Update 13.7.2023: Die Zuschüsse für Barrierefreiheit und Altersgerechten Umbau können jetzt wieder bei der KfW beantragt werden! Wer Sanierungs- oder Umbaupläne hat, sollte diese jetzt zügig konkretisieren, denn die Fördermittel sind erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Der KfW-Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden, ein Liefer- oder Leistungsvertrag darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht unterzeichnet sein!
--> Wichtig zu wissen: Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert.
Für die Förderung stehen in diesem Jahr 75 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren reduziert werden. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen und der Einbau von Aufzügen.
Update 13.3.2023: Viele Eigentümer:innen warten schon lange auf den Neustart des Zuschussprogramms für Barrierefreiheit, nun könnte es bald soweit sein: Auf der Messe ISH in Frankfurt kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz an, dass die Zuschüsse im KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B" im 2. Quartal 2023 endlich wieder beantragt werden können.
Ursprüngliche Meldung vom 16.11.2022
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung zahlreiche Anpassungen des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2023 beschlossen und dem Bundesbauministerium mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Unter anderem fest eingeplant für 2023: "Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen". Fortführung mit einer neuen Programmscheibe i.H.v. 75 Mio. EUR."
Eigentümer:innen und Mieter:innen können sich also auf eine Fortführung des beliebten KfW-Programms "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" freuen. Da die Mittel erfahrungsgemäß stark nachgefragt und in jedem Jahr schnell ausgeschöpft sind, lohnt sich eine rechtzeitige Planung und Antragstellung.
Zehn Prozent Zuschuss für Barrierefreiheit
Die Zuschüsse der KfW für Barrierefreiheit belaufen sich für einzelne Maßnahmen (wie Einbau einer bodengleichen Dusche, ein barrierefreies Bad, den Einbau eines Homelifts oder Treppenlifts) auf 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer mit einem Komplett-Umbau den Standard "Altersgerechtes Haus" erfüllt, erhält sogar 12,5 Prozent Zuschuss von der KfW.
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Förderkredit ist Alternative zum Zuschuss
Wer den Badumbau nicht aus Eigenmitteln finanzieren möchte, kann alternativ jederzeit die Kreditförderung der KfW nutzen: Im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)" stehen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt in diesem Fall vor dem Start der Sanierung bei einem Finanzierungsinstitut (Banken, Sparkassen und Versicherungen).
Alle weitere Informationen finden Sie unter: Barrierefrei Umbauen mit KfW-Förderung und Förderung für die barrierefreie Badsanierung sowie Förderung für ein barriefreies Grundstück.
Um die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen geht es bei Anlagen zur Versorgung mehrerer Gebäude. Die Förderung ...
Antwort lesen »Die Entlastung können alle beantragen, die eine Heizungsanlage selbst betreiben, Brennstoffe kaufen und diese auch bezahlen. Erfüllen Sie ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist zumindest in Bezug auf aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen (auch GEG 2024) nichts weiter zu beachten. Denn eine ...
Antwort lesen »Damit hat Ihr Elektriker recht. Denn weite Teile des Jahres lassen sich überschüssige solare Gewinne auf diese Weise direkt in den ...
Antwort lesen »Ist die Garage Teil des beheizten Gebäudes, können Sie eine BEG-Förderung zur Dachsanierung und -dämmung in Anspruch nehmen. In allen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass es hier keine Änderung gibt. Die entsprechende Passage ist in § 71 Absatz 12 der Beschlussfassung des Bundestages ...
Antwort lesen »Nein, das funktioniert leider nicht. Den Steuerbonus für die Sanierung bekommen Sie nur, wenn Fachhandwerker Arbeiten durchführen. Möchten ...
Antwort lesen »Für das reine Aufheizen der Fußbodenheizung gibt es grundsätzlich keine Förderung. Sie können allerdings den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist eine Lüftungsanlage nur im Rahmen der EE-Klasse Pflicht. Wichtig ist jedoch, dass Sie die beantragte Effizienzhausstufe ...
Antwort lesen »In § 32 der Bauordnung geht es um Abstandsregeln auf Dächern. Diese sollen ein Überspringen von Bränden von einem Gebäudeteil auf einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist geplant, den Geschwindigkeitsbonus nur selbstnutzenden Wohneigentümern zur Verfügung zu stellen. Nachlesen können Sie das ...
Antwort lesen »Zuletzt konnten Sie die steuerliche Förderung aus § 35c EStG 2022 für eine Gasheizung nutzen. Voraussetzung dafür war jedoch der Einbau ...
Antwort lesen »Da neuer Wohnraum ausschließlich im Anbau bzw. in der Aufstockung entstehen soll, ist hier zu unterscheiden. Für die Aufstockung können Sie ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es in diesem Fall keinen KfW-Kredit, abgesehen von der Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus. Ab 2024 soll sich das ...
Antwort lesen »Aktuell stehen Ihnen zur Förderung neuer Fenster Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent über die BEG-EM zur Verfügung. Diese gibt es für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es eine gute Idee, überschüssigem Strom der Solaranlage im Sommer für die Warmwasserbereitung zu nutzen. Haben Sie ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung 2024 können Sie beantragen. Allerdings erhalten Sie den Einkommensbonus nur als selbstnutzender Eigentümer (keine ...
Antwort lesen »Das GEG behandelt alle Regenerative-Energien-Anlagen gleich und fordert die Kombination in der Beschlussfassung des Bundestages vom ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge hat das BMWK in der vergangenen Woche einen Entwurf zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von ...
Antwort lesen »Eine Lüftungsanlage mit WRG ist nicht explizit vorgeschrieben. Der Einbau kann dennoch nötig sein. Denn Voraussetzung für die Förderung ist ...
Antwort lesen »Die neue Förderung soll ab Januar 2024 verfügbar sein. Genaue Informationen dazu sind aktuell jedoch noch nicht bekannt. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Aktuell bekommen Sie Fördermittel für PV-Anlagen in Form von günstigen Krediten über das KfW-Programm 270 oder über regionale Angebote. ...
Antwort lesen »Die IBB fördert Wärmepumpen zu 25 Prozent. Entscheiden Sie sich für die BEG-Förderung, erhalten Sie 2023 eine Basis-Förderung in Höhe von ...
Antwort lesen »Das GEG fordert den Austausch mindestens 30 Jahre alter Gas- und Ölheizungen, die noch nicht auf Nieder- oder Brennwerttechnik basieren. Da ...
Antwort lesen »Da es sich um das Dach über beheiztem Wohnraum handelt, ist eine Dämmung nach GEG in vielen Fällen Pflicht. Nachlesen können Sie das in § ...
Antwort lesen »Nach § 2 der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ...
Antwort lesen »Nach aktuellen Informationen der KfW müssen Sie mindestens 6 Jahre lang ein Elektroauto nutzen. Dieses können Sie zwischenzeitlich auch ...
Antwort lesen »Ja, das ist kein Problem. Sie haben nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Sollte es ohne Ihr ...
Antwort lesen »Nein. Andere Einkommensgrenzen sind uns nicht bekannt. Grundsätzlich können alle die Förderung beantragen, die eine Immobilie gemäß den ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW sind Firmenwagen nicht zugelassen. So heißt es im FAQ der Förderbank: "[...] ein Dienstwagen erfüllt die ...
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