Wer jetzt auf erneuerbare Energien umsteigt, macht sich unabhängig von steigenden Energiepreisen und fossilen Brennstoffen. Das geht zum Beispiel mit einer Wärmepumpe und Solarenergie. Zusätzlich wird so auch der CO2-Fußabdruck deutlich kleiner. Doch viele Eigentümer:innen scheuen die Kosten für eine Sanierung des Eigenheims. Eine aktuelle Auswertung von co2online zeigt nun, mit welchen Sanierungskosten Eigentümer rechnen müssen.
Beispielhaus mit Gasheizung - hohe Förderung senkt Sanierungskosten um fast die Hälfte
Für das Beispiel wird die komplette Sanierung eines Einfamilienhauses mit 110 Quadratmetern und Gasheizung angenommen - mit Dämmung und Wechsel zu einer klimafreundlichen Wärmepumpe mit Photovoltaik-Anlage für eigenen Solarstrom. Der Energieverbrauch eines solchen Hauses würde um rund drei Viertel sinken, die CO2-Emissionen um mehr als die Hälfte. Rund 45 Prozent der Gesamtkosten von 89.000 Euro lassen sich durch Fördermittel abdecken - die Sanierungskosten belaufen sich dann auf noch 49.000 Euro.
Nur geringe Mehrkosten für höhere Effizienzhaus-Standards
Die zusätzlichen Kosten für eine besonders klimafreundliche Modernisierung sind überschaubar, wie die Auswertung zeigt: Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus kosten die KfW-Standards 55 oder 40 nur rund 3.900 bis 9.200 Euro mehr. Dafür sinken die laufenden Kosten für Energie weiter. Durch zusätzliche Fördermittel in Form von Zuschüssen bleibt der Eigenanteil sogar in etwa gleich. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus rechnet sich also ein höherer Standard sehr schnell.
Sanierung lohnt sich bei neun von zehn Gebäuden - Potenzial ganz einfach online prüfen
In ganz Deutschland gibt es bei etwa 86 Prozent der Wohnhäuser Potenzial für eine Sanierung. Das geht aus einer Analyse von mehr als 300.000 Gebäuden hervor. Wie groß das Sparpotenzial bei ihrem Haus ist, zeigt Eigentümern ein neuer Online-Rechner: Unter www.co2online.de/modernisieren kann jeder prüfen, welche Sanierungsmaßnahmen für sein Haus sinnvoll sind und was die Sanierung in etwa kostet. Das funktioniert sowohl für Ein- als auch Mehrfamilienhäuser. Die Online-Beratung ist kostenlos und herstellerneutral. Grundlage sind aktuelle Daten zu Energieverbrauch, Energiepreisen, Modernisierungskosten und Fördermitteln von Bund und Ländern.
Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle ...
Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
Antwort lesen »Wie das Gebäude zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob im Dachgeschoss eine neue Wohneinheit entsteht, die keine zuvor beheizten Flächen ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort