Update 19.11.2025: Gibt es 2026 wieder Zuschüsse für Barrierefreiheit? Im Haushalt 2026 sind wieder Mittel im KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" (455-B) eingeplant! Die Mittel kommen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Geplant sind nach Angaben des Bundesbauministeriums 50 Millionen Euro.
Update 1.1.2025: Die Zuschüsse für Barrierefreiheit im KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" können seit dem 1.1.2025 nicht mehr beantragt werden, der Jahreswechsel brachte das Aus für eines der beliebtesten KfW-Programme.
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Update 17.12.2024: Aktuell bereitet die rot-grüne Minderheitsregierung die vorläufige Haushaltsführung für 2025 vor. Grundlage dafür ist der letzte Entwurf für den Bundeshaushalt 2025. Da dieser keine Haushaltsmittel für das Programm 455-B enthält, kann das Förderprogramm im kommenden Jahr voraussichtlich auch nicht weitergeführt werden. Eigentümer mit konkreten Sanierungsplänen sollten ihren Förderantrag deshalb noch unbedingt bis Ende 2024 bei der KfW stellen!
Update 25.9.2024: Wer aktuell noch Pläne für einen altersgerechten Umbau hat, wie beispielsweise ein barrierefreies Bad, und dafür die Zuschüsse der KfW nutzen möchte, der sollte die Sanierung zügig umsetzen. Denn 2025 könnte die Förderung komplett wegfallen! Das legt zumindest der Haushaltsentwurf nahe, der aktuell beraten wird. Darin sind keine Mittel für den barrierefreien Umbau vorgesehen. Konkret geht es um das KfW-Programm 455-B, in dem Zuschüsse vergeben werden. Es ist seit vielen Jahren eines der beliebtesten KfW-Förderprogramme.
Update 19.2.2024: Die Zuschüsse für Barrierefreiheit im KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" können ab dem 20. Februar 2024 wieder beantragt werden. Das gab das BMWSB am 18. Februar bekannt. Die Haushaltsmittel wurden verdoppelt, 2024 stehen damit 150 Millionen Euro für die beliebten KfW-Zuschüsse bereit.
Update 23.11.2023: Im KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" gilt ein sofortiger Antrags- und Zusagestopp! Es können keine Anträge mehr gestellt werden, darüber hinaus können vorliegende Anträge nicht mehr zugesagt werden. Hintergrund ist die haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF).
--> Wichtig: Bereits zugesagte Investitionszuschüsse sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.
Update 13.7.2023: Die Zuschüsse für Barrierefreiheit und Altersgerechten Umbau können jetzt wieder bei der KfW beantragt werden! Wer Sanierungs- oder Umbaupläne hat, sollte diese jetzt zügig konkretisieren, denn die Fördermittel sind erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Der KfW-Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden, ein Liefer- oder Leistungsvertrag darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht unterzeichnet sein!
--> Wichtig zu wissen: Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert.
Für die Förderung stehen in diesem Jahr 75 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren reduziert werden. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen und der Einbau von Aufzügen.
Update 13.3.2023: Viele Eigentümer:innen warten schon lange auf den Neustart des Zuschussprogramms für Barrierefreiheit, nun könnte es bald soweit sein: Auf der Messe ISH in Frankfurt kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz an, dass die Zuschüsse im KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B" im 2. Quartal 2023 endlich wieder beantragt werden können.
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Ursprüngliche Meldung vom 16.11.2022
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung zahlreiche Anpassungen des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2023 beschlossen und dem Bundesbauministerium mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Unter anderem fest eingeplant für 2023: "Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen". Fortführung mit einer neuen Programmscheibe i.H.v. 75 Mio. EUR."
Eigentümer:innen und Mieter:innen können sich also auf eine Fortführung des beliebten KfW-Programms "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" freuen. Da die Mittel erfahrungsgemäß stark nachgefragt und in jedem Jahr schnell ausgeschöpft sind, lohnt sich eine rechtzeitige Planung und Antragstellung.
Zehn Prozent Zuschuss für Barrierefreiheit
Die Zuschüsse der KfW für Barrierefreiheit belaufen sich für einzelne Maßnahmen (wie Einbau einer bodengleichen Dusche, ein barrierefreies Bad, den Einbau eines Homelifts oder Treppenlifts) auf 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer mit einem Komplett-Umbau den Standard "Altersgerechtes Haus" erfüllt, erhält sogar 12,5 Prozent Zuschuss von der KfW.
Förderkredit ist Alternative zum Zuschuss
Wer den Badumbau nicht aus Eigenmitteln finanzieren möchte, kann alternativ jederzeit die Kreditförderung der KfW nutzen: Im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)" stehen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt in diesem Fall vor dem Start der Sanierung bei einem Finanzierungsinstitut (Banken, Sparkassen und Versicherungen).
Alle weitere Informationen finden Sie unter: Barrierefrei Umbauen mit KfW-Förderung und Förderung für die barrierefreie Badsanierung sowie Förderung für ein barriefreies Grundstück.
Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
Antwort lesen »Hier sollten Sie keine Probleme bekommen. Wichtig ist, dass Sie die geförderte Klimaanlage weiter betreiben, denn hier gibt es einen ...
Antwort lesen »Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, ...
Antwort lesen »Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, den Sie auf den Tag genau nachweisen müssen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem ...
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