1. Stichwort Planung
Vor dem Hauskauf leistet ein unabhängiger Sachverständiger gute Dienste.
Wer Bausubstanz und Haustechnik genau kennt, kann auch präziser planen
und kalkulieren. Denn wenn die Angebote der Handwerker
vollständig und passgenau zum Sanierungsbedarf vorliegen, sind auch bei
Kosten und Bauzeiten verlässliche Angaben vorhanden. Besonders wichtig
bei Umbau und Sanierung: Die Familie sollte ihre Wünsche früh definieren
und auch das Budget!
Je genauer das Haus vor dem Umbau untersucht wird, um so besser lassen sich böse Überraschungen vermeiden. Die hohe Förderung für eine Energieberatung macht es Eigentümer:innen leicht, sich für eine solche Bestandsaufnahme zu entscheiden. Der dabei entstehende individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) weist danach auch den Weg durch den Sanierungsdschungel und stellt die nötigen Sanierungsmaßnahmen zusammen.
2. Stichwort Finanzierung und Förderung
Auch wenn Umbau und Sanierung bei einem Hauskauf schon in den Kreditrahmen einkalkuliert werden - groß ist der finanzielle Spielraum vieler Familien nicht. Deshalb sollte auch die Finanzierung unbedingt sorgfältig geplant werden und einen Puffer für Unvorhergesehenes enthalten. Wer einen Bausparvertrag hat, kann diesen perfekt einsetzen, manchmal können auch Familienmitglieder bei der Finanzierung aushelfen. Unbedingt nutzen sollten Familien alle Möglichkeiten der Förderung! Viele Bundesländer bieten über ihre Landesbanken günstige Modernisierungskredite an, genauso wie die KfW für Energieeinsparmaßnahmen und Barrierefreiheit. Attraktive Zuschüsse gibt es von KfW und BAFA. Auch der Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen bietet sich an. --> Förderung oder Steuerbonus: Was lohnt sich mehr?
Wer die Kombination von Förderung und Steuerbonus clever plant, kann das Maximum an Förderung herausholen: Dafür wird in erster Linie die Förderung genutzt. Wer viele Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle kombiniert (Fenster, Haustür, Dämmung) und damit den Höchbetrag von 30.000 bzw. 60.000 Euro jährlich bei den förderfähigen Kosten übersteigt, kann die Anträge beispielsweise auf zwei Jahre verteilen. Alternativ kann der Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen für die restlichen Maßnahmen genutzt werden. Auch Handwerkerkosten unabhängig von Energiesparmaßnahmen können von der Steuer abgesetzt werden. Wer dagegen gleich eine Kersanierung zum Effizienzhaus plant, profitiert von hohen Kredit- und Zuschussbeträgen.
--> Wichtig zu wissen: Wer verschiedene Formen der Förderung bzw. steuerlichen Begünstigung nutzt, achtet am besten auf getrennte Angebote und Rechnungen, da die Förderung von KfW/BAFA und der Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen nicht kombiniert werden können.
3. Stichwort Grundriss
Wer Bilder aus aktuellen Wohnzeitschriften oder sozialien Medien im Hinterkopf hat, wird bei einer Immobilie im Bestand vom Grundriss vielleicht enttäuscht sein. Statt großzügigem und offenem Wohnbereich dominiert hier oft eine kleinteilige und abgeschlossene Raumaufteilung. Nicht alle Wände dürfen einfach so entfernt werden, doch in vielen Fällen lässt sich der Grundriss zumindest auflockern. Durch das Zusammenlegen von Räumen entstehen größere Bäder und großzügigere Wohnbereiche. Und nicht immer ist eine geschlossene Struktur nur schlecht: Wer zum Beispiel viel von zu Hause arbeitet, wird ein abgeschlossenes Arbeitszimmer zu schätzen wissen und sei es noch so klein. Und auch größere Kinder profitieren von einem eigenen Reich.
4. Stichwort Sanierungshotspots
Egal ob das Haus schon vor dem Einzug komplett saniert wird oder Schritt für Schritt - einige Sanierungsmaßnahmen werden Familien wohl auf jeden Fall durchführen. Dazu gehört die Erneuerung der Haustechnik: Je älter das Haus, um so wichtiger ist ein Update der Elektroinstallation für einen sicheren und komfortablen Alltag. Denn die Anforderungen und Ansprüche haben sich hier in den letzten Jahren stark verändert.
Auch die Heizung sollte auf den Prüfstand: Eine Einbindung erneuerbarer Energien spart hier langfristig Kosten. Nicht umsonst werden auch die Fenster in vielen Altbauten erneuert - mit größeren Fenstern und mehr Tageslicht verändern sich Wohnräume schnell zum Positiven, der Wohnkomfort lässt sich so deutlich verbessern.
Ebenso auf dem Sanierungsplan wenn noch nicht vorhanden: Dachdämmung und Dämmung der Kellerdecke. Und nicht zuletzt werden sich viele Familien früher oder später die Bäder vornehmen und diese auf einen aktuellen Stand bringen. Wer die Böden im Haus erneuert, sollte gleichzeitig an eine Fußbodenheizung und Barrierefreiheit denken.
5. Stichwort Familienbad
Ein Familienbad muss gut geplant sein, damit es dem Familienalltag Stand hält. Es wird stark frequentiert und gleichzeitig von Groß und Klein genutzt. Wichtig ist deshalb eine gute Aufteilung und durchdachte Ausstattung, die für Flexibilität sorgen. Ebenso gefragt ist eine unaufwändige Reinigung. Für Privatsphäre im Familienbad sorgt zum Beispiel ein abgeteiltes WC. Eine Badewanne ermöglicht das unkomplizierte Baden der Kinder genauso wie das Entspannen der Eltern, eine bodengleiche Dusche wissen alle zu schätzen. Ein rutschfester Boden und genügend Stauraum dürfen ebenfalls nicht fehlen. Auf Barrierefreiheit sollten Familien unbedingt achten, das macht die Badnutzung in allen Lebenslagen leichter. Und last but not least spielt auch der Schallschutz im Bad eine Rolle, vor allem im Dopel-, Reihen- oder Mehrfamilienhaus.
6. Stichwort Dachausbau
Mehr Platz, mehr Wohnkomfort, mehr Atmosphäre – all das lässt sich mit einem Dachausbau erreichen. Die Ausbaumaßnahme ist bei Familien nicht ohne Grund beliebt: Das Platzangebot lässt sich für Kinder, Hobby oder Arbeitszimmer deutlich vergrößern. Wichtig hier: Eine gute Dämmung, viel Tageslicht und Sonnenschutz für die Dachfenster.
7. Stichwort Kellerausbau
Ist der Platz knapp, lässt sich auch mit einem Kellerausbau zusätzlicher Raum gewinnen. Ob Spielzimmer, Arbeitszimmer oder Hauswirtschaftsraum - ein trockener Keller ist eine gute Wohnraumreserve. Besonders achten sollten Familien hier auf eine gute Dämmung und gute Möglichkeiten zur Lüftung, damit das Wohnklima stimmt.
Der große Vorteil bei einer bestehenden Immobilie: Oft können sich Familien im ersten Schritt ganz auf die Sanierung der Bausubstanz konzentrieren und müssen sich wenig um das Grundstück drumherum kümmern. Ein eingewachsener Garten steht Kindern von Anfang zum Spielen und den Eltern als Erholungsraum zur Verfügung. Die Gartengestaltung nach eigenen Vorstellungen kann getrost ein paar Jahre warten.
Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
Antwort lesen »Hier sollten Sie keine Probleme bekommen. Wichtig ist, dass Sie die geförderte Klimaanlage weiter betreiben, denn hier gibt es einen ...
Antwort lesen »Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, ...
Antwort lesen »Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, den Sie auf den Tag genau nachweisen müssen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort