Laut GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) entstehen zum Jahresende rund 40 Prozent mehr Brandschäden als in den übrigen Monaten. Ursächlich ist oft offenes Feuer, z.B. durch brennende Kerzen, aber auch defekte oder “billige“ Lichterketten können zum Brandauslöser werden. Ratsam ist es deshalb, bei der Weihnachtsbeleuchtung auch in die Sicherheit zu investieren, das heißt: Bei Lichterketten auf geprüfte Sicherheit achten und Rauchmelder anschaffen. Auch FI-Schutzschalter tragen zur Sicherheit bei.
Weihnachtsbeleuchtung: Bei Lichterketten auf Gütesiegel achten
Bei Lichterketten sollten Verbraucher stets auf geprüfte Qualität setzen. Denn ungeprüfte Billigware kann es zu Schwelbränden durch durch überhitzte Kabel oder defekte Birnen kommen. Die anerkannten Prüfsiegel GS- beziehungsweise VDE-Zeichen garantieren, dass die Weihnachtsbeleuchtung die europäischen Sicherheitsanforderungen einhält. Wenn die Lichterkette im Freien verwendet wird, wo sie mit Feuchtigkeit in Berührung kommt, sollte sie außerdem das Kennzeichen IP 44 aufweisen. Kommt die Weihnachtsbeleuchtung aus dem Vorjahr zum Einsatz, sollte diese vor der Verwendung gewissenhaft auf Beschädigungen überprüft werden. Wichtig: Beim Austausch einer kaputten Glühbirne unbedingt auf die zugelassene Wattstärke achten. Stärkere Birnen können schnell eine hohe Hitze entwickeln und so die Lichterkette in Brand setzen.
FI-Schutz in Steckdosen nachrüsten
Trotz Vorsichtsmaßnahmen kann eine Lichterkette dennoch einmal defekt sein. Dann verhindert ein Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) gefährliche Stromunfälle. Er überwacht den Isolationszustand der elektrischen Anlage sowie der angeschlossenen Elektrogeräte und unterbricht bei Abweichungen sofort die Stromzufuhr. Ist kein FI-Schalter vorhanden, kann dieser auch nachträglich noch in die Steckdose, an der die Lichterkette angeschlossen werden soll, integriert werden. Ein Elektrofachmann wechselt hierfür einfach die vorhandene Steckdose gegen eine mit FI-Schutz aus. Eine schnelle und einfache Alternative sind transportable FI-Schutzschalter, die wie ein Adapter zwischen die Lichterkette und die Steckdose geschaltet werden.
Rauchmelder schlagen im Brandfall rechtzeitig Alarm
Echte Kerzen, aber auch elektronische Lichterketten, die sich erhitzen, stellen ein nicht zu unterschätzendes Brandrisiko dar. Mit Rauchmeldern können sich Hausbesitzer schützen. Sie schlagen bei Bränden rechtzeitig Alarm und können so oft das Schlimmste verhindern. Nicht zu vergessen besteht in den meisten Bundesländern inzwischen eine Rauchmelderpflicht. Auch beim Rauchmelder-Kauf sollten Hausbesitzer auf Qualität achten: Empfehlenswert sind Rauchmelder mit VdS-Prüfzeichen oder einer Zertifizierung durch eine anerkannte Prüfstelle wie dem TÜV-Nord oder dem Kriwan-Testzentrum. Auch das unabhängige Qualitätszeichen “Q“ kennzeichnet hochwertige und langlebige Rauchwarnmelder. Das CE-Zeichen hingegen gibt noch keine Auskunft über die Qualität. Für optimalen Schutz sollten Rauchmelder möglichst in jedem Raum installiert werden. Praktisch für die Küche sind Modelle mit Zwei-Kammer-Mess-System, die zwischen Wasserdampf aus dem Kochtopf und gefährlichem Rauch unterscheiden.
Energiesparender Lichterglanz
Wer nicht nur seinen Weihnachtsbaum beleuchtet, sondern auch Fenster, Dach oder den Garten mit Lichtern dekoriert, sollte auf den Stromverbrauch achten und Energiesparlampen anschaffen. LED-Lichterketten sind die energiesparendste Variante der Weihnachtsbeleuchtung. Sie gibt es inzwischen auch in warmen und stimmungsvollen Farben, passend zur Weihnachtszeit. Ein weiterer Vorteil: LED-Lampen werden nicht so heiß und können daher auch gefahrlos in der Nähe von Papier, Stoffen oder ähnlichen trockenen Materialien verwendet werden. Praktisch für stimmungsvollen Glanz im Außenbereich sind Lichterketten mit Solarzellen. Am Tag lädt sich der integrierte Akku über das Sonnenlicht auf, sobald es dunkel wird, schaltet sich das Licht dann automatisch an.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort