Bewegungsmelder: Langfinger mit Licht abschrecken
Eine einfache, aber wirkungsvolle Schutzmaßnahme ist der Einsatz von Bewegungsmeldern im Garten, Eingangsbereich und auf Zufahrtswegen. Sie schalten automatisch das Licht ein, sobald sie eine sich bewegende Wärmequelle erfassen und können damit potenzielle Einbrecher abschrecken. Bei der Installation im Außenbereich sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das Gerät nicht manipuliert werden kann und so angeordnet ist, dass Fehleinschaltungen durch Passanten, Tiere oder gar vorbeifahrende Fahrzeuge nicht vorkommen können. Die Montage und der elektrische Anschluss von Bewegungsmeldern sollte daher von einem Elektrofachbetrieb vorgenommen werden.
Videoüberwachung: Haustür und Grundstück immer im Blick
Nicht immer kommen ungebetene Gäste, wenn niemand zu Hause ist. Manche Trickbetrüger versuchen direkt an der Eingangstür die Bewohner zu überrumpeln. Für Sicherheit sorgt hier ein Türkommunikationssystem, das idealerweise mit einer Videokamera ausgestattet ist. Damit können die Bewohner sicher hinter verschlossener Tür über ein Display überprüfen, wer Einlass begehrt. Über eine Türsprechanlage ist es außerdem wesentlich einfacher, fremde Besucher abzuwimmeln als bei geöffneter Haustür. Neben der Eingangstür kann es auch sinnvoll sein, das komplette Grundstück mit Kameras zu überwachen. Dies kann bereits vorbeugend helfen, da sich viele Einbrecher durch eine umfangreiche, sichtbare Videoüberwachung abschrecken lassen. Zudem sehen die Bewohner jederzeit, was zu Hause gerade los ist und können im Ernstfall eingreifen oder Hilfe holen. Kommt es dennoch zu einem Einbruch, helfen die Kamerabilder hinterher, den Tathergang nachzuvollziehen und den Täter zu finden.
Alarmanlage: Der Klassiker unter den Schutzsystemen
Alarmanlagen haben sich als Abschreckungsmaßnahme bewährt. Sie schlagen nicht nur akustisch laut Alarm, wenn sich Fremde Zugang zu Haus oder Wohnung verschaffen wollen, sie können darüber hinaus auch direkt einen Notruf bei einer vorher hinterlegten Telefonnummer, zum Beispiel von einer Sicherheitsfirma, absetzen. Die Alarmsysteme arbeiten entweder drahtgebunden oder mit Funktechnik, was sich insbesondere für die Nachrüstung im Gebäudebestand eignet. Über eine Funk-Alarmzentrale können die Bewohner dann die gesamte Anlage steuern. Für ein Plus an Sicherheit kann das System um verschiedene Komponenten wie Glasbruchmelder oder Fenster- und Türkontakte erweitert werden.
Smarthome: Volle Kontrolle auch von unterwegs
Die intelligente Vernetzung der verschiedenen elektrischen Anwendungen im Haus zu einem Smarthome bietet noch vielfältigere Sicherheitsfunktionen. Sind die Bewohner nicht zu Hause, lässt sich beispielsweise ganz einfach Anwesenheit simulieren, in dem sich die Innen- und Außenbeleuchtung per Zufallsprinzip anschaltet und die Rollläden mit einsetzender Dämmerung selbsttätig herunterfahren. Außerdem haben die Bewohner per App auch von unterwegs jederzeit Zugriff auf Ihr Zuhause und können zum Beispiel kontrollieren, ob ein Fenster offen gelassen wurde oder die Alarmanlage scharf gestellt ist.
Übrigens: Wer sich für die Installation von Sicherheitssystemen entscheidet, kann sich finanzielle Unterstützung sichern. Die KfW fördert im Rahmen ihrer Programme "Altersgerecht umbauen" und "energieeffizient sanieren" auch den Einbau einbruchssichernder Maßnahmen wie Bewegungsmelder, Türkommunikation oder Alarmanlagen.
Die Dämmung des Spitzbodens ist in aller Regel vergleichsweise einfach und günstig möglich, sodass diese Maßnahme häufig wirtschaftlich ...
Antwort lesen »Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten steuerlich geltend ...
Antwort lesen »Bei der Änderung von Bauteilen gelten die Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz immer nur für die geänderten Bauteile. Sie müssen also ...
Antwort lesen »Grundsätzlich wurden die entsprechenden Mittel bereits Ende 2022 von der Regierung freigegeben. Für die Verteilung hat diese allerdings die ...
Antwort lesen »Nutzen Sie für jede Maßnahme explizit ein Förderprogramm, ist die Kombination möglich. Wichtig ist, dass Sie Förderung für die ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für neue Fenster und Terrassentüren zu bekommen, müssen die Bauteile einen U-Wert von 0,95 W/m²K oder besser erreichen. Mit ...
Antwort lesen »Ja, die Photovoltaikanlage muss immer angemeldet werden, wenn Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das gilt auch mit der neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung ist im Einfamilienhaus auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Geht es um ein Mehrfamilienhaus, können ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort