Für die Steuerersparnis gilt immer: vor Sanierungsbeginn alles genehmigen und bescheinigen lassen, dann starten! Darüber hinaus sollten Eigentümer:innen eines Hauses unter Denkmalschutz prüfen, ob die Beantragung einer Förderung für die Sanierung denkmalgeschützter Häuser für sie günstiger ist oder die steuerliche Förderung mit der "Absetzung für Abnutzung" (AfA genannt).
In einigen Fällen führt das Absetzen von der Steuer zu höheren finanziellen Entlastungen bei Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen als eine Förderung. Das liegt daran, dass das Finanzamt nicht nur die denkmalbeteiligten Mehrausgaben berücksichtigt, sondern auch Kosten wie zum Beispiel den Einbau eines Bades. Eine doppelte Förderung ist allerdings ausgeschlossen: Wer eine öffentliche Förderung der KfW, des Bundeslandes oder der Gemeinde erhält, muss diese Beträge bei der steuerlichen Abschreibung abziehen.
Denkmal-AfA: So werden die Sanierungskosten bei Häusern unter Denkmalschutz von der Steuer abgesetzt
Mit der Denkmal-AfA unterstützt das Finanzamt Eigentümer:innen von Häusern unter Denkmalschutz. Eigennutzer und auch Investoren dürfen die Sanierungskosten steuerlich absetzen.
Welche Sanierungsmaßnahmen profitieren von der Denkmal-AfA?
Damit Sanierungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, müssen die Maßnahmen der Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal dienen oder zu seiner sinnvollen Nutzung beitragen. Das betrifft Maßnahmen wie eine neue Heizung oder neue Fenster sowie die Sanierung von Dach und Fassade.
Nicht von der Steuer abgesetzt werden können Arbeiten an den Außenanlagen des Hauses, an neuen Gebäudeteilen oder Garagen.
--> Wichtig zu wissen: Steht nur ein Teil des Hauses unter Denkmalschutz, führen nur Arbeiten an diesem Teil zu einer Steuerersparnis!
Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
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Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
Antwort lesen »Wie das Gebäude zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob im Dachgeschoss eine neue Wohneinheit entsteht, die keine zuvor beheizten Flächen ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist dazu Folgendes zu lesen: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung von Maßnahmen am Haus oder an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) stehen Ihnen pro Jahr förderbare Kosten ...
Antwort lesen »Ob hier eine Dampfbremse erforderlich ist, hängt davon ab, welche Räumlichkeiten sich über der Decke befinden. Sind dort beheizte Räume, ...
Antwort lesen »Wir empfehlen, hier zunächst einen Fachhandwerker oder einen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser prüft das Problem und stellt die ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung der Heizung und Sie haben diese nicht vor Maßnahmenbeginn beantragt, können Sie nachträglich nur einen ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Maßnahme am Sondereigentum, können Sie die Heizungsförderung allein beantragen. Sind auch Arbeiten am ...
Antwort lesen »Für das BAFA-Förderprogramm zugelassene Energieberaterinnen und Energieberater, die alleinige Eigentümer, Nießbrauchsberechtigte, Mieter ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen ist geteilt. Mittel für Maßnahmen an Haus und Technik (außer Heizungstausch) bekommen Sie beim BAFA. ...
Antwort lesen »Generell können Sie die gesamte Anlage verkaufen, auch wenn Sie Fördermittel für die Wärmepumpe in Anspruch nehmen möchten. Planen Sie, ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort