Platzreserve Dachboden
Viele ältere Häuser besitzen einen Dachboden, der noch nicht ausgebaut ist. Wenn er hoch genug ist und ausreichend Kopffreiheit bietet, ist ein Dachausbau relativ einfach umzusetzen. Soll der Dachboden zum Beispiel als Kinder-Spielzimmer genutzt werden, dann lassen sich auch niedrige Räume in einem Steildach nutzen. Achten sollten Eigentümer:innen beim Dachausbau vor allem auf die gesetzlichen Vorgaben (Baugenehmigung!), eine gute Dämmung, ausreichend Tageslicht sowie Sonnenschutz für die Dachfenster, damit in den neuen Wohnräumen später auch das Wohnklima stimmt.
Dachaufstockung schafft Platz und Licht
Ist der Dachboden für die geplanten Wohnräume zu niedrig, zu klein oder zu dunkel, dann kann eine Dachaufstockung mehr Licht und Raum schaffen. Dafür wird das gesamte Dach ein Stück höher gesetzt. In der Regel ist es möglich, den gesamten Dachstuhl nach ein paar Vorarbeiten hydraulisch anzuheben und Kniestock sowie Stirnwände entsprechend zu verlängern. Zusätzliches Licht bringen Dachfenster in den Raum. Ist der Dachfirst hoch genug, schaffen auch große Dachgauben mehr Raum und Licht sowie eine größere Kopffreiheit.
Neue Wohnräume durch Anbau
Wenn das Grundstück groß genug ist, lassen sich durch einen Anbau ans Haus neue Räume schaffen. Je nach Platzbedarf und Grundstücksvoraussetzungen sind Anbauten als Erweiterung des bestehenden Hauses möglich, zum Beispiel als eigener Baukörper mit einem Übergang zum Haupthaus. Für Anbauten ist es ratsam, einen Architekten einzuschalten. Wenn der neue Gebäudeteil zusätzlichen Raum auf der Erdgeschossebene schafft, kann barrierefreier Wohnraum entstehen, der ebenerdig und ohne Treppen zugänglich ist.
Eine interessante Option für den Anbau sind fertige Module, die einige Fertighaus-Hersteller inzwischen im Programm haben. Damit wird der neue Wohnraum fix und fertig auf das Grundstück geliefert. Auch barrierefreie Bäder sind als Module erhältlich und können so vergleichsweise einfach zum bestehenden Haus ergänzt werden.
Platzreserve auch im Keller
Auch der Keller bietet eine Reserve für neue Wohnwünsche. Hier ist allerdings ganz besonders wichtig, dass die Anforderungen an Tageslicht und Belüftung erfüllt werden. Auch eine lückenlose Dämmung und Abdichtung ist unverzichtbar.
Umbau ermöglicht neue Raumaufteilung
Nicht immer geben Budget und Grundstück größere An- oder Ausbaumaßnahmen her. Dann bringt möglicherweise ein kleinerer Umbau eine vorteilhaftere Raumsituation. In Trockenbauweise lassen sich blitzschnell neue Wände oder Raumteiler erstellen. So erreichen die Bewohner eine größere Flexibilität bei Grundriss und Raumaufteilung und es entstehen abgetrennte Bereiche für die verschiedensten Bedürfnisse. Und das Beste daran: Zu einem späteren Zeitpunkt lassen sich die Wände ebenso unkompliziert wieder zurückbauen.
Gesetzliche Regelungen bei Anbau & Umbau beachten / Möglichkeiten der Förderung prüfen
Bevor es mit dem Umbau los geht, sollten Eigentümer die gesetzlichen Regelungen prüfen. Oft ist beispielsweise eine Baugenehmigung nötig, ebenso sollten örtliche Einschränkungen oder nötige Genehmigungen von Nachbarn geprüft werden. Sind viele planerische Entscheidungen zu treffen und knifflige Details zu lösen, ist unter Umständen auch eine Bauvoranfrage sinnvoll. Damit lässt sich zum Beispiel klären, welche Grenzabstände und Baufluchtlinien einzuhalten sind.
Darüber hinaus gilt es bei größeren Aus- oder Umbauarbeiten die Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) zu beachten.
Für finanzielle Entlastung kann die Förderung von BAFA und KfW sorgen, auch das sollten Eigentümer:innen unbedingt im Vorfeld prüfen: Wer zum Beispiel im Rahmen des Dachausbaus besser dämmt als im GEG gefordert oder energiesparende Dachfenster einbaut, kann Zuschüsse und Ergänzungskredite nutzen. Das gilt auch für einen barrierfreien Umbau.
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Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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