1. Lebensgefahr bei Überflutung der elektrischen Anlage - Elektroanlage von außen abschalten lassen
Steht das Haus bzw. der Keller unter Wasser, gilt höchste Vorsicht! Denn in der Regel sind dann auch der Zählerschrank und die elektrische Anlage überflutet und hier besteht Lebensgefahr. Zum einen können die Sicherungen und Schutzschalter, die normalerweise gegen elektrischen Schlag schützen, nicht mehr richtig funktionieren, und zum anderen kann das Wasser durch den Kontakt mit der elektrischen Anlage leitend sein und bei Berührung einen Stromschlag verursachen. Bevor die überfluteten Räume betreten werden, muss die Elektroanlage von außen abgeschaltet werden, um Stromunfälle zu vermeiden. Dafür wenden sich die Bewohner direkt an den örtlichen Energieversorger. Das Gleiche gilt übrigens auch bei lokalen Überschwemmungen etwa durch starke Regenfälle. Kommt es hierbei zu einem Wassereinbruch im Keller, herrscht ebenfalls die Gefahr eines elektrischen Schlags.
2. Wie kann nach dem Hochwasser die Elektroinstallation möglichst schnell wieder in Betrieb genommen werden?
Auf keinen Fall darf die elektrische Anlage ohne vorherige Prüfung durch einen Fachbetrieb wieder in Betrieb genommen werden! Laien können nicht erkennen, welche Installationen durch das Wasser beschädigt sind, es kann schnell zu einem lebensgefährlichen elektrischen Schlag kommen oder die angeschlossenen Geräte zerstört werden. Auch durchnässte Elektrogeräte wie Pumpen aber auch Waschmaschine, Lampen oder elektrische Werkzeuge müssen zunächst von einem Fachbetrieb auf Defekte überprüft werden.
3. Wer kann die Elektroinstallation nach einer Überflutung überprüfen?
Die Überprüfung des Hausanschlusskastens und des Stromzählers ist Aufgabe des Energieversorgers. Die elektrische Installation, Geräte und die Sicherungen im Zählerschrank kontrolliert der Fachbetrieb. Dabei werden die einzelnen Komponenten trocken gelegt, von Schlamm und Schmutz befreit und auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
4. Wie lässt sich die Elektroinstallation präventiv vor Unwettern schützen?
Um Schäden zu vermeiden, müssen nach der VDE-Vorschrift in hochwassergefährdeten Gebieten bei Neubau oder Sanierung Hausanschluss sowie Zählerplätze und Stromkreisverteiler oberhalb der zu erwartenden hundertjährigen Überschwemmungshöhe positioniert werden. Grundsätzlich müssen alle neuen Stromkreise durch Fehlerstrom-Schutzschalter gesichert werden. Sind in Altbauten Stromkreise unterhalb der Überschwemmungshöhe im Einsatz, sollten Fehlerstrom-Schutzschalter aufgrund der besonderen Gefährdung nachgerüstet werden, falls noch keine vorhanden sind.
5. Photovoltaik-Anlage und Hochwasser / Überflutung
Solange die Installationen der Photovoltaik-Anlage beispielsweise im Keller noch unter Spannung stehen könnten, dürfen die überfluteten Räume auf keinen Fall betreten werden. Wichtig zudem bei beginnenden Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser: Offenes Feuer sollte unbedingt vermieden und die Räume sofort sehr gut gelüftet werden. Wichtige Tipps für die Photovoltaik-Anlage bei Hochwasser.
Generell ist die Installation möglich. Bei Kältemittel führenden Leitungen sind allerdings Längen- und Höhengrenzen der Hersteller zu ...
Antwort lesen »Da Sie den Steuerbonus für die Sanierung nur bekommen, wenn das Fachunternehmen die Bescheinigung ausstellt, sollte das möglich sein. Zudem ...
Antwort lesen »Um die Anforderungen der Förderung für die Wärmepumpe zu erfüllen, ist kein zweiter Zähler erforderlich. Nachlesen können Sie das unter ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung teilt sich auf die Basis- und die Bonusförderung auf. Zur Basisförderung bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es nicht verboten, den Heizeinsatz selbst zu tauschen. Benötigen Sie die Fachunternehmererklärung für die ...
Antwort lesen »Relevant ist hier das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Nachweisen müssen Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, das Gebäude zu verkaufen oder zu vermieten, benötigen Sie einen Energieausweis. Aufgrund der Größe und des Baustandards ist ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus, teilen sich die Kosten gleichmäßig auf alle Wohneinheiten auf. Insgesamt stehen bei 16 ...
Antwort lesen »Im nächsten Schritt benötigen Sie einen technischen Projektnachweis (TPN) von Ihrem Energieberater. Mit diesem können Sie den ...
Antwort lesen »Nach § 21 des Wohnungseigentumsgesetzes teilen sich die Kosten in aller Regel entsprechend den Miteigentumsanteilen auf die ...
Antwort lesen »Im Programm 455-E sind keine Fördermittel mehr verfügbar. Es gibt allerdings einige Alternativen. So bekommen Sie günstige Darlehen für die ...
Antwort lesen »Nach den Anforderungen im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg ist die Installation einer Solaranlage im Bestand ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Generell wirkt sich der Denkmalschutz-Status erst einmal ...
Antwort lesen »Ist die Split-Klimaanlage bereits eingebaut, können Sie nachträglich nur einen Steuerbonus in Anspruch nehmen. Erfüllt die Anlage hohe ...
Antwort lesen »Fördermittel für einen neuen Pufferspeicher bekommen Sie im Zuge einer geförderten Heizungsoptimierung. Erhältlich sind dabei Zuschüsse in ...
Antwort lesen »Ohne Raumthermostat handelt es sich vermutlich um eine witterungsgeführte Regelung. Dabei misst die Anlage die Außentemperatur, um die ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht ist das nicht möglich, da Sie mit den Arbeiten bereits begonnen haben. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie hier nach ...
Antwort lesen »Die Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ unterscheidet nicht zwischen Denkmal und ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine festen Regelungen, sodass Energieberater die anfallenden Kosten selbst festlegen können. Eine Kopplung an die Förder- ...
Antwort lesen »In diesem besonderen Fall ist das Gebäudeenergiegesetz nicht eindeutig. Denn da heißt es: "Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei ...
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Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich bzw. auch nicht sinnvoll ist. Denn die Förderung aus dem KfW-Programm 308 bekommen Sie nur, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Wärmepumpe im Dachgeschoss aufzustellen. Interessieren Sie sich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, gibt es ...
Antwort lesen »Soll die Maßnahme komplett in Eigenleistung umgesetzt werden, ist ausnahmsweise kein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung ...
Antwort lesen »Am einfachsten ist es in Ihrem Fall, ein Gefach aus Balken zwischen die Dämmwolle zu legen. Darauf können Sie Bohlen mit Abstand verlegen. ...
Antwort lesen »Zum Jahr 2024 haben sich die Rahmenbedingungen für Wärmepumpenstrom geändert. So ist geregelt, dass die Netzentgelte bei 60 Prozent des ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung. Sind Sie selbst ...
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Antwort lesen »Handelt es sich um einen Boden zu unbeheizten Räumen oder zu Erdreich, ist eine Dämmung unter der Fußbodenheizung nötig. Diese können Sie ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Möchten Sie im ...
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