Update 19.11.2025: Gibt es 2026 wieder Zuschüsse für Barrierefreiheit? Im Haushalt 2026 sind wieder Mittel im KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" (455-B) eingeplant! Die Mittel kommen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Geplant sind nach Angaben des Bundesbauministeriums 50 Millionen Euro.
Update 1.1.2025: Die Zuschüsse für Barrierefreiheit im KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" können seit dem 1.1.2025 nicht mehr beantragt werden, der Jahreswechsel brachte das Aus für eines der beliebtesten KfW-Programme.
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Update 17.12.2024: Aktuell bereitet die rot-grüne Minderheitsregierung die vorläufige Haushaltsführung für 2025 vor. Grundlage dafür ist der letzte Entwurf für den Bundeshaushalt 2025. Da dieser keine Haushaltsmittel für das Programm 455-B enthält, kann das Förderprogramm im kommenden Jahr voraussichtlich auch nicht weitergeführt werden. Eigentümer mit konkreten Sanierungsplänen sollten ihren Förderantrag deshalb noch unbedingt bis Ende 2024 bei der KfW stellen!
Update 25.9.2024: Wer aktuell noch Pläne für einen altersgerechten Umbau hat, wie beispielsweise ein barrierefreies Bad, und dafür die Zuschüsse der KfW nutzen möchte, der sollte die Sanierung zügig umsetzen. Denn 2025 könnte die Förderung komplett wegfallen! Das legt zumindest der Haushaltsentwurf nahe, der aktuell beraten wird. Darin sind keine Mittel für den barrierefreien Umbau vorgesehen. Konkret geht es um das KfW-Programm 455-B, in dem Zuschüsse vergeben werden. Es ist seit vielen Jahren eines der beliebtesten KfW-Förderprogramme.
Update 19.2.2024: Die Zuschüsse für Barrierefreiheit im KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" können ab dem 20. Februar 2024 wieder beantragt werden. Das gab das BMWSB am 18. Februar bekannt. Die Haushaltsmittel wurden verdoppelt, 2024 stehen damit 150 Millionen Euro für die beliebten KfW-Zuschüsse bereit.
Update 23.11.2023: Im KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" gilt ein sofortiger Antrags- und Zusagestopp! Es können keine Anträge mehr gestellt werden, darüber hinaus können vorliegende Anträge nicht mehr zugesagt werden. Hintergrund ist die haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF).
--> Wichtig: Bereits zugesagte Investitionszuschüsse sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.
Update 13.7.2023: Die Zuschüsse für Barrierefreiheit und Altersgerechten Umbau können jetzt wieder bei der KfW beantragt werden! Wer Sanierungs- oder Umbaupläne hat, sollte diese jetzt zügig konkretisieren, denn die Fördermittel sind erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Der KfW-Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden, ein Liefer- oder Leistungsvertrag darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht unterzeichnet sein!
--> Wichtig zu wissen: Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert.
Für die Förderung stehen in diesem Jahr 75 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren reduziert werden. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen und der Einbau von Aufzügen.
Update 13.3.2023: Viele Eigentümer:innen warten schon lange auf den Neustart des Zuschussprogramms für Barrierefreiheit, nun könnte es bald soweit sein: Auf der Messe ISH in Frankfurt kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz an, dass die Zuschüsse im KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B" im 2. Quartal 2023 endlich wieder beantragt werden können.
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Ursprüngliche Meldung vom 16.11.2022
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung zahlreiche Anpassungen des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2023 beschlossen und dem Bundesbauministerium mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Unter anderem fest eingeplant für 2023: "Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen". Fortführung mit einer neuen Programmscheibe i.H.v. 75 Mio. EUR."
Eigentümer:innen und Mieter:innen können sich also auf eine Fortführung des beliebten KfW-Programms "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" freuen. Da die Mittel erfahrungsgemäß stark nachgefragt und in jedem Jahr schnell ausgeschöpft sind, lohnt sich eine rechtzeitige Planung und Antragstellung.
Zehn Prozent Zuschuss für Barrierefreiheit
Die Zuschüsse der KfW für Barrierefreiheit belaufen sich für einzelne Maßnahmen (wie Einbau einer bodengleichen Dusche, ein barrierefreies Bad, den Einbau eines Homelifts oder Treppenlifts) auf 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer mit einem Komplett-Umbau den Standard "Altersgerechtes Haus" erfüllt, erhält sogar 12,5 Prozent Zuschuss von der KfW.
Förderkredit ist Alternative zum Zuschuss
Wer den Badumbau nicht aus Eigenmitteln finanzieren möchte, kann alternativ jederzeit die Kreditförderung der KfW nutzen: Im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)" stehen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt in diesem Fall vor dem Start der Sanierung bei einem Finanzierungsinstitut (Banken, Sparkassen und Versicherungen).
Alle weitere Informationen finden Sie unter: Barrierefrei Umbauen mit KfW-Förderung und Förderung für die barrierefreie Badsanierung sowie Förderung für ein barriefreies Grundstück.
Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Betonkernaktivierung selbst mit förderbar. Das gilt allerdings nicht für die Sanierung der ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort