Nachrichten zu steigenden Energiekosten - sie treffen Senioren ganz besonders. Denn zum Einen steht ihnen monatlich deutlich weniger Geld zur Verfügung, zum Anderen verbringen sie viel Zeit in den eigenen vier Wänden und haben höhere Anforderungen an den Wärmekomfort. Für eine energetische Sanierung haben wiederum viele nicht ausreichend Eigenkapital. Eine ausweglose Situation? Nicht, wenn günstige Sanierungsmaßnahmen und Fördermittel gut kombiniert werden!
Kellerdecke und Dachboden dämmen lohnt sich immer / Einblasdämmung ist vergleichsweise günstig
Wer den Wärmeschutz des Hauses verbessert, räumt gleich mehrere Probleme auf einmal aus dem Weg: die Heizkosten sinken, der Komfort im Haus wird besser und sogar ein späterer Heizungstausch wird günstiger und unkomplizierter, weil der Umstieg auf erneuerbare Energien bei geringerem Wärmebedarf einfacher möglich ist.
Zwei günstige Maßnahmen, die sich immer lohnen, sind die Dämmung der Kellerdecke und die Dachbodendämmung, wenn der Dachboden unbeheizt ist. Beide Dämmungen können auch von Heimwerkern umgesetzt werden - zum Beispiel als Gemeinschaftsprojekt mit Kindern und Enkeln. Vorteil beider Dämmungen ist zudem, dass die Arbeiten kaum Lärm und Schmutz in den bewohnten Bereich bringen. Sollen dagegen das Dach oder die Fassade gedämmt werden, lohnt sich ein Blick auf die Einblasdämmung. Diese kann oft vergleichsweise schnell und günstig umgesetzt werden.
Auch der Austausch alter Fenster kann eine sinnvolle Sanierungsmaßnahme sein, die Energiekosten spart und Zugluft beseitigt. Ist das Budget begrenzt, lässt sich der Fenstertausch auch nur im Erdgeschoss umsetzen - das ist zum Beispiel dann eine gute Option, wenn Senioren nur noch einen Teil des Hauses bewohnen und beheizen.
Neue Heizung trotz wenig Rente?
Eine unzuverlässige Heizung und hohe Heizkosten sind für Senioren eine besondere Belastung. Gleichzeitig schrecken sie aber vor einem Heizungstausch oft zurück, aus Angst vor hohen Kosten für moderne Heiztechnik und den oft komplexen gesetzlichen Vorgaben. Eine gute Möglichkeit für Senioren ist in diesem Fall eine unabhängige Beratung, wie sie die Verbraucherzentrale vor Ort oft kostenlos oder günstig anbietet. Die Kosten für eine neue Heizung werden darüber hinaus mit der KfW-Heizungsförderung bezahlbar, denn Haushalte mit wenig Einkommen erhalten bis zu 70 Prozent Förderung.
Ist die Heizung dagegen noch gut in Schuss, spart eine Heizungsoptimierung Kosten im laufenden Betrieb.
Eigenheim zusammen mit Kindern und Enkeln zukunftsfähig sanieren
Steht schon fest, dass Kinder oder Enkel das Eigenheim später selbst bewohnen wollen, können alle Generationen gemeinsam eine zukunftsfähige Sanierung planen und umsetzen. Denn dann rechnet sich unter Umständen sogar eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
Ein guter Startpunkt dafür ist eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP), der Eigentümern nicht nur eine gute Planung, sondern auch mehr Förderung sichert. Mit den Kindern und Enkeln zusammen lassen sich auch Planungs- und Finanzierungshürden leichter nehmen. Damit eine langwierige Sanierung nicht zur Belastung für die Senioren wird, ist unter Umständen auch ein Sanierungssprint eine gute Option.
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Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
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