1. Stichwort Planung
Vor dem Hauskauf leistet ein unabhängiger Sachverständiger gute Dienste.
Wer Bausubstanz und Haustechnik genau kennt, kann auch präziser planen
und kalkulieren. Denn wenn die Angebote der Handwerker
vollständig und passgenau zum Sanierungsbedarf vorliegen, sind auch bei
Kosten und Bauzeiten verlässliche Angaben vorhanden. Besonders wichtig
bei Umbau und Sanierung: Die Familie sollte ihre Wünsche früh definieren
und auch das Budget!
Je genauer das Haus vor dem Umbau untersucht wird, um so besser lassen sich böse Überraschungen vermeiden. Die hohe Förderung für eine Energieberatung macht es Eigentümer:innen leicht, sich für eine solche Bestandsaufnahme zu entscheiden. Der dabei entstehende individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) weist danach den richtigen Weg und stellt die nötigen Sanierungsmaßnahmen zusammen.
2. Stichwort Finanzierung und Förderung
Auch wenn Umbau und Sanierung bei einem Hauskauf schon in den Kreditrahmen einkalkuliert werden - groß ist der finanzielle Spielraum vieler Familien nicht. Deshalb sollte auch die Finanzierung unbedingt sorgfältig geplant werden und einen Puffer für Unvorhergesehenes enthalten. Oft verlangt inzwischen auch die Bank einen Energieausweis samt Sanierungsplan für die Finanzierung.
Diese Quellen für Finanzierung und Förderung sollten Familien prüfen:
Wer die Kombination von Förderung und Steuerbonus clever plant, kann das Maximum an Förderung herausholen: Dafür wird in erster Linie die Förderung genutzt. Wer viele Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle kombiniert (Fenster, Haustür, Dämmung) und damit den Höchbetrag von 30.000 (ohne iSFP) bzw. 60.000 Euro jährlich (mit iSFP) bei den förderfähigen Kosten übersteigt, kann die Anträge beispielsweise auf zwei Jahre verteilen. Alternativ kann der Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen für die restlichen Maßnahmen genutzt werden. Auch Handwerkerkosten unabhängig von Energiesparmaßnahmen können von der Steuer abgesetzt werden. Wer dagegen gleich eine Kersanierung zum Effizienzhaus plant, profitiert von hohen Kredit- und Zuschussbeträgen.
--> Wichtig zu wissen: Wer verschiedene Formen der Förderung bzw. steuerlichen Begünstigung nutzt, achtet am besten auf getrennte Angebote und Rechnungen, da die Förderung von KfW/BAFA und der Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen nicht kombiniert werden können! Die meisten Förderanträge müssen vor Beginn der Sanierung gestellt werden. Am besten erarbeiten Familien zusammen mit einem/r Energieberater:in zusammen ein Förderkonzept, um nichts zu vergessen. Eine immer aktuelle Übersicht zu allen verfügbaren Förderprogrammen bietet unser Förderüberblick.
Was kostet meine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
3. Stichwort Grundriss
Wer Bilder aus aktuellen Wohnzeitschriften oder sozialien Medien im Hinterkopf hat, wird bei einer Immobilie im Bestand vom Grundriss vielleicht enttäuscht sein. Statt großzügigem und offenem Wohnbereich dominiert hier oft eine kleinteilige und abgeschlossene Raumaufteilung. Nicht alle Wände dürfen einfach so entfernt werden, doch in vielen Fällen lässt sich der Grundriss zumindest auflockern. Durch das Zusammenlegen von Räumen entstehen größere Bäder und großzügigere Wohnbereiche. Und nicht immer ist eine geschlossene Struktur nur schlecht: Wer zum Beispiel viel von zu Hause arbeitet, wird ein abgeschlossenes Arbeitszimmer zu schätzen wissen und sei es noch so klein. Und auch größere Kinder profitieren von einem eigenen Reich.
4. Stichwort Sanierungshotspots
Egal ob das Haus schon vor dem Einzug komplett saniert wird oder Schritt für Schritt - einige Sanierungsmaßnahmen werden Familien wohl auf jeden Fall durchführen.
--> Wichtig zu wissen: Wer einen Altbau kauft oder erbt, muss auf die gesetzlichen Nachrüstpflichten achten.
5. Stichwort Familienbad
Ein Familienbad muss gut geplant sein, damit es dem Familienalltag Stand hält. Es wird stark frequentiert und gleichzeitig von Groß und Klein genutzt. Wichtig ist deshalb eine gute Aufteilung und durchdachte Ausstattung, die für Flexibilität sorgen. Ebenso gefragt ist eine unaufwändige Reinigung. Für Privatsphäre im Familienbad sorgt zum Beispiel ein abgeteiltes WC. Eine Badewanne ermöglicht das unkomplizierte Baden der Kinder genauso wie das Entspannen der Eltern, eine bodengleiche Dusche wissen alle zu schätzen. Ein rutschfester Boden und genügend Stauraum dürfen ebenfalls nicht fehlen. Auf Barrierefreiheit sollten Familien unbedingt achten, das macht die Badnutzung in allen Lebenslagen leichter. Und last but not least spielt auch der Schallschutz im Bad eine Rolle, vor allem im Dopel-, Reihen- oder Mehrfamilienhaus.
6. Stichwort Dachausbau
Mehr Platz, mehr Wohnkomfort, mehr Atmosphäre – all das lässt sich mit einem Dachausbau erreichen. Die Ausbaumaßnahme ist bei Familien nicht ohne Grund beliebt: Das Platzangebot lässt sich für Kinder, Hobby oder Arbeitszimmer deutlich vergrößern. Wichtig hier: Eine gute Dämmung, viel Tageslicht und Sonnenschutz für die Dachfenster.
7. Stichwort Kellerausbau
Ist der Platz knapp, lässt sich auch mit einem Kellerausbau zusätzlicher Raum gewinnen. Ob Spielzimmer, Arbeitszimmer oder Hauswirtschaftsraum - ein trockener Keller ist eine gute Wohnraumreserve. Besonders achten sollten Familien hier auf eine gute Dämmung und gute Möglichkeiten zur Lüftung, damit das Wohnklima stimmt.
Der große Vorteil bei einer bestehenden Immobilie: Oft können sich Familien im ersten Schritt ganz auf die Sanierung der Bausubstanz konzentrieren und müssen sich wenig um das Grundstück drumherum kümmern. Ein eingewachsener Garten steht Kindern von Anfang zum Spielen und den Eltern als Erholungsraum zur Verfügung. Die Gartengestaltung nach eigenen Vorstellungen kann getrost ein paar Jahre warten.
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Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort