Laut GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) entstehen zum Jahresende rund 40 Prozent mehr Brandschäden als in den übrigen Monaten. Ursächlich ist oft offenes Feuer, z.B. durch brennende Kerzen, aber auch defekte oder “billige“ Lichterketten können zum Brandauslöser werden. Ratsam ist es deshalb, bei der Weihnachtsbeleuchtung auch in die Sicherheit zu investieren, das heißt: Bei Lichterketten auf geprüfte Sicherheit achten und Rauchmelder anschaffen. Auch FI-Schutzschalter tragen zur Sicherheit bei.
Weihnachtsbeleuchtung: Bei Lichterketten auf Gütesiegel achten
Bei Lichterketten sollten Verbraucher stets auf geprüfte Qualität setzen. Denn ungeprüfte Billigware kann es zu Schwelbränden durch durch überhitzte Kabel oder defekte Birnen kommen. Die anerkannten Prüfsiegel GS- beziehungsweise VDE-Zeichen garantieren, dass die Weihnachtsbeleuchtung die europäischen Sicherheitsanforderungen einhält. Wenn die Lichterkette im Freien verwendet wird, wo sie mit Feuchtigkeit in Berührung kommt, sollte sie außerdem das Kennzeichen IP 44 aufweisen. Kommt die Weihnachtsbeleuchtung aus dem Vorjahr zum Einsatz, sollte diese vor der Verwendung gewissenhaft auf Beschädigungen überprüft werden. Wichtig: Beim Austausch einer kaputten Glühbirne unbedingt auf die zugelassene Wattstärke achten. Stärkere Birnen können schnell eine hohe Hitze entwickeln und so die Lichterkette in Brand setzen.
FI-Schutz in Steckdosen nachrüsten
Trotz Vorsichtsmaßnahmen kann eine Lichterkette dennoch einmal defekt sein. Dann verhindert ein Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) gefährliche Stromunfälle. Er überwacht den Isolationszustand der elektrischen Anlage sowie der angeschlossenen Elektrogeräte und unterbricht bei Abweichungen sofort die Stromzufuhr. Ist kein FI-Schalter vorhanden, kann dieser auch nachträglich noch in die Steckdose, an der die Lichterkette angeschlossen werden soll, integriert werden. Ein Elektrofachmann wechselt hierfür einfach die vorhandene Steckdose gegen eine mit FI-Schutz aus. Eine schnelle und einfache Alternative sind transportable FI-Schutzschalter, die wie ein Adapter zwischen die Lichterkette und die Steckdose geschaltet werden.
Rauchmelder schlagen im Brandfall rechtzeitig Alarm
Echte Kerzen, aber auch elektronische Lichterketten, die sich erhitzen, stellen ein nicht zu unterschätzendes Brandrisiko dar. Mit Rauchmeldern können sich Hausbesitzer schützen. Sie schlagen bei Bränden rechtzeitig Alarm und können so oft das Schlimmste verhindern. Nicht zu vergessen besteht in den meisten Bundesländern inzwischen eine Rauchmelderpflicht. Auch beim Rauchmelder-Kauf sollten Hausbesitzer auf Qualität achten: Empfehlenswert sind Rauchmelder mit VdS-Prüfzeichen oder einer Zertifizierung durch eine anerkannte Prüfstelle wie dem TÜV-Nord oder dem Kriwan-Testzentrum. Auch das unabhängige Qualitätszeichen “Q“ kennzeichnet hochwertige und langlebige Rauchwarnmelder. Das CE-Zeichen hingegen gibt noch keine Auskunft über die Qualität. Für optimalen Schutz sollten Rauchmelder möglichst in jedem Raum installiert werden. Praktisch für die Küche sind Modelle mit Zwei-Kammer-Mess-System, die zwischen Wasserdampf aus dem Kochtopf und gefährlichem Rauch unterscheiden.
Energiesparender Lichterglanz
Wer nicht nur seinen Weihnachtsbaum beleuchtet, sondern auch Fenster, Dach oder den Garten mit Lichtern dekoriert, sollte auf den Stromverbrauch achten und Energiesparlampen anschaffen. LED-Lichterketten sind die energiesparendste Variante der Weihnachtsbeleuchtung. Sie gibt es inzwischen auch in warmen und stimmungsvollen Farben, passend zur Weihnachtszeit. Ein weiterer Vorteil: LED-Lampen werden nicht so heiß und können daher auch gefahrlos in der Nähe von Papier, Stoffen oder ähnlichen trockenen Materialien verwendet werden. Praktisch für stimmungsvollen Glanz im Außenbereich sind Lichterketten mit Solarzellen. Am Tag lädt sich der integrierte Akku über das Sonnenlicht auf, sobald es dunkel wird, schaltet sich das Licht dann automatisch an.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
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Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
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