1. Stichwort Planung
Vor dem Hauskauf leistet ein unabhängiger Sachverständiger gute Dienste.
Wer Bausubstanz und Haustechnik genau kennt, kann auch präziser planen
und kalkulieren. Denn wenn die Angebote der Handwerker
vollständig und passgenau zum Sanierungsbedarf vorliegen, sind auch bei
Kosten und Bauzeiten verlässliche Angaben vorhanden. Besonders wichtig
bei Umbau und Sanierung: Die Familie sollte ihre Wünsche früh definieren
und auch das Budget!
Je genauer das Haus vor dem Umbau untersucht wird, um so besser lassen sich böse Überraschungen vermeiden. Die hohe Förderung für eine Energieberatung macht es Eigentümer:innen leicht, sich für eine solche Bestandsaufnahme zu entscheiden. Der dabei entstehende individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) weist danach auch den Weg durch den Sanierungsdschungel und stellt die nötigen Sanierungsmaßnahmen zusammen.
2. Stichwort Finanzierung und Förderung
Auch wenn Umbau und Sanierung bei einem Hauskauf schon in den Kreditrahmen einkalkuliert werden - groß ist der finanzielle Spielraum vieler Familien nicht. Deshalb sollte auch die Finanzierung unbedingt sorgfältig geplant werden und einen Puffer für Unvorhergesehenes enthalten. Wer einen Bausparvertrag hat, kann diesen perfekt einsetzen, manchmal können auch Familienmitglieder bei der Finanzierung aushelfen. Unbedingt nutzen sollten Familien alle Möglichkeiten der Förderung! Viele Bundesländer bieten über ihre Landesbanken günstige Modernisierungskredite an, genauso wie die KfW für Energieeinsparmaßnahmen und Barrierefreiheit. Attraktive Zuschüsse gibt es von KfW und BAFA. Auch der Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen bietet sich an. --> Förderung oder Steuerbonus: Was lohnt sich mehr?
Wer die Kombination von Förderung und Steuerbonus clever plant, kann das Maximum an Förderung herausholen: Dafür wird in erster Linie die Förderung genutzt. Wer viele Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle kombiniert (Fenster, Haustür, Dämmung) und damit den Höchbetrag von 30.000 bzw. 60.000 Euro jährlich bei den förderfähigen Kosten übersteigt, kann die Anträge beispielsweise auf zwei Jahre verteilen. Alternativ kann der Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen für die restlichen Maßnahmen genutzt werden. Auch Handwerkerkosten unabhängig von Energiesparmaßnahmen können von der Steuer abgesetzt werden. Wer dagegen gleich eine Kersanierung zum Effizienzhaus plant, profitiert von hohen Kredit- und Zuschussbeträgen.
--> Wichtig zu wissen: Wer verschiedene Formen der Förderung bzw. steuerlichen Begünstigung nutzt, achtet am besten auf getrennte Angebote und Rechnungen, da die Förderung von KfW/BAFA und der Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen nicht kombiniert werden können.
3. Stichwort Grundriss
Wer Bilder aus aktuellen Wohnzeitschriften oder sozialien Medien im Hinterkopf hat, wird bei einer Immobilie im Bestand vom Grundriss vielleicht enttäuscht sein. Statt großzügigem und offenem Wohnbereich dominiert hier oft eine kleinteilige und abgeschlossene Raumaufteilung. Nicht alle Wände dürfen einfach so entfernt werden, doch in vielen Fällen lässt sich der Grundriss zumindest auflockern. Durch das Zusammenlegen von Räumen entstehen größere Bäder und großzügigere Wohnbereiche. Und nicht immer ist eine geschlossene Struktur nur schlecht: Wer zum Beispiel viel von zu Hause arbeitet, wird ein abgeschlossenes Arbeitszimmer zu schätzen wissen und sei es noch so klein. Und auch größere Kinder profitieren von einem eigenen Reich.
4. Stichwort Sanierungshotspots
Egal ob das Haus schon vor dem Einzug komplett saniert wird oder Schritt für Schritt - einige Sanierungsmaßnahmen werden Familien wohl auf jeden Fall durchführen. Dazu gehört die Erneuerung der Haustechnik: Je älter das Haus, um so wichtiger ist ein Update der Elektroinstallation für einen sicheren und komfortablen Alltag. Denn die Anforderungen und Ansprüche haben sich hier in den letzten Jahren stark verändert.
Auch die Heizung sollte auf den Prüfstand: Eine Einbindung erneuerbarer Energien spart hier langfristig Kosten. Nicht umsonst werden auch die Fenster in vielen Altbauten erneuert - mit größeren Fenstern und mehr Tageslicht verändern sich Wohnräume schnell zum Positiven, der Wohnkomfort lässt sich so deutlich verbessern.
Ebenso auf dem Sanierungsplan wenn noch nicht vorhanden: Dachdämmung und Dämmung der Kellerdecke. Und nicht zuletzt werden sich viele Familien früher oder später die Bäder vornehmen und diese auf einen aktuellen Stand bringen. Wer die Böden im Haus erneuert, sollte gleichzeitig an eine Fußbodenheizung und Barrierefreiheit denken.
5. Stichwort Familienbad
Ein Familienbad muss gut geplant sein, damit es dem Familienalltag Stand hält. Es wird stark frequentiert und gleichzeitig von Groß und Klein genutzt. Wichtig ist deshalb eine gute Aufteilung und durchdachte Ausstattung, die für Flexibilität sorgen. Ebenso gefragt ist eine unaufwändige Reinigung. Für Privatsphäre im Familienbad sorgt zum Beispiel ein abgeteiltes WC. Eine Badewanne ermöglicht das unkomplizierte Baden der Kinder genauso wie das Entspannen der Eltern, eine bodengleiche Dusche wissen alle zu schätzen. Ein rutschfester Boden und genügend Stauraum dürfen ebenfalls nicht fehlen. Auf Barrierefreiheit sollten Familien unbedingt achten, das macht die Badnutzung in allen Lebenslagen leichter. Und last but not least spielt auch der Schallschutz im Bad eine Rolle, vor allem im Dopel-, Reihen- oder Mehrfamilienhaus.
6. Stichwort Dachausbau
Mehr Platz, mehr Wohnkomfort, mehr Atmosphäre – all das lässt sich mit einem Dachausbau erreichen. Die Ausbaumaßnahme ist bei Familien nicht ohne Grund beliebt: Das Platzangebot lässt sich für Kinder, Hobby oder Arbeitszimmer deutlich vergrößern. Wichtig hier: Eine gute Dämmung, viel Tageslicht und Sonnenschutz für die Dachfenster.
7. Stichwort Kellerausbau
Ist der Platz knapp, lässt sich auch mit einem Kellerausbau zusätzlicher Raum gewinnen. Ob Spielzimmer, Arbeitszimmer oder Hauswirtschaftsraum - ein trockener Keller ist eine gute Wohnraumreserve. Besonders achten sollten Familien hier auf eine gute Dämmung und gute Möglichkeiten zur Lüftung, damit das Wohnklima stimmt.
Der große Vorteil bei einer bestehenden Immobilie: Oft können sich Familien im ersten Schritt ganz auf die Sanierung der Bausubstanz konzentrieren und müssen sich wenig um das Grundstück drumherum kümmern. Ein eingewachsener Garten steht Kindern von Anfang zum Spielen und den Eltern als Erholungsraum zur Verfügung. Die Gartengestaltung nach eigenen Vorstellungen kann getrost ein paar Jahre warten.
Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle ...
Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
Antwort lesen »Wie das Gebäude zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob im Dachgeschoss eine neue Wohneinheit entsteht, die keine zuvor beheizten Flächen ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort