Einbruchschutz für Kellertür und Nebentüren
Viele Einbrecher verschaffen sich über Nebeneingänge Zutritt zum Haus: Keller-, Garagen- und Nebentüren sind neben Terrassentüren die am häufigsten genutzten Eingänge bei einem Einbruch. Deshalb sollte für diese Türen der gleiche Einbruchschutz vorgesehen werden, wie für die Haustür. Eine gute einbruchhemmende Wirkung erreichen Eigentümer, wenn die Keller- und Nebentüren mindestens über eine Widerstandsklasse RC2 verfügen. Sie sorgt dafür, dass Türen einem Einbruchversuch bis zu drei Minuten standhalten.
Wer die Kellertür nicht erneuern möchte, kann wirksamen Einbruchschutz nachrüsten. Empfehlenswert sind dann Mehrfachverriegelungen oder Querriegelschlösser. Wird die Kellertür nicht als Eingang genutzt, können auch spezielle Querriegel für Keller angebracht werden, die nur von innen verschlossen werden. Kellertüren mit außen liegenden Bändern werden am besten durch Hinterhaken und zusätzliche Schubriegel im oberen und unteren Drittel der Tür stabilisiert.
Auch die Garage sollte beim Einbruchschutz nicht vergessen werden! Das gilt umso mehr, wenn eine Verbindungstür zum Haus vorhanden ist.
Einbruchschutz für Kellerfenster
Wer seine Kellerfenster ohnehin erneuert, sollte bei den neuen Fenstern auf eine einbruchhemmende Ausführung achten. Auch für Kellerfenster gilt die Empfehlung der Polizei, dass Fenster der Widerstandsklasse RC2 entsprechen sollten. Dieser Einbruchschutz ist für ein privat genutztes Haus ausreichend. Wichtige Kaufkriterien für ein einbruchhemmendes Kellerfenster sind pilzförmige Schließzapfen, Anbohrschutz und abschließbare Griffe. Zusätzlich gibt eine Verglasung aus P4A Verbundsicherheitsglas Sicherheit.
Bei vorhandenen Kellerfenstern kann Einbruchschutz nachgerüstet werden: Nicht von außen zu öffnende Kellerfenster sollten vergittert oder von innen durch mindestens 3 mm starke Stahllochblenden (sogenannte Mäusegitter) gesichert werden. Als Verschlusssicherung kommen Vorhängeschlösser oder verschraubte Bolzen in Frage.
Einbruchschutz für Lichtschächte
Sind Kellerfenster über einen Lichtschacht erreichbar, haben Eigentümer zwei Möglichkeiten, den Einbruchschutz zu verbessern:
Für die Sicherung von Kellerfenstern und Lichtschächten eignen sich:
Förderung für mehr Einbruchschutz im Keller
Für die Verbesserung des Einbruchschutzes von Keller- und Nebentüren, die Sicherung von Fenstern und den Einbau einbruchhemmender Gitter können Eigentümer eine Förderung der KfW beantragen. Der Zuschuss muss vor (!) Umsetzung der Maßnahmen beantragt werden und ist ab 500 Euro Kosten möglich.
Die Dämmung des Spitzbodens ist in aller Regel vergleichsweise einfach und günstig möglich, sodass diese Maßnahme häufig wirtschaftlich ...
Antwort lesen »Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten steuerlich geltend ...
Antwort lesen »Bei der Änderung von Bauteilen gelten die Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz immer nur für die geänderten Bauteile. Sie müssen also ...
Antwort lesen »Grundsätzlich wurden die entsprechenden Mittel bereits Ende 2022 von der Regierung freigegeben. Für die Verteilung hat diese allerdings die ...
Antwort lesen »Nutzen Sie für jede Maßnahme explizit ein Förderprogramm, ist die Kombination möglich. Wichtig ist, dass Sie Förderung für die ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für neue Fenster und Terrassentüren zu bekommen, müssen die Bauteile einen U-Wert von 0,95 W/m²K oder besser erreichen. Mit ...
Antwort lesen »Ja, die Photovoltaikanlage muss immer angemeldet werden, wenn Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das gilt auch mit der neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung ist im Einfamilienhaus auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Geht es um ein Mehrfamilienhaus, können ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort