1. Denkmalschutz und Solaranlagen
Besonders umstritten sind im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz Solaranlagen, die auf dem Dach angebracht werden sollen. In einer Berliner Siedlung aus der Zeit der Weimarer Republik untersagte das Amt eine Installation wegen einer befürchteten erkennbaren Veränderung an der Originalsubstanz des Hauses. Das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen 16 K 26.10) wies darauf hin, dass heute auch die durchaus berechtigten privaten ökonomischen ökologischen Interessen an der Errichtung einer Solaranlage berücksichtigt werden müssten. Hier seien sie sogar dominierend, denn die Anlage werde an der Gartenseite des Daches angebracht, die von außen schlecht einsehbar sei. Außerdem sei die Einheitlichkeit der Dachgestaltung in dem Viertel durch Satellitenschüsseln und Antennen ohnehin schon verloren gegangen.
2. Denkmalschutz und neue Fenster
Wenn es um ganze Ensembles geht, dann verlagert sich der Schwerpunkt der denkmalschützerischen Maßnahmen gelegentlich etwas. So verweigerte zwar die Behörde einem Immobilienbesitzer den Einbau einflügeliger Fenster und forderte stattdessen Holzfenster mit zwei Flügeln. Doch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 8 A 11176/13) sah das anders. Im konkreten Fall gehe es um die Denkmalzone (bauliche Charakteristika, Ortsbild) und deswegen seien Details der Bauausführung – zum Beispiel Material und Unterteilung der Fenster – nicht so entscheidend.
3. Ausgaben für den Denkmalschutz eindeutig dokumentieren
Wer öffentliche Gelder oder steuerliche Vergünstigungen für sein Baudenkmal erhalten will, der sollte sich um eindeutige, widerspruchsfreie Belege und Rechnungen bemühen. Das musste ein Eigentümer erfahren, der den Erlass der Grundsteuer begehrte, weil es sich um ein Kulturdenkmal handle. Die Finanzbehörden merkten an, er habe lediglich einen Ordner mit unspezifizierten Rechnungen vorgelegt, um seine Ansprüche zu untermauern. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Aktenzeichen 1 K 493/11.WI) erklärte, dass aus jedem Beleg eindeutig hervorgehen müsse, ob und wie weit die Ausgaben tatsächlich für den Denkmalschutz nötig seien.
4. Denkmalschutz und Dachaufstockung
Eine Aufstockung eines Hauses um ein Geschoss ist ein kaum zu übersehender Eingriff in das Erscheinungsbild einer Immobilie. Doch selbst eine solche Baumaßnahme kann innerhalb einer geschützten Anlage möglich sein. Der entscheidende Begriff ist hier der „konkrete Denkmalwert“ eines Objekts. Das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen 16 A 163.08) konnte genau das nicht erkennen, als ein Eigentümer ein Stockwerk zusätzlich errichten wollte. Im Urteil hieß es, der Aussagewert des Ensembles werde durch den Eingriff "nicht tangiert". Schließlich gehe keine Bausubstanz verloren, sondern man erreiche lediglich eine Geschosszahl, die auch bei benachbarten Häusern vorkomme.
5. Denkmalschutz und die zumutbaren Kosten der Erhaltung
Es gibt beim Denkmalschutz Grenzen des Zumutbaren. Wo diese "roten Linien" liegen, das bemisst sich jeweils am Einzelfall. Grundsätzlich gilt: Wenn die Kosten der Erhaltung nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden, muss verstärkt Rücksicht auf die Interessen des Eigentümers genommen werden. Die Verpflichtung, das Dach eines Gebäudes zumindest straßenseitig mit naturroten "Berliner Bibern" aus Ton einzudecken, schien dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Aktenzeichen 2 L 23/02) noch zumutbar. Die finanzielle Mehrbelastung hatte 6.500 Euro betragen.
6. Denkmalschutz und Rechte der Behörden
Wenn eine Behörde Hinweise darauf hat, dass die Substanz eines geschützten Gebäudes gefährdet sein könnte, dann kann sie den Zugang zum Objekt erzwingen – und auch das Recht, während der Besichtigung zu fotografieren. Der Eigentümer einer etwa 120 Jahre alten Landhausvilla hatte das mit Hinweis auf seine Privatsphäre untersagt. Aber der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Aktenzeichen 1 CS 12.2638) schloss sich dieser Meinung nicht an. Nachdem bereits von außen Schäden an Anbauten und Balkonen zu entdecken gewesen seien, habe man von Seiten des Amts zwingend untersuchen müssen, ob Bauschäden vorliegen.
7. Denkmalschutz und Rückbau von Umbauten
Das Argument, dass bestimmte Umbauten bereits vollzogen sind und deren Beseitigung erhebliche Kosten verursachen würde, zählt im Denkmalschutz nicht unbedingt. Das musste der Besitzer eines Wohn- und Geschäftshauses erfahren, der die maroden Fenster durch neue Exemplare ersetzt hatte. Doch diese passten nach Überzeugung des Denkmalschutzes nicht zu dem Fachwerkgebäude. Das Verwaltungsgericht Stade (Aktenzeichen 2 A 591/01) versagte dem Bauherrn eine nachträgliche Genehmigung und ordnete den Rückbau an. Schließlich sei er selbst verantwortlich, weil er nicht vorher die Genehmigungen eingeholt habe.
8. Denkmalschutz und Nachbarschaft
Ein denkmalgeschütztes Gebäude kann auch darunter leiden, dass in unmittelbarer Nähe ein anderes Objekt errichtet wird. Doch zu verhindern ist das nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Aktenzeichen 5 L 974/11) nur "in den Fällen, in denen eine bauliche Maßnahme wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt". Dem Objekt müsse förmlich die Luft genommen werden, heißt es in dem Urteil. Genau das war im vorliegenden Fall nicht gegeben, weswegen gebaut werden durfte.
9. Denkmalschutz und Grundsteuererlass
Wer wegen Unrentabilität einen Grundsteuererlass für sein denkmalgeschütztes Anwesen erreichen will, der sollte sich von vornherein um eine angemessene rechtliche Argumentation bemühen. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen (Aktenzeichen 5 A 705/12.Z) wies eine Klage ab, weil der Betroffene nicht ausreichend dargelegt habe, dass die Denkmalschutzkosten für die behauptete Unrentabilität ausschlaggebend gewesen seien. Genau diese Kausalität sei aber unverzichtbar für einen derartigen Antrag.
Anders als für die Sanierung sind für den Neubau nur wenige Fördermittel verfügbar. Ein Blick darauf lohnt sich aber trotzdem: Anfang März ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK sind die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten bei der Förderung von Eigenleistungen ...
Antwort lesen »Führen Sie die Konstruktion wie geplant aus, sollte es keine Probleme geben. Durch die Dämmung auf der Außenseite ist die Wand ausreichend ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Heizung im Haus auf Fernwärme umstellen zu lassen, sind die zu versorgenden Wohnungen umzurüsten. Handelt es sich um eine ...
Antwort lesen »Fördermittel für ein Dachfenster bekommen Sie über mehrere Stellen. Beliebt ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Aktuellen Informationen zur Folge sollte das möglich sein. Unter Umständen bestehen höhere Anforderungen an den zu verwendenden Brennstoff. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Die Förderung von Eigenleistungen gibt es zum Beispiel bei energetischen Sanierungsmaßnahmen am Haus. Voraussetzung ist, dass ein ...
Antwort lesen »Die Nettogrundfläche eines Gebäudes ist die Summe aller Grundflächen, die Ihnen tatsächlich zur Verfügung stehen. Dazu gehören auch Flächen ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach erreichen Sie mit der geplanten Fassadendämmung (Annahme: WLG 035) die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Mit ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie nicht nutzen, da in diesem Fall die Fördergrundlage (Einbau der Wärmepumpe) fehlen würde. Geht ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein und dieselbe Maßnahme handelt, dürfen Sie beide Förderangebote nicht gemeinsam in Anspruch nehmen. Erlaubt ist es ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach funktioniert das nicht mit der Förderung der Wärmepumpe. Sie können für das zweite Haus jedoch einen Zuschuss zum ...
Antwort lesen »Um die Wirkung der Dämmung zu garantieren und Bauschäden auszuschließen, ist es ratsam, Dampfbremse und Rigipsdecke abzunehmen. Andernfalls ...
Antwort lesen »Der Wirkungsgrad wird in diesem Fall vermutlich nicht deutlich steigen. Laut Datenblatt beträgt er mit Umrüstsatz etwa 80 Prozent. Neue ...
Antwort lesen »Ob eine Wärmepumpe infrage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So zum Beispiel vom energetischen Zustand und von der Art der ...
Antwort lesen »Die Dachbodendämmung ist eine Maßnahme zur energetischen Modernisierung, durch die nachhaltig Energie eingespart wird. Die anfallenden ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Dazu können Sie alle Maßnahmen mit einem Mal beantragen und dann im Laufe von zwei Jahren umsetzen oder Fördermittel ...
Antwort lesen »Das BAFA fördert Photovoltaikanlagen bei Einzelmaßnahmen, wenn es sich um Photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT, Hybridkollektoren) ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die förderbaren Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Die einzige Ausnahme besteht innerhalb der ...
Antwort lesen »Hier gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Als Anwohner können Sie Fördermittel für den Anschluss an das Wärmenetz beantragen. Möglich ...
Antwort lesen »Sie müssen den Antrag nicht zurückziehen und neu stellen, erhalten Fördermittel bei einer Änderung aber nur noch für Wärmepumpe und ...
Antwort lesen »Was in diesem Fall zu tun ist, hängt von Ihrem Wohnort bzw. dem Standort des Gebäudes ab. In Baden-Württemberg, Hamburg und ...
Antwort lesen »Abhängig von Ihrem Wohnort bzw. vom Standort des Gebäudes gilt die Solarpflicht bei wesentlichen Dachsanierungen. So zum Beispiel in ...
Antwort lesen »Die aktuell gültige BEG-EM-Richtlinie fordert, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind die Anschlusskosten für den Anschluss an ein Wärmenetz förderbar. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Netzbetreiber ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) müssen die Anforderungen an die Dämmung nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches ist möglich. Sowohl GEG als auch BEG lassen das zu. So ist beispielsweise in § 47 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ...
Antwort lesen »Entsteht neuer Wohnraum ausschließlich im ausgebauten Dachgeschoss, kommt nur die Neubauförderung infrage. Hier gibt es leider keine ...
Antwort lesen »Für eine barrierefreie Badsanierung steht Ihnen das KfW-Programm 455-B zur Verfügung. Über dieses erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort