Wirksamer Hitzeschutz ist wichtig, um den Wohnkomfort im Sommer hochzuhalten. Er lässt Bewohner:innen besser schlafen, kommt der Konzentrationsfähigkeit zugute und hilft, Energiekosten einzusparen. Möglich ist das mit Maßnahmen, die den Wärmeeintrag von außen reduzieren oder verlangsamen. Neben der Dämmung von Dach und Fassade kommt es für den sommerlichen Wärmeschutz daher auch auf eine wirksame Verschattung der Fenster und das richtige Lüften an.
Dachdämmung verbessert das Klima in Dachräumen
Auch wenn Räume im Dachgeschoss meist eine gemütliche Atmosphäre bieten, lässt es sich darin im Sommer kaum aushalten. Grund dafür ist die Leichtbaukonstruktion aus Holz und Dachsteinen, die eindringender Wärme nur wenig entgegensetzt. Anders mit einer Dachdämmung: Installieren Bewohner:innen diese zwischen oder unter den Sparren, verlangsamen sie den Wärmeeintrag. Denn die Dämmung, die sich zum Beispiel mit Matten aus Mineralwolle (Glaswolle oder Steinwolle) einfach einbringen lässt, leitet thermische Energie schlechter weiter und trägt so zum sommerlichen Wärmeschutz bei. Positiver Nebeneffekt: Im Winter gelangt weniger Wärme nach draußen und die Heizkosten sinken.
Sommerlicher Wärmeschutz durch Fassadendämmung
Dämmstoffe an der Fassade tragen ebenfalls zum Hitzeschutz bei. Hier arbeiten sie mit dem Mauerwerk zusammen, um das Raumklima zu verbessern. Während Dämmsysteme weniger thermische Energie hindurchlassen, speichern massive Wände Wärme erst einmal zwischen. Die Temperaturen im Gebäudeinneren steigen langsamer und das Raumklima verbessert sich. Dreht sich der Wärmestrom in der Heizperiode um, hilft die Maßnahme zum sommerlichen Wärmeschutz ebenfalls. Denn dann reduziert sie die Wärmeverluste sowie den Energieverbrauch der Heizung.
Sonnenschutz verringert Wärmeeintrag am Fenster
Ein großer Teil der Sommerhitze gelangt über Fenster und Glastüren ins Haus. Neben auskragenden Bauteilen wie Balkonen oder Dachüberständen helfen auch außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen dagegen. Infrage kommen zum Beispiel Rollläden oder Markisen, die für einen optimalen sommerlichen Wärmeschutz von allein auf und zu fahren – je nachdem, wie stark die Sonne scheint. Während die Dämmung im Winter ebenfalls nützlich ist, sollten Bewohner:innen dann tagsüber auf die Verschattung verzichten. Auf diese Weise nutzen sie passive Wärmegewinne für die Heizung und sparen Energie ein.
Richtig Lüften und in den Sommernächten kühlen
Geht es um den sommerlichen Wärmeschutz, spielt auch das eigene Verhalten eine große Rolle. Wichtig ist dabei die sogenannte Nachtkühlung, bei der Fenster in den üblicherweise kühleren Nächten und Morgenstunden zum Lüften geöffnet werden. Die Außentemperatur liegt dann häufig unter der Raumtemperatur, wodurch warme Luft zusammen mit der in Wänden, Böden und Decken gespeicherten Energie nach draußen strömt. Das lässt die Raumtemperaturen sinken und schafft einen Wärmepuffer für den nächsten Tag. Ist das nächtliche Öffnen der Fenster zu unsicher, erledigen zentrale oder dezentrale Lüftungsanlagen die Funktion ganz von allein.
Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
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