1. Lebensgefahr bei Überflutung der elektrischen Anlage - Elektroanlage von außen abschalten lassen
Steht das Haus bzw. der Keller unter Wasser, gilt höchste Vorsicht! Denn in der Regel sind dann auch der Zählerschrank und die elektrische Anlage überflutet und hier besteht Lebensgefahr. Zum einen können die Sicherungen und Schutzschalter, die normalerweise gegen elektrischen Schlag schützen, nicht mehr richtig funktionieren, und zum anderen kann das Wasser durch den Kontakt mit der elektrischen Anlage leitend sein und bei Berührung einen Stromschlag verursachen. Bevor die überfluteten Räume betreten werden, muss die Elektroanlage von außen abgeschaltet werden, um Stromunfälle zu vermeiden. Dafür wenden sich die Bewohner direkt an den örtlichen Energieversorger. Das Gleiche gilt übrigens auch bei lokalen Überschwemmungen etwa durch starke Regenfälle. Kommt es hierbei zu einem Wassereinbruch im Keller, herrscht ebenfalls die Gefahr eines elektrischen Schlags.
2. Wie kann nach dem Hochwasser die Elektroinstallation möglichst schnell wieder in Betrieb genommen werden?
Auf keinen Fall darf die elektrische Anlage ohne vorherige Prüfung durch einen Fachmann wieder in Betrieb genommen werden! Ein Laie kann nicht erkennen, welche Installationen durch das Wasser beschädigt sind, es kann schnell zu einem lebensgefährlichen elektrischen Schlag kommen oder die angeschlossenen Geräte zerstört werden. Auch durchnässte Elektrogeräte wie Pumpen aber auch Waschmaschine, Lampen oder elektrische Werkzeuge müssen zunächst von einer qualifizierten Fachkraft auf Defekte überprüft werden.
3. Wer kann die Elektroinstallation nach einer Überflutung überprüfen?
Die Überprüfung des Hausanschlusskastens und des Stromzählers ist Aufgabe des Energieversorgers. Die elektrische Installation, Geräte und die Sicherungen im Zählerschrank kontrolliert der Fachbetrieb. Dabei werden die einzelnen Komponenten trocken gelegt, von Schlamm und Schmutz befreit und auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
4. Wie lässt sich die Elektroinstallation präventiv vor Unwettern schützen?
Um Schäden zu vermeiden, müssen nach der VDE-Vorschrift in hochwassergefährdeten Gebieten bei Neubau oder Sanierung Hausanschluss sowie Zählerplätze und Stromkreisverteiler oberhalb der zu erwartenden hundertjährigen Überschwemmungshöhe positioniert werden. Grundsätzlich müssen alle neuen Stromkreise durch Fehlerstrom-Schutzschalter gesichert werden. Sind in Altbauten Stromkreise unterhalb der Überschwemmungshöhe im Einsatz, sollten Fehlerstrom-Schutzschalter aufgrund der besonderen Gefährdung nachgerüstet werden, falls noch keine vorhanden sind.
5. Photovoltaik-Anlage und Hochwasser / Überflutung
Solange die Installationen der Photovoltaik-Anlage beispielsweise im Keller noch unter Spannung stehen könnten, dürfen die überfluteten Räume auf keinen Fall betreten werden. Wichtig zudem bei beginnenden Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser: Offenes Feuer sollte unbedingt vermieden und die Räume sofort sehr gut gelüftet werden. Wichtige Tipps für die Photovoltaik-Anlage bei Hochwasser.
Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
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Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten steuerlich geltend ...
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