Bewegungsmelder: Langfinger mit Licht abschrecken
Eine einfache, aber wirkungsvolle Schutzmaßnahme ist der Einsatz von Bewegungsmeldern im Garten, Eingangsbereich und auf Zufahrtswegen. Sie schalten automatisch das Licht ein, sobald sie eine sich bewegende Wärmequelle erfassen und können damit potenzielle Einbrecher abschrecken. Bei der Installation im Außenbereich sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das Gerät nicht manipuliert werden kann und so angeordnet ist, dass Fehleinschaltungen durch Passanten, Tiere oder gar vorbeifahrende Fahrzeuge nicht vorkommen können. Die Montage und der elektrische Anschluss von Bewegungsmeldern sollte daher von einem Elektrofachbetrieb vorgenommen werden.
Videoüberwachung: Haustür und Grundstück immer im Blick
Nicht immer kommen ungebetene Gäste, wenn niemand zu Hause ist. Manche Trickbetrüger versuchen direkt an der Eingangstür die Bewohner zu überrumpeln. Für Sicherheit sorgt hier ein Türkommunikationssystem, das idealerweise mit einer Videokamera ausgestattet ist. Damit können die Bewohner sicher hinter verschlossener Tür über ein Display überprüfen, wer Einlass begehrt. Über eine Türsprechanlage ist es außerdem wesentlich einfacher, fremde Besucher abzuwimmeln als bei geöffneter Haustür. Neben der Eingangstür kann es auch sinnvoll sein, das komplette Grundstück mit Kameras zu überwachen. Dies kann bereits vorbeugend helfen, da sich viele Einbrecher durch eine umfangreiche, sichtbare Videoüberwachung abschrecken lassen. Zudem sehen die Bewohner jederzeit, was zu Hause gerade los ist und können im Ernstfall eingreifen oder Hilfe holen. Kommt es dennoch zu einem Einbruch, helfen die Kamerabilder hinterher, den Tathergang nachzuvollziehen und den Täter zu finden.
Alarmanlage: Der Klassiker unter den Schutzsystemen
Alarmanlagen haben sich als Abschreckungsmaßnahme bewährt. Sie schlagen nicht nur akustisch laut Alarm, wenn sich Fremde Zugang zu Haus oder Wohnung verschaffen wollen, sie können darüber hinaus auch direkt einen Notruf bei einer vorher hinterlegten Telefonnummer, zum Beispiel von einer Sicherheitsfirma, absetzen. Die Alarmsysteme arbeiten entweder drahtgebunden oder mit Funktechnik, was sich insbesondere für die Nachrüstung im Gebäudebestand eignet. Über eine Funk-Alarmzentrale können die Bewohner dann die gesamte Anlage steuern. Für ein Plus an Sicherheit kann das System um verschiedene Komponenten wie Glasbruchmelder oder Fenster- und Türkontakte erweitert werden.
Smarthome: Volle Kontrolle auch von unterwegs
Die intelligente Vernetzung der verschiedenen elektrischen Anwendungen im Haus zu einem Smarthome bietet noch vielfältigere Sicherheitsfunktionen. Sind die Bewohner nicht zu Hause, lässt sich beispielsweise ganz einfach Anwesenheit simulieren, in dem sich die Innen- und Außenbeleuchtung per Zufallsprinzip anschaltet und die Rollläden mit einsetzender Dämmerung selbsttätig herunterfahren. Außerdem haben die Bewohner per App auch von unterwegs jederzeit Zugriff auf Ihr Zuhause und können zum Beispiel kontrollieren, ob ein Fenster offen gelassen wurde oder die Alarmanlage scharf gestellt ist.
Übrigens: Wer sich für die Installation von Sicherheitssystemen entscheidet, kann sich finanzielle Unterstützung sichern. Die KfW fördert im Rahmen ihrer Programme "Altersgerecht umbauen" und "energieeffizient sanieren" auch den Einbau einbruchssichernder Maßnahmen wie Bewegungsmelder, Türkommunikation oder Alarmanlagen.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort