Bewegungsmelder: Langfinger mit Licht abschrecken
Eine einfache, aber wirkungsvolle Schutzmaßnahme ist der Einsatz von Bewegungsmeldern im Garten, Eingangsbereich und auf Zufahrtswegen. Sie schalten automatisch das Licht ein, sobald sie eine sich bewegende Wärmequelle erfassen und können damit potenzielle Einbrecher abschrecken. Bei der Installation im Außenbereich sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das Gerät nicht manipuliert werden kann und so angeordnet ist, dass Fehleinschaltungen durch Passanten, Tiere oder gar vorbeifahrende Fahrzeuge nicht vorkommen können. Die Montage und der elektrische Anschluss von Bewegungsmeldern sollte daher von einem Elektrofachbetrieb vorgenommen werden.
Videoüberwachung: Haustür und Grundstück immer im Blick
Nicht immer kommen ungebetene Gäste, wenn niemand zu Hause ist. Manche Trickbetrüger versuchen direkt an der Eingangstür die Bewohner zu überrumpeln. Für Sicherheit sorgt hier ein Türkommunikationssystem, das idealerweise mit einer Videokamera ausgestattet ist. Damit können die Bewohner sicher hinter verschlossener Tür über ein Display überprüfen, wer Einlass begehrt. Über eine Türsprechanlage ist es außerdem wesentlich einfacher, fremde Besucher abzuwimmeln als bei geöffneter Haustür. Neben der Eingangstür kann es auch sinnvoll sein, das komplette Grundstück mit Kameras zu überwachen. Dies kann bereits vorbeugend helfen, da sich viele Einbrecher durch eine umfangreiche, sichtbare Videoüberwachung abschrecken lassen. Zudem sehen die Bewohner jederzeit, was zu Hause gerade los ist und können im Ernstfall eingreifen oder Hilfe holen. Kommt es dennoch zu einem Einbruch, helfen die Kamerabilder hinterher, den Tathergang nachzuvollziehen und den Täter zu finden.
Alarmanlage: Der Klassiker unter den Schutzsystemen
Alarmanlagen haben sich als Abschreckungsmaßnahme bewährt. Sie schlagen nicht nur akustisch laut Alarm, wenn sich Fremde Zugang zu Haus oder Wohnung verschaffen wollen, sie können darüber hinaus auch direkt einen Notruf bei einer vorher hinterlegten Telefonnummer, zum Beispiel von einer Sicherheitsfirma, absetzen. Die Alarmsysteme arbeiten entweder drahtgebunden oder mit Funktechnik, was sich insbesondere für die Nachrüstung im Gebäudebestand eignet. Über eine Funk-Alarmzentrale können die Bewohner dann die gesamte Anlage steuern. Für ein Plus an Sicherheit kann das System um verschiedene Komponenten wie Glasbruchmelder oder Fenster- und Türkontakte erweitert werden.
Smarthome: Volle Kontrolle auch von unterwegs
Die intelligente Vernetzung der verschiedenen elektrischen Anwendungen im Haus zu einem Smarthome bietet noch vielfältigere Sicherheitsfunktionen. Sind die Bewohner nicht zu Hause, lässt sich beispielsweise ganz einfach Anwesenheit simulieren, in dem sich die Innen- und Außenbeleuchtung per Zufallsprinzip anschaltet und die Rollläden mit einsetzender Dämmerung selbsttätig herunterfahren. Außerdem haben die Bewohner per App auch von unterwegs jederzeit Zugriff auf Ihr Zuhause und können zum Beispiel kontrollieren, ob ein Fenster offen gelassen wurde oder die Alarmanlage scharf gestellt ist.
Übrigens: Wer sich für die Installation von Sicherheitssystemen entscheidet, kann sich finanzielle Unterstützung sichern. Die KfW fördert im Rahmen ihrer Programme "Altersgerecht umbauen" und "energieeffizient sanieren" auch den Einbau einbruchssichernder Maßnahmen wie Bewegungsmelder, Türkommunikation oder Alarmanlagen.
Das ist grundsätzlich möglich. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, gilt hier allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Um die ...
Antwort lesen »Die Energieberaterleistung wird in 35c als eigenständige Maßnahme gewertet und kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie bei der KfW ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Der Förderhöchstbetrag bezieht sich immer auf ein Gebäude. Beantragen Sie Fördermittel für mehrere, voneinander ...
Antwort lesen »Zur Förderung einer PV-Anlage gibt es vom Staat aktuell nur einen günstigen Kredit, den Sie in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWE ist die fachgerechte Entsorgung durch das Fachunternehmen bzw. die Energieeffizienz-Expertin oder den ...
Antwort lesen »Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine pauschale Antwort hier leider nicht möglich. Sie müssen den Heizungstausch mitteilen, anschließend ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort