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Ratgeber Eigentumswohnung

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, muss bei Sanierung und Förderung die spezielle rechtliche Situation beachten.

Das Besondere an der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Aufteilung in Gemeinschafts- und Sondereigentum.

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Wird bei einem Mehrfamilienhaus die Fassade saniert, lohnt es sich, auf vorgefertigte Elemente wie WDVS-Fensterzargen zu setzen, die den Ablauf beschleunigen. Dank passgenauer Fertigung gelingt der Fensteranschluss an die Fassadendämmung perfekt
Wird bei einem Mehrfamilienhaus die Fassade saniert, lohnt es sich, auf vorgefertigte Elemente wie WDVS-Fensterzargen zu setzen, die den Ablauf beschleunigen. Dank passgenauer Fertigung gelingt der Fensteranschluss an die Fassadendämmung perfektFoto: Saint-Gobain Weber GmbH
Höhenverstellbare Fassadenentwässerungssysteme ermöglichen einen barrierefreien Zugang - egal ob zu Dachterrassen, Dachgärten, Fertigbalkonen oder Laubengängen
Höhenverstellbare Fassadenentwässerungssysteme ermöglichen einen barrierefreien Zugang - egal ob zu Dachterrassen, Dachgärten, Fertigbalkonen oder LaubengängenFoto: ACO GmbH

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Aktuelles

Sanierung in der Eigentümergemeinschaft - eine besondere Situation
Im Zentrum vieler Städte und Kommunen sind Ein- und Zweifamilienhäuser nicht der Regelfall, statt dessen dominieren Mehrfamilienhäuser das Straßenbild. Wer hier im Wohneigentum wohnt, tut das meistens in einer (Altbau)Eigentumswohnung. Auch wenn die Wohnfläche insgesamt oft kleiner ist - die Sanierungsaufgaben sind es nicht. Hinzu kommt die spezielle rechtliche Situation und die Organisation der Eigentümer:innen in einer sogenannten Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das Besondere an der Eigentümersituation ist vor allem die Aufteilung des Wohneigentums in einerseits das Gemeinschaftseigentum und andererseite das Sondereigentum der einzelnen Eigentümer. Welche Gebäudeteile zum Sonder- oder zum Gemeinschaftseigentum gehören, ist allgemein im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Detail in der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt.

  • Das Gemeinschaftseigentum gehört allen Eigentümern. Dazu zählen das Grundstück sowie alle Bauteile, die für Bestand und Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind wie Dach, Fassade, Hauseingang, Treppen, Fahrstuhl, Ver- und Entsorgungsleitungen und bei einer Zentralheizung auch die Heizungsanlage. Die Kosten für eine Sanierung des Gemeinschaftseigentums tragen alle Eigentümer entsprechend ihres Miteigentumsanteils.
  • Das Sondereigentum gehört den jeweiligen Eigentümer:innen. Dazu zählen beispielsweise das Wohnungsbad, der Bodenbelag, Heizkörper, nichttragende Innenwände und Innentüren sowie die Innenrahmen der Fenster, aber auch eine Etagenheizung. Die Sanierungskosten dieser Bestandteile trägt der Sondereigentümer.


Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bestimmt den rechtlichen Rahmen

Mit der letzten Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes wurde geregelt, dass auch Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ein modernes Wohnumfeld haben: Demnach müssen der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, ein barrierefreier Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss ermöglicht werden - allerdings auf eigene Kosten.

Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen (wie bei einer energetischen Sanierung) können grundsätzlich mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Aufteilung der Kosten ist davon abhängig, mit wie vielen Stimmen die jeweilige Sanierungsmaßnahme beschlossen wurde.

Finanzierung und Förderung für die Sanierung von Eigentumswohnungen
Für die Finanzierung einer Dach- oder Fassadensanierung, den Austausch einer alten Heizung oder den Fenstertausch spart die Wohnungseigentümergemeinschaft über den so genannten Wirtschaftsplan einen bestimmten Betrag, der als Rücklage ausgewiesen wird. Reicht diese Instandhaltungsrücklage für die Finanzierung nicht aus, muss die Gemeinschaft die fehlenden Mittel entweder über eine Sonderumlage aufbringen oder einen Kredit in Anspruch nehmen. Auch der Abschluss eines WEG-Bausparvertrages ist möglich.

Darüber hinaus kann die Eigentümergemeinschaft zur finanziellen Entlastung staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Für die energetische Sanierung steht die sogenannte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung. Antragsberechtigt sind hier auch WEG, sowohl für Einzelmaßnahmen (BAFA-Zuschüsse für Sanierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik, KfW-Zuschüsse für den Heizungstausch - beide jeweils kombinierbar mit dem KfW-Ergänzungskredit) als auch für die Sanierung zum Effizienzhaus (KfW-Förderkredit)

Und schließlich wird auch die Energieberatung mit Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Mehrfamilienhäuser vom BAFA bezuschusst - ein guter Ausgangspunkt für die Sanierungsplanung.

Was kostet die Sanierung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.


Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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