--> Wichtig zu wissen: Ist der Keller überflutet, sollte erst ausgepumpt werden, wenn der Wasserstand außen sinkt. Denn sonst kann das Mauerwerk unterspült oder aufgeschwemmt werden, in der Folge entstehen Risse. Im schlimmsten Fall ist dann die Statik des Gebäudes in Gefahr.
Sobald der Wasserstand fällt, müssen nasse Keller so schnell wie möglich leer gepumpt und trockengelegt werden. Auch Schlamm und Dreck sollten schnellstmöglich entfernt werden, bevor alles trocknet. Je länger das Wasser im Haus steht, umso eher muss mit Folgeschäden gerechnet werden, speziell mit Schimmel. Besonders gefährdet sind Häuser mit wärmegedämmten Kellern. Während ein einfacher Verbundestrichboden nach einem Wassereinbruch wieder gut trocknet, bleibt das Wasser beim wärmegedämmten Keller in der Regel zwischen Bodenplatte und Wärme- beziehungsweise Trittschalldämmung stehen. Das ist tückisch, denn die Bewohner ahnen meist nichts von dem Problem. Sie haben den nassen Teppich entfernt und die Fliesen trockengewischt und denken, alles sei in Ordnung. Tatsächlich aber steht im Fußbodenaufbau noch das schmutzige Wasser. Und das hat es in sich: Schimmelexperten gehen davon aus, dass schon nach einer Woche die Verkeimung beginnt. Spätestens nach zwei Wochen haben Eigentümer:innen ein Schimmelproblem in diesem Raum.
Bei Schimmelbefall ist Sanierung der betroffenen Bauteile entscheidend
Haben sich Schimmelpilze erst einmal im nassen Keller ausgebreitet, hilft nur eines: Sanierung aller betroffenen Bauteile und notfalls sogar deren Ausbau. Im Keller sind nach Hochwasser oder Überflutung infolge von Starkregen meistens Boden und Wände gleichermaßen betroffen. Die Wandsanierung ist aufwändig, aber unumgänglich: Der Putz muss komplett abgeschlagen und die Oberfläche neu aufgebaut werden. Einfach nur drüber streichen funktioniert leider nicht.
Stand der Boden unter Wasser, kann sich der Schimmel unter Umständen bis unter den Estrich und in der Dämmebene des Bodens ausgebreitet haben. Auch der von Schimmel befallene Fußboden muss komplett – samt Estrich und Fußbodendämmung – ausgebaut und erneuert werden. Eine Alternative ist das Trocknen des Estrichs und der anschließende Einbau des diffusionsoffenen Estrichfugensystems, um gasförmige und partikelartige Schimmelpilzbestandteile aus dem Unterboden zurückzuhalten.
Nach Sanierung Raumluft kontrollieren
Besonders wichtig ist bei allen Sanierungsmaßnahmen nach Wasserschäden die spätere Kontrolle. Einige Wochen nach der Sanierung sollte die Raumluft kontrolliert werden, um zu prüfen, ob die Sanierung auch wirklich gelungen ist, oder ob doch noch irgendwo der Schimmel in einer feuchten Ecke nistet.
Ortsansässige Fachfirma mit Sanierung und Trocknung beauftragen
Eine Schimmelsanierung ist keine Sache für den Heimwerker, ebenso wenig wie das Trocknen der nassen Räume. In beiden Fällen sollten sich Eigentümer:innen zunächst von Bausachverständigen beraten lassen. Sie prüfen Art und Ausmaß des Wasserschadens und raten zur angemessenen Trocknungs- oder Sanierungsmethode. Dabei ist die meistens angewandte Trocknungsmethode mit einem Gebläse häufig gesundheitsschädlich, weil sie überhaupt erst Schadstoffe und Schimmelsporen im ganzen Haus verteilt.
Erste Adresse für die Ausführung der beschlossenen Arbeiten sind immer ortsansässige Fachfirmen. Reisende Handwerkertrupps, die gelegentlich in Katastrophengebieten unterwegs sind und ihre Dienste an der Haustür anbieten, sollten vom Hochwasser Geschädigte meiden. Die Firmen arbeiten oft schlecht und sind bei später auftauchenden Gewährleistungsansprüchen nicht mehr zu greifen.
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Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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