Update 17.12.2024: Aktuell bereitet die rot-grüne Minderheitsregierung die vorläufige Haushaltsführung für 2025 vor. Grundlage dafür ist der letzte Entwurf für den Bundeshaushalt 2025. Da dieser keine Haushaltsmittel für das Programm 455-B enthält, kann das Förderprogramm im kommenden Jahr voraussichtlich auch nicht weitergeführt werden. Eigentümer mit konkreten Sanierungsplänen sollten ihren Förderantrag deshalb noch unbedingt bis Ende 2024 bei der KfW stellen!
Update 25.9.2024: Wer aktuell noch Pläne für einen altersgerechten Umbau hat, wie beispielsweise ein barrierefreies Bad, und dafür die Zuschüsse der KfW nutzen möchte, der sollte die Sanierung zügig umsetzen. Denn 2025 könnte die Förderung komplett wegfallen! Das legt zumindest der Haushaltsentwurf nahe, der aktuell beraten wird. Darin sind keine Mittel für den barrierefreien Umbau vorgesehen. Konkret geht es um das KfW-Programm 455-B, in dem Zuschüsse vergeben werden. Es ist seit vielen Jahren eines der beliebtesten KfW-Förderprogramme.
Update 19.2.2024: Die Zuschüsse für Barrierefreiheit im KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" können ab dem 20. Februar 2024 wieder beantragt werden. Das gab das BMWSB am 18. Februar bekannt. Die Haushaltsmittel wurden verdoppelt, 2024 stehen damit 150 Millionen Euro für die beliebten KfW-Zuschüsse bereit.
Update 23.11.2023: Im KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" gilt ein sofortiger Antrags- und Zusagestopp! Es können keine Anträge mehr gestellt werden, darüber hinaus können vorliegende Anträge nicht mehr zugesagt werden. Hintergrund ist die haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF).
--> Wichtig: Bereits zugesagte Investitionszuschüsse sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.
Update 13.7.2023: Die Zuschüsse für Barrierefreiheit und Altersgerechten Umbau können jetzt wieder bei der KfW beantragt werden! Wer Sanierungs- oder Umbaupläne hat, sollte diese jetzt zügig konkretisieren, denn die Fördermittel sind erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Der KfW-Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden, ein Liefer- oder Leistungsvertrag darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht unterzeichnet sein!
--> Wichtig zu wissen: Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert.
Für die Förderung stehen in diesem Jahr 75 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren reduziert werden. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen und der Einbau von Aufzügen.
Update 13.3.2023: Viele Eigentümer:innen warten schon lange auf den Neustart des Zuschussprogramms für Barrierefreiheit, nun könnte es bald soweit sein: Auf der Messe ISH in Frankfurt kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz an, dass die Zuschüsse im KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B" im 2. Quartal 2023 endlich wieder beantragt werden können.
Ursprüngliche Meldung vom 16.11.2022
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung zahlreiche Anpassungen des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2023 beschlossen und dem Bundesbauministerium mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Unter anderem fest eingeplant für 2023: "Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen". Fortführung mit einer neuen Programmscheibe i.H.v. 75 Mio. EUR."
Eigentümer:innen und Mieter:innen können sich also auf eine Fortführung des beliebten KfW-Programms "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" freuen. Da die Mittel erfahrungsgemäß stark nachgefragt und in jedem Jahr schnell ausgeschöpft sind, lohnt sich eine rechtzeitige Planung und Antragstellung.
Zehn Prozent Zuschuss für Barrierefreiheit
Die Zuschüsse der KfW für Barrierefreiheit belaufen sich für einzelne Maßnahmen (wie Einbau einer bodengleichen Dusche, ein barrierefreies Bad, den Einbau eines Homelifts oder Treppenlifts) auf 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer mit einem Komplett-Umbau den Standard "Altersgerechtes Haus" erfüllt, erhält sogar 12,5 Prozent Zuschuss von der KfW.
Förderkredit ist Alternative zum Zuschuss
Wer den Badumbau nicht aus Eigenmitteln finanzieren möchte, kann alternativ jederzeit die Kreditförderung der KfW nutzen: Im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)" stehen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt in diesem Fall vor dem Start der Sanierung bei einem Finanzierungsinstitut (Banken, Sparkassen und Versicherungen).
Alle weitere Informationen finden Sie unter: Barrierefrei Umbauen mit KfW-Förderung und Förderung für die barrierefreie Badsanierung sowie Förderung für ein barriefreies Grundstück.
Die Förderung kann unter Umständen als Umfeldmaßnahme mit der Förderung der Heizung erfolgen. Wichtig ist dabei, dass Sie die Kosten oder ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie zunächst Fördermittel für den Aufbau eines Gebäudenetzes. Anschließend beantragen Sie für jedes einzelne Haus ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht ohne Weiteres beurteilen. AEG-Geräte waren seit 1977 sicher asbestfrei. Bis 1974 enthielten sie Asbest. Da sich bei ...
Antwort lesen »In § 35 c EStG Absatz 3 heißt es dazu: "Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 nicht in Anspruch nehmen, soweit [...] ...
Antwort lesen »Grundsätzlich handelt es sich bei dem Energie-Effizienz-Experten, der die Fachplanung und Bauüberwachung erledigt, um den gleichen ...
Antwort lesen »Über die KfW haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss und einen Ergänzungskredit zu beantragen. Den Kredit bekommen Sie in Höhe der ...
Antwort lesen »In Abschnitt 4 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ heißt es dazu: "[...] Eine ...
Antwort lesen »Verantwortlich für das Gebäude ist letztlich der Kunde, der den Auftrag gibt. Ist sich der Handwerker über den Verstoß im Klaren, sollte er ...
Antwort lesen »Das hängt von den Fenstern ab. Sind diese intakt und stark genug, um moderne Mehrscheibensysteme aufzunehmen, kann sich der Scheibentausch ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus zur Förderung der Dachdämmung, können Sie 20 Prozent von maximal 200.000 Euro der Kosten verteilt ...
Antwort lesen »Sie bekommen sowohl für die Biomasseheizung als auch für den wasserführenden Pelletofen Fördermittel, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können die Kosten der Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Wärmepumpe mit ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen, benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieberater oder einem ...
Antwort lesen »Die Lieferung entspricht hier nicht der Bestellung. Das wirkt sich auf die Energieeffizienz und die Heizkosten aus. Wir empfehlen, das ...
Antwort lesen »Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag ...
Antwort lesen »In aller Regel müssen Sie die BnD nach dem Einreichen neu ausstellen lassen. Wir empfehlen den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW, um ...
Antwort lesen »Nach § 72 GEG dürfen Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem ...
Antwort lesen »Sie können die Kosten bei der Förderung angeben. Die Höhe des anfangs beantragten Kostenrahmens lässt sich nachträglich allerdings nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung für die Förderung der Wärmepumpe ist in diesem Fall aber, dass das Gebäude in den ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Möchten Sie die Förderung der Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen, darf eine fossile Gas- oder Ölheizung nicht jünger ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG sind die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz auch dann erfüllt, wenn Sie die maximal mögliche Dämmstärke der WLG ...
Antwort lesen »Relevant ist hier Abschnitt 8.3.1 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "[...] Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass es die Förderung der Kellerlüftung in diesem Fall nicht gibt. Das gilt zumindest dann, wenn der Keller unbeheizt ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Kellerdecke gibt es in Form von Zuschüssen sowie Krediten oder in Form von steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Für den Verkäufer hat der iSFP direkt erst einmal keine Vorteile. Ein Argument könnte es sein, dass sich das Haus damit besser verkaufen ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sofern Sie den Vertrag mit dem Handwerker auflösen und einen neuen finden, der nach Abschluss der Maßnahme die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus zur Heizungsförderung, lässt die KfW nur Steuerbescheide als Nachweis des Einkommens zu. Eine Ausnahme gibt ...
Antwort lesen »Diese Frage können wir Ihnen aktuell leider nicht beantworten. Denn wie sich die Gesetzeslage und die Förderlandschaft nach der Wahl ...
Antwort lesen »Wenn es sich um das Einbaudatum handelt, sollte die Bescheinigung ausreichen. Alternativ können Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll, eine ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können Fördermittel für eine Effizienzhaussanierung sowie Einzelmaßnahmen am Haus und an der Heizung beantragen. ...
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