1. Kein Mini-Klimagerät kühlt einen ganzen Raum
Bevor ein Klimagerät gekauft wird, sollten Verbraucher:innen klären, wofür das Gerät nötig ist:
2. Vorsicht bei Wundertechnologien und überzogenen Versprechen
Es gibt keine Wundertechnologie, die Wärme einfach verschwinden lässt! Viele Versprechen können bei näherer Betrachtung nicht erfüllt werden. Wichtig ist zu prüfen, mit welcher Technik das Gerät die Raumluft kühlt. Grundsätzlich gibt es zwei technische Möglichkeiten: Entweder entzieht das Gerät der Raumluft Wärme und gibt sie an anderer Stelle wieder ab (Prinzip Klimaanlage), oder es wird Wasser vernebelt, das der Raumluft Wärme entzieht (Prinzip Luftbefeuchter). Bei Klimaanlagen sollte drauf geachtet werden, dass die entzogene Wärme mit einem Schlauch (Monoblock) oder einem separaten Anlagenteil (Split-Unit) nach außen transportiert wird. Anderenfalls bleibt die Wärme im Raum und der Kühleffekt ist gleich Null.
3. Luftbefeuchter: Einfache Kühlung, herausfordernde Handhabung
Damit Luftbefeuchter nicht zu Keimschleudern werden, sollten Verbraucher:innen unbedingt auf die Warnhinweise und Reinigungsanforderungen des jeweiligen Herstellers achten. Manche Gerätehersteller raten zu einem wöchentlichen Wassertausch und der Reinigung mit Essig oder Zitronensäure. Andernfalls könnten sich Bakterien wie zum Beispiel Legionellen vermehren und die Gesundheit gefährden.
4. Sind Produkt und Anbieter seriös?
Fehlen technische Angaben wie die elektrische Leistung oder ist die Produktbeschreibung unverständlich? Wird emotionsbeladen von Entwicklungen langjähriger Erfinder aus Deutschland oder einer neuartigen Technologie geschwärmt, vor der ‚die Industrie‘ Angst hat? Dann sollten Verbraucher:innen hellhörig werden und besser auf eine Bestellung verzichten!
Ein Indiz für Seriosität kann ein deutscher Firmenname mit einer de-Website sein – garantiert ist das aber nicht. Auch wenn alles stimmig klingt, sollte man das Impressum und die hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) prüfen. Hinter vielen vermeintlich in Deutschland angesiedelten Onlineshops verbergen sich Unternehmen mit Adressen im außereuropäischen Ausland, oft in Fernost, die lediglich den Eindruck eines deutschen Produktions- oder Unternehmenssitzes erwecken. Die Ware ist oft von schlechter Qualität und entspricht nicht den europäischen Sicherheitsvorschriften. Gerade bei technischen Geräten droht so Gefahr. Darüber hinaus kann die Durchsetzung der eigenen Rechte bei Shops mit Standort in Fernost sehr schwierig sein.
5. Fakecheck und gemeldete Onlineshops
Ob es sich bei den Anbietern um einen Fakeshop handelt, können Verbraucher:innen mit dem Fakeshopfinder der Verbraucherzentrale herausfinden. Eine Liste mit gemeldeten Anbietern, die über ihre Herkunft täuschen, findet sich zudem auf den Seiten der Verbraucherzentrale Hamburg.
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Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
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Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
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Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
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Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
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