Wie beim Einfamilienhaus sind im Mehrfamilienhaus maximal 70 Prozent Zuschuss über die KfW-Heizungsförderung möglich - allerdings nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit! Für weitere Wohneinheiten steht die Basisförderung zur Verfügung, ergänzt durch den Effizienzbonus (5 Prozent bei bestimmten Wärmepumpen) und den Emissionsminderungszuschlag (pauschal 2.500 Euro für Holzheizungen mit Staubminderung). Auch die förderfähigen Gesamtkosten unterscheiden sich, sie betragen
Zusätzlich zum Zuschuss können Eigentümer den KfW-Ergänzungskredit beantragen, um den Heizungstausch zu finanzieren.
Einen guten Förderrechner stellt das Ökozentrum NRW zur Verfügung. In der Excel-Tabelle können Eigentümer und Eigentümergemeinschaften die Förderung für ihre Wohneinheiten genau durchrechnen. Wir zeigen im Folgenden anhand drei verschiedener Beispiele, was bei der Förderung zu beachten ist.
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1. Heizungsförderung im ungeteilten Zwei- oder Mehrfamilienhaus: Ein Eigentümer und Zentralheizung
Bei einer Zentralheizung werden alle Wohneinheiten von der gleichen Heizung versorgt. Deshalb werden in diesem Fall die förderfähigen Kosten gleichmäßig auf alle Wohneinheiten aufgeteilt. Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus sind nur für die selbstgenutzte Wohneinheit möglich.
--> Beispiel für ein Zweifamilienhaus: Da beide Wohnungen durch die Heizung versorgt werden, sind die förderfähigen Kosten (30.000 Euro für die erste Wohneinheit + 15.000 Euro für die zweite Wohneinheit) zu gleichen Teilen (45.000 / 2 = 22.500 Euro) auf die Wohneinheiten aufzuteilen. Für die selbst bewohnte Wohneinheit kann dann auch der Einkommensbonus (30 Prozent auf maximal 22.500 Euro) und/oder Geschwindigkeitsbonus (20 Prozent auf maximal 22.500 Euro) beantragt werden. Für die zweite Wohneinheit (und jede weitere) ist nur die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent (30 Prozent auf maximal 22.500 Euro) oder 35 Prozent mit Effizienzbonus (35 Prozent auf maximal 22.500 Euro) möglich. Bei einer Holzheizung kann zusätzlich der Emissionsminderungszuschlag gewährt werden.
Für die Finanzierung kann zusätzlich der KfW-Ergänzungskredit im Programm 359 genutzt werden. Wichtig: Auch für die selbstgenutzte Wohneinheit kommt KfW 358 hier nicht in Frage!
Für den Geschwindigkeitsbonus gilt bei Zentralheizung: Den Bonus von 20 Prozent gibt es beim Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen unabhängig von deren Alter, bei funktionstüchtigen Gas-Zentralheizungen oder Biomasseheizungen, wenn diese mindestens 20 Jahre in Betrieb sind.
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2. Heizungsförderung für Eigentumswohnungen mit Etagenheizung
Bei einer Etagenheizung (= Maßnahmen am Sondereigentum) steht jedem Eigentümer bei den förderfähigen Kosten der anteilige Höchstbetrag, der sich auf seine Wohneinheit bezieht, zur Verfügung. Der Förderhöchstbetrag des Gebäudes verteilt sich auf alle Wohneinheiten zu gleichen Teilen. --> Das bedeutet zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten förderfähige Kosten von 121.000 Euro (1 x 30.000 Euro, 5 x 15.000 Euro und 2 x 8.000 Euro) insgesamt und damit 15.125 Euro pro Wohneinheit (121.000 / 8 = 15.125 Euro).
Für selbstnutzende Eigentümer sind zusätzliche Boni möglich:
Für die Finanzierung der neuen Etagenheizung kann zusätzlich der KfW-Ergänzungskredit genutzt werden. Wird die Wohnung vom Eigentümer selbst genutzt und das zu versteuernde Jahreseinkommen des Haushalts liegt nicht über 90.000 Euro, kann der zinsverbilligte Kredit im Programm 358 beantragt werden. Ist die Wohnung vermietet oder der Eigentümer liegt über der Einkommensgrenze, ist ein Kredit im Programm 359 möglich.
3. Heizungsförderung für Eigentümergemeinschaften (WEGs) in geteilten Häusern mit Zentralheizung
Noch komplexer ist die Heizungsförderung für Eigentümergemeinschaften mit Zentralheizung. Sie setzt sich aus einem Basisantrag für die Grundförderung und einem Zusatzantrag der einzelnen Eigentümer für eventuelle Boni zusammen.
--> Basisantrag für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, Erneuerung der Zentralheizung
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Diese Kosten sind abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten. Das bedeutet zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten förderfähige Kosten von 121.000 Euro (1 x 30.000 Euro, 5 x 15.000 Euro und 2 x 8.000 Euro). Der maximal mögliche Zuschussbetrag aus der Basisförderung beträgt damit 36.300 Euro. Dazu kann noch der Effizienzbonus (5 Prozent bei bestimmten Wärmepumpen) oder Emissionsminderungszuschlag (pauschal 2.500 Euro für Holzheizungen mit Staubminderung) kombiniert werden. --> Diesen Basis-Förderantrag stellt der Verwalter der WEG oder eine andere vertretungsberechtigte Person als bevollmächtigte Person der WEG
--> Zusatzantrag für selbstnutzende Eigentümer
Selbstnutzende Eigentümer der WEG können in einem Zusatzantrag den Geschwindigkeitsbonus und/oder Einkommensbonus für die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum beantragen. Dieser Zusatzantrag muss spätestens 6 Monate nach Zusage des Basisantrages und vor der Nachweiseinreichung für den Basisantrag gestellt werden. Diese Zuschüsse sind konkret mit dem Zusatzantrag für selbstnutzende Eigentümer möglich:
--> Bei Antragstellung mit WEG auf die richtige Reihenfolge achten!
Auch die Antragstellung ist bei Eigentümergemeinschaften (WEG) komplex und muss in der richtigen Reihenfolge erfolgen! Die Förderanträge werden in einem zweistufigen Verfahren gestellt:
--> Den Ergänzungskredit können WEGs zusätzlich wie folgt nutzen: Bei Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum ist eine Antragstellung nur durch die WEG möglich, und zwar im Programm 359!
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WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
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