Energieeffizient wohnen in einem Haus unter Denkmalschutz - das ist nicht immer einfach. Weil die energetische Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht immer vollständig mit Denkmalschutzauflagen vereinbar ist, bietet die KfW für solche Baudenkmale erleichterte Fördervoraussetzungen. Die vereinfachten technischen Mindestanforderungen für die KfW-Förderung gelten für:
In diesem KfW-Programmen können Eigentümer:innen eines Baudenkmals einen Kredit beantragen
Effizienzhaus Denkmal: Diese Anforderungen müssen für die Förderung erfüllt werden
Ein Effizienzhaus Denkmal darf einen etwa 60 Prozent schlechteren Energiebedarf als Neubauten aufweisen, um eine KfW-Förderung zu erhalten. Der erforderliche Energiebedarf wird an die erhaltenswerte Bausubstanz angepasst und die Fördervoraussetzungen werden für Häuser unter Denkmalschutz erleichtert. Das bedeutet: Während von einem Neubau ein Jahresprimärenergiebedarf von etwa 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche erwartet werden, genügen bei einem Haus mit Denkmalschutz bereits 160 Kilowattstunden. Alle Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmeverlusten müssen mit den Anforderungen des Denkmalschutzes konform gehen. Darüber hinaus ist der Einsatz erneuerbarer Energien zu prüfen. Kann der angestrebte Energiebedarf aufgrund zu umfangreicher Auflagen durch das Denkmalamt nicht erreicht werden, lohnt sich eine Antragstellung für die KfW-Förderung trotzdem. Wichtig ist, dass ein Sachverständiger im Vorfeld der Sanierung bestätigt, dass nachweislich alle zulässigen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchgeführt werden.
Einbindung eines Sachverständigen ist Pflicht
Bevor Hausbesitzer mit der Sanierung starten, sollten sie sich mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen und die KfW-Förderung beantragen. Darüber hinaus ist es für die Förderung Pflicht, einen Sachverständigen für die Energieberatung, Planung und Baubegleitung einzubinden. Das stellt sicher, das neben den energietechnischen Kenntnissen auch baukulturelles Fachwissen vorhanden ist. Eigentümer eines Hauses unter Denkmalschutz müssen deshalb einen qualifizierten "Sachverständigen für Baudenkmale" einbinden. Das gilt bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal wie auch bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Sachverständige finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.
Der Sachverständige stellt die für die Beantragung der Förderung notwendigen Bestätigungen aus. Außerdem führt er die energetische Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch. Je nach Einzelfall ist es notwendig, denkmal- oder satzungsrechtlich erforderliche Genehmigungen einzuholen und die energetische Planung mit den gestalterischen Anforderungen der zuständigen Behörden abzustimmen. Auch dabei unterstützt der Sachverständige. Für diese Baubegleitung erhalten Hausbesitzer übrigens zusätzlich eine KfW-Förderung.
Förderung der Bundesländer über KfW-Förderung hinaus
Darüber hinaus haben auch die einzelnen Bundesländer teilweise eigene Förderprogramme aufgelegt, die Zuschüsse für den erhöhten Erhaltungsaufwand bei Häusern unter Denkmalschutz gewähren. Weitere finanzielle Hilfen für Baudenkmale gewähren zum Beispiel die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, regionale Denkmalstiftungen und das Bundesverwaltungsamt.
Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten steuerlich geltend ...
Antwort lesen »Bei der Änderung von Bauteilen gelten die Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz immer nur für die geänderten Bauteile. Sie müssen also ...
Antwort lesen »Grundsätzlich wurden die entsprechenden Mittel bereits Ende 2022 von der Regierung freigegeben. Für die Verteilung hat diese allerdings die ...
Antwort lesen »Nutzen Sie für jede Maßnahme explizit ein Förderprogramm, ist die Kombination möglich. Wichtig ist, dass Sie Förderung für die ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für neue Fenster und Terrassentüren zu bekommen, müssen die Bauteile einen U-Wert von 0,95 W/m²K oder besser erreichen. Mit ...
Antwort lesen »Ja, die Photovoltaikanlage muss immer angemeldet werden, wenn Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das gilt auch mit der neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung ist im Einfamilienhaus auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Geht es um ein Mehrfamilienhaus, können ...
Antwort lesen »Im ersten Schritt lassen Sie die Kosten für Material und Einbau schätzen. Sie beauftragen einen Energieberater damit, eine technische ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort