1. Schritt: Bedarf ermitteln
Voraussetzung für mehr Barrierefreiheit ist eine Analyse der Bedürfnisse aller Bewohner:innen sowie eine Bewertung der Möglichkeiten für Umbaumaßnahmen im Haus. Dabei sollte nicht nur der aktuelle Bedarf ermittelt werden, sondern auch eine längerfristige Perspektive für künftig zu erwartende Anforderungen etwa durch das Alter, fortschreitende Krankheiten oder andere körperliche Einschränkungen.
2. Schritt: Sinnvolle Maßnahmen herausfiltern
Eine umfassende Barrierefreiheit nach Norm ist im Altbau aus technischer und wirtschaftlicher Sicht kaum zu erreichen. Zusammen mit einem Planer oder einer Planerin sollten Eigentümer deshalb darüber sprechen, welche Maßnahmen sinnvoll und finanziell möglich sind. Dabei werden auch Problemstellen besprochen:
3. Schritt: Schwerpunkt Bad
Für ein selbstbestimmtes Leben spielen Körperpflege und WC-Nutzung eine wichtige Rolle. WC, Waschbecken und Dusche sollten möglichst in einem Raum untergebracht sein. Wenn möglich sollte das barrierefreie Bad nicht nur vom Flur, sondern auch vom Schlafzimmer aus erreichbar sein, am besten durch eine Tür, durch die auch Rollator und Rollstuhl passen. Da Badewannen für ältere Bewohner schlecht geeignet sind, ist der Umbau zu einer bodenebenen Dusche ratsam. Dadurch vergrößert sich auch der Bewegungsraum im Bad, so dass die Nutzung einfacher möglich wird. Stützgriffe auf beiden Seiten des WC sowie im Duschbereich sind hilfreich. Oft wird vergessen, dass dafür eine stabile Unterkonstruktion erforderlich ist. Eine spätere Montage ist dann nur mit weiteren Hilfskonstruktionen möglich. Im Deckenbereich über WC und Dusche geben Befestigungsmöglichkeiten für Halteschlaufen mehr Sicherheit. Rutschhemmende Fliesen senken die Unfallgefahr.
4. Schritt: Leben ohne Stolperfallen - barrierefreier Zugang
Barrierefrei und ohne Stufen - so sieht der ideale Zugang zu Haus oder Wohnung aus, den es in der Praxis aber nur selten gibt. Durch Rampen für Rollatoren und Rollstühle lassen sich Treppen überwinden. In besonderen Fällen können Treppenlifte zum Einsatz kommen. Bei Treppen mit Mindestlaufbreiten von 110 Zentimetern lassen sich Treppenlifte gut einbauen, bei schmaleren Treppen wird die Begehung für Normalnutzer schwieriger. Auch der Einbau eines Homelifts kann sinnnvoll sein. Im Treppenhaus, vor einem Aufzug oder im Eingangsbereich müssen die Aktionsradien für eine Rollstuhlnutzung geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. An den Eingangstüren lassen sich in der Regel Türautomatiken mit Motorantrieb nachrüsten. Weitere Stolperstellen wie Balkonaustritte oder Türschwellen werden mit Edelstahlblechen oder Holzrampen leichter für Rollstühle überfahrbar.
5. Schritt: Rechtzeitig über Kosten, Finanzierung und Förderung für Barrierefreiheit informieren
Je nach Bausubstanz und Anforderung können die Kosten eines barrierefreien Umbaus sehr unterschiedlich ausfallen. So ist die Beseitigung von Türschwellen oder die Installation von Stützhilfen im Bad mit wesentlich weniger Aufwand verbunden als der Einbau eines Aufzugs oder Grundrissveränderungen. Geprüft werden sollte in jedem Fall frühzeitig, welche Möglichkeiten es gibt, eine Förderung zu nutzen, zum Beispiel über die Programme der KfW. Eine weitere Finanzierungsquelle kann ein Bausparvertrag sein, Personen mit Pflegegrad bekommen einen Zuschuss von der Pflegekasse.
--> Grundsätzlich gilt: Wer sein Haus umfassend saniert, sollte die Barrierefreiheit immer mit im Blick haben! Das gilt für junge Familien genauso wie bei einem Umbau im Alter. Je eher barrierefreie Maßnahmen bei Sanierung, Renovierung und Instandhaltung mitbedacht werden, um so geringer fallen später Mehrkosten und Aufwand aus und die Bewohner können ganz selbstverständlich lange im gewohnten Umfeld wohnen bleiben.
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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