Mit steigendem Alter wächst der Wunsch nach Komfort und Sicherheit, gleichzeitig sinkt der Platzbedarf. Eine gute Zeit für Umbau- und Sanierungspläne ist also die Zeit vor dem Renteneintritt oder kurz danach. Wenn jetzt nach und nach die großen Jahrgänge der Babyboomer in Rente gehen, stellt sich vielfach die Frage nach altersgerechtem Wohnraum und den Wohnwünschen im Alter.
Und was ist mit dem perfekten Zeitpunkt für eine solche Sanierung? Das hängt auch von der individuellen Situation ab. Viel spricht dafür, ein paar Jahre vor der Rente die wichtigsten Punkte auf der Sanierungsliste abzuarbeiten, denn dann haben Eigentümer:innen in der Regel noch ein Einkommen und können Sanierungsmaßnahmen leichter finanzieren sowie von der Steuer absetzen.
--> Wichtig zu wissen: Die Planung einer Sanierung ist, gerade wenn es um mehrere Maßnahmen geht, anspruchsvoll und fühlt sich schnell nach Lebensaufgabe an, ähnlich einem Hausbau. Doch Eigentümer müssen das nicht alles allein schaffen! Ausreichend Zeit nehmen, Informationen sammeln, mit einer/m Energieberater:in die Wünsche durchsprechen, rechtzeitig um Förderung kümmern - das alles hilft, um dem Sanierungsziel entspannt näher zu kommen. Hilfreich ist auch der Austausch mit Kindern und Nachbarn. Oft kommen Häuser und Bewohner einer Straße oder Siedlung gemeinsam in die Jahre und stehen damit vor gleichen Aufgaben. Das Gespräch über mögliche Lösungen und empfehlenswerte Handwerksbetriebe ist dann eine echte Bereicherung!
Die Ausgangslage: Nur wenige Haushalte für altersgerechtes Wohnen vorbereitet
Große Jahrgänge gehen in Rente, doch barrierefreier und damit altersgerechter Wohnraum steht kaum zur Verfügung. Im Durchschnitt erfüllt gerade einmal jede zehnte Wohnung in Deutschland die drei wichtigen Kriterien stufenloser Zugang, ausreichend breite Türen und Flure.
Noch schlechter ist die Lage beim Thema Barrierefreiheit innerhalb der Wohnung: Nur 2 Prozent der Wohnungen erfüllen alle Merkmale barrierearmen Wohnens – also genügend Raum in Küche und Bad, ausreichend breite Wohnungs- und Raumtüren sowie Flure, einen ebenerdigen Einstieg zur Dusche und keine Stufen und Schwellen, die die Bewegungsfreiheit einschränken.
Barrierefreies Bad eine der wichtigsten Sanierungsaufgaben
Viele Maßnahmen für ein barrierefreies Bad steigern den allgemeinen Komfort in der täglichen Nutzung. Dabei muss es nicht immer ein komplett neues Bad sein, auch eine Teilsanierung ist sinnvoll! Besonders der Einbau einer bodengleichen Dusche führt zu mehr Barrierefreiheit. Oft wird im Altbau deshalb die alte Badewanne durch eine moderne Dusche ersetzt. Ebenso kann die Neuerung des Toilettenbereichs eine große Hilfe sein. Kleine Maßnahmen wie zusätzliche Haltegriffe sowie rutschfeste Oberflächen erhöhen den Komfort und machen das Bad sicherer fürs Alter. Die Finanzierung wird durch eine Förderung erleichtert. Wer ohnehin das komplette Bad sanieren möchte, sollte sich auch Musterplanungen und Tipps für ein pflegegerechtes Bad anschauen.
Energiekosten und Hitzeschutz im Blick behalten: energetische Sanierung
Mit dem Renteneintritt sinkt oft auch das Haushaltseinkommen. Hohe Heizkosten fallen dann deutlich mehr ins Gewicht! Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt einen guten Überblick über den Zustand des Hauses und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen. Viele Maßnahmen haben sogar einen doppelten Nutzen, denn eine Dämmung verbessert beispielsweise auch den sommerlichen Wärmeschutz. Diesen sollten Eigentümer:innen unbedingt prüfen, denn im Alter ist Hitze eine besondere Belastung für die Gesundheit.
Muss auch die Heizung erneuert werden, können sich Eigentümer vom Heizungsbetrieb oder Energieberater beraten lassen, welche Technik günstig und komfortabel für Wärme sorgt. Auch wenn das GEG aktuell noch Schlupflöcher für fossile Heiztechnik lässt, sollten Eigentümer deren Einsatz gut abwägen, denn das Heizen mit Öl und Gas wird in den kommenden Jahren wohl deutlich teurer werden. Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird dagegen großzügig gefördert und kann die Bewohner später in den Rentenjahren finanziell entlasten. So rentiert sich eine Wärmepumpe mit Photovoltaik-Anlage aktuell nach 11 bis 14 Jahren und heizt deutlich günstiger als eine Gasheizung.
Und auch für den Einsatz erneuerbarer Energien für die Stromerzeugung ist es noch nicht zu spät: Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Einfamilienhaus amortisiert sich in der Regel aktuell nach 9 bis 11 Jahren.
Auf Nummer sicher gehen: Einbruchschutz verbessern
Der Wunsch nach Sicherheit nimmt im Alter zu. Auch im Eigenheim kann mit wenigen Maßnahmen für mehr Sicherheit gesorgt werden, zum Beispiel mit einer automatisch gesteuerten Beleuchtung und der Verbesserung des Einbruchschutzes an Fenstern und Türen. Dafür müssen Fenster und Türen nicht komplett erneuert werden! Viele mechanische Maßnahmen lassen sich auch einfach nachrüsten.
Platzreserven im Eigenheim bieten viele Möglichkeiten
Die Kinder sind aus dem Haus, im Keller und unter dem Dach schlummern noch verborgene Platzreserven - gerade bei älteren Einfamilienhäusern ist der Spielraum groß. Oft gibt es sogar noch mehr Möglichkeiten zur Erweiterung, durch einen Anbau oder eine Dachaufstockung. Mit einem Ausbau entsteht so besonders günstig zusätzlicher Wohnraum. Der zusätzliche Platz bietet Raum für neue Wohnformen - unter einem Dach mit Kindern und Enkelkindern, Untermietern oder auch Pflegepersonal. Das nutzt den vorhandenen Platz nicht nur bestmöglich aus, sondern sichert auch finanzielle Unabhängigkeit im Alter.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
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