1. Lebensgefahr bei Überflutung der elektrischen Anlage - Elektroanlage von außen abschalten lassen
Steht das Haus bzw. der Keller unter Wasser, gilt höchste Vorsicht! Denn in der Regel sind dann auch der Zählerschrank und die elektrische Anlage überflutet und hier besteht Lebensgefahr. Zum einen können die Sicherungen und Schutzschalter, die normalerweise gegen elektrischen Schlag schützen, nicht mehr richtig funktionieren, und zum anderen kann das Wasser durch den Kontakt mit der elektrischen Anlage leitend sein und bei Berührung einen Stromschlag verursachen. Bevor die überfluteten Räume betreten werden, muss die Elektroanlage von außen abgeschaltet werden, um Stromunfälle zu vermeiden. Dafür wenden sich die Bewohner direkt an den örtlichen Energieversorger. Das Gleiche gilt übrigens auch bei lokalen Überschwemmungen etwa durch starke Regenfälle. Kommt es hierbei zu einem Wassereinbruch im Keller, herrscht ebenfalls die Gefahr eines elektrischen Schlags.
2. Wie kann nach dem Hochwasser die Elektroinstallation möglichst schnell wieder in Betrieb genommen werden?
Auf keinen Fall darf die elektrische Anlage ohne vorherige Prüfung durch einen Fachbetrieb wieder in Betrieb genommen werden! Laien können nicht erkennen, welche Installationen durch das Wasser beschädigt sind, es kann schnell zu einem lebensgefährlichen elektrischen Schlag kommen oder die angeschlossenen Geräte zerstört werden. Auch durchnässte Elektrogeräte wie Pumpen aber auch Waschmaschine, Lampen oder elektrische Werkzeuge müssen zunächst von einem Fachbetrieb auf Defekte überprüft werden.
3. Wer kann die Elektroinstallation nach einer Überflutung überprüfen?
Die Überprüfung des Hausanschlusskastens und des Stromzählers ist Aufgabe des Energieversorgers. Die elektrische Installation, Geräte und die Sicherungen im Zählerschrank kontrolliert der Fachbetrieb. Dabei werden die einzelnen Komponenten trocken gelegt, von Schlamm und Schmutz befreit und auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
4. Wie lässt sich die Elektroinstallation präventiv vor Unwettern schützen?
Um Schäden zu vermeiden, müssen nach der VDE-Vorschrift in hochwassergefährdeten Gebieten bei Neubau oder Sanierung Hausanschluss sowie Zählerplätze und Stromkreisverteiler oberhalb der zu erwartenden hundertjährigen Überschwemmungshöhe positioniert werden. Grundsätzlich müssen alle neuen Stromkreise durch Fehlerstrom-Schutzschalter gesichert werden. Sind in Altbauten Stromkreise unterhalb der Überschwemmungshöhe im Einsatz, sollten Fehlerstrom-Schutzschalter aufgrund der besonderen Gefährdung nachgerüstet werden, falls noch keine vorhanden sind.
5. Photovoltaik-Anlage und Hochwasser / Überflutung
Solange die Installationen der Photovoltaik-Anlage beispielsweise im Keller noch unter Spannung stehen könnten, dürfen die überfluteten Räume auf keinen Fall betreten werden. Wichtig zudem bei beginnenden Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser: Offenes Feuer sollte unbedingt vermieden und die Räume sofort sehr gut gelüftet werden. Wichtige Tipps für die Photovoltaik-Anlage bei Hochwasser.
Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
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Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, sofern Sie eine BEG-Förderung für die neuen Türen beantragen. Denn diese ist Voraussetzung, um den ...
Antwort lesen »Eine Energieberatung ist nicht erforderlich. Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, bekommen Sie mit einer geförderten Energieberatung ...
Antwort lesen »Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. ...
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