1. Schritt: Bedarf ermitteln
Voraussetzung für mehr Barrierefreiheit ist eine Analyse der Bedürfnisse aller Bewohner:innen sowie eine Bewertung der Möglichkeiten für Umbaumaßnahmen im Haus. Dabei sollte nicht nur der aktuelle Bedarf ermittelt werden, sondern auch eine längerfristige Perspektive für künftig zu erwartende Anforderungen etwa durch das Alter, fortschreitende Krankheiten oder andere körperliche Einschränkungen.
2. Schritt: Sinnvolle Maßnahmen herausfiltern
Eine umfassende Barrierefreiheit nach Norm ist im Altbau aus technischer und wirtschaftlicher Sicht kaum zu erreichen. Zusammen mit einem Planer oder einer Planerin sollten Eigentümer deshalb darüber sprechen, welche Maßnahmen sinnvoll und finanziell möglich sind. Dabei werden auch Problemstellen besprochen:
3. Schritt: Schwerpunkt Bad
Für ein selbstbestimmtes Leben spielen Körperpflege und WC-Nutzung eine wichtige Rolle. WC, Waschbecken und Dusche sollten möglichst in einem Raum untergebracht sein. Wenn möglich sollte das barrierefreie Bad nicht nur vom Flur, sondern auch vom Schlafzimmer aus erreichbar sein, am besten durch eine Tür, durch die auch Rollator und Rollstuhl passen. Da Badewannen für ältere Bewohner schlecht geeignet sind, ist der Umbau zu einer bodenebenen Dusche ratsam. Dadurch vergrößert sich auch der Bewegungsraum im Bad, so dass die Nutzung einfacher möglich wird. Stützgriffe auf beiden Seiten des WC sowie im Duschbereich sind hilfreich. Oft wird vergessen, dass dafür eine stabile Unterkonstruktion erforderlich ist. Eine spätere Montage ist dann nur mit weiteren Hilfskonstruktionen möglich. Im Deckenbereich über WC und Dusche geben Befestigungsmöglichkeiten für Halteschlaufen mehr Sicherheit. Rutschhemmende Fliesen senken die Unfallgefahr.
4. Schritt: Leben ohne Stolperfallen - barrierefreier Zugang
Barrierefrei und ohne Stufen - so sieht der ideale Zugang zu Haus oder Wohnung aus, den es in der Praxis aber nur selten gibt. Durch Rampen für Rollatoren und Rollstühle lassen sich Treppen überwinden. In besonderen Fällen können Treppenlifte zum Einsatz kommen. Bei Treppen mit Mindestlaufbreiten von 110 Zentimetern lassen sich Treppenlifte gut einbauen, bei schmaleren Treppen wird die Begehung für Normalnutzer schwieriger. Auch der Einbau eines Homelifts kann sinnnvoll sein. Im Treppenhaus, vor einem Aufzug oder im Eingangsbereich müssen die Aktionsradien für eine Rollstuhlnutzung geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. An den Eingangstüren lassen sich in der Regel Türautomatiken mit Motorantrieb nachrüsten. Weitere Stolperstellen wie Balkonaustritte oder Türschwellen werden mit Edelstahlblechen oder Holzrampen leichter für Rollstühle überfahrbar.
5. Schritt: Rechtzeitig über Kosten, Finanzierung und Förderung für Barrierefreiheit informieren
Je nach Bausubstanz und Anforderung können die Kosten eines barrierefreien Umbaus sehr unterschiedlich ausfallen. So ist die Beseitigung von Türschwellen oder die Installation von Stützhilfen im Bad mit wesentlich weniger Aufwand verbunden als der Einbau eines Aufzugs oder Grundrissveränderungen. Geprüft werden sollte in jedem Fall frühzeitig, welche Möglichkeiten es gibt, eine Förderung zu nutzen, zum Beispiel über die Programme der KfW. Eine weitere Finanzierungsquelle kann ein Bausparvertrag sein, Personen mit Pflegegrad bekommen einen Zuschuss von der Pflegekasse.
--> Grundsätzlich gilt: Wer sein Haus umfassend saniert, sollte die Barrierefreiheit immer mit im Blick haben! Das gilt für junge Familien genauso wie bei einem Umbau im Alter. Je eher barrierefreie Maßnahmen bei Sanierung, Renovierung und Instandhaltung mitbedacht werden, um so geringer fallen später Mehrkosten und Aufwand aus und die Bewohner können ganz selbstverständlich lange im gewohnten Umfeld wohnen bleiben.
Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
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Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
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Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist dazu Folgendes zu lesen: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung von Maßnahmen am Haus oder an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) stehen Ihnen pro Jahr förderbare Kosten ...
Antwort lesen »Ob hier eine Dampfbremse erforderlich ist, hängt davon ab, welche Räumlichkeiten sich über der Decke befinden. Sind dort beheizte Räume, ...
Antwort lesen »Wir empfehlen, hier zunächst einen Fachhandwerker oder einen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser prüft das Problem und stellt die ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung der Heizung und Sie haben diese nicht vor Maßnahmenbeginn beantragt, können Sie nachträglich nur einen ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Maßnahme am Sondereigentum, können Sie die Heizungsförderung allein beantragen. Sind auch Arbeiten am ...
Antwort lesen »Für das BAFA-Förderprogramm zugelassene Energieberaterinnen und Energieberater, die alleinige Eigentümer, Nießbrauchsberechtigte, Mieter ...
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Antwort lesen »Generell können Sie die gesamte Anlage verkaufen, auch wenn Sie Fördermittel für die Wärmepumpe in Anspruch nehmen möchten. Planen Sie, ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort