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Expertenwissen

Checkliste für die Sanierung unter Denkmalschutz

Altes bewahren und Energiebilanz verbessern

Reich verzierte Altbauten prägen das Bild vieler Städte. Ganze Straßenzüge oder Plätze erhalten ihren Charakter durch Ziegelbauten oder Biedermeier-Ensembles. Etwa fünf Prozent der bis 1978 errichteten Altbauten sind ganz oder teilweise denkmalgeschützt - ein Großteil davon unsaniert. Energieberater Andreas Skrypietz zeigt in einer Checkliste, wie sich Denkmalschutz und Energieeffizienz bei der Sanierung unter einen Hut bringen lassen.
Verfallenes Baudenkmal
Um alte, denkmalgeschützte Gebäude wieder bewohnbar zu machen, müssen heute auch energetische Standards beachtet werden. Vieles gibt es bei diesen aufwändigen Sanierungen zu berücksichtigen: Vorplanung mit Denkmalexperten, Finanzspritzen und Durchführung mit erfahrenen FirmenFoto: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
  1. Kontakt aufnehmen zur lokalen Denkmalschutzbehörde und Sanierungsvorhaben absprechen. Die energetische Sanierung eines Wohnhauses unter Denkmalschutz erfordert spezielle Fachkenntnisse, die zum Beispiel das jeweilige Landesamt für Denkmalschutz bietet.
  2. Energetischen und baulichen Zustand des Hauses mit einem denkmalerfahrenen Planer, Bauphysiker oder "Energieberater für Baudenkmale" unter die Lupe nehmen.
  3. Passendes Sanierungskonzept erstellen und von den Denkmalschutzbehörden genehmigen lassen: Die Dämmung der Außenwände ist einer der wichtigsten Faktoren, um Energie und Kosten im Haus zu sparen. Bei vielen Denkmälern steht aber gerade die äußere Erscheinung unter Denkmalschutz, so dass eine Dämmung hier oft nicht möglich ist. Eine Alternative kann häufig eine Innendämmung sein. Dies sollte aber der Bauexperte in Absprache mit der örtlichen Denkmalschutzbehörde entscheiden.
  4. Förderung prüfen: BAFA und KfW sstellen eine spezielle Förderung für Häuser unter Denkmalschutz zur Verfügung, es gelten besondere technische Anforderungen. Verpflichtend ist dabei die Baubegleitung und -planung durch einen "Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz".
  5. Für die Umsetzung des Sanierungskonzepts Fachfirmen und Handwerksfirmen auswählen, die Erfahrungen mit Häusern unter Denkmalschutz haben, etwa die so genannten Restauratoren im Handwerk.
  6. Denkmalgerechte Sanierung von der Denkmalschutzbehörde bescheinigen lassen. Wer keine Förderung in Anspruch nimmt, kann die Kosten der Sanierung von der Steuer absetzen – und zwar 90 Prozent auf zehn Jahre (private Eigentümer mit Selbstnutzung) oder 100 Prozent über 12 Jahre (Investoren).


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Quelle: DBU / energie-fachberater.de
 
 

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