Der Frühjahrscheck für das Haus sollte vor dem Balkon nicht Halt machen: Besonders wichtig ist es zu prüfen, ob der Anschluss an die Wand noch intakt ist. Aus älteren Abdichtungen können im Laufe der Zeit die Weichmacher entweichen. Dadurch wird die Abdichtung spröde und haftet nicht mehr an der Wand. Solche fehlerhaften Wandanschlüsse können weitere Probleme nach sich ziehen: Feuchteschäden und Schimmel können die Folge sein.
Wenn sich das Material von der Wand löst oder der Wandanschluss anderweitig kaputt ist, sollten Hausbesitzer einen Handwerker mit der Reparatur beauftragen, das kann zum Beispiel ein Dachdecker übernehmen. Etwas komplizierter ist es für Wohnungseigentümer: Sie dürfen eine Balkonsanierung nicht selbstständig beginnen oder in Auftrag geben, denn Abdichtungen des Balkons gehören zum Gemeinschaftseigentum. Daher darf nur die Eigentümergemeinschaft über nötige Arbeiten entscheiden. Bei einer Reparatur von Abdichtung und Wandanschluss ist dies mit einfacher Mehrheit möglich, bei Modernisierungen dagegen gelten andere Vorschriften. Wohnungseigentümer sollten daher ihre Verwaltung zügig über Schäden informieren, die sich dann um die nötigen Beschlüsse und deren Ausführung kümmert.
Ebenso bietet es sich im Frühling an, die Balkonentwässerung sowie die Dichtheit von Balkontür und Fenstern zu überprüfen. Nötige Reparaturarbeiten können in den wärmeren Monaten dann unkompliziert umgesetzt werden.
Generell ist die Installation möglich. Bei Kältemittel führenden Leitungen sind allerdings Längen- und Höhengrenzen der Hersteller zu ...
Antwort lesen »Da Sie den Steuerbonus für die Sanierung nur bekommen, wenn das Fachunternehmen die Bescheinigung ausstellt, sollte das möglich sein. Zudem ...
Antwort lesen »Um die Anforderungen der Förderung für die Wärmepumpe zu erfüllen, ist kein zweiter Zähler erforderlich. Nachlesen können Sie das unter ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung teilt sich auf die Basis- und die Bonusförderung auf. Zur Basisförderung bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es nicht verboten, den Heizeinsatz selbst zu tauschen. Benötigen Sie die Fachunternehmererklärung für die ...
Antwort lesen »Relevant ist hier das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Nachweisen müssen Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, das Gebäude zu verkaufen oder zu vermieten, benötigen Sie einen Energieausweis. Aufgrund der Größe und des Baustandards ist ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus, teilen sich die Kosten gleichmäßig auf alle Wohneinheiten auf. Insgesamt stehen bei 16 ...
Antwort lesen »Im nächsten Schritt benötigen Sie einen technischen Projektnachweis (TPN) von Ihrem Energieberater. Mit diesem können Sie den ...
Antwort lesen »Nach § 21 des Wohnungseigentumsgesetzes teilen sich die Kosten in aller Regel entsprechend den Miteigentumsanteilen auf die ...
Antwort lesen »Im Programm 455-E sind keine Fördermittel mehr verfügbar. Es gibt allerdings einige Alternativen. So bekommen Sie günstige Darlehen für die ...
Antwort lesen »Nach den Anforderungen im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg ist die Installation einer Solaranlage im Bestand ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Generell wirkt sich der Denkmalschutz-Status erst einmal ...
Antwort lesen »Ist die Split-Klimaanlage bereits eingebaut, können Sie nachträglich nur einen Steuerbonus in Anspruch nehmen. Erfüllt die Anlage hohe ...
Antwort lesen »Fördermittel für einen neuen Pufferspeicher bekommen Sie im Zuge einergeförderten Heizungsoptimierung. Erhältlich sind dabei Zuschüsse in ...
Antwort lesen »Ohne Raumthermostat handelt es sich vermutlich um eine witterungsgeführt Regelung. Dabei misst die Anlage die Außentemperatur, um die ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht ist das nicht möglich, da Sie mit den Arbeiten bereits begonnen haben. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie hier nach ...
Antwort lesen »Die Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ unterscheidet nicht zwischen Denkmal und ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine festen Regelungen, sodass Energieberater die anfallenden Kosten selbst festlegen können. Eine Kopplung an die Förder- ...
Antwort lesen »In diesem besonderen Fall ist das Gebäudeenergiegesetz nicht eindeutig. Denn da heißt es: "Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Dachdämmung ohne Hinterlüftung auszuführen. Damit das funktioniert, sind allerdings zwei Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich bzw. auch nicht sinnvoll ist. Denn die Förderung aus dem KfW-Programm 308 bekommen Sie nur, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Wärmepumpe im Dachgeschoss aufzustellen. Interessieren Sie sich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, gibt es ...
Antwort lesen »Soll die Maßnahme komplett in Eigenleistung umgesetzt werden, ist ausnahmsweise kein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung ...
Antwort lesen »Am einfachsten ist es in Ihrem Fall, ein Gefach aus Balken zwischen die Dämmwolle zu legen. Darauf können Sie Bohlen mit Abstand verlegen. ...
Antwort lesen »Zum Jahr 2024 haben sich die Rahmenbedingungen für Wärmepumpenstrom geändert. So ist geregelt, dass die Netzentgelte bei 60 Prozent des ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung. Sind Sie selbst ...
Antwort lesen »Sind Sie nicht umgemeldet, aber Eigentümer, können Sie die Förderung der Heizung beantragen. Nötig ist dazu mindestens eine ...
Antwort lesen »Handelt es sich um einen Boden zu unbeheizten Räumen oder zu Erdreich, ist eine Dämmung unter der Fußbodenheizung nötig. Diese können Sie ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Möchten Sie im ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort