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18.07.2024

Förderung von KfW und BAFA für die Sanierung unter Denkmalschutz

Zuschüsse und zinsgünstige Kredite erleichtern die Finanzierung

Häuser unter Denkmalschutz haben das gewisse Etwas, doch die Heizkosten treiben so manchem Eigentümer eines Baudenkmals die Sorgenfalten auf die Stirn. Wer sich für die energetische Sanierung seines denkmalgeschützten Hauses entscheidet, kann dafür die Förderung von KfW und BAFA in Anspruch nehmen. Dabei gelten erleichterte Fördervoraussetzungen, damit die Auflagen des Denkmalschutzes eingehalten werden können.

Treppenhaus Denkmalschutz
Energieeffizient wohnen in einem Haus unter Denkmalschutz: Die Förderung von KfW und BAFA macht eine Sanierung bezahlbarFoto: energie-fachberater.de

Energieeffizient wohnen in einem Haus unter Denkmalschutz - das ist nicht immer leicht. Weil die energetische Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht immer vollständig mit Denkmalschutzauflagen vereinbar ist, bieten KfW und BAFA für solche Baudenkmale erleichterte Fördervoraussetzungen. Die vereinfachten technischen Mindestanforderungen für die KfW-Förderung und die Zuschüsse des BAFA gelten für:

Gebäude, bei denen es sich um ein Baudenkmal nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder handelt (laut Denkmalliste oder per Gesetz), die Teil eines Denkmalensembles
sowie Gebäude, die durch die Kommunen (zum Beispiel Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt) als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft sind. Die Kommune entscheidet durch Satzung oder auch im Einzelfall über eine solche Einstufung.

In diesen Programmen können Eigentümer:innen eines Baudenkmals einen Zuschuss oder Förderkredit beantragen:

Einbindung spezieller Sachverständiger ist Pflicht
Bevor Eigentümer mit der Sanierung starten, sollten sie sich mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen und Informationen zur Förderung einholen. Denn diese muss immer vor Beginn der Sanierung beantragt werden! Darüber hinaus ist es für die Förderung Pflicht, einen Sachverständigen für die Energieberatung, Planung und Baubegleitung einzubinden. Das stellt sicher, das neben den energietechnischen Kenntnissen auch baukulturelles Fachwissen vorhanden ist. Eigentümer eines Hauses unter Denkmalschutz müssen deshalb einen qualifizierten "Sachverständigen für Baudenkmale" einbinden. Das gilt bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal wie auch bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Zugelassene Sachverständige finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de. --> Achtung: Für die Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal und Einzelmaßnahmen mit den angepassten Werten für Baudenkmale sind nur Experten der Kategorie "BEG – Wohngebäude Denkmal" zugelassen!

Die/der beauftragte Sachverständige stellt die für die Beantragung der Förderung notwendigen Bestätigungen aus. Außerdem gehören energetische Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung zu den Leistungen. Je nach Einzelfall ist es notwendig, denkmal- oder satzungsrechtlich erforderliche Genehmigungen einzuholen und die energetische Planung mit den gestalterischen Anforderungen der zuständigen Behörden abzustimmen. Auch dabei unterstützt der Sachverständige. Für diese Baubegleitung erhalten Eigentümer übrigens zusätzlich eine Förderung.

Diese Ausnahmen werden für Baudenkmale bei der Förderung gemacht
Während bei der Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG) die Besonderheiten von Baudenkmalen über eigene Effizienzhausklassen berücksichtigt werden, sieht die Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM) spezielle Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude vor:

  • Einzelmaßnahmen sind auch dann förderfähig, wenn durch die Erweiterung, den Ausbau oder die Umwidmung vormals nicht beheizter Räume Wohneinheiten neu entstehen, das heißt, die neuen Wohneinheitendürfen als Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben herangezogen werden.
  • Angepasste U-Werte für Baudenkmale und Häuser mit Sichtfachwerk bei der Fassadendämmung (0,45 Baudenkmal, 0,65 Sichtfachwerk)
  • Angepasste U-Werte für Fenster, Balkon- und Terrassentüren (1,4 für Wohngebäude, 1,6 bei glasteilenden Sprossen und bei der Ertüchtigung)
  • Angepasste U-Werte für die Dachdämmung (höchstmögliche Dämmdicke mit λ ≤ 0,040 W/(m·K))

Förderung der Bundesländer für Baudenkmäler
Darüber hinaus haben auch die einzelnen Bundesländer teilweise eigene Förderprogramme aufgelegt, die Zuschüsse für den erhöhten Erhaltungsaufwand bei Häusern unter Denkmalschutz gewähren. Weitere finanzielle Hilfen für Baudenkmale gewähren zum Beispiel die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, regionale Denkmalstiftungen und das Bundesverwaltungsamt.

--> Wichtig zu wissen
: Eigentümer sollten auch die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten prüfen und durchrechnen! Diese können eine Alternative zur Förderung sein.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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