Wann gilt ein Altbau als kernsaniert?
Wurden Außenwände, Dachkonstruktion, Decken, Böden, Putz, Fenster und Türen überprüft und erneuert, gilt ein Altbau als kernsaniert. Im Zuge einer Kernsanierung werden in der Regel auch Leitungen für Wasser, Elektrik und Heizung erneuert.
Womit anfangen bei einer Kernsanierung?
Auch wenn Bauherren zuerst am liebsten an ihren Visionen für Bad, Küche, Wohnzimmer und Terrasse arbeiten - grundsätzlich gilt Strukturerhalt vor Innenausbau. Bevor überhaupt an die Optik von Wänden und Boden gedacht werden kann, muss die Grundsubstanz auf Vordermann gebracht werden. Vor allem statisch-konstruktive Mängel, wie Risse und Feuchtigkeit in Wänden und Fundament, sollten zuerst behoben werden. Bei einem Fachwerkhaus steht zuerst die Reparatur der Holzkonstruktion an.
--> Guter Tipp: Von oben nach unten und von außen nach innen sanieren. Bei einer Kernsanierung also zunächst das Dach, dann die unteren Etagen in Angriff nehmen. Fassadendämmung, Fenstertausch und Einbau einer neuen Haustür erfolgen am besten zusammen und in enger Abstimmung. Danach sind Dämmung und Trockenlegungsarbeiten im Keller dran. Erst dann kommt der Einbau der Haustechnik - also Heizung, Elektroinstallation, Solaranlage und Speicher, Lüftungsanlage. Als letztes stehen Bäder und Innenausbau auf dem Plan.
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Wer hilft bei Planung und Kernsanierung?
Viele Bauherren setzen bei der Kernsanierung auch auf Eigenleistungen, um Kosten zu sparen. Das ist zum Beispiel beim Rückbau alter Einbauten, Abrissarbeiten und beim Innenausbau gut möglich. Nicht sparen sollten Eigentümer:innen aber an fachlicher Begleitung: Eine unabhängige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieberaterin oder einen Energieberater hilft bei Planung und Koordinierung auf der Baustelle, sichert die Förderung, sorgt für eine fachgerechte Ausführung der wichtigen Arbeiten und verhindert Zusatzkosten durch Mängel. Bester Startpunkt für eine Kernsanierung ist ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Wer größere Umbauten oder Anbauten plant, muss sich vor dem Start der Sanierung auch rechtzeitig um die entsprechende Baugenehmigung kümmern.
Welche gesetzlichen Vorgaben und Nachrüstpflichten müssen bei der Kernsanierung eingehalten werden?
Grundsätzlich greift bei allen energetischen Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Dachsanierung, Fassadensanierung, neue Fenster, neue Haustür, neue Heizung) das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es enthält gesetzliche Vorgaben für die Qualität von Bauteilen nach der Sanierung. Bei einem Eigentümerwechsel - egal ob durch Kauf oder Erbe - sind innerhalb von zwei Jahren auch bestimmte Nachrüstpflichten zu erfüllen:
Darüber hinaus gilt in vielen Bundesländern inzwischen eine Solarpflicht, die bei der Dachsanierung greift.
Was kostet eine Kernsanierung?
Je nach Umfang der Maßnahmen und Eigenleistungen ist eine Kernsanierung unterschiedlich teuer, auch in den verschiedenen Regionen unterscheiden sich die Kosten. Im Durchschnitt müssen Eigentümer mit mindestens 1.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche rechnen. Wer viel Technik einbauen lässt oder bei der Ausstattung besondere Wünsche hat, muss mit entsprechend höheren Kosten rechnen.
Wie kann ich eine Kernsanierung finanzieren und welche Förderung gibt es?
Viele Banken bieten Sanierungs- und Modernisierungskredite zu günstigeren Konditionen an, auch ein Bausparvertrag ist eine gute Option für die Finanzierung. Darüber hinaus kann inzwischen auch die Riester-Förderung für eine energetische Sanierung genutzt werden.
Wer sein Haus zum Effizienzhaus saniert, kann die günstige Effizienzhaus-Förderung der KfW für die Finanzierung nutzen. Diese ist an das Erreichen bestimmter energetischer Standards geknüpft. Besonders hoch ist die Förderung für sogenannte Worst Performing Buildings (WPB). So werden Gebäude bezeichnet, die hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 Prozent in Deutschland gehören. Auch das Programm "Jung kauft Alt" ist speziell auf den Altbau-Kauf und die Sanierung zum Effizienzhaus zugeschnitten, hat aber hohe Hürden.
Wer sein Haus lieber Schritt für Schritt in Einzelmaßnahmen saniert, findet auch dafür die passende Förderung: Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür) werden vom BAFA gefördert, die neue Heizung von der KfW. Bei Arbeiten in Eigenleistung sind die Materialkosten förderfähig.
Wie lange dauert eine Kernsanierung?
Das ist individuell unterschiedlich und hängt unter anderem vom Umfang der geplanten Maßnahmen ab - von wenigen Monaten bis mehreren Jahren ist alles möglich. Vor allem, wer viele Arbeiten in Eigenleistung erbringt, sollte den zeitlichen Aufwand nicht unterschätzen! Wer es besonders eilig hat mit dem Bezug des sanierten Eigenheims sollte sich das Konzept "Sanierungssprint" ansehen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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