Berührung kommt, sollte sie außerdem das Kennzeichen IP 44 aufweisen. Kommt die Weihnachtsbeleuchtung aus dem Vorjahr zum Einsatz, sollte diese vor der Verwendung gewissenhaft auf Beschädigungen überprüft werden. Wichtig: Beim Austausch einer kaputten Glühbirne unbedingt auf die zugelassene Wattstärke achten. Stärkere Birnen können schnell eine hohe Hitze entwickeln und so die Lichterkette in Brand setzen.
FI-Schutz in Steckdosen nachrüsten
Trotz Vorsichtsmaßnahmen kann eine Lichterkette dennoch einmal defekt sein. Dann verhindert ein Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) gefährliche Stromunfälle. Er überwacht den Isolationszustand der elektrischen Anlage sowie der angeschlossenen Elektrogeräte und unterbricht bei Abweichungen sofort die Stromzufuhr. Ist kein FI-Schalter vorhanden, kann dieser auch nachträglich noch in die Steckdose, an der die Lichterkette angeschlossen werden soll, integriert werden. Ein Elektrofachmann wechselt hierfür einfach die vorhandene Steckdose gegen eine mit FI-Schutz aus. Eine schnelle und einfache Alternative sind transportable FI-Schutzschalter, die wie ein Adapter zwischen die Lichterkette und die Steckdose geschaltet werden.
Rauchmelder schlagen im Brandfall rechtzeitig Alarm
Echte Kerzen, aber auch elektronische Lichterketten, die sich erhitzen, stellen ein nicht zu unterschätzendes Brandrisiko dar. Mit Rauchmeldern können sich Hausbesitzer schützen. Sie schlagen bei Bränden rechtzeitig Alarm und können so oft das Schlimmste verhindern. Nicht zu vergessen besteht in den meisten Bundesländern inzwischen eine Rauchmelderpflicht. Auch beim Rauchmelder-Kauf sollten Hausbesitzer auf Qualität achten: Empfehlenswert sind Rauchmelder mit VdS-Prüfzeichen oder einer Zertifizierung durch eine anerkannte Prüfstelle wie dem TÜV-Nord oder dem Kriwan-Testzentrum. Auch das unabhängige Qualitätszeichen “Q“ kennzeichnet hochwertige und langlebige Rauchwarnmelder. Das CE-Zeichen hingegen gibt noch keine Auskunft über die Qualität. Für optimalen Schutz sollten Rauchmelder möglichst in jedem Raum installiert werden. Praktisch für die Küche sind Modelle mit Zwei-Kammer-Mess-System, die zwischen Wasserdampf aus dem Kochtopf und gefährlichem Rauch unterscheiden.
Energiesparender Lichterglanz
Wer nicht nur seinen Weihnachtsbaum beleuchtet, sondern auch Fenster, Dach oder den Garten mit Lichtern dekoriert, sollte auf den Stromverbrauch achten und Energiesparlampen anschaffen. LED-Lichterketten sind die energiesparendste Variante der Weihnachtsbeleuchtung. Sie gibt es inzwischen auch in warmen und stimmungsvollen Farben, passend zur Weihnachtszeit. Ein weiterer Vorteil: LED-Lampen werden nicht so heiß und können daher auch gefahrlos in der Nähe von Papier, Stoffen oder ähnlichen trockenen Materialien verwendet werden. Praktisch für stimmungsvollen Glanz im Außenbereich sind Lichterketten mit Solarzellen. Am Tag lädt sich der integrierte Akku über das Sonnenlicht auf, sobald es dunkel wird, schaltet sich das Licht dann automatisch an.
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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