Das Bundesgesundheitsministerium hat einen, viele Kommunen auch - die Rede ist vom "Hitzeschutzplan". Damit reagiert die Politik auf die durch den Klimawandel wahrscheinlicher werdenden Hitzeperioden mit dem Ziel, die Bevölkerung auf kommende intensivere, häufigere und längere Hitzeperioden besser vorzubereiten und insbesondere gefährdete Gruppen wie Kinder und Senioren vor den gesundheitlichen Risiken zu schützen.
Sinnvoll wäre ein Hitzeschutzplan aber auch für private Eigentümer, denn in Gebäuden, die einen schlechten sommerlichen Wärmeschutz haben, kann der Sommer zur gesundheitlichen Belastung werden. Denn bereits heute macht sich der Klimawandel deutlich bemerkbar: Laut Daten des Deutschen Wetterdienstes DWD stieg in mittleren Klimaregionen das Thermometer zwischen 1961 und 1990 an im Schnitt 28 Tagen im Jahr über die 25-Grad-Marke. Bis 2007 waren es schon 40 Tage, in den kommenden Jahrzehnten werden es 58 bis 69 Tage werden. Auch die heißen Tage mit Temperaturen über 30 Grad werden deutlich zunehmen.
Viele Gebäude auf Hitzewellen nicht vorbereitet
"Auf diese Entwicklung ist unser Gebäudebestand nicht vorbereitet. Viele Gebäude werden im Sommer zunehmend überhitzen", warnt der Bauphysiker Dr. Stephan Schlitzberger vom Ingenieurbüro Hauser (IBH). Er hat schon 2023 in einer Studie simuliert, wie übliche Wohnräume auf die zukünftige Klimaerwärmung reagieren - und wie man eine Überhitzung wirkungsvoll auch ohne Klimatisierung verhindern kann. "Da die Norm-Vorgaben für den Sonnenschutz noch auf Klimadaten von 1988 bis 2007 basieren, sind selbst heutige Neubauten oft nicht einmal fit für die gegenwärtigen Sommer, erst recht nicht für die Sommer der Zukunft", erläutert der Studien-Autor. "In Deutschland wird in punkto Hitzeschutz für das Klima der Vergangenheit gebaut. Für Sanierungen gibt es gar keine gesetzlichen Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz."
Studienergebnisse: Beispiel Wohnzimmer
Ein typisches Wohn- und Esszimmer mit großer Fensterfront nach Süden erfüllte in der Vergangenheit mit einem bestmöglichen innenliegenden Sonnenschutz gerade noch die Anforderungen. Damit blieb der Raum – von einzelnen Temperaturspitzen im Juli und August abgesehen – verträglich temperiert. Durch den Klimawandel wird der gleiche Raum in Zukunft in den Sommermonaten regelmäßig die 30 °C-Marke überschreiten.
Aber: Ein wirksamer außenliegender Sonnenschutz wie beispielsweise ein Rollladen oder eine Außenjalousie vermeiden diese Überhitzung nahezu vollständig. Besonders wirksam ist Sonnenschutz, wenn er automatisch aktiviert wird und so auch bei Abwesenheit nicht in Vergessenheit gerät. Ergänzend verbessert auch eine konsequente Lüftung in der Nacht die Innentemperatur. "Werden diese Möglichkeiten im Neubau und bei Sanierungen gut genutzt, funktionieren unsere Gebäude. Fenster- und Glasflächen können in den kühleren Monaten durch die Sonneneinstrahlung kostenfreie Wärme liefern, ohne im Sommer zu Überhitzung zu führen", erläutert Schlitzberger weiter.
Klimaanlage statt Sonnenschutz - hohe Energieverbräuche sind die Folge
Wird auf wirksamen Sonnenschutz verzichtet, dafür aber eine Klimaanlagen nachgerüstet, sind extrem hohe Energieverbräuche die Folge: "Soll das oben beschriebene Wohnzimmer ohne Sonnenschutz oder andere Maßnahmen auf 22 Grad gekühlt werden, wird dafür pro Jahr bis zu fünfmal so viel Nutzenergie wie für das Heizen im Winter gebraucht", führt Schlitzberger aus. Sonnenschutz kann auch in diesen Fällen den Energiebedarf laut der Studie mehr als halbieren. In den meisten Fällen kann er Klimaanlagen ohne Komforteinbußen sogar überflüssig machen.
--> Fazit: In der Praxis sollten sonnenbeschienene Glas- und Fensterflächen mit Sonnenschutz ausgestattet werden! Möglichkeiten gibt es von Sonnenschutzgläsern über innen- und außenliegende Sonnenschutzprodukte bis hin zum vollautomatisch gesteuerten außenliegenden Sonnenschutz.
Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
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Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
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Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
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