Was genau wird beim sommerlichen Wärmeschutz gefördert?
Gefördert wird als Einzelmaßnahme sommerlicher Wärmeschutz (BEG EM) der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. Die Zuschüsse und Förderkredite gibt es also für außen liegende:
Wichtig für die Förderung ist eine automatische Steuerung, die die Versorgung mit Tageslicht und den Sonnenschutz optimiert. Solche cleveren Steuerungssysteme ermöglichen eine zentrale Bedienung. So muss nicht jeder Rollladen von Hand bedient werden und auch wenn die Bewohner tagsüber nicht zu Hause sind, wird der Sonnenschutz perfekt in Position gebracht. Das hilft besonders während längerer Hitzeperioden gegen das Aufheizen der Wohnräume.
Wichtig zu wissen: Zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutzvorrichtungen sind nur beim Fenstertausch förderfähig. Bei der Effizienzhaussanierung sind dagegen sowohl außenliegende als auch zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutzvorrichtungen förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz?
1. BAFA-Zuschüsse für den sommerlichen Wärmeschutz
Der Zuschuss für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus.
Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.
--> Wichtig zu wissen: Der Zuschuss für neue Fenster muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung. --> BAFA-Förderung richtig beantragen
2. KfW-Ergänzungskredit 358/359 für den sommerlichen Wärmeschutz
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit im Programm 358/359. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage des BAFA für den sommerlichen Wärmeschutz über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
3. Förderkredit der KfW für die Effizienzhaus-Sanierung
Maximal 150.000 Euro Kredit können Eigentümer:innen für eine Effizienzhaus-Sanierung inklusive sommerlichen Wärmeschutz erhalten. Der Tilgungszuschuss beträgt maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau. Beantragt wird die Förderung im KfW-Programm Wohngebäude – Kredit (261).
--> Gut zu wissen: Auch Eigenleistungen (genauer gesagt die Materialkosten) bei einer energetischen Sanierung sind förderfähig - sowohl bei Einzelmaßnahmen als auch bei der Effizienzhaus-Sanierung. Darauf müssen Sie bei der Förderung von Eigenleistungen achten.
Was sind die Voraussetzungen bei der Förderung?
Voraussetzung ist die Einhaltung der Vorgaben der DIN4108-2:2013-02 zum sommerlichen Wärmeschutz. Dazu muss vom Energieberater mindestens ein Nachweis nach DIN4108-2:2013-02 geführt werden, und zwar für den Raum, für den sich die höchsten Anforderungen bezüglich des sommerlichen Wärmeschutzes ergeben.
Gefördert werden nur Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz, die an der thermischen Gebäudehülle parallel zur Verglasungsfläche installiert werden.Vordächer, Markisen und freistehende Lamellen sind nicht förderfähig.
Wo kann ich die Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz beantragen?
Sowohl die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung muss immer vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden! Der Zuschuss wird direkt online beim BAFA beantragt. Den Förderkredit der KfW beantragen Eigentümer:innen bei einer Bank oder Sparkasse.
Für alle Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Für die dabei entstehenden Kosten gibt es einen Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent - entweder vom BAFA oder von der KfW, je nachdem, wo die Förderung beantragt wird.
Steuerbonus für sommerlichen Wärmeschutz als Alternative
Wer den Sonnenschutz aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von KfW und BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.
Wichtiger Hinweis: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
Über den Sonnenschutz hinaus tragen auch neue Fenster und eine Dämmung zum sommerlichen Wärmeschutz bei. Auch diese Maßnahmen werden gefördert:
Wenn eine Erfassung der Verbrauchsdaten nicht möglich ist, müssen Sie einen Bedarfsausweis ausstellen. Das ergibt sich aus Absatz 4 § 82 ...
Antwort lesen »Nein. Zur Förderung der Rollläden benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Listen. ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Sie können die Heizungsförderung bei der KfW und die Förderung für die Dämmung beim BAFA problemlos parallel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Rollladenkästen mit PIR zu dämmen. Es sind allerdings einige Punkte zu beachten. Wichtig ist dabei, dass ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss zur Förderung der Haustür können Sie nur beantragen, wenn die neue Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreicht. ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Wärmenetz, läuft die Beantragung der Fördermittel für die Heizung wie üblich ab. Einen Energieberater ...
Antwort lesen »Nachträglich können Sie die Kosten bei der Förderung der Heizung leider nicht anheben. Ändern sich die Ausgaben, müssten Sie daher den ...
Antwort lesen »Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
Antwort lesen »In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell ...
Antwort lesen »Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ...
Antwort lesen »Uns sind aktuell keine Informationen dazu bekannt, dass die kommunale Wärmeplanung eine Auswirkung auf die Konditionen der ...
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