Mit durchschnittlich 100 Sonnenstunden liefert der März rund dreimal so viel solare Einstrahlung wie der Januar. In den Sommermonaten sind es sogar über 200 Stunden. Liegt der Ertrag einer Solaranlage zum Saisonstart im Frühjahr unter den Vorjahreswerten, sollte den Ursachen auf den Grund gegangen werden. Spezialisierte Handwerksfirmen übernehmen den Frühjahrscheck für die Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage: Sie kontrollieren die Funktionsfähigkeit, reinigen bei Bedarf die Module und Kollektoren und beheben Schäden. Der höhere Solarertrag nach einem beseitigten Mangel übersteigt oft die Kosten der Kontrolluntersuchungen. Außerdem können die Kosten für den Frühjahrscheck von der Steuer abgesetzt werden.
Die 3 besten Tipps für einen Solaranlagen-Check im Frühling - so verbesserst du den Ertrag von Solarthermie und Photovoltaik
Frühjahrscheck Photovoltaik: Bei Photovoltaik-Anlagen bedürfen Befestigungen, Anschlüsse und auch der Wechselrichter einer regelmäßigen Kontrolle. Neben der elektronischen Überwachung ist eine einfache jährliche Sichtprüfung der Solaranlage und - wenn vorhanden - des Solarstromspeichers zu empfehlen. Das können auch die Eigentümer:innen selbst übernehmen. Mit der App, mit der die Photovoltaik-Anlage überwacht und der aktuelle Stromertrag angezeigt werden kann, lässt sich auch überprüfen, ob die Anlage ordnungsgemäß funktioniert. Liegen die aktuellen Werte unter den Soll-Erträgen, kann das ein Hinweis auf eine Verschmutzung oder Störung der Anlage sein. Sinnvoll ist auch, die aktuellen Zahlen mit den Vorjahreswerten zu vergleichen. In der App können die Besitzer:innen außerdem ablesen, ob der Batteriespeicher intakt ist. Zusätzlich empfiehlt es sich, lokale Vergleichswerte im Internet zu recherchieren. Größere Abweichungen nach unten können bedeuten, dass die Anlage nicht voll funktionstüchtig ist.
Beim Check durch einen Fachbetrieb werden der Speicher und die komplette Solaranlage, samt Befestigung, elektrischer Anschlüsse, Verkabelungen, Verglasung und Wechselrichter überprüft. Sinnvoll ist so eine professionelle Kontrolle alle zwei bis drei Jahre.
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Frühjahrscheck Solarstromspeicher: Neben den Modulen auf dem Dach sollte auch der Batteriespeicher einer Photovoltaik-Anlage regelmäßig kontrolliert werden. In der Regel stehen diese Geräte geschützt im Haus und sind zudem wartungsarm. Hier sollten Eigentümer:innen lediglich beachten, dass die Umgebungstemperatur stimmt. Sie sollte nicht unter dem Gefrierpunkt und auch nicht deutlich über 20 Grad Celsius liegen - dieser Temperaturbereich ist ideal für eine lange Lebenszeit und Leistung der Akkus. Warme Heizungsräume oder kalte Garagen sind daher ungeeignete Orte für einen Batteriespeicher. Gibt es keine Auffälligkeiten, reicht bei Solarstromspeichern eine detaillierte Prüfung alle drei bis vier Jahre aus.
Frühjahrscheck Solarthermie: Bei Solarthermie-Anlagen müssen die Kollektoren entlüftet, die Umwälzpumpe überprüft und der Frostschutz kontrolliert werden. Diese Arbeiten können beispielsweise alle zwei Jahre zusammen mit der Heizungswartung durchgeführt werden. Damit der regelmäßige Check nicht vergessen wird, ist ein Wartungsvertrag hilfreich. Er beinhaltet alle ein bis zwei Jahre eine besonders gründliche Kontrolle, unter anderem auch des Ertrages.
Frühjahrscheck Balkon-PV: Mit den ersten sonnigen Tagen lohnt sich auch ein prüfender Blick auf die Balkonsolaranlage. Sie müssen zwar selten gereinigt werden. Befindet sich der Balkon aber beispielsweise an einer stark befahrenen Straße, neben einem ungeteerten Feldweg oder sind viele Balkonpflanzen in der Nähe, können sie schneller als sonst verschmutzen. Lagern sich Abgase, Staub, Pollen oder gar Erde sichtbar an den Modulen ab oder bildet sich Moos, empfiehlt sich spätestens eine Reinigung. Ist das Modul vom Balkon oder von der Terrasse aus gut erreichbar, können Eigentümer:innen selbst aktiv werden: Grober Schmutz lässt sich vorsichtig mit der Hand oder einem weichen Besen entfernen. Anschließend genügt ein haushaltsüblicher Schwamm, idealerweise mit der weichen Seite, oder ein Tuch. Bei flexiblen Modulen mit Kunststoffoberfläche sollte ausschließlich ein weiches Tuch zum Einsatz kommen. Am Ende das Modul mit einem Geschirrtuch oder einem Microfasertuch vorsichtig trockenreiben.
Als Reinigungsmittel eignen sich Wasser mit etwas Spülmittel oder handelsüblicher Glasreiniger. Einige Hersteller bieten sogar spezielle Mittel an. Auf aggressive Putzmittel und Metallschwämme sollte unbedingt verzichtet werden. Sie können die Oberfläche zerkratzen und zu einer dauerhaften Minderung des Stromertrags führen. Auch Hochdruckreiniger sind tabu, sie können die Elektronik beeinträchtigen. Gereinigt wird am besten bei milden Temperaturen. In der prallen Sonne und bei großer Hitze trocknet das Wasser zu schnell, dann entstehen Streifen. Für die Reinigung muss die Anlage nicht zwingend vom Netz getrennt werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann den Stecker dennoch ziehen.
Im Zuge des Checks empfiehlt sich zudem ein kurzer Blick auf die Technik. Sitzt der Stecker fest in der Steckdose? Sind alle Kabel unbeschädigt und korrekt angeschlossen? Leuchtet der meist auf der Rückseite des Moduls angebrachte Wechselrichter grün, arbeitet die Anlage normal. Rotes oder grün-rotes Leuchten weist auf eine Störung hin. Bei sichtbaren Schäden an Kabeln oder Steckern sollten Fachleute hinzugezogen werden.
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Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
Antwort lesen »Das ist eine besondere Situation, in der üblicherweise nur Speziallösungen zur Anwendung kommen. Ein konventionelles WDVS lässt sich aller ...
Antwort lesen »Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Heizungsoptimierung erst abschließen und danach die Förderung der Wärmepumpe beantragen. ...
Antwort lesen »Das kommt darauf an, welche Maßnahme Sie fördern lassen möchten. Geht es allein um die Förderung der Fassadendämmung, ist das Dach ...
Antwort lesen »Die förderbaren Maßnahmen sind nicht zu 100 Prozent identisch. Für den erstmaligen Einbau der Dachfenster können Sie die steuerliche ...
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