Geregelt sind die Ausnahmen für denkmalgeschützte Häuser im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) in § 105 Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Darin heißt es: "Soweit bei einem Baudenkmal, bei auf Grund von Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts besonders geschützter Bausubstanz oder bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen
dieses Gesetzes die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieses Gesetzes abgewichen werden."
Auf das GEG müssen Eigentümer also keine Rücksicht nehmen, auf den Denkmalschutz aber schon! Vor allem müssen sie die Genehmigungspflicht beachten: Viele Sanierungsmaßnahmen an Dach und Fassade sind genehmigungspflichtig und Eigentümer verpflichtet, sich so früh wie möglich mit den Genehmigungsbehörden abzustimmen.
Auch ohne GEG lässt sich die Energieeffizienz von Häusern unter Denkmalschutz verbessern
Die Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes für einzelne Sanierungsmaßnahmen gelten für denkmalgeschützte Bauten zwar nicht, trotzdem können sich Eigentümer ein Grundprinzip zu Herzen nehmen: Grundsätzlich ist das GEG darauf ausgerichtet, ein Haus als Ganzes zu betrachten. Wer darauf auch bei einem Baudenkmal achtet, kann aus energetischer Sicht einiges bewirken. Kann zum Beispiel die Fassade von außen nicht gedämmt werden, lassen sich die Wärmeverluste vielleicht durch eine moderne Innendämmung oder eine verbesserte Dachdämmung ausgleichen. Und auch eine moderne Heizung senkt die Heizkosten erheblich.
Energieausweis für Häuser unter Denkmalschutz nicht immer Pflicht
Auch beim Energieausweis macht das GEG Ausnahmen für Baudenkmale. Für denkmalgeschützte Gebäude muss für Vermietung/ Verpachtung/ Verkauf kein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Bei Änderungen an den Außenbauteilen und Berechnung des Energiebedarfs ist der Energieausweis aber auch Pflicht.
Geregelt ist das in § 79 Grundsätze des Energieausweises: "(4) Auf ein kleines Gebäude sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden. Auf ein Baudenkmal ist § 80 Absatz 3 bis 7 nicht anzuwenden." Die genannten Absätze regeln Vorlage, Übergabe und Aushang von Energieausweisen bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung.
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Da die Heizung vor 2024 eingebaut wurde, ist in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand) nichts weiter zu beachten. Es gelten ...
Antwort lesen »Sie können hier Fördermittel für Maßnahmen im eigenen Haus beantragen. Das betrifft den Anschluss an das Wärmenetz (auch wenn dieser ...
Antwort lesen »In der BEG-EM-Richtlinie sind folgende Nachweise zur Förderung der Lüftung aufgeführt:Bestätigung eines Experten der ...
Antwort lesen »Geben Sie den Keller als beheizt an, ändern sich die Rahmenbedingungen und der spezifische Energiebedarf ist durch die höhere Fläche unter ...
Antwort lesen »Nein. Ein Sanierungsfahrplan ist keine Pflicht. Das Dokument zeigt allerdings auf, welche Sanierungsarbeiten an Ihrem Haus zu empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmpflichten des GEG beziehen sich immer nur auf die tatsächlich behandelten Bauteile. Das heißt: Möchten Sie die Kellerwände dämmen, ...
Antwort lesen »Nach § 4 der 1. BImSchV dürfen Sie Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist nur, dass die Heizung die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllt und Ihr Budget zur Förderung der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist hier beides möglich. Aus energetischer Sicht ist es günstiger, die Scheiben zu tauschen. Auf diese Weise verbessern Sie ...
Antwort lesen »Ob es sich bei einem Gebäude um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt, entscheidet Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese stellt ...
Antwort lesen »Hier herrscht Uneinigkeit unter den Beratern. Generell sollten Sie aber bei der tatsächlichen Kubatur bleiben und den detailliert geplanten ...
Antwort lesen »Generell ist pro Haus ein Antrag auf Heizungsförderung zu stellen. Hier gibt es mehrere Sachverhalte. Zum einen erneuern Sie zweimal den ...
Antwort lesen »Befindet sich keine funktionstüchtige Heizung im Haus, bekommen Sie bei der Heizungsförderung maximal die Basis-Förderung und den ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, in diesem Jahr die bestehende Förderung zu stornieren und gleich danach eine neue Förderung bei der KfW zu ...
Antwort lesen »Die einfachste Lösung ist hier eine Warmwasserwärmepumpe. Diese nimmt warme Luft auf, entzieht ihr Energie und bläst sie dann abgekühlt in ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller, der die Garantie auf die Anlage gibt. Wichtig ist, dass Sie dessen Vorgaben ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Heizung mehrmals beantragen. Die förderbaren Kosten stehen bei der Heizungsförderung seit 2024 allerdings nur ...
Antwort lesen »Das ist unabhängig voneinander. Relevant ist hier immer der Antragszeitpunkt. Sie können 2024 Fördergelder für Maßnahmen in Höhe von 60.000 ...
Antwort lesen »Das Fördervorhaben in ist in aller Regel nicht übertragbar, sodass der Zuschussempfänger sich nicht ändern kann. Wir gehen daher davon aus, ...
Antwort lesen »Zur Antragstellung der Förderung für die Energieberatung zum Erstellen des Sanierungsfahrplans sind nur die Eigentümer von Gebäuden selbst ...
Antwort lesen »Sanieren Sie ein Haus zum Effizienzhaus 85, müssen Sie Grenzwerte für den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust einfüllen. ...
Antwort lesen »Als Teil der Wärmepumpe bekommen Sie die Förderung auch für den Heizstab. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung in diesem Fall für ...
Antwort lesen »In diesem Fall benötigen Sie keinen Energieausweis. Das GEG gilt nur für Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen im Moment leider keine verbindliche Antwort geben. Welche Fördermittel aktuell zur Verfügung stehen, ...
Antwort lesen »Geht es um eine Innendämmung der Außenwände, lohnt sich das in vielen Situationen. Eine Außendämmung sorgt hier in der Regel allerdings für ...
Antwort lesen »Die Förderung aus dem Programm "Wohneigentum für Familien" (KfW 300) gibt es für energieeffiziente Gebäude, die folgende Vorgaben ...
Antwort lesen »Da es sich bei der Versicherungsleistung nicht um eine öffentliche Förderung handelt, spricht erst einmal nichts dagegen, dass Sie die ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie mehrere Wohneinheiten im Mehrfamilienhaus selbst bewohnen, können Sie den Geschwindigkeitsbonus zur Heizungsförderung nur für ...
Antwort lesen »Da es sich um eine neue Heizung handelt, wäre in diesem Fall nach aktuellem Stand nichts zu ändern. Die Vorgaben des neuen GEG gelten erst ...
Antwort lesen »Nach DIN EN 1264 sollten Sie bei Fußböden über dem Erdreich auf einen Wärmeleitwiderstand von 1,25 m²K/W kommen. Mit dem vorgeschlagenen ...
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