Bewegungsmelder: Langfinger mit Licht abschrecken
Eine einfache, aber wirkungsvolle Schutzmaßnahme ist der Einsatz von Bewegungsmeldern im Garten, Eingangsbereich und auf Zufahrtswegen. Sie schalten automatisch das Licht ein, sobald sie eine sich bewegende Wärmequelle erfassen und können damit potenzielle Einbrecher abschrecken. Bei der Installation im Außenbereich sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das Gerät nicht manipuliert werden kann und so angeordnet ist, dass Fehleinschaltungen durch Passanten, Tiere oder gar vorbeifahrende Fahrzeuge nicht vorkommen können. Die Montage und der elektrische Anschluss von Bewegungsmeldern sollte daher von einem Elektrofachbetrieb vorgenommen werden.
Videoüberwachung: Haustür und Grundstück immer im Blick
Nicht immer kommen ungebetene Gäste, wenn niemand zu Hause ist. Manche Trickbetrüger versuchen direkt an der Eingangstür die Bewohner zu überrumpeln. Für Sicherheit sorgt hier ein Türkommunikationssystem, das idealerweise mit einer Videokamera ausgestattet ist. Damit können die Bewohner sicher hinter verschlossener Tür über ein Display überprüfen, wer Einlass begehrt. Über eine Türsprechanlage ist es außerdem wesentlich einfacher, fremde Besucher abzuwimmeln als bei geöffneter Haustür. Neben der Eingangstür kann es auch sinnvoll sein, das komplette Grundstück mit Kameras zu überwachen. Dies kann bereits vorbeugend helfen, da sich viele Einbrecher durch eine umfangreiche, sichtbare Videoüberwachung abschrecken lassen. Zudem sehen die Bewohner jederzeit, was zu Hause gerade los ist und können im Ernstfall eingreifen oder Hilfe holen. Kommt es dennoch zu einem Einbruch, helfen die Kamerabilder hinterher, den Tathergang nachzuvollziehen und den Täter zu finden.
Alarmanlage: Der Klassiker unter den Schutzsystemen
Alarmanlagen haben sich als Abschreckungsmaßnahme bewährt. Sie schlagen nicht nur akustisch laut Alarm, wenn sich Fremde Zugang zu Haus oder Wohnung verschaffen wollen, sie können darüber hinaus auch direkt einen Notruf bei einer vorher hinterlegten Telefonnummer, zum Beispiel von einer Sicherheitsfirma, absetzen. Die Alarmsysteme arbeiten entweder drahtgebunden oder mit Funktechnik, was sich insbesondere für die Nachrüstung im Gebäudebestand eignet. Über eine Funk-Alarmzentrale können die Bewohner dann die gesamte Anlage steuern. Für ein Plus an Sicherheit kann das System um verschiedene Komponenten wie Glasbruchmelder oder Fenster- und Türkontakte erweitert werden.
Smarthome: Volle Kontrolle auch von unterwegs
Die intelligente Vernetzung der verschiedenen elektrischen Anwendungen im Haus zu einem Smarthome bietet noch vielfältigere Sicherheitsfunktionen. Sind die Bewohner nicht zu Hause, lässt sich beispielsweise ganz einfach Anwesenheit simulieren, in dem sich die Innen- und Außenbeleuchtung per Zufallsprinzip anschaltet und die Rollläden mit einsetzender Dämmerung selbsttätig herunterfahren. Außerdem haben die Bewohner per App auch von unterwegs jederzeit Zugriff auf Ihr Zuhause und können zum Beispiel kontrollieren, ob ein Fenster offen gelassen wurde oder die Alarmanlage scharf gestellt ist.
Übrigens: Wer sich für die Installation von Sicherheitssystemen entscheidet, kann sich finanzielle Unterstützung sichern. Die KfW fördert im Rahmen ihrer Programme "Altersgerecht umbauen" und "energieeffizient sanieren" auch den Einbau einbruchssichernder Maßnahmen wie Bewegungsmelder, Türkommunikation oder Alarmanlagen.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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