Einbruchschutz für Kellertür und Nebentüren
Viele Einbrecher verschaffen sich über Nebeneingänge Zutritt zum Haus: Keller-, Garagen- und Nebentüren sind neben Terrassentüren die am häufigsten genutzten Eingänge bei einem Einbruch. Deshalb sollte für diese Türen der gleiche Einbruchschutz vorgesehen werden, wie für die Haustür. Eine gute einbruchhemmende Wirkung erreichen Eigentümer, wenn die Keller- und Nebentüren mindestens über eine Widerstandsklasse RC2 verfügen. Sie sorgt dafür, dass Türen einem Einbruchversuch bis zu drei Minuten standhalten.
Wer die Kellertür nicht erneuern möchte, kann wirksamen Einbruchschutz nachrüsten. Empfehlenswert sind dann Mehrfachverriegelungen oder Querriegelschlösser. Wird die Kellertür nicht als Eingang genutzt, können auch spezielle Querriegel für Keller angebracht werden, die nur von innen verschlossen werden. Kellertüren mit außen liegenden Bändern werden am besten durch Hinterhaken und zusätzliche Schubriegel im oberen und unteren Drittel der Tür stabilisiert.
Auch die Garage sollte beim Einbruchschutz nicht vergessen werden! Das gilt umso mehr, wenn eine Verbindungstür zum Haus vorhanden ist.
Einbruchschutz für Kellerfenster
Wer seine Kellerfenster ohnehin erneuert, sollte bei den neuen Fenstern auf eine einbruchhemmende Ausführung achten. Auch für Kellerfenster gilt die Empfehlung der Polizei, dass Fenster der Widerstandsklasse RC2 entsprechen sollten. Dieser Einbruchschutz ist für ein privat genutztes Haus ausreichend. Wichtige Kaufkriterien für ein einbruchhemmendes Kellerfenster sind pilzförmige Schließzapfen, Anbohrschutz und abschließbare Griffe. Zusätzlich gibt eine Verglasung aus P4A Verbundsicherheitsglas Sicherheit.
Bei vorhandenen Kellerfenstern kann Einbruchschutz nachgerüstet werden: Nicht von außen zu öffnende Kellerfenster sollten vergittert oder von innen durch mindestens 3 mm starke Stahllochblenden (sogenannte Mäusegitter) gesichert werden. Als Verschlusssicherung kommen Vorhängeschlösser oder verschraubte Bolzen in Frage.
Einbruchschutz für Lichtschächte
Sind Kellerfenster über einen Lichtschacht erreichbar, haben Eigentümer zwei Möglichkeiten, den Einbruchschutz zu verbessern:
Für die Sicherung von Kellerfenstern und Lichtschächten eignen sich:
Förderung für mehr Einbruchschutz im Keller
Für die Verbesserung des Einbruchschutzes von Keller- und Nebentüren, die Sicherung von Fenstern und den Einbau einbruchhemmender Gitter können Eigentümer eine Förderung der KfW beantragen. Der Zuschuss muss vor (!) Umsetzung der Maßnahmen beantragt werden und ist ab 500 Euro Kosten möglich.
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