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Expertenwissen

Förderung für die Sanierung unter Denkmalschutz

Zinsgünstiger Kredit erleichtert Finanzierung

Häuser unter Denkmalschutz haben das gewisse Etwas, doch die Heizkosten treiben so manchem Besitzer eines Baudenkmals die Sorgenfalten auf die Stirn. Wer sich für die energetische Sanierung seines denkmalgeschützten Hauses entscheidet, kann dafür eine KfW-Förderung in Anspruch nehmen. Dabei gelten erleichterte Fördervoraussetzungen, damit die Auflagen des Denkmalschutzes eingehalten werden können.
Euroscheine und Euromünzen
Energieeffizienz wohnen in einem Haus unter Denkmalschutz: Die Förderung der KfW macht eine Sanierung bezahlbarFoto: Energie-Fachberater.de

Energieeffizient wohnen in einem Haus unter Denkmalschutz - das ist nicht immer einfach. Weil die energetische Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht immer vollständig mit Denkmalschutzauflagen vereinbar ist, bietet die KfW für solche Baudenkmale erleichterte Fördervoraussetzungen. Die vereinfachten technischen Mindestanforderungen für die KfW-Förderung gelten für:

  • Gebäude, bei denen es sich um ein Baudenkmal nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder handelt (laut Denkmalliste oder per Gesetz), die Teil eines Denkmalensembles
  • sowie Gebäude, die durch die Kommunen (zum Beispiel Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt) als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft sind. Die Kommune entscheidet durch Satzung oder auch im Einzelfall über eine solche Einstufung.

In diesem KfW-Programmen können Eigentümer:innen eines Baudenkmals einen Kredit beantragen

  • BEG Wohngebäude - Kredit (Programmnummer 261): In diesem KfW-Programm erhalten Eigentümer zinsgünstige Darlehen für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal. Maximal sind es 150.000 Euro pro Wohneinheit plus ein Tilgungszuschuss von 5 % der Darlehenssumme. Insgesamt ergibt sich so eine Förderung für das Effizienzhaus Denkmal in Höhe von 25 Prozent.

Effizienzhaus Denkmal: Diese Anforderungen müssen für die Förderung erfüllt werden
Ein Effizienzhaus Denkmal darf einen etwa 60 Prozent schlechteren Energiebedarf als Neubauten aufweisen, um eine KfW-Förderung zu erhalten. Der erforderliche Energiebedarf wird an die erhaltenswerte Bausubstanz angepasst und die Fördervoraussetzungen werden für Häuser unter Denkmalschutz erleichtert. Das bedeutet: Während von einem Neubau ein Jahresprimärenergiebedarf von etwa 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche erwartet werden, genügen bei einem Haus mit Denkmalschutz bereits 160 Kilowattstunden. Alle Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmeverlusten müssen mit den Anforderungen des Denkmalschutzes konform gehen. Darüber hinaus ist der Einsatz erneuerbarer Energien zu prüfen. Kann der angestrebte Energiebedarf aufgrund zu umfangreicher Auflagen durch das Denkmalamt nicht erreicht werden, lohnt sich eine Antragstellung für die KfW-Förderung trotzdem. Wichtig ist, dass ein Sachverständiger im Vorfeld der Sanierung bestätigt, dass nachweislich alle zulässigen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchgeführt werden.

Einbindung eines Sachverständigen ist Pflicht
Bevor Hausbesitzer mit der Sanierung starten, sollten sie sich mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen und die KfW-Förderung beantragen. Darüber hinaus ist es für die Förderung Pflicht, einen Sachverständigen für die Energieberatung, Planung und Baubegleitung einzubinden. Das stellt sicher, das neben den energietechnischen Kenntnissen auch baukulturelles Fachwissen vorhanden ist. Eigentümer eines Hauses unter Denkmalschutz müssen deshalb einen qualifizierten "Sachverständigen für Baudenkmale" einbinden. Das gilt bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal wie auch bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Sachverständige finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.

Der Sachverständige stellt die für die Beantragung der Förderung notwendigen Bestätigungen aus. Außerdem führt er die energetische Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch. Je nach Einzelfall ist es notwendig, denkmal- oder satzungsrechtlich erforderliche Genehmigungen einzuholen und die energetische Planung mit den gestalterischen Anforderungen der zuständigen Behörden abzustimmen. Auch dabei unterstützt der Sachverständige. Für diese Baubegleitung erhalten Hausbesitzer übrigens zusätzlich eine KfW-Förderung.

Förderung der Bundesländer über KfW-Förderung hinaus
Darüber hinaus haben auch die einzelnen Bundesländer teilweise eigene Förderprogramme aufgelegt, die Zuschüsse für den erhöhten Erhaltungsaufwand bei Häusern unter Denkmalschutz gewähren. Weitere finanzielle Hilfen für Baudenkmale gewähren zum Beispiel die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, regionale Denkmalstiftungen und das Bundesverwaltungsamt.

 
 
 
Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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