Mit steigendem Alter wächst der Wunsch nach Komfort und Sicherheit, gleichzeitig sinkt der Platzbedarf. Eine gute Zeit für Umbau- und Sanierungspläne ist also die Zeit vor dem Renteneintritt oder kurz danach. Wenn jetzt nach und nach die großen Jahrgänge der Babyboomer in Rente gehen, stellt sich vielfach die Frage nach altersgerechtem Wohnraum und den Wohnwünschen im Alter.
Und was ist mit dem perfekten Zeitpunkt für eine solche Sanierung? Das hängt auch von der individuellen Situation ab. Viel spricht dafür, ein paar Jahre vor der Rente die wichtigsten Punkte auf der Sanierungsliste abzuarbeiten, denn dann haben Eigentümer:innen in der Regel noch ein Einkommen und können Sanierungsmaßnahmen leichter finanzieren sowie von der Steuer absetzen.
--> Wichtig zu wissen: Die Planung einer Sanierung ist, gerade wenn es um mehrere Maßnahmen geht, anspruchsvoll und fühlt sich schnell nach Lebensaufgabe an, ähnlich einem Hausbau. Doch Eigentümer müssen das nicht alles allein schaffen! Ausreichend Zeit nehmen, Informationen sammeln, mit einer/m Energieberater:in die Wünsche durchsprechen, rechtzeitig um Förderung kümmern - das alles hilft, um dem Sanierungsziel entspannt näher zu kommen. Hilfreich ist auch der Austausch mit Kindern und Nachbarn. Oft kommen Häuser und Bewohner einer Straße oder Siedlung gemeinsam in die Jahre und stehen damit vor gleichen Aufgaben. Das Gespräch über mögliche Lösungen und empfehlenswerte Handwerksbetriebe ist dann eine echte Bereicherung!
Die Ausgangslage: Nur wenige Haushalte für altersgerechtes Wohnen vorbereitet
Große Jahrgänge gehen in Rente, doch barrierefreier und damit altersgerechter Wohnraum steht kaum zur Verfügung. Im Durchschnitt erfüllt gerade einmal jede zehnte Wohnung in Deutschland die drei wichtigen Kriterien stufenloser Zugang, ausreichend breite Türen und Flure.
Noch schlechter ist die Lage beim Thema Barrierefreiheit innerhalb der Wohnung: Nur 2 Prozent der Wohnungen erfüllen alle Merkmale barrierearmen Wohnens – also genügend Raum in Küche und Bad, ausreichend breite Wohnungs- und Raumtüren sowie Flure, einen ebenerdigen Einstieg zur Dusche und keine Stufen und Schwellen, die die Bewegungsfreiheit einschränken.
Barrierefreies Bad eine der wichtigsten Sanierungsaufgaben
Viele Maßnahmen für ein barrierefreies Bad steigern den allgemeinen Komfort in der täglichen Nutzung. Dabei muss es nicht immer ein komplett neues Bad sein, auch eine Teilsanierung ist sinnvoll! Besonders der Einbau einer bodengleichen Dusche führt zu mehr Barrierefreiheit. Oft wird im Altbau deshalb die alte Badewanne durch eine moderne Dusche ersetzt. Ebenso kann die Neuerung des Toilettenbereichs eine große Hilfe sein. Kleine Maßnahmen wie zusätzliche Haltegriffe sowie rutschfeste Oberflächen erhöhen den Komfort und machen das Bad sicherer fürs Alter. Die Finanzierung wird durch eine Förderung erleichtert. Wer ohnehin das komplette Bad sanieren möchte, sollte sich auch Musterplanungen und Tipps für ein pflegegerechtes Bad anschauen.
Energiekosten und Hitzeschutz im Blick behalten: energetische Sanierung
Mit dem Renteneintritt sinkt oft auch das Haushaltseinkommen. Hohe Heizkosten fallen dann deutlich mehr ins Gewicht! Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt einen guten Überblick über den Zustand des Hauses und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen. Viele Maßnahmen haben sogar einen doppelten Nutzen, denn eine Dämmung verbessert beispielsweise auch den sommerlichen Wärmeschutz. Diesen sollten Eigentümer:innen unbedingt prüfen, denn im Alter ist Hitze eine besondere Belastung für die Gesundheit.
Muss auch die Heizung erneuert werden, können sich Eigentümer vom Heizungsbetrieb oder Energieberater beraten lassen, welche Technik günstig und komfortabel für Wärme sorgt. Auch wenn das GEG aktuell noch Schlupflöcher für fossile Heiztechnik lässt, sollten Eigentümer deren Einsatz gut abwägen, denn das Heizen mit Öl und Gas wird in den kommenden Jahren wohl deutlich teurer werden. Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird dagegen großzügig gefördert und kann die Bewohner später in den Rentenjahren finanziell entlasten. So rentiert sich eine Wärmepumpe mit Photovoltaik-Anlage aktuell nach 11 bis 14 Jahren und heizt deutlich günstiger als eine Gasheizung.
Und auch für den Einsatz erneuerbarer Energien für die Stromerzeugung ist es noch nicht zu spät: Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Einfamilienhaus amortisiert sich in der Regel aktuell nach 9 bis 11 Jahren.
Auf Nummer sicher gehen: Einbruchschutz verbessern
Der Wunsch nach Sicherheit nimmt im Alter zu. Auch im Eigenheim kann mit wenigen Maßnahmen für mehr Sicherheit gesorgt werden, zum Beispiel mit einer automatisch gesteuerten Beleuchtung und der Verbesserung des Einbruchschutzes an Fenstern und Türen. Dafür müssen Fenster und Türen nicht komplett erneuert werden! Viele mechanische Maßnahmen lassen sich auch einfach nachrüsten.
Platzreserven im Eigenheim bieten viele Möglichkeiten
Die Kinder sind aus dem Haus, im Keller und unter dem Dach schlummern noch verborgene Platzreserven - gerade bei älteren Einfamilienhäusern ist der Spielraum groß. Oft gibt es sogar noch mehr Möglichkeiten zur Erweiterung, durch einen Anbau oder eine Dachaufstockung. Mit einem Ausbau entsteht so besonders günstig zusätzlicher Wohnraum. Der zusätzliche Platz bietet Raum für neue Wohnformen - unter einem Dach mit Kindern und Enkelkindern, Untermietern oder auch Pflegepersonal. Das nutzt den vorhandenen Platz nicht nur bestmöglich aus, sondern sichert auch finanzielle Unabhängigkeit im Alter.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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