1. Kein Mini-Klimagerät kühlt einen ganzen Raum
Bevor ein Klimagerät gekauft wird, sollten Verbraucher:innen klären, wofür das Gerät nötig ist:
2. Vorsicht bei Wundertechnologien und überzogenen Versprechen
Es gibt keine Wundertechnologie, die Wärme einfach verschwinden lässt! Viele Versprechen können bei näherer Betrachtung nicht erfüllt werden. Wichtig ist zu prüfen, mit welcher Technik das Gerät die Raumluft kühlt. Grundsätzlich gibt es zwei technische Möglichkeiten: Entweder entzieht das Gerät der Raumluft Wärme und gibt sie an anderer Stelle wieder ab (Prinzip Klimaanlage), oder es wird Wasser vernebelt, das der Raumluft Wärme entzieht (Prinzip Luftbefeuchter). Bei Klimaanlagen sollte drauf geachtet werden, dass die entzogene Wärme mit einem Schlauch (Monoblock) oder einem separaten Anlagenteil (Split-Unit) nach außen transportiert wird. Anderenfalls bleibt die Wärme im Raum und der Kühleffekt ist gleich Null.
3. Luftbefeuchter: Einfache Kühlung, herausfordernde Handhabung
Damit Luftbefeuchter nicht zu Keimschleudern werden, sollten Verbraucher:innen unbedingt auf die Warnhinweise und Reinigungsanforderungen des jeweiligen Herstellers achten. Manche Gerätehersteller raten zu einem wöchentlichen Wassertausch und der Reinigung mit Essig oder Zitronensäure. Andernfalls könnten sich Bakterien wie zum Beispiel Legionellen vermehren und die Gesundheit gefährden.
4. Sind Produkt und Anbieter seriös?
Fehlen technische Angaben wie die elektrische Leistung oder ist die Produktbeschreibung unverständlich? Wird emotionsbeladen von Entwicklungen langjähriger Erfinder aus Deutschland oder einer neuartigen Technologie geschwärmt, vor der ‚die Industrie‘ Angst hat? Dann sollten Verbraucher:innen hellhörig werden und besser auf eine Bestellung verzichten!
Ein Indiz für Seriosität kann ein deutscher Firmenname mit einer de-Website sein – garantiert ist das aber nicht. Auch wenn alles stimmig klingt, sollte man das Impressum und die hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) prüfen. Hinter vielen vermeintlich in Deutschland angesiedelten Onlineshops verbergen sich Unternehmen mit Adressen im außereuropäischen Ausland, oft in Fernost, die lediglich den Eindruck eines deutschen Produktions- oder Unternehmenssitzes erwecken. Die Ware ist oft von schlechter Qualität und entspricht nicht den europäischen Sicherheitsvorschriften. Gerade bei technischen Geräten droht so Gefahr. Darüber hinaus kann die Durchsetzung der eigenen Rechte bei Shops mit Standort in Fernost sehr schwierig sein.
5. Fakecheck und gemeldete Onlineshops
Ob es sich bei den Anbietern um einen Fakeshop handelt, können Verbraucher:innen mit dem Fakeshopfinder der Verbraucherzentrale herausfinden. Eine Liste mit gemeldeten Anbietern, die über ihre Herkunft täuschen, findet sich zudem auf den Seiten der Verbraucherzentrale Hamburg.
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Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
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Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
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Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
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