Platzreserve Dachboden
Viele ältere Häuser besitzen einen Dachboden, der noch nicht ausgebaut ist. Wenn er hoch genug ist und ausreichend Kopffreiheit bietet, ist ein Dachausbau relativ einfach umzusetzen. Soll der Dachboden zum Beispiel als Kinder-Spielzimmer genutzt werden, dann lassen sich auch niedrige Räume in einem Steildach nutzen. Achten sollten Eigentümer:innen beim Dachausbau vor allem auf die gesetzlichen Vorgaben (Baugenehmigung!), eine gute Dämmung, ausreichend Tageslicht sowie Sonnenschutz für die Dachfenster, damit in den neuen Wohnräumen später auch das Wohnklima stimmt.
Dachaufstockung schafft Platz und Licht
Ist der Dachboden für die geplanten Wohnräume zu niedrig, zu klein oder zu dunkel, dann kann eine Dachaufstockung mehr Licht und Raum schaffen. Dafür wird das gesamte Dach ein Stück höher gesetzt. In der Regel ist es möglich, den gesamten Dachstuhl nach ein paar Vorarbeiten hydraulisch anzuheben und Kniestock sowie Stirnwände entsprechend zu verlängern. Zusätzliches Licht bringen Dachfenster in den Raum. Ist der Dachfirst hoch genug, schaffen auch große Dachgauben mehr Raum und Licht sowie eine größere Kopffreiheit.
Neue Wohnräume durch Anbau
Wenn das Grundstück groß genug ist, lassen sich durch einen Anbau ans Haus neue Räume schaffen. Je nach Platzbedarf und Grundstücksvoraussetzungen sind Anbauten als Erweiterung des bestehenden Hauses möglich, zum Beispiel als eigener Baukörper mit einem Übergang zum Haupthaus. Für Anbauten ist es ratsam, einen Architekten einzuschalten. Wenn der neue Gebäudeteil zusätzlichen Raum auf der Erdgeschossebene schafft, kann barrierefreier Wohnraum entstehen, der ebenerdig und ohne Treppen zugänglich ist.
Eine interessante Option für den Anbau sind fertige Module, die einige Fertighaus-Hersteller inzwischen im Programm haben. Damit wird der neue Wohnraum fix und fertig auf das Grundstück geliefert. Auch barrierefreie Bäder sind als Module erhältlich und können so vergleichsweise einfach zum bestehenden Haus ergänzt werden.
Platzreserve auch im Keller
Auch der Keller bietet eine Reserve für neue Wohnwünsche. Hier ist allerdings ganz besonders wichtig, dass die Anforderungen an Tageslicht und Belüftung erfüllt werden. Auch eine lückenlose Dämmung und Abdichtung ist unverzichtbar.
Umbau ermöglicht neue Raumaufteilung
Nicht immer geben Budget und Grundstück größere An- oder Ausbaumaßnahmen her. Dann bringt möglicherweise ein kleinerer Umbau eine vorteilhaftere Raumsituation. In Trockenbauweise lassen sich blitzschnell neue Wände oder Raumteiler erstellen. So erreichen die Bewohner eine größere Flexibilität bei Grundriss und Raumaufteilung und es entstehen abgetrennte Bereiche für die verschiedensten Bedürfnisse. Und das Beste daran: Zu einem späteren Zeitpunkt lassen sich die Wände ebenso unkompliziert wieder zurückbauen.
Gesetzliche Regelungen bei Anbau & Umbau beachten / Möglichkeiten der Förderung prüfen
Bevor es mit dem Umbau los geht, sollten Eigentümer die gesetzlichen Regelungen prüfen. Oft ist beispielsweise eine Baugenehmigung nötig, ebenso sollten örtliche Einschränkungen oder nötige Genehmigungen von Nachbarn geprüft werden. Sind viele planerische Entscheidungen zu treffen und knifflige Details zu lösen, ist unter Umständen auch eine Bauvoranfrage sinnvoll. Damit lässt sich zum Beispiel klären, welche Grenzabstände und Baufluchtlinien einzuhalten sind.
Darüber hinaus gilt es bei größeren Aus- oder Umbauarbeiten die Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) zu beachten.
Für finanzielle Entlastung kann die Förderung von BAFA und KfW sorgen, auch das sollten Eigentümer:innen unbedingt im Vorfeld prüfen: Wer zum Beispiel im Rahmen des Dachausbaus besser dämmt als im GEG gefordert oder energiesparende Dachfenster einbaut, kann Zuschüsse und Ergänzungskredite nutzen. Das gilt auch für einen barrierfreien Umbau.
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Die Anlagen sind so zu dimensionieren, dass Sie den Warmwasserbedarf bilanziell (also nicht zwangsläufig in Echtzeit) decken können. Die ...
Antwort lesen »Nach aktuell gültiger BEG-Richtlinie beschreibt eine Wohnung oder eine Wohneinheit alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und ...
Antwort lesen »In diesem Fall kann Ihre Tochter die Förderung der Wärmepumpe beantragen. Da sie das Haus als Eigentümerin nicht selbst bewohnt, bekommt ...
Antwort lesen »Nein. Das ist leider nicht möglich. Sie können zwar die Förderung der Wärmepumpe beantragen und bekommen auch den Einkommensbonus, wenn Sie ...
Antwort lesen »In § 8 GEG findet sich dabei unter Absatz 5a Folgendes: "Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Beauftragen Sie mehrere Gewerke, ist es ausreichend, einen Liefer-/Leistungsvertrag zu hinterlegen. Dieser muss zur ...
Antwort lesen »Aus § 35 c des Einkommensteuergesetzes ergeben sich erst einmal keine Einschränkungen für den beschriebenen Fall. Hier heißt es: "Für ...
Antwort lesen »Das Heizen mit Infrarot kann eine wirtschaftliche Alternative zu konventionellen Heizsystemen darstellen. Denn es kommt mit deutlich ...
Antwort lesen »Die Förderung für die neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Übertragen Sie zwei Wohnungen auf Ihre Kinder, handelt ...
Antwort lesen »Gesetzlich vorgeschrieben sind Energieausweise im Bestand nur dann, wenn Sie eine Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen. ...
Antwort lesen »Erhöhte Anforderungen gibt es hier in der Regel nicht, da von einer Wärmepumpe bis zu einer Leistung von 50 kW nach ...
Antwort lesen »Fachplanungs- und Baubegleitungs-Leistungen sind erforderlich, um die entsprechenden Nachweise zur Förderung ausstellen zu können. Sie ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum der Inbetriebnahme. Da diese in der Regel nach der Abnahme vom Schornsteinfeger erfolgt, können Sie dieses ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Dachboden ausbauen und beheizen, hat die Geschossdecke aus dem 1. OG dauerhaft beidseitig eine hohe Temperatur. Es kommt nicht ...
Antwort lesen »Die Photovoltaik-Förderung im Saarland ist unseren Informationen zur Folge leider ausgeschöpft und nicht mehr verfügbar. Sie profitieren ...
Antwort lesen »In diesem Fall besteht keine Handlungspflicht. Sie erfüllen den Ausnahmetatbestand für die Nachrüstpflicht der Dämmung an der obersten ...
Antwort lesen »Da es in diesem Fall um eine Heizung für mehrere Gebäude geht, beantragen Sie die Förderung für die Errichtung, den Umbau oder die ...
Antwort lesen »Ob die Einblasdämmung in Ihrem Fall infrage kommt, lässt sich aus der Ferne nicht mit Gewissheit sagen. Grundsätzlich ist die Kerndämmung ...
Antwort lesen »Lassen Sie eine Anlage einbauen, welche die technischen Mindestanforderungen erfüllt, können Sie die Förderung für die Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist in diesem Fall, dass ein Fachhandwerker oder ein Energieberater den fachgerechten Einbau bestätigt. ...
Antwort lesen »Haben Sie bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer im Ein- oder Zweifamilienhaus gewohnt, gelten die Nachrüstpflichten aus dem GEG nicht. ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Vorgaben. Energieberater können die Kosten selbst definieren und rechnen in der Regel nach Aufwand ab. Ob die Kosten im ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum BAFA. Die Experten prüfen das Vorhaben und teilen Ihnen mit, ob die TPN von Ihrem ...
Antwort lesen »Von der unteren Befüllung und dem Zweistrangsystem gehen höhere Gefahren aus, weshalb der Austausch in aller Regel empfohlen wird. Abhängig ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie den von der Wärmepumpe verbrauchten Strom erfassen können. Genaue Anforderungen an die Messeinheit gibt es aber ...
Antwort lesen »Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das freut uns sehr zu hören. Etwas einfacher funktioniert es mit einer mechanischen Lüftung, wie mit der ...
Antwort lesen »Geht es um eine WEG, empfehlen wir hierzu die Beratung durch einen Experten für WEG-Recht. Dieser prüft die Verträge und gibt auf dieser ...
Antwort lesen »Bei Gebäuden unter Denkmalschutz gibt es immer Ausnahmen. Definiert sind diese in § 105 des GEG. Dort heißt es: "Soweit bei einem ...
Antwort lesen »Haben Sie Boni für selbst nutzende Eigentümer oder einen KfW-Ergänzungskredit aus dem Programm 358 der KfW erhalten, müssen Sie den Verkauf ...
Antwort lesen »Zunächst sollten Sie prüfen lassen, ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist. Diese Aufgabe übernimmt ein Energieberater aus Ihrer ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort