Platzreserve Dachboden
Viele ältere Häuser besitzen einen Dachboden, der noch nicht ausgebaut ist. Wenn er hoch genug ist und ausreichend Kopffreiheit bietet, ist ein Dachausbau relativ einfach umzusetzen. Soll der Dachboden zum Beispiel als Kinder-Spielzimmer genutzt werden, dann lassen sich auch niedrige Räume in einem Steildach nutzen. Achten sollten Eigentümer:innen beim Dachausbau vor allem auf die gesetzlichen Vorgaben (Baugenehmigung!), eine gute Dämmung, ausreichend Tageslicht sowie Sonnenschutz für die Dachfenster, damit in den neuen Wohnräumen später auch das Wohnklima stimmt.
Dachaufstockung schafft Platz und Licht
Ist der Dachboden für die geplanten Wohnräume zu niedrig, zu klein oder zu dunkel, dann kann eine Dachaufstockung mehr Licht und Raum schaffen. Dafür wird das gesamte Dach ein Stück höher gesetzt. In der Regel ist es möglich, den gesamten Dachstuhl nach ein paar Vorarbeiten hydraulisch anzuheben und Kniestock sowie Stirnwände entsprechend zu verlängern. Zusätzliches Licht bringen Dachfenster in den Raum. Ist der Dachfirst hoch genug, schaffen auch große Dachgauben mehr Raum und Licht sowie eine größere Kopffreiheit.
Neue Wohnräume durch Anbau
Wenn das Grundstück groß genug ist, lassen sich durch einen Anbau ans Haus neue Räume schaffen. Je nach Platzbedarf und Grundstücksvoraussetzungen sind Anbauten als Erweiterung des bestehenden Hauses möglich, zum Beispiel als eigener Baukörper mit einem Übergang zum Haupthaus. Für Anbauten ist es ratsam, einen Architekten einzuschalten. Wenn der neue Gebäudeteil zusätzlichen Raum auf der Erdgeschossebene schafft, kann barrierefreier Wohnraum entstehen, der ebenerdig und ohne Treppen zugänglich ist.
Eine interessante Option für den Anbau sind fertige Module, die einige Fertighaus-Hersteller inzwischen im Programm haben. Damit wird der neue Wohnraum fix und fertig auf das Grundstück geliefert. Auch barrierefreie Bäder sind als Module erhältlich und können so vergleichsweise einfach zum bestehenden Haus ergänzt werden.
Platzreserve auch im Keller
Auch der Keller bietet eine Reserve für neue Wohnwünsche. Hier ist allerdings ganz besonders wichtig, dass die Anforderungen an Tageslicht und Belüftung erfüllt werden. Auch eine lückenlose Dämmung und Abdichtung ist unverzichtbar.
Umbau ermöglicht neue Raumaufteilung
Nicht immer geben Budget und Grundstück größere An- oder Ausbaumaßnahmen her. Dann bringt möglicherweise ein kleinerer Umbau eine vorteilhaftere Raumsituation. In Trockenbauweise lassen sich blitzschnell neue Wände oder Raumteiler erstellen. So erreichen die Bewohner eine größere Flexibilität bei Grundriss und Raumaufteilung und es entstehen abgetrennte Bereiche für die verschiedensten Bedürfnisse. Und das Beste daran: Zu einem späteren Zeitpunkt lassen sich die Wände ebenso unkompliziert wieder zurückbauen.
Gesetzliche Regelungen bei Anbau & Umbau beachten / Möglichkeiten der Förderung prüfen
Bevor es mit dem Umbau los geht, sollten Eigentümer die gesetzlichen Regelungen prüfen. Oft ist beispielsweise eine Baugenehmigung nötig, ebenso sollten örtliche Einschränkungen oder nötige Genehmigungen von Nachbarn geprüft werden. Sind viele planerische Entscheidungen zu treffen und knifflige Details zu lösen, ist unter Umständen auch eine Bauvoranfrage sinnvoll. Damit lässt sich zum Beispiel klären, welche Grenzabstände und Baufluchtlinien einzuhalten sind.
Darüber hinaus gilt es bei größeren Aus- oder Umbauarbeiten die Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) zu beachten.
Für finanzielle Entlastung kann die Förderung von BAFA und KfW sorgen, auch das sollten Eigentümer:innen unbedingt im Vorfeld prüfen: Wer zum Beispiel im Rahmen des Dachausbaus besser dämmt als im GEG gefordert oder energiesparende Dachfenster einbaut, kann Zuschüsse und Ergänzungskredite nutzen. Das gilt auch für einen barrierfreien Umbau.
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Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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