Das Bundesgesundheitsministerium hat einen, viele Kommunen auch - die Rede ist vom "Hitzeschutzplan". Damit reagiert die Politik auf die durch den Klimawandel wahrscheinlicher werdenden Hitzeperioden mit dem Ziel, die Bevölkerung auf kommende intensivere, häufigere und längere Hitzeperioden besser vorzubereiten und insbesondere gefährdete Gruppen wie Kinder und Senioren vor den gesundheitlichen Risiken zu schützen.
Sinnvoll wäre ein Hitzeschutzplan aber auch für private Eigentümer, denn in Gebäuden, die einen schlechten sommerlichen Wärmeschutz haben, kann der Sommer zur gesundheitlichen Belastung werden. Denn bereits heute macht sich der Klimawandel deutlich bemerkbar: Laut Daten des Deutschen Wetterdienstes DWD stieg in mittleren Klimaregionen das Thermometer zwischen 1961 und 1990 an im Schnitt 28 Tagen im Jahr über die 25-Grad-Marke. Bis 2007 waren es schon 40 Tage, in den kommenden Jahrzehnten werden es 58 bis 69 Tage werden. Auch die heißen Tage mit Temperaturen über 30 Grad werden deutlich zunehmen.
Viele Gebäude auf Hitzewellen nicht vorbereitet
"Auf diese Entwicklung ist unser Gebäudebestand nicht vorbereitet. Viele Gebäude werden im Sommer zunehmend überhitzen", warnt der Bauphysiker Dr. Stephan Schlitzberger vom Ingenieurbüro Hauser (IBH). Er hat schon 2023 in einer Studie simuliert, wie übliche Wohnräume auf die zukünftige Klimaerwärmung reagieren - und wie man eine Überhitzung wirkungsvoll auch ohne Klimatisierung verhindern kann. "Da die Norm-Vorgaben für den Sonnenschutz noch auf Klimadaten von 1988 bis 2007 basieren, sind selbst heutige Neubauten oft nicht einmal fit für die gegenwärtigen Sommer, erst recht nicht für die Sommer der Zukunft", erläutert der Studien-Autor. "In Deutschland wird in punkto Hitzeschutz für das Klima der Vergangenheit gebaut. Für Sanierungen gibt es gar keine gesetzlichen Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz."
Studienergebnisse: Beispiel Wohnzimmer
Ein typisches Wohn- und Esszimmer mit großer Fensterfront nach Süden erfüllte in der Vergangenheit mit einem bestmöglichen innenliegenden Sonnenschutz gerade noch die Anforderungen. Damit blieb der Raum – von einzelnen Temperaturspitzen im Juli und August abgesehen – verträglich temperiert. Durch den Klimawandel wird der gleiche Raum in Zukunft in den Sommermonaten regelmäßig die 30 °C-Marke überschreiten.
Aber: Ein wirksamer außenliegender Sonnenschutz wie beispielsweise ein Rollladen oder eine Außenjalousie vermeiden diese Überhitzung nahezu vollständig. Besonders wirksam ist Sonnenschutz, wenn er automatisch aktiviert wird und so auch bei Abwesenheit nicht in Vergessenheit gerät. Ergänzend verbessert auch eine konsequente Lüftung in der Nacht die Innentemperatur. "Werden diese Möglichkeiten im Neubau und bei Sanierungen gut genutzt, funktionieren unsere Gebäude. Fenster- und Glasflächen können in den kühleren Monaten durch die Sonneneinstrahlung kostenfreie Wärme liefern, ohne im Sommer zu Überhitzung zu führen", erläutert Schlitzberger weiter.
Klimaanlage statt Sonnenschutz - hohe Energieverbräuche sind die Folge
Wird auf wirksamen Sonnenschutz verzichtet, dafür aber eine Klimaanlagen nachgerüstet, sind extrem hohe Energieverbräuche die Folge: "Soll das oben beschriebene Wohnzimmer ohne Sonnenschutz oder andere Maßnahmen auf 22 Grad gekühlt werden, wird dafür pro Jahr bis zu fünfmal so viel Nutzenergie wie für das Heizen im Winter gebraucht", führt Schlitzberger aus. Sonnenschutz kann auch in diesen Fällen den Energiebedarf laut der Studie mehr als halbieren. In den meisten Fällen kann er Klimaanlagen ohne Komforteinbußen sogar überflüssig machen.
--> Fazit: In der Praxis sollten sonnenbeschienene Glas- und Fensterflächen mit Sonnenschutz ausgestattet werden! Möglichkeiten gibt es von Sonnenschutzgläsern über innen- und außenliegende Sonnenschutzprodukte bis hin zum vollautomatisch gesteuerten außenliegenden Sonnenschutz.
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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