Eigentümer:innen und Mieter:innen haben unterschiedliche Möglichkeiten, in das Heizsystem einzugreifen. Den Hausbesitzer führt der Weg direkt in den Heizungskeller. Mieter müssen sich auf die Wohnung beschränken. Heizkosten sparen können aber beide.
Die drei besten Spar-Tipps für Eigentümer
1. Ein hydraulischer Abgleich hilft, eine alte Heizung, die nicht mehr ganz rund läuft, wieder richtig einzustellen. Mit einem hydraulischen Abgleich werden die Wärmeverteilung und die Regelung der Heizung optimiert. Dabei werden sämtliche Komponenten der Heizung - vom Heizkessel über die Umwälzpumpe bis zu den Thermostatventilen - individuell auf das Haus abgestimmt. Der Brennstoff-Verbrauch und die Heizkosten sinken. --> Hydraulischer Abgleich der Heizung spart Energie
2. Auch der Austausch der Heizungspumpe spart Heizkosten, in diesem Fall in Form von Stromkosten. Denn das Herz der Heizung, die Heizungspumpe, baucht Strom, um das warme Wasser zwischen Heizkessel und Heizkörpern zirkulieren zu lassen. Je älter die Heizungspumpe ist, desto mehr Strom verbraucht sie. Neue Hocheffizienzpumpen hingegen benötigen 80 Prozent weniger Strom und sparen Stromkosten in Höhe von rund 100 Euro pro Jahr. --> Heizungspumpe austauschen
3. Die Dämmung der Heizungsrohre und Warmwasserleitungen ist ein weiteres einfaches Mittel, mit dem Hausbesitzer sofort Heizkosten sparen können. Gerade in kalten Kellern müssen die Heizungsrohre und Warmwasserleitungen unbedingt gut gedämmt sein. Fast 15 Euro Heizkosten lassen sich pro Jahr und Rohrmeter bei fachgerechter Dämmung sparen. Die Dämmung der Rohrleitung ist ganz einfach und kann dank vorgefertigter Dämmschalen in Eigenregie ausgeführt werden. --> Rohrleitungen dämmen
Die drei besten Spar-Tipps für Mieter
1. Mieter sollten den Spielraum, den ihnen die Heizkörper-Thermostate lassen, richtig für sich nutzen und die Thermostate richtig einstellen. Wer die Einstellung perfektioniert, spart Heizkosten. Stufe 3 des Thermostats bedeutet eine Temperatur von rund 20 Grad. Pro Stufe kommen drei bis vier Grad dazu - schneller warm wird es dadurch aber nicht. Wer es zwischendurch mal etwas wärmer braucht, kann die Temperatur über programmierbare Thermostate regeln. So ist es morgens oder abends schön warm, ohne dass die Heizkosten deswegen aus dem Ruder laufen. --> Heizkörperthermostate richtig einstellen
2. Die richtige Temperatur ist keine ganz individuelle Sache und spart Heizkosten. Viele überheizen ihre Wohnung schlicht und einfach. Eine Temperatur von 20 Grad ist für Wohnraume ideal, nachts und im Schlafzimmer reichen sogar 16 Grad. Bedenkt man, dass ein Grad Raumtemperatur weniger rund sechs Prozent Heizkosten spart, wird klar, dass es sich lohnt, die Räume "richtig" zu temperieren.
3. Mieter sollten außerdem stets die Heizkörper freihalten und Wärmestau vermeiden. Denn wird der Heizkörper von einem schweren Vorhang oder großen Möbeln verdeckt, kann sich die Wärme nicht im Raum verteilen. Die Folge: Es bleibt ungemütlich, aber die Heizkosten explodieren.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort