Was genau wird beim sommerlichen Wärmeschutz gefördert?
Gefördert wird als Einzelmaßnahme sommerlicher Wärmeschutz (BEG EM) der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. Die Zuschüsse und Förderkredite gibt es also für außen liegende:
Wichtig für die Förderung ist eine automatische Steuerung, die die Versorgung mit Tageslicht und den Sonnenschutz optimiert. Solche cleveren Steuerungssysteme ermöglichen eine zentrale Bedienung. So muss nicht jeder Rollladen von Hand bedient werden und auch wenn die Bewohner tagsüber nicht zu Hause sind, wird der Sonnenschutz perfekt in Position gebracht. Das hilft besonders während längerer Hitzeperioden gegen das Aufheizen der Wohnräume.
--> Wichtig zu wissen: Zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutzvorrichtungen sind nur beim Fenstertausch förderfähig. Bei der Effizienzhaussanierung sind dagegen sowohl außenliegende als auch zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutzvorrichtungen förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz?
1. BAFA-Zuschüsse für den sommerlichen Wärmeschutz
Der Zuschuss für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus.
Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.
--> Wichtig zu wissen: Der Zuschuss für neue Fenster muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung. --> BAFA-Förderung richtig beantragen
2. KfW-Ergänzungskredit 358/359 für den sommerlichen Wärmeschutz
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit im Programm 358/359. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage des BAFA für den sommerlichen Wärmeschutz über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
Was kostet meine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
3. Förderkredit der KfW für die Effizienzhaus-Sanierung
Maximal 150.000 Euro Kredit können Eigentümer:innen für eine Effizienzhaus-Sanierung inklusive sommerlichen Wärmeschutz erhalten. Der Tilgungszuschuss beträgt maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau. Beantragt wird die Förderung im KfW-Programm Wohngebäude – Kredit (261).
--> Gut zu wissen: Auch Eigenleistungen (genauer gesagt die Materialkosten) bei einer energetischen Sanierung sind förderfähig - sowohl bei Einzelmaßnahmen als auch bei der Effizienzhaus-Sanierung. Darauf müssen Sie bei der Förderung von Eigenleistungen achten.
Was sind die Voraussetzungen bei der Förderung?
Voraussetzung ist die Einhaltung der Vorgaben der DIN4108-2:2013-02 zum sommerlichen Wärmeschutz. Dazu muss vom Energieberater mindestens ein Nachweis nach DIN4108-2:2013-02 geführt werden, und zwar für den Raum, für den sich die höchsten Anforderungen bezüglich des sommerlichen Wärmeschutzes ergeben.
Gefördert werden nur Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz, die an der thermischen Gebäudehülle parallel zur Verglasungsfläche installiert werden.Vordächer, Markisen und freistehende Lamellen sind nicht förderfähig.
Wo kann ich die Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz beantragen?
Sowohl die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung muss immer vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden! Der Zuschuss wird direkt online beim BAFA beantragt. Den Förderkredit der KfW beantragen Eigentümer:innen bei einer Bank oder Sparkasse.
Für alle Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Für die dabei entstehenden Kosten gibt es einen Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent - entweder vom BAFA oder von der KfW, je nachdem, wo die Förderung beantragt wird.
4. Steuerbonus für sommerlichen Wärmeschutz als Alternative
Wer den Sonnenschutz aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von KfW und BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.
Wichtiger Hinweis: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
Über den Sonnenschutz hinaus tragen auch neue Fenster und eine Dämmung zum sommerlichen Wärmeschutz bei. Auch diese Maßnahmen werden gefördert:
Was kostet meine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Betonkernaktivierung selbst mit förderbar. Das gilt allerdings nicht für die Sanierung der ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist es tatsächlich so, dass der Fördergeber die anteilig förderbaren Kosten automatisch aus den förderfähigen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort