Wer jetzt auf erneuerbare Energien umsteigt, macht sich unabhängig von steigenden Energiepreisen und fossilen Brennstoffen. Das geht zum Beispiel mit einer Wärmepumpe und Solarenergie. Zusätzlich wird so auch der CO2-Fußabdruck deutlich kleiner. Doch viele Eigentümer:innen scheuen die Kosten für eine Sanierung des Eigenheims. Eine aktuelle Auswertung von co2online zeigt nun, mit welchen Sanierungskosten Eigentümer rechnen müssen.
Beispielhaus mit Gasheizung - hohe Förderung senkt Sanierungskosten um fast die Hälfte
Für das Beispiel wird die komplette Sanierung eines Einfamilienhauses mit 110 Quadratmetern und Gasheizung angenommen - mit Dämmung und Wechsel zu einer klimafreundlichen Wärmepumpe mit Photovoltaik-Anlage für eigenen Solarstrom. Der Energieverbrauch eines solchen Hauses würde um rund drei Viertel sinken, die CO2-Emissionen um mehr als die Hälfte. Rund 45 Prozent der Gesamtkosten von 89.000 Euro lassen sich durch Fördermittel abdecken - die Sanierungskosten belaufen sich dann auf noch 49.000 Euro.
Nur geringe Mehrkosten für höhere Effizienzhaus-Standards
Die zusätzlichen Kosten für eine besonders klimafreundliche Modernisierung sind überschaubar, wie die Auswertung zeigt: Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus kosten die KfW-Standards 55 oder 40 nur rund 3.900 bis 9.200 Euro mehr. Dafür sinken die laufenden Kosten für Energie weiter. Durch zusätzliche Fördermittel in Form von Zuschüssen bleibt der Eigenanteil sogar in etwa gleich. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus rechnet sich also ein höherer Standard sehr schnell.
Sanierung lohnt sich bei neun von zehn Gebäuden - Potenzial ganz einfach online prüfen
In ganz Deutschland gibt es bei etwa 86 Prozent der Wohnhäuser Potenzial für eine Sanierung. Das geht aus einer Analyse von mehr als 300.000 Gebäuden hervor. Wie groß das Sparpotenzial bei ihrem Haus ist, zeigt Eigentümern ein neuer Online-Rechner: Unter www.co2online.de/modernisieren kann jeder prüfen, welche Sanierungsmaßnahmen für sein Haus sinnvoll sind und was die Sanierung in etwa kostet. Das funktioniert sowohl für Ein- als auch Mehrfamilienhäuser. Die Online-Beratung ist kostenlos und herstellerneutral. Grundlage sind aktuelle Daten zu Energieverbrauch, Energiepreisen, Modernisierungskosten und Fördermitteln von Bund und Ländern.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort