Belastungen für Fenster und Türen während eines Hochwassers
Nicht nur während der Hochwasserflut, auch wenn das Wasser wieder sinkt, sind die Belastungen zahlreich. So treten mechanische Belastungen durch den Wasserdruck oder anschwemmendes Treibgut auf, die in der Regel mit direkten Schäden an Gläsern und Rahmen verbunden sind.
Eine weitere Belastung ist der vom Wasser transportierte Schmutz sowie Verunreinigungen durch Heizöl und chemische Stoffe. Verunreinigungen durch Chemikalien können zu Wechselwirkungen mit den Fenster-Materialien wie Kunststoff, Beschichtungen, Dichtmaterialien im Randverbund des Isolierglases führen.
Hochwasserschäden an Mehrscheiben-Isolierglas: Mehrscheiben-Isolierglas wird direkt durch den Wasserdruck belastet. So kann es zum Bruch der Glasscheibe kommen. Ein weiterer häufiger Schaden ist das Versagen des Randverbunds, häufig dringt dann das Wasser auch in den Scheibenzwischenraum ein. Später kann sich der Randverbund zwar zurückstellen und ist häufig wieder dicht ‒ allerdings bleibt das eingedrungene Wasser im Scheibenzwischenraum zurück und tritt nur langsam wieder aus.
Hochwasserschäden an Fenstern mit Kunststoff- oder Metallrahmen: Das Rahmenmaterial von Kunststoff- und Metallfenstern wird zwar als feuchteunempfindlich eingestuft, es gibt aber eine Vielzahl von Hohlräumen. Diese sind nach außen geöffnet, um Feuchtigkeit durch Schlagregen und Tauwasser abzuführen. Bei anstauendem Wasser werden diese Hohlräume sofort geflutet. Eine Rücktrocknung erfolgt nur langsam und eingeschwemmte Materialien und Schadstoffe können in der Regel nicht mehr aus dem Profil entfernt werden. Solche Profile können dann, abgesehen von der Belastung durch Fäulnisgerüche und Schimmelpilze, auch die grundlegenden Anforderungen an Wärmeschutz und Sicherheit nicht mehr erfüllen.
Hochwasserschäden an Holzfenstern: Bei länger angestautem Wasser kommt es zu einer erheblichen Auffeuchtung des Holzes. Durch diese Holzfeuchteerhöhung wird das natürliche Quellen des Holzes zur Belastung für die Konstruktion. Offene Konstruktionsfugen, verzogene Rahmenteile, Abrisse bei Dichtstofffugen sind die zu beobachtenden Hochwasserschäden. Eine schnelle, aber schonende Rücktrocknung der Profile, Profilhohlräume und angrenzenden Bereiche kann Schäden entgegenwirken. Offene Fugen und Verbindungen müssen nachverklebt und abgedichtet werden. Ist der Holzrahmen dagegen verzogen, kommt nur ein Austausch der Fenster in Frage.
Hochwasserbeständige Fenster und Türen
Wer von Hochwasserschäden betroffen ist, möchte sich gern für die Zukunft absichern. Doch pauschale Lösungen gibt es hier leider nicht. Hochwasserbeständige oder -sichere Konstruktionen werden inzwischen in größerer Auswahl angeboten. Hierbei handelt es sich allerdings um Spezialkonstruktionen, die einen breiten Einsatz in der Architektur üblicherweise nicht zulassen, weil sie die gewohnten Standards bei Nutzbarkeit und Wärmeschutz nicht erfüllen.
Gute hochwasserbeständige Fensterkonstruktionen sind allerdings erhältlich für den Kellerbereich: Spezielle Kellerfenster und Lichtschächte machen Keller- und Souterrain-Wohnungen wohnlich und hochwassersicher.
Fazit zu Hochwasserschäden an Fenstern und Türen
Fenster, Türen und Verglasungen, die einer Hochwasserbelastung ausgesetzt waren, tragen vielfältige Schäden davon. Auch auf den ersten Blick feuchte-unempfindliche Baustoffe wie Glas, Kunststoffe oder Aluminium erleiden sowohl direkte Schäden als auch langfristig auftretende Mängel, durch die die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt und die Lebensdauer der Konstruktion stark verkürzt wird. Eingedrungene Feuchtigkeit sowie die eingetragenen Verschmutzungen und Schadstoffe müssen aus hygienischen Gründen beseitigt werden. Belästigungen durch Gerüche, Schimmel und sonstige Emissionen sind sonst nicht zu vermeiden.
Die Trocknung, Reinigung und Instandsetzung von Bauelementen kann nach sorgfältiger Prüfung der Umstände ein mögliches Sanierungskonzept sein. Häufig ist eine Sanierung aber nicht möglich, weil sich die Feuchtigkeit und Verschmutzung aus den nur schwer oder gar nicht zugänglichen Bereichen im Baukörperanschluss oder dem Fensterprofil nicht mehr entfernen lässt.
Grundsätzlich gilt leider, dass Sanierungen von Fenster und Türen nach einem Hochwasser nur in seltenen Fällen möglich und sinnvoll sind; beispielsweise wenn die Einwirkung durch Wasser nur kurzzeitig war. Das kann eine kurzfristige Überschwemmung bei einem Starkregen mit Oberflächenwasser der Fall sein, wenn die Elemente nicht vollständig unter Wasser standen. In den meisten Fällen ist allerdings ein Austausch von Fenstern und Türen notwendig.
Alle wichtigen Informationen und Details zum Thema "Hochwasserschäden an Fenstern, Türen und Verglasungen" fasst eine Publikation von ifz/ift Rosenheim zusammen, die hier kostenlos bereit steht.
Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Das hängt von der Förderung der Wärmepumpe ab. Haben Sie keine Fördermittel oder nur die Basis-Förderung beantragt, können Sie die ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen im GEG für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen gelten sowohl für Öl- als auch für ...
Antwort lesen »Bei einem geförderten Heizungstausch kann auch die Fachfirma die Arbeiten planen und überwachen. Zudem sind Fachunternehmer in diesem Fall ...
Antwort lesen »Ist der Keller unbeheizt, geht weniger Wärme aus dem Erdgeschoss an diesen verloren. Das reduziert zum einen die Energiekosten. Zum anderen ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Relevant ist nicht, wann Sie die Arbeiten umsetzen, sondern in welchem Kalenderjahr Sie diese beantragen. Beachten Sie ...
Antwort lesen »Wenn Ihnen der Strom der PV-Anlage zur Verfügung steht (Mietanlage) und der Ertrag ausreicht, um den Energiebedarf der Warmwasserbereitung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung erhalten Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), den Steuerbonus für die Sanierung ...
Antwort lesen »Für den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent der Kosten. Nach Rücksprache mit der KfW ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie zwar die Förderung der neuen Heizung. Den Geschwindigkeitsbonus erhalten Sie jedoch nicht. Denn dieser setzt ...
Antwort lesen »Hier gelten die Ableitbedingungen für Schornsteine aus der 1. BImSchV (Absatz 2 aus § 19 der 1. BImSchV). Die Austrittsöffnung muss demnach ...
Antwort lesen »Während Alteigentümer in vielen Fällen von der Austauschpflicht im GEG befreit sind, greift diese nach einem Eigentumsübergang. Die neuen ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Denn das GEG fordert hier einen bestimmten U-Wert. Diesen erreichen Sie immer mit dem gesamten Bauteilaufbau (neu und ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort