Belastungen für Fenster und Türen während eines Hochwassers
Nicht nur während der Hochwasserflut, auch wenn das Wasser wieder sinkt, sind die Belastungen zahlreich. So treten mechanische Belastungen durch den Wasserdruck oder anschwemmendes Treibgut auf, die in der Regel mit direkten Schäden an Gläsern und Rahmen verbunden sind.
Eine weitere Belastung ist der vom Wasser transportierte Schmutz sowie Verunreinigungen durch Heizöl und chemische Stoffe. Verunreinigungen durch Chemikalien können zu Wechselwirkungen mit den Fenster-Materialien wie Kunststoff, Beschichtungen, Dichtmaterialien im Randverbund des Isolierglases führen.
Hochwasserschäden an Mehrscheiben-Isolierglas: Mehrscheiben-Isolierglas wird direkt durch den Wasserdruck belastet. So kann es zum Bruch der Glasscheibe kommen. Ein weiterer häufiger Schaden ist das Versagen des Randverbunds, häufig dringt dann das Wasser auch in den Scheibenzwischenraum ein. Später kann sich der Randverbund zwar zurückstellen und ist häufig wieder dicht ‒ allerdings bleibt das eingedrungene Wasser im Scheibenzwischenraum zurück und tritt nur langsam wieder aus.
Hochwasserschäden an Fenstern mit Kunststoff- oder Metallrahmen: Das Rahmenmaterial von Kunststoff- und Metallfenstern wird zwar als feuchteunempfindlich eingestuft, es gibt aber eine Vielzahl von Hohlräumen. Diese sind nach außen geöffnet, um Feuchtigkeit durch Schlagregen und Tauwasser abzuführen. Bei anstauendem Wasser werden diese Hohlräume sofort geflutet. Eine Rücktrocknung erfolgt nur langsam und eingeschwemmte Materialien und Schadstoffe können in der Regel nicht mehr aus dem Profil entfernt werden. Solche Profile können dann, abgesehen von der Belastung durch Fäulnisgerüche und Schimmelpilze, auch die grundlegenden Anforderungen an Wärmeschutz und Sicherheit nicht mehr erfüllen.
Hochwasserschäden an Holzfenstern: Bei länger angestautem Wasser kommt es zu einer erheblichen Auffeuchtung des Holzes. Durch diese Holzfeuchteerhöhung wird das natürliche Quellen des Holzes zur Belastung für die Konstruktion. Offene Konstruktionsfugen, verzogene Rahmenteile, Abrisse bei Dichtstofffugen sind die zu beobachtenden Hochwasserschäden. Eine schnelle, aber schonende Rücktrocknung der Profile, Profilhohlräume und angrenzenden Bereiche kann Schäden entgegenwirken. Offene Fugen und Verbindungen müssen nachverklebt und abgedichtet werden. Ist der Holzrahmen dagegen verzogen, kommt nur ein Austausch der Fenster in Frage.
Hochwasserbeständige Fenster und Türen
Wer von Hochwasserschäden betroffen ist, möchte sich gern für die Zukunft absichern. Doch pauschale Lösungen gibt es hier leider nicht. Hochwasserbeständige oder -sichere Konstruktionen werden inzwischen in größerer Auswahl angeboten. Hierbei handelt es sich allerdings um Spezialkonstruktionen, die einen breiten Einsatz in der Architektur üblicherweise nicht zulassen, weil sie die gewohnten Standards bei Nutzbarkeit und Wärmeschutz nicht erfüllen.
Gute hochwasserbeständige Fensterkonstruktionen sind allerdings erhältlich für den Kellerbereich: Spezielle Kellerfenster und Lichtschächte machen Keller- und Souterrain-Wohnungen wohnlich und hochwassersicher.
Fazit zu Hochwasserschäden an Fenstern und Türen
Fenster, Türen und Verglasungen, die einer Hochwasserbelastung ausgesetzt waren, tragen vielfältige Schäden davon. Auch auf den ersten Blick feuchte-unempfindliche Baustoffe wie Glas, Kunststoffe oder Aluminium erleiden sowohl direkte Schäden als auch langfristig auftretende Mängel, durch die die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt und die Lebensdauer der Konstruktion stark verkürzt wird. Eingedrungene Feuchtigkeit sowie die eingetragenen Verschmutzungen und Schadstoffe müssen aus hygienischen Gründen beseitigt werden. Belästigungen durch Gerüche, Schimmel und sonstige Emissionen sind sonst nicht zu vermeiden.
Die Trocknung, Reinigung und Instandsetzung von Bauelementen kann nach sorgfältiger Prüfung der Umstände ein mögliches Sanierungskonzept sein. Häufig ist eine Sanierung aber nicht möglich, weil sich die Feuchtigkeit und Verschmutzung aus den nur schwer oder gar nicht zugänglichen Bereichen im Baukörperanschluss oder dem Fensterprofil nicht mehr entfernen lässt.
Grundsätzlich gilt leider, dass Sanierungen von Fenster und Türen nach einem Hochwasser nur in seltenen Fällen möglich und sinnvoll sind; beispielsweise wenn die Einwirkung durch Wasser nur kurzzeitig war. Das kann eine kurzfristige Überschwemmung bei einem Starkregen mit Oberflächenwasser der Fall sein, wenn die Elemente nicht vollständig unter Wasser standen. In den meisten Fällen ist allerdings ein Austausch von Fenstern und Türen notwendig.
Alle wichtigen Informationen und Details zum Thema "Hochwasserschäden an Fenstern, Türen und Verglasungen" fasst eine Publikation von ifz/ift Rosenheim zusammen, die hier kostenlos bereit steht.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort