Ab sofort können Hausbesitzer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Wegen der hohen Nachfrage hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Zuschüsse für den Einbruchschutz auf 50 Millionen Euro (von 10 Millionen Euro vorher) und für die Barrierereduzierung auf 75 Millionen Euro (49 Millionen Euro vorher) für das Jahr 2017 aufgestockt. Die KfW reicht diese Mittel über das Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss" mit der Programmnummer 455 aus.
Zuschuss für Barrierefreiheit und Einbruchschutz richtig beantragen
Die KfW fördert im Programm 455 Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz wie die Nachrüstung von Fenstern, Haus- und Wohnungstüren sowie Einzelmaßnahmen für den barrierefreien Umbau wie zum Beispiel ein barrierefreies Bad. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 6.250 Euro Zuschuss pro Wohneinheit für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und bis zu 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit für den Einbruchschutz. Der Mindestinvestitionsbetrag beträgt 2.000 Euro. Unbedingt beachten sollten Hausbesitzer und Mieter, dass die Förderung vor Beginn der Arbeiten beantragt werden muss! Wenn alle Details geklärt sind, wird der Antrag über das Zuschussportal der KfW gestellt.
Aktuell heißt es in § 79 Absatz 4 GModG: "(4) Auf ein kleines Gebäude sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden. Auf ein ...
Antwort lesen »Die Förderung verpflichtet grundsätzlich nicht dazu, Preise zu halten. Wichtig sind hier die individuellen vertraglichen Bedingungen. Um ...
Antwort lesen »Ja, grundsätzlich dürfen sich PV-Anlage und Wechselrichter auch auf zwei unmittelbar nebeneinanderliegenden Grundstücken befinden. Das gilt ...
Antwort lesen »Die Wärmepumpe leistet bei Norm-Außentemperatur weniger als 7 kW, während die Heizlast an diesem Punkt bei rund 9 kW liegt. Das kann ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent auf die gesamten Kosten. Anrechenbar sind dabei 28.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Das ist grundsätzlich möglich. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, gilt hier allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Um die ...
Antwort lesen »Die Energieberaterleistung wird in 35c als eigenständige Maßnahme gewertet und kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie bei der KfW ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Der Förderhöchstbetrag bezieht sich immer auf ein Gebäude. Beantragen Sie Fördermittel für mehrere, voneinander ...
Antwort lesen »Zur Förderung einer PV-Anlage gibt es vom Staat aktuell nur einen günstigen Kredit, den Sie in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWE ist die fachgerechte Entsorgung durch das Fachunternehmen bzw. die Energieeffizienz-Expertin oder den ...
Antwort lesen »Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine pauschale Antwort hier leider nicht möglich. Sie müssen den Heizungstausch mitteilen, anschließend ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort