Energieeffizient wohnen in einem Haus unter Denkmalschutz - das ist nicht immer leicht. Weil die energetische Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht immer vollständig mit Denkmalschutzauflagen vereinbar ist, bieten KfW und BAFA für solche Baudenkmale erleichterte Fördervoraussetzungen. Die vereinfachten technischen Mindestanforderungen für die KfW-Förderung und die Zuschüsse des BAFA gelten für:
Gebäude, bei denen es sich um ein Baudenkmal nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder handelt (laut Denkmalliste oder per Gesetz), die Teil eines Denkmalensembles
sowie Gebäude, die durch die Kommunen (zum Beispiel Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt) als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft sind. Die Kommune entscheidet durch Satzung oder auch im Einzelfall über eine solche Einstufung.
In diesen Programmen können Eigentümer:innen eines Baudenkmals einen Zuschuss oder Förderkredit beantragen:
Einbindung spezieller Sachverständiger ist Pflicht
Bevor Eigentümer mit der Sanierung starten, sollten sie sich mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen und Informationen zur Förderung einholen. Denn diese muss immer vor Beginn der Sanierung beantragt werden! Darüber hinaus ist es für die Förderung Pflicht, einen Sachverständigen für die Energieberatung, Planung und Baubegleitung einzubinden. Das stellt sicher, das neben den energietechnischen Kenntnissen auch baukulturelles Fachwissen vorhanden ist. Eigentümer eines Hauses unter Denkmalschutz müssen deshalb einen qualifizierten "Sachverständigen für Baudenkmale" einbinden. Das gilt bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal wie auch bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Zugelassene Sachverständige finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de. --> Achtung: Für die Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal und Einzelmaßnahmen mit den angepassten Werten für Baudenkmale sind nur Experten der Kategorie "BEG – Wohngebäude Denkmal" zugelassen!
Die/der beauftragte Sachverständige stellt die für die Beantragung der Förderung notwendigen Bestätigungen aus. Außerdem gehören energetische Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung zu den Leistungen. Je nach Einzelfall ist es notwendig, denkmal- oder satzungsrechtlich erforderliche Genehmigungen einzuholen und die energetische Planung mit den gestalterischen Anforderungen der zuständigen Behörden abzustimmen. Auch dabei unterstützt der Sachverständige. Für diese Baubegleitung erhalten Eigentümer übrigens zusätzlich eine Förderung.
Diese Ausnahmen werden für Baudenkmale bei der Förderung gemacht
Während bei der Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG) die Besonderheiten von Baudenkmalen über eigene Effizienzhausklassen berücksichtigt werden, sieht die Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM) spezielle Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude vor:
Förderung der Bundesländer für Baudenkmäler
Darüber hinaus haben auch die einzelnen Bundesländer teilweise eigene Förderprogramme aufgelegt, die Zuschüsse für den erhöhten Erhaltungsaufwand bei Häusern unter Denkmalschutz gewähren. Weitere finanzielle Hilfen für Baudenkmale gewähren zum Beispiel die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, regionale Denkmalstiftungen und das Bundesverwaltungsamt.
--> Wichtig zu wissen: Eigentümer sollten auch die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten prüfen und durchrechnen! Diese können eine Alternative zur Förderung sein.
Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
Antwort lesen »Relevant sind hier immer die Richtlinien, die zum Antragszeitpunkt galten. In Ihrem Fall handelt es sich dabei um die Richtlinie für die ...
Antwort lesen »Jeder Eigentümer kann die Förderung beantragen. Am einfachsten ist es, wenn der Sohn den Antrag stellt. Denn dieser kann für die selbst ...
Antwort lesen »Dämmen Sie auf der Wandverkleidung, entsteht ein Hohlraum, in dem die Temperatur stark absinkt. Dringt Feuchtigkeit aus dem Raum in diesen ...
Antwort lesen »Förderung für neue Fenster gibt es, wenn Sie diese vor Maßnahmenbeginn (Auftragsvergabe) mit einem Energie-Effizienz-Experten beantragen ...
Antwort lesen »Sie können einen neuen BAFA-Antrag stellen. Wichtig ist aber, dass es dabei nicht um identische Maßnahmen geht. Beantragen Sie etwa ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn laut BEG-EM-Richtlinie setzt: "Die Förderung [...] bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch ...
Antwort lesen »Wurden noch keine Verträge unterzeichnet, können Sie die Heizungsförderung der KfW beantragen. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Die KfW berücksichtigt bei der Heizungsförderung die Einkommen aller zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Innendämmung gibt es über die BEG-EM-Förderung, wenn Sie die technischen Vorgaben erfüllen. Bei Außenwänden mit ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung orientiert sich hier am GEG. Dieses sieht die getrennte Bilanzierung vor, wenn folgende Bedingungen gelten: die Art der ...
Antwort lesen »Das kommt immer auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasanbieters an. Ohne diese zu kennen, können wir Ihnen an dieser Stelle ...
Antwort lesen »Das "Aufstellen eines Energieausweises für das fertiggestellte Gebäude" ist in der Liste der förderbaren Maßnahmen mit aufgeführt. Wir ...
Antwort lesen »Ja, Sie dürfen sowohl den Handwerker wechseln als auch eine andere Wärmepumpe einbauen, ohne die Förderung zu gefährden. Wichtig ist ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie die Förderung erhalten. Denn das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es dabei keine Probleme. Die Ölheizung lässt sich gut regeln und abschalten oder drosseln, wenn der Kachelofen in ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort