Im Sommer gelten natürlich andere Regeln als beim Lüften als im Winter! Denn wenn die kräftige Sonne den ganzen Tag auf das Haus scheint, erwärmen sich Innenräume viel stärker als in der schwachen Wintersonne. Auch draußen ist es heiß. Es reicht also nicht, einfach die Fenster nach Belieben aufzureißen. Denn oft strömt dann noch schwülere, stickigere Luft herein. Und auch, wenn nach einem heißen Tag mit heruntergelassenen Rollläden die Versuchung groß ist - das Lüften sollte auf die Nacht verschoben werden!
Im Sommer nur nachts und morgens lüften
Damit das Haus möglichst kühl bleibt und beim Lüften auch wirklich frische, kühle Luft hereinströmt, sollten Fenster nur am späten Abend, nachts und in den frühen Morgenstunden geöffnet werden – eben dann, wenn die Außentemperaturen deutlich abgesunken sind. Lüften heißt in diesem Fall am besten Querlüften. Das ist die effektivste Maßnahme, um auch im Hochsommer noch frische, kühle Luft in die Wohnräume zu bekommen.
Tagsüber, wenn es draußen richtig heiß ist, sollten alle Fenster und Türen samt Sonnenschutz weitestgehend geschlossen bleiben. So kann keine warme Luft ins Haus strömen und die Räume übermäßig aufheizen.
Tipps gegen stickige Räume bei Hitze
Besonders wichtig im Sommer: Keller richtig lüften!
Falsches Lüften im Sommer kann gerade im Keller zu echten Problemen führen! Wer in dem Glauben, warme Luft trockne den Keller aus, bei sommmerlichen Temperaturen lüftet, verschlimmert Feuchtigkeitsprobleme und steigert das Schimmel-Risiko. Denn mit der warmen Luft kommt noch mehr Feuchtigkeit in den Keller, die an den kühlen Kellerwänden kondensiert. Eigentümer:innen sollten sich deshalb vom besonders muffigen Geruch im Sommer nicht zum spontanen Lüften "verführen" lassen. Besser ist es, Temperatur und Luftfeuchtigkeit genau zu checken und erst bei idealen Voraussetzungen zu lüften: Die Luft draußen sollte deutlich trockener sein als im Keller und zudem merklich kühler. Mindestens fünf Grad Celsius weniger sind notwendig. Ist das der Fall, darf kräftig stoßgelüftet werden.
--> Wichtig zu wissen: Auch Haushalte mit Lüftungsanlage sollten auf Sommerbetrieb umstellen. Infos für Einstellungen und Betrieb der Lüftungsanlage im Sommer.
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Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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