1. Kein Mini-Klimagerät kühlt einen ganzen Raum
Bevor ein Klimagerät gekauft wird, sollten Verbraucher:innen klären, wofür das Gerät nötig ist:
2. Vorsicht bei Wundertechnologien und überzogenen Versprechen
Es gibt keine Wundertechnologie, die Wärme einfach verschwinden lässt! Viele Versprechen können bei näherer Betrachtung nicht erfüllt werden. Wichtig ist zu prüfen, mit welcher Technik das Gerät die Raumluft kühlt. Grundsätzlich gibt es zwei technische Möglichkeiten: Entweder entzieht das Gerät der Raumluft Wärme und gibt sie an anderer Stelle wieder ab (Prinzip Klimaanlage), oder es wird Wasser vernebelt, das der Raumluft Wärme entzieht (Prinzip Luftbefeuchter). Bei Klimaanlagen sollte drauf geachtet werden, dass die entzogene Wärme mit einem Schlauch (Monoblock) oder einem separaten Anlagenteil (Split-Unit) nach außen transportiert wird. Anderenfalls bleibt die Wärme im Raum und der Kühleffekt ist gleich Null.
3. Luftbefeuchter: Einfache Kühlung, herausfordernde Handhabung
Damit Luftbefeuchter nicht zu Keimschleudern werden, sollten Verbraucher:innen unbedingt auf die Warnhinweise und Reinigungsanforderungen des jeweiligen Herstellers achten. Manche Gerätehersteller raten zu einem wöchentlichen Wassertausch und der Reinigung mit Essig oder Zitronensäure. Andernfalls könnten sich Bakterien wie zum Beispiel Legionellen vermehren und die Gesundheit gefährden.
4. Sind Produkt und Anbieter seriös?
Fehlen technische Angaben wie die elektrische Leistung oder ist die Produktbeschreibung unverständlich? Wird emotionsbeladen von Entwicklungen langjähriger Erfinder aus Deutschland oder einer neuartigen Technologie geschwärmt, vor der ‚die Industrie‘ Angst hat? Dann sollten Verbraucher:innen hellhörig werden und besser auf eine Bestellung verzichten!
Ein Indiz für Seriosität kann ein deutscher Firmenname mit einer de-Website sein – garantiert ist das aber nicht. Auch wenn alles stimmig klingt, sollte man das Impressum und die hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) prüfen. Hinter vielen vermeintlich in Deutschland angesiedelten Onlineshops verbergen sich Unternehmen mit Adressen im außereuropäischen Ausland, oft in Fernost, die lediglich den Eindruck eines deutschen Produktions- oder Unternehmenssitzes erwecken. Die Ware ist oft von schlechter Qualität und entspricht nicht den europäischen Sicherheitsvorschriften. Gerade bei technischen Geräten droht so Gefahr. Darüber hinaus kann die Durchsetzung der eigenen Rechte bei Shops mit Standort in Fernost sehr schwierig sein.
5. Fakecheck und gemeldete Onlineshops
Ob es sich bei den Anbietern um einen Fakeshop handelt, können Verbraucher:innen mit dem Fakeshopfinder der Verbraucherzentrale herausfinden. Eine Liste mit gemeldeten Anbietern, die über ihre Herkunft täuschen, findet sich zudem auf den Seiten der Verbraucherzentrale Hamburg.
Weiterlesen:
Was kostet eine Klimaanlage? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Betonkernaktivierung selbst mit förderbar. Das gilt allerdings nicht für die Sanierung der ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist es tatsächlich so, dass der Fördergeber die anteilig förderbaren Kosten automatisch aus den förderfähigen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort