Sanierungstipps für Best Ager? Im besten Alter macht man sich doch keine Gedanken über altersgerechtes Wohnen oder? Gerade dann! Sind die Kinder (fast) aus dem Haus, das Arbeitsleben aber noch nicht vorbei, sortieren sich oft viele Bereiche des Lebens noch einmal neu. Natürlich auch die Wohnsituation, denn auch im Eigenheim ändern sich Wohnwünsche und Anforderungen: Mit steigendem Alter wächst der Wunsch nach Komfort und Sicherheit, gleichzeitig sinkt der Platzbedarf. Eine gute Zeit für Umbau- und Sanierungspläne!
Die Ausgangslage: Nur wenige Haushalte für altersgerechtes Wohnen vorbereitet
Das statistische Bundesamt hat Ende 2019 erstmals Daten zu Barrieren beim Zugang zur Wohnung und Barrieren innerhalb der Wohnung veröffentlicht. Das Ergebnis: Im Durchschnitt erfüllt nur jede zehnte Wohnung in Deutschland die drei wichtigen Kriterien stufenloser Zugang, ausreichend breite Türen und Flure. Noch eindeutiger ist die Lage beim Thema Barrierefreiheit innerhalb der Wohnung: Nur 2 Prozent der Wohnungen erfüllten alle Merkmale barrierearmen Wohnens – also genügend Raum in Küche und Bad, ausreichend breite Wohnungs- und Raumtüren sowie Flure, einen ebenerdigen Einstieg zur Dusche und hatten keine Stufen und Schwellen, die die Bewegungsfreiheit einschränken.
Mehr Komfort, weniger Kosten: Energetische Sanierung und Umbau für Barrierefreiheit verbinden
In Kombination mit einer energetischen Sanierung wird der barrierefreie Umbau zur cleveren Altersvorsorge und der Traum, in den eigenen vier Wänden alt zu werden, rückt in greifbare Nähe. Zumal mit dem wachsenden Alter der Bausubstanz oft ohnehin eine Sanierung fällig wird. Neben Energieeffizienz und Barrierefreiheit stehen auch Komfort und Sicherheit ganz oben auf der Ausbau-Wunschliste. Von einem Zuhause ohne Stolperfallen und dafür mit einer guten Wärmedämmung profitieren Bewohner jeden Alters und aller Fitnessklassen. Weiterer Pluspunkt: Energieeffizienz und Barrierefreiheit werden auch vom Staat gefördert. Auch den sommerlichen Wärmeschutz sollten EigentümerInnen noch einmal neu bedenken und im Zweifel verbessern. Denn im Alter ist Hitze eine besondere Belastung für die Gesundheit.
Barrierefreien Umbau richtig planen - die 5 wichtigsten Schritte
Platzreserven im Eigenheim bieten viele Möglichkeiten
Die Kinder sind aus dem Haus, im Keller und unter dem Dach lagern noch verborgene Platzreserven - gerade bei älteren Einfamilienhäusern ist der Spielraum groß. Oft gibt es noch mehr Möglichkeiten zur Erweiterung, durch einen Anbau oder eine Dachaufstockung. Mit einem Ausbau entsteht so besonders günstig zusätzlicher Wohnraum. Der zusätzliche Platz bietet Raum für neue Wohnformen - unter einem Dach mit Kindern und Enkelkindern, Untermietern oder auch Pflegepersonal. Das nutzt den vorhandenen Platz nicht nur bestmöglich aus, sondern sichert auch finanzielle Unabhängigkeit im Alter.
Nach § 20 GEG können Sie den Primärenergiebedarf für zu errichtende Gebäude bis zum 31. Dezember 2023 nach DIN V 4108-6: 2003-06, geändert ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Aller Voraussicht bekommen Sie über die BEG-EM-Förderung auch ab 2024 Fördermittel für Eigenleistungen. Diese gibt es ...
Antwort lesen »Optional können Sie die Maßnahme zunächst mit einem Energieberater planen. Der Experte erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass die Daten zum Ist-Zustand des Gebäudes vor Ort aufgenommen werde. Nach Angaben des BAFA muss das aber nicht zwangsläufig ...
Antwort lesen »Hat der Ofen die Wohnung zu Beginn auf die gewünschte Temperatur gebracht, lässt sich eine zu geringe Leistung ausschließen. Für die ...
Antwort lesen »Da Sie Fördermittel für Einzelmaßnahmen beantragen, können Sie auch einzelne Anträge stellen. Wichtig ist allerdings, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Geräte vertreibt heute der Hersteller Dimplex. Unter Umständen kann dieser verbindliche Informationen zu Baujahr und Asbest-Gehalt ...
Antwort lesen »Im Entwurf der neuen BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Der Vorhabenbeginn vor Bewilligung bzw. Förderzusage des Antrags ist zulässig, erfolgt ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung von PVT-Kollektoren und Wärmepumpen, kommt die BEG-EM infrage. Über diese bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Schallschutzhauben sind eine gute Möglichkeit, die Geräuschemissionen von Wärmepumpen zu reduzieren. Die Lärmminderung ist häufig aber ...
Antwort lesen »Uns sind keine entsprechenden Informationen bekannt. Die CO2-Abgabe ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt. Dieses gilt ...
Antwort lesen »Errichten Sie eine Anlage in Eigenleistung, ist nach GEG keine Unternehmererklärung erforderlich. Diese muss nur bei geschäftsmäßiger ...
Antwort lesen »Nutzen Sie einen zeitvariablen Heizstrom-Tarif mit HT- und NT-Abrechnung gilt die Strompreisbremse für Wärmestrom. Mit dieser senkt der ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen aktuell leider keine verbindliche Antwort geben. Da es sich bei dem Steuerbonus für die Sanierung nicht um ...
Antwort lesen »In diesem Fall benötigen Sie einen elektrischen Heizstab im Warmwasserspeicher. Diesen fördert der Staat leider nicht explizit. Geht es um ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen ohne weitere Angaben zum Sachverhalt leider keine verbindliche Antwort geben. Denn geht es um die Förderung ...
Antwort lesen »Im Heizbetrieb sorgt die wasserführende Decke für höhere Temperaturen, die einer Kondensation von Feuchtigkeit entgegenwirken. Im Kühlfall ...
Antwort lesen »Im Neubau bekommen Sie keine Fördermittel, die explizit auf die Wärmepumpe ausgerichtet sind. Es ist allerdings möglich, einen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie erst einmal bei der beantragten Förderung für die Wärmepumpe bleiben. Tritt die BEG-EM-Förderung ab 2024 in ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Hauseingangstür oder eine andere Außentür eines beheizten Raumes, gilt ein U-Wert von 1,3 W/m²K. Bei Fenstern und ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es auch ohne Dampfbremse möglich, den bestehenden Dachboden mit Zellulose zu dämmen. Wichtig ist dabei, dass Sie nach ...
Antwort lesen »Das gilt voraussichtlich für alle Einzelmaßnahmen, also gleichermaßen für Arbeiten am Haus wie an der Heizung. Wichtig sind dabei jedoch ...
Antwort lesen »Für eine neue Gasheizung bekommen Sie aktuell keine Förderung. Sie können aber den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen, wenn Sie ...
Antwort lesen »Gemäß § 71 g des ab 2024 geltenden Gebäudeenergiegesetzes erfüllen Sie die GEG-Vorgaben zukünftig auch mit einer Pelletheizung ohne ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es vermutlich keine Sicherheit. Sie können allerdings Fallen aufstellen und die Mäuse fangen oder umsiedeln. Sobald ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung ist auch in Zukunft aller Voraussicht nach kein Energie-Effizienz-Experte erforderlich. So heißt es unter Punkt ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Unter Umständen fordert das BAFA eine Sanierungserlaubnis von Ihrer Miteigentümerin bzw. Tochter. Dafür genügt aber ...
Antwort lesen »Hier herrscht aktuell eine große Unsicherheit. Aus diesem Grund können wir Ihnen die Frage nicht verbindlich beantworten. Aktuell bekommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es leider keine Förderung vom Staat. Sie können allerdings den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 ...
Antwort lesen »Sie können die Heizungsförderung auslagern, müssten das dann aber vor oder nach der Effizienzhaus-Sanierung umsetzen lassen. Denn eine ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort