Mit durchschnittlich 100 Sonnenstunden liefert der März rund dreimal so viel solare Einstrahlung wie der Januar. In den Sommermonaten sind es sogar über 200 Stunden. Liegt der Ertrag einer Solaranlage zum Saisonstart im Frühjahr unter den Vorjahreswerten, sollte den Ursachen auf den Grund gegangen werden. Spezialisierte Handwerksfirmen übernehmen den Frühjahrscheck für die Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage: Sie kontrollieren die Funktionsfähigkeit, reinigen bei Bedarf die Module und Kollektoren und beheben Schäden. Der höhere Solarertrag nach einem beseitigten Mangel übersteigt oft die Kosten der Kontrolluntersuchungen. Außerdem können die Kosten für den Frühjahrscheck von der Steuer abgesetzt werden.
Die 3 besten Tipps für einen Solaranlagen-Check im Frühling - so verbesserst du den Ertrag von Solarthermie und Photovoltaik
Frühjahrscheck Photovoltaik: Bei Photovoltaik-Anlagen bedürfen Befestigungen, Anschlüsse und auch der Wechselrichter einer regelmäßigen Kontrolle. Neben der elektronischen Überwachung ist eine einfache jährliche Sichtprüfung der Solaranlage und - wenn vorhanden - des Solarstromspeichers zu empfehlen. Das können auch die Eigentümer:innen selbst übernehmen. Mit der App, mit der die Photovoltaik-Anlage überwacht und der aktuelle Stromertrag angezeigt werden kann, lässt sich auch überprüfen, ob die Anlage ordnungsgemäß funktioniert. Liegen die aktuellen Werte unter den Soll-Erträgen, kann das ein Hinweis auf eine Verschmutzung oder Störung der Anlage sein. Sinnvoll ist auch, die aktuellen Zahlen mit den Vorjahreswerten zu vergleichen. In der App können die Besitzer:innen außerdem ablesen, ob der Batteriespeicher intakt ist. Zusätzlich empfiehlt es sich, lokale Vergleichswerte im Internet zu recherchieren. Größere Abweichungen nach unten können bedeuten, dass die Anlage nicht voll funktionstüchtig ist.
Beim Check durch einen Fachbetrieb werden der Speicher und die komplette Solaranlage, samt Befestigung, elektrischer Anschlüsse, Verkabelungen, Verglasung und Wechselrichter überprüft. Sinnvoll ist so eine professionelle Kontrolle alle zwei bis drei Jahre.
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Frühjahrscheck Solarstromspeicher: Neben den Modulen auf dem Dach sollte auch der Batteriespeicher einer Photovoltaik-Anlage regelmäßig kontrolliert werden. In der Regel stehen diese Geräte geschützt im Haus und sind zudem wartungsarm. Hier sollten Eigentümer:innen lediglich beachten, dass die Umgebungstemperatur stimmt. Sie sollte nicht unter dem Gefrierpunkt und auch nicht deutlich über 20 Grad Celsius liegen - dieser Temperaturbereich ist ideal für eine lange Lebenszeit und Leistung der Akkus. Warme Heizungsräume oder kalte Garagen sind daher ungeeignete Orte für einen Batteriespeicher. Gibt es keine Auffälligkeiten, reicht bei Solarstromspeichern eine detaillierte Prüfung alle drei bis vier Jahre aus.
Frühjahrscheck Solarthermie: Bei Solarthermie-Anlagen müssen die Kollektoren entlüftet, die Umwälzpumpe überprüft und der Frostschutz kontrolliert werden. Diese Arbeiten können beispielsweise alle zwei Jahre zusammen mit der Heizungswartung durchgeführt werden. Damit der regelmäßige Check nicht vergessen wird, ist ein Wartungsvertrag hilfreich. Er beinhaltet alle ein bis zwei Jahre eine besonders gründliche Kontrolle, unter anderem auch des Ertrages.
Frühjahrscheck Balkon-PV: Mit den ersten sonnigen Tagen lohnt sich auch ein prüfender Blick auf die Balkonsolaranlage. Sie müssen zwar selten gereinigt werden. Befindet sich der Balkon aber beispielsweise an einer stark befahrenen Straße, neben einem ungeteerten Feldweg oder sind viele Balkonpflanzen in der Nähe, können sie schneller als sonst verschmutzen. Lagern sich Abgase, Staub, Pollen oder gar Erde sichtbar an den Modulen ab oder bildet sich Moos, empfiehlt sich spätestens eine Reinigung. Ist das Modul vom Balkon oder von der Terrasse aus gut erreichbar, können Eigentümer:innen selbst aktiv werden: Grober Schmutz lässt sich vorsichtig mit der Hand oder einem weichen Besen entfernen. Anschließend genügt ein haushaltsüblicher Schwamm, idealerweise mit der weichen Seite, oder ein Tuch. Bei flexiblen Modulen mit Kunststoffoberfläche sollte ausschließlich ein weiches Tuch zum Einsatz kommen. Am Ende das Modul mit einem Geschirrtuch oder einem Microfasertuch vorsichtig trockenreiben.
Als Reinigungsmittel eignen sich Wasser mit etwas Spülmittel oder handelsüblicher Glasreiniger. Einige Hersteller bieten sogar spezielle Mittel an. Auf aggressive Putzmittel und Metallschwämme sollte unbedingt verzichtet werden. Sie können die Oberfläche zerkratzen und zu einer dauerhaften Minderung des Stromertrags führen. Auch Hochdruckreiniger sind tabu, sie können die Elektronik beeinträchtigen. Gereinigt wird am besten bei milden Temperaturen. In der prallen Sonne und bei großer Hitze trocknet das Wasser zu schnell, dann entstehen Streifen. Für die Reinigung muss die Anlage nicht zwingend vom Netz getrennt werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann den Stecker dennoch ziehen.
Im Zuge des Checks empfiehlt sich zudem ein kurzer Blick auf die Technik. Sitzt der Stecker fest in der Steckdose? Sind alle Kabel unbeschädigt und korrekt angeschlossen? Leuchtet der meist auf der Rückseite des Moduls angebrachte Wechselrichter grün, arbeitet die Anlage normal. Rotes oder grün-rotes Leuchten weist auf eine Störung hin. Bei sichtbaren Schäden an Kabeln oder Steckern sollten Fachleute hinzugezogen werden.
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Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort