Mit durchschnittlich 100 Sonnenstunden liefert der März rund dreimal so viel solare Einstrahlung wie der Januar. In den Sommermonaten sind es sogar über 200 Stunden. Liegt der Ertrag einer Solaranlage zum Saisonstart im Frühjahr unter den Vorjahreswerten, sollte den Ursachen auf den Grund gegangen werden. Spezialisierte Handwerksfirmen übernehmen den Frühjahrscheck für die Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage: Sie kontrollieren die Funktionsfähigkeit, reinigen bei Bedarf die Module und Kollektoren und beheben Schäden. Der höhere Solarertrag nach einem beseitigten Mangel übersteigt oft die Kosten der Kontrolluntersuchungen. Außerdem können die Kosten für den Frühjahrscheck von der Steuer abgesetzt werden.
Die 3 besten Tipps für einen Solaranlagen-Check im Frühling - so verbessern Sie den Ertrag von Solarthermie und Photovoltaik
Frühjahrscheck Photovoltaik: Bei Photovoltaik-Anlagen bedürfen Befestigungen, Anschlüsse und auch der Wechselrichter einer regelmäßigen Kontrolle. Neben der elektronischen Überwachung ist eine einfache jährliche Sichtprüfung der Solaranlage und - wenn vorhanden - des Solarstromspeichers zu empfehlen. Das können auch die Eigentümer:innen selbst übernehmen. Mit der App, mit der die Photovoltaik-Anlage überwacht und der aktuelle Stromertrag angezeigt werden kann, lässt sich auch überprüfen, ob die Anlage ordnungsgemäß funktioniert. Liegen die aktuellen Werte unter den Soll-Erträgen, kann das ein Hinweis auf eine Verschmutzung oder Störung der Anlage sein. Sinnvoll ist auch, die aktuellen Zahlen mit den Vorjahreswerten zu vergleichen. In der App können die Besitzer:innen außerdem ablesen, ob der Batteriespeicher intakt ist. Zusätzlich empfiehlt es sich, lokale Vergleichswerte im Internet zu recherchieren. Größere Abweichungen nach unten können bedeuten, dass die Anlage nicht voll funktionstüchtig ist.
Beim Check durch einen Fachbetrieb werden der Speicher und die komplette Solaranlage, samt Befestigung, elektrischer Anschlüsse, Verkabelungen, Verglasung und Wechselrichter überprüft. Sinnvoll ist so eine professionelle Kontrolle alle zwei bis drei Jahre.
Frühjahrscheck Solarstromspeicher: Neben den Modulen auf dem Dach sollte auch der Batteriespeicher einer Photovoltaik-Anlage regelmäßig kontrolliert werden. In der Regel stehen diese Geräte geschützt im Haus und sind zudem wartungsarm. Hier sollten Eigentümer:innen lediglich beachten, dass die Umgebungstemperatur stimmt. Sie sollte nicht unter dem Gefrierpunkt und auch nicht deutlich über 20 Grad Celsius liegen - dieser Temperaturbereich ist ideal für eine lange Lebenszeit und Leistung der Akkus. Warme Heizungsräume oder kalte Garagen sind daher ungeeignete Orte für einen Batteriespeicher. Gibt es keine Auffälligkeiten, reicht bei Solarstromspeichern eine detaillierte Prüfung alle drei bis vier Jahre aus.
Frühjahrscheck Solarthermie: Bei Solarthermie-Anlagen müssen die Kollektoren entlüftet, die Umwälzpumpe überprüft und der Frostschutz kontrolliert werden. Diese Arbeiten können beispielsweise alle zwei Jahre zusammen mit der Heizungswartung durchgeführt werden. Damit der regelmäßige Check nicht vergessen wird, ist ein Wartungsvertrag hilfreich. Er beinhaltet alle ein bis zwei Jahre eine besonders gründliche Kontrolle, unter anderem auch des Ertrages.
Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
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