1. Stichwort Planung
Vor dem Hauskauf leistet ein unabhängiger Sachverständiger gute Dienste.
Wer Bausubstanz und Haustechnik genau kennt, kann auch präziser planen
und kalkulieren. Denn wenn die Angebote der Handwerker
vollständig und passgenau zum Sanierungsbedarf vorliegen, sind auch bei
Kosten und Bauzeiten verlässliche Angaben vorhanden. Besonders wichtig
bei Umbau und Sanierung: Die Familie sollte ihre Wünsche früh definieren
und auch das Budget!
Je genauer das Haus vor dem Umbau untersucht wird, um so besser lassen sich böse Überraschungen vermeiden. Die hohe Förderung für eine Energieberatung macht es Eigentümer:innen leicht, sich für eine solche Bestandsaufnahme zu entscheiden. Der dabei entstehende individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) weist danach auch den Weg durch den Sanierungsdschungel und stellt die nötigen Sanierungsmaßnahmen zusammen.
2. Stichwort Finanzierung und Förderung
Auch wenn Umbau und Sanierung bei einem Hauskauf schon in den Kreditrahmen einkalkuliert werden - groß ist der finanzielle Spielraum vieler Familien nicht. Deshalb sollte auch die Finanzierung unbedingt sorgfältig geplant werden und einen Puffer für Unvorhergesehenes enthalten. Wer einen Bausparvertrag hat, kann diesen perfekt einsetzen, manchmal können auch Familienmitglieder bei der Finanzierung aushelfen. Unbedingt nutzen sollten Familien alle Möglichkeiten der Förderung! Viele Bundesländer bieten über ihre Landesbanken günstige Modernisierungskredite an, genauso wie die KfW für Energieeinsparmaßnahmen und Barrierefreiheit. Attraktive Zuschüsse gibt es von KfW und BAFA. Auch der Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen bietet sich an. --> Förderung oder Steuerbonus: Was lohnt sich mehr?
Wer die Kombination von Förderung und Steuerbonus clever plant, kann das Maximum an Förderung herausholen: Dafür wird in erster Linie die Förderung genutzt. Wer viele Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle kombiniert (Fenster, Haustür, Dämmung) und damit den Höchbetrag von 30.000 bzw. 60.000 Euro jährlich bei den förderfähigen Kosten übersteigt, kann die Anträge beispielsweise auf zwei Jahre verteilen. Alternativ kann der Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen für die restlichen Maßnahmen genutzt werden. Auch Handwerkerkosten unabhängig von Energiesparmaßnahmen können von der Steuer abgesetzt werden. Wer dagegen gleich eine Kersanierung zum Effizienzhaus plant, profitiert von hohen Kredit- und Zuschussbeträgen.
--> Wichtig zu wissen: Wer verschiedene Formen der Förderung bzw. steuerlichen Begünstigung nutzt, achtet am besten auf getrennte Angebote und Rechnungen, da die Förderung von KfW/BAFA und der Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen nicht kombiniert werden können.
3. Stichwort Grundriss
Wer Bilder aus aktuellen Wohnzeitschriften oder sozialien Medien im Hinterkopf hat, wird bei einer Immobilie im Bestand vom Grundriss vielleicht enttäuscht sein. Statt großzügigem und offenem Wohnbereich dominiert hier oft eine kleinteilige und abgeschlossene Raumaufteilung. Nicht alle Wände dürfen einfach so entfernt werden, doch in vielen Fällen lässt sich der Grundriss zumindest auflockern. Durch das Zusammenlegen von Räumen entstehen größere Bäder und großzügigere Wohnbereiche. Und nicht immer ist eine geschlossene Struktur nur schlecht: Wer zum Beispiel viel von zu Hause arbeitet, wird ein abgeschlossenes Arbeitszimmer zu schätzen wissen und sei es noch so klein. Und auch größere Kinder profitieren von einem eigenen Reich.
4. Stichwort Sanierungshotspots
Egal ob das Haus schon vor dem Einzug komplett saniert wird oder Schritt für Schritt - einige Sanierungsmaßnahmen werden Familien wohl auf jeden Fall durchführen. Dazu gehört die Erneuerung der Haustechnik: Je älter das Haus, um so wichtiger ist ein Update der Elektroinstallation für einen sicheren und komfortablen Alltag. Denn die Anforderungen und Ansprüche haben sich hier in den letzten Jahren stark verändert.
Auch die Heizung sollte auf den Prüfstand: Eine Einbindung erneuerbarer Energien spart hier langfristig Kosten. Nicht umsonst werden auch die Fenster in vielen Altbauten erneuert - mit größeren Fenstern und mehr Tageslicht verändern sich Wohnräume schnell zum Positiven, der Wohnkomfort lässt sich so deutlich verbessern.
Ebenso auf dem Sanierungsplan wenn noch nicht vorhanden: Dachdämmung und Dämmung der Kellerdecke. Und nicht zuletzt werden sich viele Familien früher oder später die Bäder vornehmen und diese auf einen aktuellen Stand bringen. Wer die Böden im Haus erneuert, sollte gleichzeitig an eine Fußbodenheizung und Barrierefreiheit denken.
5. Stichwort Familienbad
Ein Familienbad muss gut geplant sein, damit es dem Familienalltag Stand hält. Es wird stark frequentiert und gleichzeitig von Groß und Klein genutzt. Wichtig ist deshalb eine gute Aufteilung und durchdachte Ausstattung, die für Flexibilität sorgen. Ebenso gefragt ist eine unaufwändige Reinigung. Für Privatsphäre im Familienbad sorgt zum Beispiel ein abgeteiltes WC. Eine Badewanne ermöglicht das unkomplizierte Baden der Kinder genauso wie das Entspannen der Eltern, eine bodengleiche Dusche wissen alle zu schätzen. Ein rutschfester Boden und genügend Stauraum dürfen ebenfalls nicht fehlen. Auf Barrierefreiheit sollten Familien unbedingt achten, das macht die Badnutzung in allen Lebenslagen leichter. Und last but not least spielt auch der Schallschutz im Bad eine Rolle, vor allem im Dopel-, Reihen- oder Mehrfamilienhaus.
6. Stichwort Dachausbau
Mehr Platz, mehr Wohnkomfort, mehr Atmosphäre – all das lässt sich mit einem Dachausbau erreichen. Die Ausbaumaßnahme ist bei Familien nicht ohne Grund beliebt: Das Platzangebot lässt sich für Kinder, Hobby oder Arbeitszimmer deutlich vergrößern. Wichtig hier: Eine gute Dämmung, viel Tageslicht und Sonnenschutz für die Dachfenster.
7. Stichwort Kellerausbau
Ist der Platz knapp, lässt sich auch mit einem Kellerausbau zusätzlicher Raum gewinnen. Ob Spielzimmer, Arbeitszimmer oder Hauswirtschaftsraum - ein trockener Keller ist eine gute Wohnraumreserve. Besonders achten sollten Familien hier auf eine gute Dämmung und gute Möglichkeiten zur Lüftung, damit das Wohnklima stimmt.
Der große Vorteil bei einer bestehenden Immobilie: Oft können sich Familien im ersten Schritt ganz auf die Sanierung der Bausubstanz konzentrieren und müssen sich wenig um das Grundstück drumherum kümmern. Ein eingewachsener Garten steht Kindern von Anfang zum Spielen und den Eltern als Erholungsraum zur Verfügung. Die Gartengestaltung nach eigenen Vorstellungen kann getrost ein paar Jahre warten.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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