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02.10.2023
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Update: Zuschuss bis 500 Euro für Balkonkraftwerke in Berlin

Förderung für Mieter, Wohneigentümer und Gartenpächter

Seit dem 10.2.2023 können Mieter mit Erstwohnsitz in Berlin einen Zuschuss für Balkon-Solaranlagen erhalten, seit Anfang Oktober 2023 nun auch Eigentümer von Wohneigentum und Pächter von Gärten. Bis zu 500 Euro Förderung für die beliebten Balkonkraftwerke sind möglich. Das Fördermodul für Stecker-Solargeräte ist Teil des SolarPLUS Programms und wird über die Investitionsbank Berlin (IBB) abgewickelt. Mit dem Solarstrom vom Balkon können auch Mieter ihre Stromkosten senken.

Steckersolargerät vor einem Holzstapel im Garten
Balkonkraftwerke - auch Steckersolargeräte - können auf Balkon, Terrasse, Garagendach oder im Garten aufgestellt werdenFoto: SonnStrom PV-Anlagen UG

Update 2.10.2023: Seit dem 2. Oktober 2023 können auch Eigentümer:innen von selbstgenutztem Wohneigentum und Pächter:innen von Klein- und Erholungsgärten 500 Euro Zuschuss für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks in Berlin beantragen.

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Für die Förderung der sogenannten Balkonkraftwerke wurden insgesamt 7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Mieter:innen mit Erstwohnsitz in Berlin können den Antrag online bei der IBB stellen. Wichtig für die Förderung: Das Steckersolargerät darf noch nicht bestellt oder gekauft worden sein!

Vor der Anschaffung eines Steckersolargerätes sollte geprüft werden, ob der Balkon geeignet ist, also ob er günstig zur Sonne ausgerichtet, nicht verschattet ist und ob sich das Gerät sicher befestigen lässt. Das Steckersolargerät muss an einen geeigneten Stromkreis angeschlossen werden, um Gefahren zu vermeiden. Grundsätzlich muss die Installation der Solaranlage durch fachkundige Personen durchgeführt werden.

In sechs Schritten zum eigenen Solarstrom vom Balkon:

  1. Einverständnis des Vermieters einholen
  2. Förderung online beantragen
  3. Steckersolargerät kaufen
  4. Anschluss digital im Kundenportal der Stromnetz Berlin anmelden. Sollte der Haushalt keinen Zweirichtungszähler oder ein Zähler mit Rücklaufsperre haben, wird dieser kostenfrei durch die Stromnetz GmbH oder durch einen von der Stromnetz GmbH beauftragten Fachbetrieb ausgetauscht. Diese Maßnahme ist gesetzlich vorgeschrieben. 
  5. Digitale Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
  6. Anschluss und Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks eine Woche nach Anmeldung bei Stromnetz Berlin


Wie hoch ist der Zuschuss für Balkonkraftwerke?
Die Anschaffung von Steckersolargeräten wird mit maximal 500 Euro pro Gerät (Photovooltaik-Module inkl. Wechselrichter) gefördert. Berücksichtigt werden nur die zuwendungsfähigen Ausgaben. Insgesamt können im Förderprogramm maximal 14.000 Mini-Solaranlagen gefördert werden.

Alle Informationen zu Förderkriterien, Antragstellung und benötigten Unterlagen finden Sie hier.


Gleich nach passendem Balkonkraftwerk schauen und Preise vergleichen!

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Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe / IBB
 
 

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