Im Sommer gelten natürlich andere Regeln beim Lüften als im Winter! Denn wenn die kräftige Sonne den ganzen Tag auf das Haus scheint, erwärmen sich Innenräume viel stärker als in der schwachen Wintersonne. Auch draußen ist es heiß. Es reicht also nicht, einfach die Fenster nach Belieben aufzureißen. Denn oft strömt dann noch schwülere, stickigere Luft herein. Und auch, wenn nach einem heißen Tag mit heruntergelassenen Rollläden die Versuchung groß ist - das Lüften sollte auf die Nacht verschoben werden!
Im Sommer nur nachts und morgens lüften
Damit das Haus möglichst kühl bleibt und beim Lüften auch wirklich frische, kühle Luft hereinströmt, sollten Fenster nur am späten Abend, nachts und in den frühen Morgenstunden geöffnet werden – eben dann, wenn die Außentemperaturen deutlich abgesunken sind. Lüften heißt in diesem Fall am besten Querlüften. Das ist die effektivste Maßnahme, um auch im Hochsommer noch frische, kühle Luft in die Wohnräume zu bekommen.
Tagsüber, wenn es draußen richtig heiß ist, sollten alle Fenster und Türen samt Sonnenschutz weitestgehend geschlossen bleiben. So kann keine warme Luft ins Haus strömen und die Räume übermäßig aufheizen.
Tipps gegen stickige Räume bei Hitze
Besonders wichtig im Sommer: Keller richtig lüften!
Falsches Lüften im Sommer kann gerade im Keller zu echten Problemen führen! Wer in dem Glauben, warme Luft trockne den Keller aus, bei sommmerlichen Temperaturen lüftet, verschlimmert Feuchtigkeitsprobleme und steigert das Schimmel-Risiko. Denn mit der warmen Luft kommt noch mehr Feuchtigkeit in den Keller, die an den kühlen Kellerwänden kondensiert. Eigentümer:innen sollten sich deshalb vom besonders muffigen Geruch im Sommer nicht zum spontanen Lüften "verführen" lassen. Besser ist es, Temperatur und Luftfeuchtigkeit genau zu checken und erst bei idealen Voraussetzungen zu lüften: Die Luft draußen sollte deutlich trockener sein als im Keller und zudem merklich kühler. Mindestens fünf Grad Celsius weniger sind notwendig. Ist das der Fall, darf kräftig stoßgelüftet werden.
Hier gelten die Übergangsregelungen nach § 26 der 1. BImSchV. Diese fordern den Austausch oder die Nachrüstung des Ofens, wenn Vorgaben in ...
Antwort lesen »Sofern die beantragten Kosten bisher nicht vollständig ausgeschöpft sind, können Sie die Energieberaterkosten in der Maßnahme einfach mit ...
Antwort lesen »Das ist korrekt, hier sollte eigentlich zunächst die PV-Anlage den Akku mit Strom versorgen. Erst dann folgt der Speicher und zuletzt das ...
Antwort lesen »Sofern keine Hohlräume im Aufbau sind, ist es grundsätzlich möglich, die Untersparrendämmung raumseitig unter der Dampfbremse zu montieren. ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Kontakt zu einem freien Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Diese dürfen privatrechtliche Arbeiten (keine hoheitlichen ...
Antwort lesen »Die Vorgangsnummer sollte aus dem Zuwendungsbescheid vom BAFA hervorgehen. Dort ist sie in der Regel prominent abgedruckt. Wir empfehlen ...
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Antwort lesen »Für den altersgerechten Umbau können Sie Fördermittel der KfW beantragen. Hier gibt es einen kostengünstigen Kredit über das Programm 159. ...
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Antwort lesen »Hier besteht grundsätzlich keine Pflicht. Es kann aber sein, dass ein Austausch der Tanks aus technischen Gründen erforderlich ist. Das ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, förderfähige Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen zu verschieben. Eine Änderung nach oben ist ...
Antwort lesen »Das ist unseren Informationen zur Folge korrekt und nötig, um eine entsprechende gBnD für die Förderung von Nichtwohngebäuden einreichen zu ...
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