1. Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen
Die Förderung für neue Heizungen wurde geordnet und verbessert: Wer auf klimafreundliche Heiztechnik setzt, kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen hohen Zuschuss beantragen: Zwischen 20 und 35 Prozent Zuschuss gibt es für eine neue Heizung – je nachdem, wie stark erneuerbare Energien eingebunden werden. Noch leichter fällt der Abschied von der Ölheizung mit dem neuen Austauschbonus: Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann einen Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der Investitionskosten erhalten!
2. Auch Förderung der KfW für Sanierungsmaßnahmen deutlich verbessert
Attraktiv ist die Förderlage auch für Eigentümer, die nicht die Heizung im Blick haben, sondern lieber dämmen möchten, die Fenster oder die Haustür erneuern: Seit dem 24. Januar 2020 steht ihnen eine deutlich verbesserte KfW-Förderung zur Verfügung. Höhere Zuschüsse und aufgestockte Kreditbeträge sowohl für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus als auch für Einzelmaßnahmen erleichtern die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent für einzelne Sanierungsmaßnahmen und bis zu 40 Prozent für ein KfW-Effizienzhaus. Wer seine Sanierung mit einem KfW-Förderkredit finanziert, erhält entsprechend hohe Tilgungszuschüsse.
3. Steuerermäßigung für Sanierungsmaßnahmen
Seit Anfang des Jahres steht Hausbesitzern erstmals auch eine steuerliche Alternative zur Förderung zur Verfügung! Der Steuerbonus gilt für Sanierungsmaßnahmen, die bis Ende 2029 abgeschlossen sind. Wer die Heizung erneuert, Fenster austauscht oder das Haus dämmt, kann 20 Prozent von maximal 200.000 Euro Sanierungskosten (insgesamt also maximal 40.000 Euro) über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Kosten für einen Energieberater können sogar zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden. Diese Variante lohnt sich vor allem für Eigentümer, die ihre Sanierung aus Eigenmitteln finanzieren und eine ausreichend hohe Steuerschuld haben.
4. Mehr Förderung für Barrierefreiheit
Der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen und der Einbau eines Aufzugs sind schon lange die "Stars" bei der KfW-Förderung. Die Zuschüsse für Barrierefreiheit waren in den vergangenen Jahren schon deutlich vor Jahresende ausgeschöpft. Nun hat die Bundesregierung endlich auf die anhaltend hohe Nachfrage reagiert und die Fördermittel der KfW für Barrierefreiheit deutlich aufgestockt! Insgesamt 100 Millionen Euro stehen 2020 für die beliebten KfW-Zuschüsse bereit.
5. Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt voraussichtlich Mitte 2020 in Kraft
Am "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" (Gebäudeenergiegesetz – GEG) wird schon seit drei Jahren gearbeitet! Es soll gleich mehrere andere Gesetze überflüssig machen. Das GEG bringt für Eigentümer voraussichtlich das Verbot von alleinigen Ölheizungen ab 2026 sowie eine Pflicht zur Energieberatung bei Verkauf und umfassender Sanierung. Die Energieausweis-Pflicht soll zudem auch für Makler gelten. Bleibt es bei der bisherigen Planung, tritt das GEG im Sommer 2020 in Kraft.
6. Grenzwerte für Emissionen bei Kamin und Kachelofen
Wer einen alten Kaminofen, Heizkamin oder Kachelofen betreibt, sollte einen Blick auf das Typenschild oder in die Unterlagen werfen: Alle alten Feuerstätten mit einer Typprüfung zwischen 1985 und 1994 müssen bis Ende 2020 ausgetauscht, stillgelegt oder entsprechend den aktuell gültigen Grenzwerten nachgerüstet werden. Eine Nachrüstung ist in den meisten Fällen allerdings kaum wirtschaftlich, in der Regel rechnet sich die Anschaffung eines neuen, emissionsarmen Ofens mehr.
Alle Informationen und Details zur Förderung 2020 finden Haus- und Wohnungseigentümer auch unter www.energie-fachberater.de/sanierung-2020.php
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