1. Schritt: Bedarf ermitteln
Voraussetzung für mehr Barrierefreiheit ist eine Analyse der Bedürfnisse aller Bewohner sowie eine Bewertung der Möglichkeiten für Umbaumaßnahmen im Haus. Dabei sollte nicht nur der aktuelle Bedarf ermittelt werden, sondern auch eine längerfristige Perspektive für künftig zu erwartende Anforderungen etwa durch das Alter, fortschreitende Krankheiten oder andere körperliche Einschränkungen.
2. Schritt: Sinnvolle Maßnahmen herausfiltern
Eine umfassende Barrierefreiheit nach Norm ist im Altbau aus technischer und wirtschaftlicher Sicht kaum zu erreichen. Zusammen mit einem Planer sollten die Hausbesitzer deshalb darüber sprechen, welche Maßnahmen sinnvoll und finanziell möglich sind. Dabei werden auch Problemstellen besprochen:
3. Schritt: Schwerpunkt Bad
Für ein selbstbestimmtes Leben spielen Körperpflege und WC-Nutzung eine wichtige Rolle. WC, Waschbecken und Dusche sollten möglichst in einem Raum untergebracht sein. Wenn möglich sollte das barrierefreie Bad nicht nur vom Flur, sondern auch vom Schlafzimmer aus erreichbar sein, am besten durch eine Tür, durch die auch Rollator und Rollstuhl passen. Da Badewannen für ältere Bewohner schlecht geeignet sind, ist der Umbau zu einer bodenebenen Dusche ratsam. Dadurch vergrößert sich auch der Bewegungsraum im Bad, so dass die Nutzung einfacher möglich wird. Stützgriffe auf beiden Seiten des WC sowie im Duschbereich sind hilfreich. Oft wird vergessen, dass dafür eine stabile Unterkonstruktion erforderlich ist. Eine spätere Montage ist dann nur mit weiteren Hilfskonstruktionen möglich. Im Deckenbereich über WC und Dusche geben Befestigungsmöglichkeiten für Halteschlaufen mehr Sicherheit. Rutschhemmende Fliesen senken die Unfallgefahr.
4. Schritt: Leben ohne Stolperfallen - barrierefreier Zugang
Barrierefrei und ohne Stufen - so sieht der ideale Zugang zu Haus oder Wohnung aus, den es in der Praxis aber nur selten gibt. Durch Rampen für Rollatoren und Rollstühle lassen sich Treppen überwinden. In besonderen Fällen können Treppenlifte zum Einsatz kommen. Bei Treppen mit Mindestlaufbreiten von 110 cm lassen sich Treppenlifte gut einbauen, bei schmaleren Treppen wird die Begehung für Normalnutzer schwieriger. Auch der Einbau eines Homelifts kann sinnnvoll sein. Im Treppenhaus, vor einem Aufzug oder im Eingangsbereich müssen die Aktionsradien für eine Rollstuhlnutzung geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. An den Eingangstüren lassen sich in der Regel Türautomatiken mit Motorantrieb nachrüsten. Weitere Stolperstellen wie Balkonaustritte oder Türschwellen werden mit Edelstahlblechen oder Holzrampen leichter für Rollstühle überfahrbar.
5. Schritt: Rechtzeitig über Kosten, Finanzierung und Förderung für Barrierefreiheit informieren
Je nach Bausubstanz und Anforderung können die Kosten eines barrierefreien Umbaus sehr unterschiedlich ausfallen. So ist die Beseitigung von Türschwellen oder die Installation von Stützhilfen im Bad mit wesentlich weniger Aufwand verbunden als der Einbau eines Aufzugs oder Grundrissveränderungen. Geprüft werden sollte in jedem Fall frühzeitig, welche Möglichkeiten es gibt, eine Förderung zu nutzen, zum Beispiel über die Programme der KfW. Eine weitere Finanzierungsquelle kann ein Bausparvertrag sein, Personen mit Pflegegrad bekommen einen Zuschuss von der Pflegekasse.
Grundsätzlich gilt: Wer sein Haus umfassend saniert, sollte die Barrierefreiheit immer mit im Blick haben! Das gilt für junge Familien genauso wie bei einem Umbau im Alter. Je eher barrierefreie Maßnahmen bei Sanierung, Renovierung und Instandhaltung mitbedacht werden, um so geringer fallen später Mehrkosten und Aufwand aus und die Bewohner können ganz selbstverständlich lange im gewohnten Umfeld wohnen bleiben.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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