Nachrichten zu steigenden Energiekosten - sie treffen Senioren ganz besonders. Denn zum Einen steht ihnen monatlich deutlich weniger Geld zur Verfügung, zum Anderen verbringen sie viel Zeit in den eigenen vier Wänden und haben höhere Anforderungen an den Wärmekomfort. Für eine energetische Sanierung haben wiederum viele nicht ausreichend Eigenkapital. Eine ausweglose Situation? Nicht, wenn günstige Sanierungsmaßnahmen und Fördermittel gut kombiniert werden!
Kellerdecke und Dachboden dämmen lohnt sich immer / Einblasdämmung ist vergleichsweise günstig
Wer den Wärmeschutz des Hauses verbessert, räumt gleich mehrere Probleme auf einmal aus dem Weg: die Heizkosten sinken, der Komfort im Haus wird besser und sogar ein späterer Heizungstausch wird günstiger und unkomplizierter, weil der Umstieg auf erneuerbare Energien bei geringerem Wärmebedarf einfacher möglich ist.
Zwei günstige Maßnahmen, die sich immer lohnen, sind die Dämmung der Kellerdecke und die Dachbodendämmung, wenn der Dachboden unbeheizt ist. Beide Dämmungen können auch von Heimwerkern umgesetzt werden - zum Beispiel als Gemeinschaftsprojekt mit Kindern und Enkeln. Vorteil beider Dämmungen ist zudem, dass die Arbeiten kaum Lärm und Schmutz in den bewohnten Bereich bringen. Sollen dagegen das Dach oder die Fassade gedämmt werden, lohnt sich ein Blick auf die Einblasdämmung. Diese kann oft vergleichsweise schnell und günstig umgesetzt werden.
Auch der Austausch alter Fenster kann eine sinnvolle Sanierungsmaßnahme sein, die Energiekosten spart und Zugluft beseitigt. Ist das Budget begrenzt, lässt sich der Fenstertausch auch nur im Erdgeschoss umsetzen - das ist zum Beispiel dann eine gute Option, wenn Senioren nur noch einen Teil des Hauses bewohnen und beheizen.
Neue Heizung trotz wenig Rente?
Eine unzuverlässige Heizung und hohe Heizkosten sind für Senioren eine besondere Belastung. Gleichzeitig schrecken sie aber vor einem Heizungstausch oft zurück, aus Angst vor hohen Kosten für moderne Heiztechnik und den oft komplexen gesetzlichen Vorgaben. Eine gute Möglichkeit für Senioren ist in diesem Fall eine unabhängige Beratung, wie sie die Verbraucherzentrale vor Ort oft kostenlos oder günstig anbietet. Die Kosten für eine neue Heizung werden darüber hinaus mit der KfW-Heizungsförderung bezahlbar, denn Haushalte mit wenig Einkommen erhalten bis zu 70 Prozent Förderung.
Ist die Heizung dagegen noch gut in Schuss, spart eine Heizungsoptimierung Kosten im laufenden Betrieb.
Eigenheim zusammen mit Kindern und Enkeln zukunftsfähig sanieren
Steht schon fest, dass Kinder oder Enkel das Eigenheim später selbst bewohnen wollen, können alle Generationen gemeinsam eine zukunftsfähige Sanierung planen und umsetzen. Denn dann rechnet sich unter Umständen sogar eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
Ein guter Startpunkt dafür ist eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP), der Eigentümern nicht nur eine gute Planung, sondern auch mehr Förderung sichert. Mit den Kindern und Enkeln zusammen lassen sich auch Planungs- und Finanzierungshürden leichter nehmen. Damit eine langwierige Sanierung nicht zur Belastung für die Senioren wird, ist unter Umständen auch ein Sanierungssprint eine gute Option.
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Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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