Bewegungsmelder: Langfinger mit Licht abschrecken
Eine einfache, aber wirkungsvolle Schutzmaßnahme ist der Einsatz von Bewegungsmeldern im Garten, Eingangsbereich und auf Zufahrtswegen. Sie schalten automatisch das Licht ein, sobald sie eine sich bewegende Wärmequelle erfassen und können damit potenzielle Einbrecher abschrecken. Bei der Installation im Außenbereich sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das Gerät nicht manipuliert werden kann und so angeordnet ist, dass Fehleinschaltungen durch Passanten, Tiere oder gar vorbeifahrende Fahrzeuge nicht vorkommen können. Die Montage und der elektrische Anschluss von Bewegungsmeldern sollte daher von einem Elektrofachbetrieb vorgenommen werden.
Videoüberwachung: Haustür und Grundstück immer im Blick
Nicht immer kommen ungebetene Gäste, wenn niemand zu Hause ist. Manche Trickbetrüger versuchen direkt an der Eingangstür die Bewohner zu überrumpeln. Für Sicherheit sorgt hier ein Türkommunikationssystem, das idealerweise mit einer Videokamera ausgestattet ist. Damit können die Bewohner sicher hinter verschlossener Tür über ein Display überprüfen, wer Einlass begehrt. Über eine Türsprechanlage ist es außerdem wesentlich einfacher, fremde Besucher abzuwimmeln als bei geöffneter Haustür. Neben der Eingangstür kann es auch sinnvoll sein, das komplette Grundstück mit Kameras zu überwachen. Dies kann bereits vorbeugend helfen, da sich viele Einbrecher durch eine umfangreiche, sichtbare Videoüberwachung abschrecken lassen. Zudem sehen die Bewohner jederzeit, was zu Hause gerade los ist und können im Ernstfall eingreifen oder Hilfe holen. Kommt es dennoch zu einem Einbruch, helfen die Kamerabilder hinterher, den Tathergang nachzuvollziehen und den Täter zu finden.
Alarmanlage: Der Klassiker unter den Schutzsystemen
Alarmanlagen haben sich als Abschreckungsmaßnahme bewährt. Sie schlagen nicht nur akustisch laut Alarm, wenn sich Fremde Zugang zu Haus oder Wohnung verschaffen wollen, sie können darüber hinaus auch direkt einen Notruf bei einer vorher hinterlegten Telefonnummer, zum Beispiel von einer Sicherheitsfirma, absetzen. Die Alarmsysteme arbeiten entweder drahtgebunden oder mit Funktechnik, was sich insbesondere für die Nachrüstung im Gebäudebestand eignet. Über eine Funk-Alarmzentrale können die Bewohner dann die gesamte Anlage steuern. Für ein Plus an Sicherheit kann das System um verschiedene Komponenten wie Glasbruchmelder oder Fenster- und Türkontakte erweitert werden.
Smarthome: Volle Kontrolle auch von unterwegs
Die intelligente Vernetzung der verschiedenen elektrischen Anwendungen im Haus zu einem Smarthome bietet noch vielfältigere Sicherheitsfunktionen. Sind die Bewohner nicht zu Hause, lässt sich beispielsweise ganz einfach Anwesenheit simulieren, in dem sich die Innen- und Außenbeleuchtung per Zufallsprinzip anschaltet und die Rollläden mit einsetzender Dämmerung selbsttätig herunterfahren. Außerdem haben die Bewohner per App auch von unterwegs jederzeit Zugriff auf Ihr Zuhause und können zum Beispiel kontrollieren, ob ein Fenster offen gelassen wurde oder die Alarmanlage scharf gestellt ist.
Übrigens: Wer sich für die Installation von Sicherheitssystemen entscheidet, kann sich finanzielle Unterstützung sichern. Die KfW fördert im Rahmen ihrer Programme "Altersgerecht umbauen" und "energieeffizient sanieren" auch den Einbau einbruchssichernder Maßnahmen wie Bewegungsmelder, Türkommunikation oder Alarmanlagen.
Nein, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Heizungsaustausch-Pflicht aus § 72 GEG gilt nur für 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizungen, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, da zum Erreichen der EE-Klasse die Luft-Wasser-Wärmepumpe über das Programm 261 gefördert wird. Wir ...
Antwort lesen »Geht es um das BEG, hängt die Förderbarkeit von der geplanten Maßnahme ab. Handelt es sich um eine Sanierung bestehender Wohneinheiten, ...
Antwort lesen »Als Rentner können Sie für die relevanten Jahre auch eine Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente ...
Antwort lesen »Hier hat der Energieberater allen Anschein nach recht. Denn die Registrierungsnummer bescheinigt die Gültigkeit des Energieausweises. Das ...
Antwort lesen »Ja, denn hier haben Sie die Wahl. Zieht der Energieberater den Verbrauch heran, erstellt er einen Verbrauchsausweis. Möchten Sie ein ...
Antwort lesen »Sind Sie alleiniger Eigentümer, Nießbrauchsberechtigter, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, bekommen Sie keine Förderung für einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, das hat allerdings keinen Vorteil. Denn die zwei Wohneinheiten können Sie auch dann angeben, wenn ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie die Förderung der Heizung beantragt haben und welche Gründe Sie für die Verlängerung anführen. Ab 2024 gab es ...
Antwort lesen »In der Tat, hier handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Wärmebrücke, an der sich innen Kondenswasser bildet. Die Betondecke gibt dabei ...
Antwort lesen »Bei der Förderung der Heizungsoptimierung ist der hydraulische Abgleich die förderbare Maßnahme. Sie müssen diesen also durchführen und ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Den Steuerbonus können Sie zwar nachträglich nutzen. Dieser setzt allerdings die Beauftragung von Handwerkern ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer die Situation zum Antragszeitpunkt – diese müssen Sie der KfW auch nachweisen. Was im Anschluss daran passiert, ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung, handelt es sich bei einer Wohneinheit um alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften ...
Antwort lesen »Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW können Sie zunächst den Basisantrag und getrennt davon den Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
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