Mit Kletterpflanzen aller Art lässt sich auf der Terrasse, dem Balkon oder im Garten ein natürlicher Schattenspender bauen. Ob mit oder ohne Blüten, reine Zierpflanze oder Nutzpflanze - der Phantasie und den Vorlieben der Bewohner:innen sind da kaum Grenzen gesetzt. Ein natürlicher Sonnenschutz aus Pflanzen schirmt die größte Hitze ab, so dass Garten, Balkon und Terrasse auch noch bei Temperaturen um die 30 Grad unbeschwert genutzt werden können. Darüber hinaus bietet das grüne Dach zahlreichen Insekten einen Lebensraum.
Pergola als malerischer Schattenspender
Mit einer bewachsenen Pergola lässt sich die Terrasse in einen idyllischen Platz zum Entspannen verwandeln. Der mediterrane Sichtschutz ist der ideale Schattenspender für heiße Tage. Eine Pergola besteht aus im Boden verankerten Pfosten und einem stabilen Überbau. Als Material für dieses Gerüst haben sich die witterungsbeständigen Holzarten Robinie, Lärche, Douglasie und Eiche bewährt. Bei den Pflanzen gibt es eine große Auswahl, möglich sind zum Beispiel Rosen, Wein, Kiwi und Clematis.
Rankgitter bietet Schutz gegen Wetter und neugierige Blicke
Wer sich nur an einer Seite gegen Sonnenstrahlen, Windböen oder neugierige Blicke wappnen möchte, ist mit einem freistehenden Rankgitter aus Holz oder Metall gut bedient. Ebenso wie die Pergola lässt sich dieses mit verschiedenen Pflanzenarten bewuchern, kann aber wesentlich schneller wieder entfernt oder an einer anderen Stelle positioniert werden.
Grüne Markise oder blühender Sonnenschirm
Entscheidend bei der Pflanzenwahl ist natürlich, dass die Pflanze viel und vor allem direkten Sonnenschein verträgt. Manche erkranken in der Sonne vermehrt an Pilzbefall, andere vertrocknen. Schlicht und pflegeleicht ist Efeu, der sich schnell in ein ganzjähriges, grünes Dach auswächst. Wer einen üppig blühenden Sonnenschirm bevorzugt, hat die Wahl zwischen einigen Kletterrosenarten oder auch Clematis, Blauregen, Knöterich oder Feuerdorn.
Nicht nur für Naschkatzen: essbarer Sonnenschutz
Oder wie wäre es mit einem essbaren Sonnenschutz aus Weinreben, Kiwis oder Brombeeren? Dann können die Bewohner:innen, wenn sie im Hochsommer den Schatten im Garten genießen, gleich noch ein paar Früchte naschen. Und auch im Herbst, wenn reine Blühpflanzen schon längst ausgedient haben, lässt sich diesem besonderen Sonnenschutz noch viel abgewinnen.
Regelmäßiger Erhaltungsschnitt nötig
Der einzige Nachteil der pflanzlichen Schattenspender: Der kraftvolle Wuchs vieler Kletterpflanzen macht sie pflegeaufwändig: Damit sich die Pflanzen optimal verzweigen können, müssen sie regelmäßig zurückgeschnitten werden - manche sogar mehrmals im Jahr. Ohne den richtige Schnitt bilden manche Blühpflanzen nur langsam und wenig Blüten aus und verschlingen sich eher unkontrolliert ineinander.
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Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
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Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
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Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
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Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
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Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
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Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
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